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Urlaubs- und Abwesenheitsrichtlinien

Verstehen Sie die Urlaubsansprüche der Mitarbeitenden und deren Richtlinien in Lettland

Lettland leave overview

Das Management von Mitarbeiterurlauben und Urlaubsansprüchen ist ein entscheidender Aspekt für Compliance und Mitarbeiterzufriedenheit bei Tätigkeiten in Lettland. Das Verständnis der spezifischen Vorschriften, die verschiedene Arten von Urlaub regeln – von jährlichen Ferien bis hin zu Krankheitszeit und Elternzeit – ist für Arbeitgeber unerlässlich. Das lettische Arbeitsrecht gibt klare Richtlinien zu Mindestansprüchen und Verfahren vor, die Arbeitgeber einhalten müssen, um faire Behandlung und rechtliche Konformität für ihre Belegschaft zu gewährleisten.

Die Navigation durch diese Vorschriften kann komplex sein, insbesondere für internationale Unternehmen, die Personal in Lettland beschäftigen. Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die wichtigsten Urlaubsregelungen, die in Lettland gelten, und hilft Arbeitgebern, ihre Verpflichtungen zu verstehen und Mitarbeiterauszeiten im Jahr 2026 effektiv zu verwalten.

Jährlicher Urlaub

Mitarbeiter in Lettland haben Anspruch auf eine Mindestmenge an bezahltem Jahresurlaub. Dieser Urlaub ist für Erholung und Regeneration vorgesehen und wird durch das Arbeitsrecht geregelt.

  • Mindestanspruch: Der minimale bezahlte Jahresurlaubsanspruch beträgt vier Kalendertage pro Jahr. Dies schließt keine Feiertage ein.
  • Ansammlung: Mitarbeiter erwerben ihren Urlaubsanspruch in der Regel basierend auf ihrer Dauer der Beschäftigung. Der volle Anspruch ist normalerweise nach sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung beim selben Arbeitgeber erreichbar, obwohl Vereinbarungen variieren können.
  • Planung: Der Zeitpunkt des Jahresurlaubs wird grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Arbeitgeber müssen einen Urlaubsplan für das Jahr erstellen, der sowohl die Bedürfnisse des Unternehmens als auch die Wünsche der Mitarbeiter berücksichtigt.
  • Zahlung: Der Urlaubsanspruch muss vor Beginn des Urlaubs berechnet und an den Mitarbeiter ausgezahlt werden.
  • Übertrag: Nicht genutzter Jahresurlaub kann im Allgemeinen auf das nächste Jahr übertragen werden, allerdings gibt es Begrenzungen für die Dauer der Ansammlung.

Feiertage

Lettland beobachtet im Laufe des Jahres mehrere Feiertage. An diesen Tagen haben Mitarbeiter in der Regel Anspruch auf einen freien Tag mit Gehalt. Wenn ein Mitarbeiter an einem Feiertag arbeiten muss, steht ihm meist eine erhöhte Vergütung zu, oft doppelt so hoch wie sein regulärer Lohn.

Hier sind die erwarteten Feiertage in Lettland für 2026:

Datum Feiertag
1. Januar Neujahr
3. April Karfreitag
5. April Ostersonntag
6. April Ostermontag
1. Mai Tag der Arbeit
4. Mai Tag der Wiederherstellung der Unabhängigkeit
23. Juni Johannisnacht (Līgo)
24. Juni Johannistag (Jāņi)
18. November Proklamation der Republik Lettland
24. Dezember Heiligabend
25. Dezember Weihnachten
26. Dezember Zweiter Weihnachtstag
31. Dezember Silvester

Hinweis: Wenn ein Feiertag auf ein Wochenende fällt, kann die Regierung den folgenden Montag als Freiertag deklarieren, dies wird jedoch näher am Datum bekanntgegeben.

Krankenstandspolitik

Mitarbeiter in Lettland haben Anspruch auf Krankheitsurlaub, wenn sie wegen Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig sind.

  • Anspruch: Mitarbeiter haben Anspruch auf Krankheitsurlaub für die Dauer ihrer Arbeitsunfähigkeit, die durch einen medizinischen Fachmann bescheinigt wird.
  • Medizinisches Attest: Ein ärztliches Attest (Krankenschein) ist erforderlich, um den Krankenstand zu rechtfertigen, in der Regel ab dem ersten Krankheitstag.
  • Krankengeld: Das Krankengeld wird gesetzlich geregelt und umfasst Beiträge sowohl vom Arbeitgeber als auch von der staatlichen Sozialversicherung.
    • Verantwortung des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber zahlt das Krankengeld für die ersten 10 Kalendertage der Krankheit. Der Satz beträgt typischerweise 80 % des durchschnittlichen Einkommens des Mitarbeiters.
    • Verantwortung des Staates: Ab dem 11. Tag wird das Krankengeld von der staatlichen Sozialversicherungsbehörde (VSAA) gezahlt, vorausgesetzt, der Mitarbeiter ist sozialversichert. Der Satz liegt allgemein bei 80 % der durchschnittlichen versicherten Einkünfte des Mitarbeiters.
  • Dauer: Das staatlich gezahlte Krankengeld kann maximal 26 Wochen innerhalb eines Jahres oder bis zu 52 Wochen innerhalb von drei Jahren in bestimmten Fällen betragen.

Elternzeit

Das lettische Recht bietet umfassende Elternzeitregelungen, einschließlich Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternzeit, um Familien zu unterstützen.

  • Mutterschaft:
    • Anspruch: werdende Mütter haben Anspruch auf 56 Kalendertage Mutterschaftsurlaub vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und 56 Tage nach der Geburt, insgesamt 112 Tage. Bei Komplikationen während der Schwangerschaft, Geburt oder bei Zwillings- oder Mehrlingsgeburten wird der nachgeburtliche Urlaub auf 70 Tage verlängert, somit insgesamt 126 Tage.
    • Zahlung: Mutterschaftsgeld wird von der staatlichen Sozialversicherungsagentur (VSAA) mit einem Satz von 80 % des durchschnittlichen versicherten Einkommens gezahlt.
  • Vaterschaft:
    • Anspruch: Väter haben Anspruch auf 10 Kalendertage Vaterschaftsurlaub, der innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes genommen werden kann.
    • Zahlung: Vaterschaftsgeld wird von der VSAA mit einem Satz von 80 % des durchschnittlichen versicherten Einkommens gezahlt.
  • Elternzeit:
    • Anspruch: Ein Elternteil (oder eine andere Person, die das Kind betreut, wie ein Großelternteil) hat Anspruch auf Elternzeit, bis das Kind 1,5 Jahre alt ist. Diese Zeit kann in Teilen genommen werden.
    • Zahlung: Elternbenefit wird von der VSAA gezahlt. Der Betrag hängt von der gewählten Dauer des Bezugs (bis das Kind 1 Jahr oder 1,5 Jahre alt ist) und den vorherigen versicherten Einkünften ab.

Weitere Arten von Urlaub

Neben den Hauptkategorien sieht das lettische Recht auch andere Urlaubarten unter bestimmten Umständen vor:

  • Trauerurlaub: Mitarbeiter erhalten in der Regel Urlaub im Falle des Todes eines nahen Familienmitglieds, wobei die Dauer möglicherweise durch die interne Unternehmenspolitik oder tarifliche Vereinbarungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus geregelt wird.
  • Studienurlaub: Mitarbeitende, die eine Ausbildung absolvieren, können Studienurlaub erhalten, insbesondere wenn die Studien in Zusammenhang mit ihrer Arbeit stehen oder in einer tariflichen Vereinbarung festgelegt sind. Die Bedingungen (bezahlt oder unbezahlt, Dauer) können variieren.
  • Urlaub für staatliche und öffentliche Aufgaben: Mitarbeiter haben Anspruch auf Freistellung, um staatliche oder öffentliche Aufgaben zu erfüllen, beispielsweise im Gerichtsverfahren.
  • Unbezahlter Urlaub: Mitarbeitende können unbezahlten Urlaub aus verschiedenen persönlichen Gründen beantragen, der jedoch die Zustimmung des Arbeitgebers erfordert.

Das Verstehen und korrekte Anwenden dieser Urlaubsregelungen ist entscheidend, um die Compliance zu wahren und positive Mitarbeiterbeziehungen in Lettland zu fördern.

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