Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Mazedonien
In Nordmazedonien legt das Arbeitsgesetz die gesetzlichen Anforderungen für Kündigungsfristen bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses fest. Die Dauer dieser Fristen variiert je nach dem, wer die Kündigung initiiert und welche Art von Arbeitsvertrag vorliegt.
Ein Arbeitnehmer, der beabsichtigt, seinen Arbeitsvertrag zu kündigen, muss eine Mindestkündigungsfrist von einem Monat einhalten. Ein Tarifvertrag oder der individuelle Arbeitsvertrag kann jedoch eine längere Kündigungsfrist vorsehen, die drei Monate nicht überschreiten darf.
Die Kündigungsfrist bei einer vom Arbeitgeber initiierten Kündigung ist komplexer. Hier ist eine Übersicht:
Die Kündigungsfrist beginnt immer am Tag nach dem Erhalt der schriftlichen Kündigungsmitteilung durch den Arbeitnehmer.
In Nordmazedonien ist eine Abfindung gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag aus geschäftlichen Gründen wie wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Entlassungen oder Umstrukturierungen beendet. Die Höhe der Abfindung wird durch die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers bestimmt.
Die Abfindung wird auf Basis des durchschnittlichen Monatsgehalts des Arbeitnehmers in den sechs Monaten vor der Kündigung berechnet. Laut dem Arbeitsgesetzbuch ist die Aufschlüsselung wie folgt:
Unabhängig von ihrem Gehalt haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen Mindestabfindungsbetrag. Dieser Betrag muss mindestens 50 % des durchschnittlichen Nettogehalts betragen, das im Monat vor dem Kündigungsdatum pro Arbeitnehmer in Nordmazedonien gezahlt wurde.
Die Abfindung muss am Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden.
Die Kündigung eines Arbeitsvertrags in Nordmazedonien muss den spezifischen gesetzlichen Richtlinien entsprechen, die im Arbeitsgesetz festgelegt sind.
Ein Arbeitgeber in Nordmazedonien kann einen Arbeitsvertrag nur aus Gründen kündigen, die gesetzlich, durch Tarifvertrag oder durch interne Regelungen des Arbeitgebers vorgeschrieben sind. Gültige Gründe fallen im Allgemeinen in die folgenden Kategorien:
Die Kündigung muss immer durch eine formelle schriftliche Entscheidung mitgeteilt werden. Die Entscheidung muss Folgendes enthalten:
Wenn das Unternehmen einen Betriebsrat hat, kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, diesen vor der Ausstellung einer Kündigungsmitteilung zu konsultieren, abhängig von den Umständen und der Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer.
Die schriftliche Kündigungsentscheidung muss dem Arbeitnehmer persönlich zugestellt werden, entweder in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers oder am Wohnsitz des Arbeitnehmers.
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