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Malawi

Richtlinien zur Kündigung und Abfindung

Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Malawi

Kündigungsfrist

In Malawi legt das Arbeitsgesetz die gesetzlichen Anforderungen für Kündigungsfristen bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses fest. Diese Anforderungen variieren je nach Art des Arbeitsvertrags und der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers.

Unbefristete Verträge

Ein unbefristeter Vertrag ist ein Vertrag ohne festgelegtes Enddatum. Die Mindestkündigungsfrist für die Beendigung eines unbefristeten Vertrags richtet sich nach dem Lohnzahlungsplan des Arbeitnehmers:

  • Bei monatlicher Lohnzahlung ist eine Kündigungsfrist von einem Monat erforderlich.
  • Bei vierzehntägiger Lohnzahlung ist, wenn der Arbeitnehmer weniger als fünf Jahre Betriebszugehörigkeit hat, eine Kündigungsfrist von vierzehn Tagen erforderlich. Hat der Arbeitnehmer fünf oder mehr Jahre Betriebszugehörigkeit, ist eine Kündigungsfrist von einem Monat erforderlich.

Befristete Verträge

Das Arbeitsgesetz erwähnt keine Kündigungsfristen für befristete Verträge. Es wird jedoch allgemein angenommen, dass keine Kündigungsfrist erforderlich ist, wenn ein befristeter Vertrag ausläuft, vorausgesetzt, der Vertrag wird nicht stillschweigend oder ausdrücklich verlängert oder erneuert.

Zusätzliche Überlegungen

Tarifverträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmergewerkschaften können die im Arbeitsgesetz festgelegten Mindestkündigungsfristen außer Kraft setzen. Es ist wichtig, die spezifische Vereinbarung zu konsultieren, um etwaige geltende Kündigungsbestimmungen zu ermitteln.

Während der Probezeit kann die Kündigungsfrist kürzer sein, wie im Arbeitsvertrag festgelegt, darf jedoch nicht weniger als eine Woche betragen, wenn der Arbeitnehmer mindestens einen Monat beschäftigt war.

Abfindung

In Malawi ist die Abfindung eine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, um Arbeitnehmer zu entschädigen, deren Beschäftigung unter bestimmten Umständen beendet wurde. Dies wird hauptsächlich durch das Arbeitsgesetz geregelt.

Anspruch auf Abfindung

Um Anspruch auf Abfindung zu haben, muss ein Arbeitnehmer mindestens ein Jahr ununterbrochen beschäftigt gewesen sein. Abfindung ist in der Regel erforderlich, wenn die Kündigung aufgrund von Redundanz, betrieblichen Gründen, Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers erfolgt.

Unberechtigte Umstände

Ein Arbeitnehmer hat in der Regel keinen Anspruch auf Abfindung, wenn die Kündigung aufgrund einer fristlosen Entlassung wegen groben Fehlverhaltens erfolgt, der Arbeitnehmer freiwillig seine Beschäftigung verlässt oder ein befristeter Vertrag ausläuft.

Berechnung der Abfindung

Die Berechnung der Abfindung basiert auf der Dauer der ununterbrochenen Beschäftigung des Arbeitnehmers. Für ein bis fünf Jahre Dienstzeit sind es zwei Wochenlöhne für jedes vollendete Dienstjahr. Für sechs bis zehn Jahre sind es drei Wochenlöhne für jedes vollendete Dienstjahr. Für mehr als zehn Jahre sind es vier Wochenlöhne für jedes vollendete Dienstjahr.

Wichtige Hinweise

Das Arbeitsgesetz verbietet es Arbeitgebern, gleichzeitig sowohl Abfindung als auch Rente bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu zahlen. Einige Tarifverträge oder Arbeitsverträge können jedoch andere Bedingungen festlegen. Ein Arbeitgeber kann wählen, einen Arbeitnehmer anstelle der Einhaltung der Kündigungsfrist zu bezahlen, was oft dem Abfindungsanspruch entspricht.

Kündigungsprozess

In Malawi muss der Kündigungsprozess für Mitarbeiter den gesetzlichen Anforderungen des Arbeitsgesetzes entsprechen. Dies stellt sicher, dass die Kündigung fair und rechtmäßig ist.

Arten der Kündigung

Es gibt mehrere Arten der Kündigung:

  • Kündigung durch den Arbeitgeber:

    • Fristlose Entlassung: Dies ist eine sofortige Kündigung wegen groben Fehlverhaltens wie Diebstahl oder Gewalt.
    • Kündigung aufgrund von Leistungsfähigkeit oder Verhalten: Der Arbeitgeber muss eine schriftliche Mitteilung mit angemessenen Gründen und eine Gelegenheit zur Stellungnahme des Mitarbeiters bereitstellen.
    • Kündigung wegen Redundanz: Dies erfordert eine angemessene Kündigungsfrist.
  • Kündigung durch den Mitarbeiter (Kündigung): Mitarbeiter müssen eine Kündigungsfrist gemäß ihrem Vertrag oder dem gesetzlichen Minimum basierend auf ihrer Gehaltsperiode einhalten.

Allgemeine Schritte zur Kündigung durch den Arbeitgeber

Die folgenden sind die allgemeinen Schritte zur Kündigung durch den Arbeitgeber:

  1. Gültige Gründe identifizieren: Der Arbeitgeber muss einen gültigen Grund für die Kündigung gemäß dem Arbeitsgesetz haben, wie z.B. Redundanz, Fehlverhalten oder Unfähigkeit.
  2. Dokumentation: Der Arbeitgeber muss schriftliche Dokumentationen vorbereiten, die den Kündigungsgrund unterstützen und sicherstellen, dass sie den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes entsprechen.
  3. Schriftliche Mitteilung: Der Arbeitgeber muss dem Mitarbeiter eine schriftliche Kündigungsmitteilung zukommen lassen, die den klaren Kündigungsgrund, das Datum des Inkrafttretens der Kündigung und die Dauer der Kündigungsfrist enthält.
  4. Gelegenheit zur Verteidigung des Mitarbeiters: Der Arbeitgeber muss dem Mitarbeiter die Möglichkeit geben, auf die Vorwürfe zu reagieren und seine Verteidigung fair zu berücksichtigen.
  5. Abschluss: Wenn die Kündigungsentscheidung aufrechterhalten wird, muss der Arbeitgeber ein endgültiges Kündigungsschreiben ausstellen.

Besondere Überlegungen

Es gibt besondere Überlegungen für bestimmte Arten der Kündigung:

  • Fehlverhalten: Bei grobem Fehlverhalten haben Arbeitgeber das Recht, fristlose Entlassungen ohne Kündigungsfrist durchzuführen. Es ist jedoch wichtig, starke Beweise zu haben und faire Verfahren zu befolgen.
  • Redundanz: Eine Kündigung wegen Redundanz erfordert die Einhaltung spezifischer Konsultations- und Kündigungsverfahren.
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