Kündigungsfrist
In Nordmazedonien legt das Arbeitsgesetz die gesetzlichen Anforderungen für Kündigungsfristen bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses fest. Die Dauer dieser Fristen variiert je nach dem, wer die Kündigung initiiert und welche Art von Arbeitsvertrag vorliegt.
Kündigungsfrist bei arbeitnehmerseitiger Kündigung
Ein Arbeitnehmer, der beabsichtigt, seinen Arbeitsvertrag zu kündigen, muss eine Mindestkündigungsfrist von einem Monat einhalten. Ein Tarifvertrag oder der individuelle Arbeitsvertrag kann jedoch eine längere Kündigungsfrist vorsehen, die drei Monate nicht überschreiten darf.
Kündigungsfrist bei arbeitgeberseitiger Kündigung
Die Kündigungsfrist bei einer vom Arbeitgeber initiierten Kündigung ist komplexer. Hier ist eine Übersicht:
- Standardkündigungen: Eine Mindestkündigungsfrist von einem Monat gilt für die meisten vom Arbeitgeber initiierten Kündigungen. Ausnahmen können je nach den Umständen gelten.
- Massenentlassungen: Wenn ein Arbeitgeber die Verträge von mehr als 150 Mitarbeitern oder 5 % der Belegschaft kündigt, verlängert sich die Mindestkündigungsfrist auf zwei Monate.
- Fristlose Kündigungen: In bestimmten Situationen kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer ohne Kündigungsfrist entlassen. Diese Situationen gelten als schwerwiegende Verstöße gegen die Arbeitsdisziplin oder -pflichten, einschließlich unentschuldigtem Fehlen von der Arbeit für drei aufeinanderfolgende Tage oder fünf Tage innerhalb eines Jahres, Missbrauch von Krankenstand, Verstoß gegen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, Konsum von Alkohol oder Drogen während der Arbeitszeit sowie Diebstahl oder Fahrlässigkeit, die im Zusammenhang mit der Arbeit Schaden verursacht.
Die Kündigungsfrist beginnt immer am Tag nach dem Erhalt der schriftlichen Kündigungsmitteilung durch den Arbeitnehmer.
Abfindung
In Nordmazedonien ist eine Abfindung gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag aus geschäftlichen Gründen wie wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Entlassungen oder Umstrukturierungen beendet. Die Höhe der Abfindung wird durch die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers bestimmt.
Berechnung der Abfindung
Die Abfindung wird auf Basis des durchschnittlichen Monatsgehalts des Arbeitnehmers in den sechs Monaten vor der Kündigung berechnet. Laut dem Arbeitsgesetzbuch ist die Aufschlüsselung wie folgt:
- Für bis zu 5 Jahre Beschäftigung beträgt die Abfindung 1 Nettogehalt.
- Für 5 bis 10 Jahre Beschäftigung beträgt die Abfindung 2,5 Nettogehälter.
- Für 10 bis 15 Jahre Beschäftigung beträgt die Abfindung 3,5 Nettogehälter.
- Für 15 bis 20 Jahre Beschäftigung beträgt die Abfindung 4,5 Nettogehälter.
- Für 20 bis 25 Jahre Beschäftigung beträgt die Abfindung 6 Nettogehälter.
- Für über 25 Jahre Beschäftigung beträgt die Abfindung 7 Nettogehälter.
Mindestabfindungsbetrag
Unabhängig von ihrem Gehalt haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen Mindestabfindungsbetrag. Dieser Betrag muss mindestens 50 % des durchschnittlichen Nettogehalts betragen, das im Monat vor dem Kündigungsdatum pro Arbeitnehmer in Nordmazedonien gezahlt wurde.
Zahlung der Abfindung
Die Abfindung muss am Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden.
Kündigungsverfahren
Die Kündigung eines Arbeitsvertrags in Nordmazedonien muss den spezifischen gesetzlichen Richtlinien entsprechen, die im Arbeitsgesetz festgelegt sind.
Gültige Gründe für die Kündigung
Ein Arbeitgeber in Nordmazedonien kann einen Arbeitsvertrag nur aus Gründen kündigen, die gesetzlich, durch Tarifvertrag oder durch interne Regelungen des Arbeitgebers vorgeschrieben sind. Gültige Gründe fallen im Allgemeinen in die folgenden Kategorien:
- Betriebsbedingte Gründe: Wirtschaftliche Schwierigkeiten, technologische Veränderungen, Umstrukturierungen, die die Position des Arbeitnehmers überflüssig machen.
- Unfähigkeit des Arbeitnehmers zur Leistung: Aufgrund mangelnder Qualifikationen, Fähigkeiten oder Arbeitsergebnisse.
- Verhalten des Arbeitnehmers: Schwerwiegende Verstöße gegen Arbeitspflichten, Disziplin oder Sicherheitsvorschriften.
- Andere Gründe: Wie gesetzlich vorgeschrieben (z.B. Rentenalter).
Schriftliche Kündigung und Kündigungsentscheidung
Die Kündigung muss immer durch eine formelle schriftliche Entscheidung mitgeteilt werden. Die Entscheidung muss Folgendes enthalten:
- Grund für die Kündigung: Klare Angabe des gesetzlich gültigen Grundes.
- Begründung: Beweise oder Erklärungen, die den Kündigungsgrund stützen.
- Rechtsmittel: Informationen über das Recht des Arbeitnehmers, die Kündigung anzufechten.
- Arbeitslosenrechte: Angaben zu den Arbeitslosenversicherungsrechten des Arbeitnehmers.
Konsultation mit dem Betriebsrat
Wenn das Unternehmen einen Betriebsrat hat, kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, diesen vor der Ausstellung einer Kündigungsmitteilung zu konsultieren, abhängig von den Umständen und der Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer.
Zustellung der Kündigung
Die schriftliche Kündigungsentscheidung muss dem Arbeitnehmer persönlich zugestellt werden, entweder in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers oder am Wohnsitz des Arbeitnehmers.