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Marokko

Richtlinien zur Kündigung und Abfindung

Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Marokko

Kündigungsfrist

In Marokko wird die Kündigungsfrist bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch das marokkanische Arbeitsgesetzbuch geregelt. Die Dauer der Kündigungsfrist richtet sich nach der Dienstzeit des Arbeitnehmers.

Kündigungsfristen basierend auf der Dienstzeit

Für Arbeitnehmer, die gedient haben:

  • Weniger als ein Jahr: Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
  • Zwei bis neun Jahre: Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate.
  • Mehr als neun Jahre: Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.

Diese Kündigungsfristen gelten sowohl für Kündigungen durch den Arbeitgeber als auch für Kündigungen durch den Arbeitnehmer, außer in Ausnahmefällen.

Kündigungsfrist während der Probezeit

Die Probezeit ist eine Ausnahme von den standardmäßigen Kündigungsfristen. Während dieser Anfangszeit kann jede Partei den Vertrag ohne Angabe von Gründen oder Kündigungsfrist kündigen, mit folgenden Ausnahmen:

  • Arbeitgeber: Nach der ersten Woche der Probezeit, wenn der Arbeitgeber ohne triftigen Grund kündigt, muss er eine Kündigungsfrist einhalten (mindestens zwei Tage bei täglicher/wöchentlicher/14-tägiger Bezahlung, acht Tage bei monatlicher Bezahlung).
  • Arbeitnehmer: Der Arbeitnehmer kann jederzeit ohne Kündigungsfrist kündigen.

Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder Fehlverhalten können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag sofort ohne Kündigungsfrist kündigen.

Es ist wichtig zu beachten, dass bei einer Kündigung aus wichtigem Grund die ordnungsgemäßen Verfahren gemäß dem Arbeitsgesetzbuch eingehalten werden müssen, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dies kann schriftliche Verwarnungen, Disziplinarverfahren und dokumentierte Begründungen umfassen.

Es wird empfohlen, einen marokkanischen Arbeitsrechtsanwalt zu konsultieren, um die Einhaltung der Kündigungsfristen und ordnungsgemäßen Kündigungsverfahren sicherzustellen, insbesondere in komplexen Situationen.

Abfindung

In Marokko haben Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen Anspruch auf Abfindung, wenn ihr Arbeitsverhältnis beendet wird. Dies entspricht dem marokkanischen Arbeitsgesetzbuch.

Anspruch auf Abfindung

Marokkanische Arbeitnehmer haben in der Regel in den folgenden Situationen Anspruch auf Abfindung:

  • Kündigung durch den Arbeitgeber (außer bei grobem Fehlverhalten): Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber entlassen werden, außer in Fällen von grobem Fehlverhalten, haben Anspruch auf Abfindung.
  • Ruhestand: Arbeitnehmer, die nach einer bestimmten Dienstzeit in den Ruhestand gehen, können Anspruch auf Abfindung haben.
  • Bestimmte einvernehmliche Vereinbarungen: In einigen Fällen kann der Arbeitnehmer Anspruch auf Abfindung haben, wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einvernehmlich die Beendigung des Vertrags vereinbaren.

Berechnung der Abfindung

Die Berechnung der Abfindung in Marokko basiert auf der Dienstzeit des Arbeitnehmers und seinem Durchschnittsgehalt:

  • Dienstzeit:
    • 5 Jahre oder weniger: 96 Stunden Lohn pro Dienstjahr
    • 5-10 Jahre: 144 Stunden Lohn pro Dienstjahr
    • 10-15 Jahre: 192 Stunden Lohn pro Dienstjahr
    • 15 Jahre oder mehr: 240 Stunden Lohn pro Dienstjahr
  • Durchschnittsgehalt: Das Durchschnittsgehalt wird in der Regel auf Basis der letzten 52 Wochen der Beschäftigung berechnet.

Zusätzliche Überlegungen

  • Die Abfindung ist in der Regel bei der Trennung des Arbeitnehmers vom Unternehmen fällig.
  • Bestimmungen in Tarifverträgen können großzügigere Abfindungsansprüche vorsehen.

Kündigungsprozess

In Marokko wird der Kündigungsprozess durch das marokkanische Arbeitsgesetzbuch geregelt. Es ist wichtig, diese Verfahren zu befolgen, um eine rechtmäßige Kündigung sicherzustellen.

Arten der Kündigung

Es gibt mehrere Arten der Kündigung:

  • Kündigung durch den Arbeitnehmer: Dies ist der Fall, wenn Arbeitnehmer freiwillig entscheiden, ihren Job zu verlassen.
  • Kündigung mit Vorankündigung: Dies ist der Fall, wenn Arbeitgeber entscheiden, den Arbeitsvertrag eines Mitarbeiters zu kündigen und eine schriftliche Mitteilung mit einem Grund vorlegen.
  • Fristlose Kündigung wegen groben Fehlverhaltens: Dies ist eine sofortige Kündigung ohne Vorankündigung aufgrund schwerwiegenden Fehlverhaltens wie Gewalt, Diebstahl oder schwerer Ungehorsamkeit.

Kündigungsverfahren

Wenn ein Arbeitgeber entscheidet, einen Mitarbeiter zu entlassen, muss er bestimmte Schritte befolgen:

  1. Vorankündigung und Schlichtung: In den meisten Fällen muss der Arbeitgeber zuerst den Arbeitsinspektor benachrichtigen und versuchen, das Problem einvernehmlich mit dem Mitarbeiter zu lösen.
  2. Schriftliche Kündigungsmitteilung: Wenn die Schlichtung scheitert, muss der Arbeitgeber eine schriftliche Kündigungsmitteilung vorlegen, in der der Kündigungsgrund angegeben ist.
  3. Antwort des Mitarbeiters: Der Mitarbeiter hat das Recht, eine schriftliche Antwort auf die Kündigungsmitteilung einzureichen und Beweise vorzulegen.
  4. Endgültige Entscheidung: Der Arbeitgeber trifft die endgültige Entscheidung, ob die Kündigung durchgeführt wird.

Fristlose Kündigung wegen groben Fehlverhaltens

Eine sofortige Kündigung wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens ist möglich; der Arbeitgeber muss jedoch diese wichtigen Punkte beachten:

  • Spezifische Gründe: Das marokkanische Arbeitsgesetzbuch legt spezifische Handlungen fest, die als grobes Fehlverhalten gelten.
  • Dokumentation: Eine gründliche Dokumentation des Fehlverhaltens ist entscheidend.
  • Gelegenheit zur Stellungnahme: Dem Mitarbeiter sollte in der Regel die Möglichkeit gegeben werden, sich zu erklären.

Berufungsrechte

Mitarbeiter, die glauben, unrechtmäßig entlassen worden zu sein, haben das Recht, die Entscheidung vor Gericht anzufechten. Es wird dringend empfohlen, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer marokkanische Rechtsexperten konsultieren, um die Komplexität des Kündigungsprozesses zu bewältigen und sicherzustellen, dass alle Verfahren korrekt befolgt werden.

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