Latvias Arbeitsrechtrahmen ist darauf ausgelegt, die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer zu schützen, faire Behandlung, sichere Arbeitsbedingungen und klare Verfahren für Beschäftigungsverhältnisse zu gewährleisten. Diese Vorschriften legen die minimalen Standards fest, an die Arbeitgeber sich halten müssen, und decken alles ab, vom ersten Arbeitsvertrag bis hin zu Beendigungs- und Nacharbeitsfragen. Das Verständnis dieser Schutzbestimmungen ist sowohl für in Lettland tätige Arbeitgeber als auch für im Land beschäftigte Personen von entscheidender Bedeutung.
Die rechtliche Grundlage für Beschäftigung in Lettland bildet hauptsächlich das Labor Law (Darba likums), das die Rechte und Pflichten beider Parteien in einem Arbeitsverhältnis umreißt. Dieses umfassende Gesetz, zusammen mit anderen verwandten Gesetzen und Vorschriften, zielt darauf ab, ein ausgewogenes und sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen, das den Standards der Europäischen Union entspricht und Prinzipien anständiger Arbeit fördert.
Kündigungsrechte und -verfahren
Die Kündigung eines Arbeitsvertrags in Lettland muss bestimmten gesetzlichen Verfahren folgen und kann nur aus Gründen erfolgen, die im Labor Law festgelegt sind. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben Rechte und Pflichten in Bezug auf Kündigungsfristen und die Gründe für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.
Häufige Gründe für eine vom Arbeitgeber initiierte Kündigung sind:
- Liquidation des Arbeitgebers.
- Reduzierung der Mitarbeiterzahl (Redundanz).
- Unfähigkeit des Arbeitnehmers, die vereinbarte Arbeit aus gesundheitlichen Gründen auszuführen.
- Mangel an beruflicher Kompetenz.
- Verletzung der Arbeitsschutzbestimmungen oder interner Regeln.
- Abwesenheit des Arbeitnehmers ohne triftigen Grund.
Je nach Kündigungsgrund müssen spezifische Verfahren eingehalten werden, einschließlich schriftlicher Kündigungsmitteilung und oft Konsultationen mit Arbeitnehmervertretungen (falls zutreffend). Das Versäumnis, die korrekten Verfahren einzuhalten, kann dazu führen, dass die Kündigung als rechtswidrig angesehen wird.
Frist(en) für die Kündigung variieren je nach Grund der Kündigung und Dauer der Beschäftigung.
| Grund für die Kündigung (vom Arbeitgeber initiiert) | Minimale Kündigungsfrist |
|---|---|
| Liquidation des Arbeitgebers | 1 Monat |
| Redundanz | 1 Monat |
| Unfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen | 1 Monat |
| Mangel an Kompetenz | 1 Monat |
| Verletzung der Arbeitsschutzbestimmungen/rules | Variabel (oft sofort bei schwerwiegenden Verstößen, ansonsten Frist möglich) |
| Abwesenheit ohne triftigen Grund | Variabel (oft sofort nach spezifischen Verfahren) |
| Vom Arbeitnehmer initiated Kündigung | 1 Monat (sofern nicht anders vereinbart oder bei triftigem Grund) |
Während der Kündigungsfrist hat der Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf sein reguläres Gehalt und möglicherweise das Recht auf bezahlten Urlaub, um eine neue Beschäftigung zu suchen. Abfindungen können in bestimmten Fällen, z.B. bei Redundanz oder Liquidation, ebenfalls erforderlich sein.
Antidiskriminierungsgesetze und Durchsetzung
Das lettische Recht untersagt Diskriminierung im Beschäftigungsprozess strikt, basierend auf verschiedenen persönlichen Merkmalen. Das Prinzip der Gleichbehandlung ist im Labor Law verankert und stellt sicher, dass alle Arbeitnehmer und Bewerber fair behandelt werden, unabhängig von Hintergrund oder Status.
Geschützte Merkmale im lettischen Antidiskriminierungsgesetz sind:
- Geschlecht
- Alter
- Behinderung
- Gesundheitszustand
- Religiöse, politische oder andere Überzeugungen
- Nationale oder ethnische Herkunft
- Soziale Herkunft
- Finanzielle Situation
- Familienstand
- Familienstatus
- Sexuelle Orientierung
- Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder Arbeitnehmerorganisation
Diskriminierung ist in allen Phasen des Beschäftigungsverhältnisses verboten, einschließlich Rekrutierung, Bedingungen, Beförderung, Schulung und Beendigung. Sowohl direkte als auch indirekte Diskriminierung sind rechtswidrig, ebenso wie Belästigung im Zusammenhang mit einem geschützten Merkmal.
Die Durchsetzung der Antidiskriminierungsgesetze erfolgt hauptsächlich durch die Gerichte, in denen Arbeitnehmer Klage erheben können, wenn sie der Meinung sind, Diskriminierung erfahren zu haben. Die State Labor Inspectorate (Valsts darba inspekcija - VDI) spielt ebenfalls eine Rolle bei der Überwachung der Einhaltung der Arbeitsgesetze, einschließlich der Antidiskriminierungsbestimmungen, und kann Beschwerden untersuchen.
Standards und Vorschriften zu Arbeitsbedingungen
Das lettische Recht setzt klare Standards für Arbeitszeit, Ruhepausen und Urlaub, um das Wohl und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Diese Vorschriften sollen Überarbeitung verhindern und sicherstellen, dass Arbeitnehmer ausreichend Zeit für Erholung und Privatleben haben.
Wesentliche Standards für Arbeitsbedingungen beinhalten:
- Reguläre Arbeitszeit: Eine reguläre Arbeitswoche umfasst 40 Stunden, meist verteilt auf fünf Tage.
- Überstunden: Überstunden sind grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers erlaubt und müssen mit einem höheren Satz (in der Regel 100 % des Stunden- oder Tagessatzes des Arbeitnehmers zusätzlich zum regulären Satz) vergütet werden. Es gelten Grenzen für die Menge an Überstunden.
- Tägliche Ruhe: Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 12 zusammenhängende Ruhe-Stunden innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums.
- Wöchentliche Ruhe: Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 42 zusammenhängende Stunden Ruhe innerhalb einer siebentägigen Periode.
- Pausen: Arbeitnehmer, die mehr als sechs Stunden täglich arbeiten, haben Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause, die spätestens nach vier Stunden Arbeitsbeginn gewährt werden muss.
- Jahresurlaub: Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens vier Kalenderwochen bezahlten Jahresurlaub pro Jahr. Bestimmte Arbeitnehmergruppen (z.B. bei gefährlichen Arbeitsbedingungen) können einen verlängerten Urlaubsanspruch haben.
- Feiertage: Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub an Feiertagen. Bei Arbeit an Feiertagen muss eine erhöhte Vergütung gezahlt werden.
Diese Standards stellen Mindestanforderungen dar; Arbeitgeber können durch Arbeitsverträge oder Kollektivvereinbarungen günstigere Bedingungen anbieten.
Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen
Arbeitgeber in Lettland sind gesetzlich verpflichtet, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für ihre Mitarbeiter sicherzustellen. Dies umfasst die Ermittlung und Bewertung von Risiken, die Umsetzung von Präventivmaßnahmen sowie die Bereitstellung notwendiger Schulungen und Ausrüstung.
Wesentliche Pflichten der Arbeitgeber hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit sind:
- Durchführung von Risikobewertungen aller Arbeitsplätze und -prozesse.
- Umsetzung von Maßnahmen zur Beseitigung oder Minimierung identifizierter Risiken.
- Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) kostenfrei für die Arbeitnehmer.
- Sicherstellung, dass Arbeitsplätze, Arbeitseinrichtungen und -prozesse den Sicherheitsstandards entsprechen.
- Information und Schulung der Arbeitnehmer zu Gesundheits- und Sicherheitsrisiken sowie Präventionsmaßnahmen.
- Organisation obligatorischer Gesundheitschecks für Arbeitnehmer bei gesetzlicher Anforderung (z.B. bei bestimmten Berufen oder Arbeitsbedingungen).
- Untersuchung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Ergreifen von Maßnahmen zur Verhinderung eines erneuten Auftretens.
Arbeitnehmer haben ebenfalls Pflichten, z.B. Sicherheitsanweisungen zu befolgen, PSA korrekt zu verwenden und Gefahren zu melden. Das State Labor Inspectorate (VDI) ist die zentrale Behörde, die für die Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften zu Arbeitsschutz verantwortlich ist. Sie führen Kontrollen durch, untersuchen Unfälle und können bei Verstößen Sanktionen verhängen.
Streitbeilegungsverfahren
Wenn Probleme oder Streitigkeiten am Arbeitsplatz auftreten, haben Arbeitnehmer in Lettland verschiedene Möglichkeiten zur Lösung. Diese Mechanismen reichen von internen Unternehmensverfahren bis hin zu externen rechtlichen und administrativen Optionen.
Verfügbare Streitbeilegungsmechanismen umfassen:
- Interne Verfahren: Viele Unternehmen verfügen über interne Beschwerdeverfahren oder Policies zur Bearbeitung von Arbeitnehmerbeschwerden. Arbeitnehmer sollten versuchen, Probleme zunächst direkt mit ihrem Arbeitgeber oder Vorgesetzten zu klären.
- Arbeitnehmervertreter/Trade Unions: Falls zutreffend, können Arbeitnehmer Unterstützung von gewählten Arbeitnehmervertretern oder ihrer Gewerkschaft suchen, die im Namen der Arbeitnehmer verhandeln oder beraten.
- Staatliche Arbeitsinspektion (VDI): Arbeitnehmer können bei der VDI Beschwerden wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Arbeitsrecht einreichen, z.B. bei Arbeitsbedingungen, Sicherheit, Diskriminierung oder illegaler Kündigung. Die VDI kann die Beschwerde untersuchen, vermitteln und bei Verstößen Maßnahmen gegen den Arbeitgeber ergreifen.
- Gerichte: Arbeitnehmer haben das Recht, Klage vor Gericht zu erheben, um Arbeitsstreitigkeiten beizulegen, z.B. bei unrechtmäßiger Kündigung, unbezahlten Löhnen oder Diskriminierung. Gerichtsverfahren sind formelle Rechtsprozesse und erfordern möglicherweise Rechtsvertretung.
- Schlichtungskommission: Für bestimmte Streitigkeiten kann innerhalb des Unternehmens oder Sektors eine Schlichtungskommission eingerichtet werden, die vermittelt und bei der Einigung hilft.
Das gewählte Verfahren hängt häufig von Art und Schwere des Streits ab. Arbeitnehmer werden grundsätzlich ermutigt, zunächst auf weniger formale Weise eine Lösung zu versuchen, bevor sie rechtliche Schritte einleiten.
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