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LettlandSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Lettland

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Lettland stehen Arbeitgeber vor mehreren steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit ihren Beschäftigten, darunter Lohnsteuern, Sozialversicherungsbeiträge und Einkommensteuerabzug.

Arbeitgeber Lohnsteuern

  • Einkommensteuer (PIT): Für 2025 gelten zwei PIT-Sätze.
    • 25,5% auf jährliches Einkommen bis zu 105.300 EUR.
    • 33% auf jährliches Einkommen, das 105.300 EUR übersteigt. Hinweis: Der Satz von 33% wird nicht bei der Lohnabrechnung verwendet, sondern bei der jährlichen Steuererklärung angesetzt. Für die monatliche Lohnabrechnung wird ein Satz von 25,5% auf das gesamte Einkommen angewendet, selbst über dem Schwellenwert von 105.300 EUR, und Anpassungen erfolgen während der jährlichen Erklärung. Eine zusätzliche Steuer von 3% gilt für den Einkommensanteil, der jährlich 200.000 EUR übersteigt.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber leisten Beiträge in Höhe von 23,59% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers bis zur jährlichen Obergrenze von 105.300 EUR.
  • Solidaritätssteuer: Eine Solidaritätssteuer von 25% gilt für Einkommen, das jährlich 105.300 EUR übersteigt. Diese Steuer wird nicht direkt vom Arbeitgeber bei der Gehaltsabrechnung einbehalten, sondern bei der jährlichen Steuererklärung des Arbeitnehmers verrechnet. Der Arbeitgeber wendet den 25,5%igen PIT-Satz auf Einkommen über 105.300 EUR an, und der Arbeitnehmer begleicht den Unterschied durch die Solidaritätssteuer bei der jährlichen Erklärung. Hat ein Arbeitnehmer jedoch ein ausländisches A1-Zertifikat und zahlt keine lettische NSIC, wendet der Arbeitgeber den 33%igen PIT-Satz auf Einkommen über 8.775 EUR monatlich an.

Arbeitnehmer Lohnsteuern

  • Einkommensteuer (PIT): Arbeitnehmer unterliegen denselben PIT-Sätzen wie oben erwähnt (25,5% bis 105.300 EUR und 33% darüber).
  • Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitnehmer leisten Beiträge in Höhe von 10,5% ihres Bruttogehalts bis zur jährlichen Obergrenze von 105.300 EUR.

Meldung und Einhaltung

  • Steuerjahr: Das Steuerjahr in Lettland entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
  • Gehaltsabrechnungszyklus: Gehaltsabrechnungen werden normalerweise (halb-)monatlich durchgeführt.
  • Steuererklärung: Arbeitgeber müssen monatliche Steuerberichte bis zum 17. des Folgemonats einreichen. Zusätzlich ist ein Jahresbericht der Gesamtzahlungen an jeden Arbeitnehmer bis zum 1. Februar des Folgejahres fällig. Wenn das Arbeitsverhältnis vor Jahresende endet, ist der Bericht bis zum 15. des Folgemonats fällig.
  • Steuererklärungen: Arbeitnehmer müssen jährliche Einkommensteuererklärungen einreichen, die zwischen dem 1. März und dem 1. Juni fällig sind. Wenn das jährliche Einkommen 78.100 EUR übersteigt, verlängert sich die Frist bis zum 1. Juli.

Mindestlohn und Freibeträge

  • Ab 2025 beträgt der monatliche Mindestlohn in Lettland 740 EUR.
  • Ein festes steuerfreies Minimum von 510 EUR pro Monat gilt für das Einkommen der Arbeitnehmer. Ein höheres steuerfreies Minimum von 1.000 EUR pro Monat gilt speziell für Rentner. Abhängige können das zu versteuernde Einkommen um 250 EUR pro abhängige Person monatlich reduzieren. Bestimmte Ausgaben wie Beiträge zu privaten Pensionsfonds (bis zu 4.000 EUR jährlich) und förderfähige Bildungs-/Gesundheitsausgaben (bis zu 600 EUR jährlich) sind ebenfalls absetzbar.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen ab heute, dem 5. Februar 2025, aktuell sind und aufgrund von gesetzlichen Aktualisierungen oder zukünftigen Anpassungen Änderungen unterliegen können. Konsultieren Sie immer einen Steuerfachmann für die aktuellsten und genauesten Details für spezifische Umstände.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Lettland umfassen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer mehrere Bereiche, darunter Sozialversicherungsbeiträge, Einkommensteuer und spezifische abzugsfähige Ausgaben.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Staatliche Sozialversicherungsbeiträge (SSIC): Diese Beiträge sind für alle Arbeitnehmer obligatorisch und decken Bereiche wie Gesundheitsversorgung, Renten und Arbeitslosenleistungen ab. Ab 2025 beträgt der Beitragssatz für Arbeitnehmer 10,50 % ihres Bruttogehalts. Ein Mindestbeitragsobjekt, das dem Mindestlohn entspricht (EUR 740 für 2025), gilt.

Einkommensteuer (PIT)

  • Progressive Steuersätze: Das PIT-System in Lettland verwendet progressive Steuersätze. Ab 2025 gelten die folgenden Sätze:
    • 20 % auf Jahreseinkommen bis zu EUR 20.004.
    • 23 % auf Jahreseinkommen zwischen EUR 20.005 und EUR 78.100.
    • 31 % (einschließlich Solidaritätssteuer) auf Jahreseinkommen über EUR 78.100.
    • Ein zusätzlicher Zuschlag von 3 % gilt für den Teil des Einkommens, der EUR 200.000 jährlich übersteigt.
  • Steuerfreies Minimum: Ein festes steuerfreies Minimum von EUR 510 pro Monat (EUR 6.120 jährlich) gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig von ihrem Bruttoeinkommen. Dieser Betrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, bevor die PIT berechnet wird. Für Rentner beträgt das steuerfreie Minimum EUR 1.000 pro Monat (EUR 12.000 jährlich).
  • Frist für Steuererklärung: Die jährliche Einkommenssteuererklärung muss bis zum 1. Juni des Folgejahres abgegeben werden.

Abzugsfähige Ausgaben

Bestimmte Ausgaben können vom zu versteuernden Einkommen eines Arbeitnehmers abgezogen werden, wodurch ihre Gesamtsteuerlast reduziert wird:

  • Ausgaben für Bildung und medizinische Versorgung: Ausgaben im Zusammenhang mit Bildung und medizinischen Dienstleistungen, einschließlich zahnärztlicher Leistungen, sind bis zu EUR 600 pro Jahr für jedes Familienmitglied abzugsfähig.
  • Beiträge zur privaten Altersvorsorge und Kapitalversicherung: Beiträge zu privaten Rentenfonds und Kapitalversicherungen (mit einer Laufzeit von mindestens zehn Jahren) sind bis zu 10 % des jährlichen zu versteuernden Einkommens abzugsfähig, begrenzt auf EUR 4.000 jährlich.
  • Spenden: Spenden an gemeinnützige Organisationen und politische Parteien sind bis zu 50 % des jährlichen zu versteuernden Einkommens des Einzelnen abzugsfähig, begrenzt auf EUR 600 pro Jahr und pro Familienmitglied.

Zusätzliche Informationen

  • Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber: Arbeitgeber sind verantwortlich für das Einbehalten von PIT und SSIC von den Gehältern der Arbeitnehmer und für die monatliche Übermittlung dieser Beträge an die zuständigen Behörden. Sie sind auch für die Bereitstellung der notwendigen Informationen über Steuerabzüge und Freibeträge an die Arbeitnehmer verantwortlich. Arbeitgeber müssen die jährliche Einkommenssteuererklärung und die Lohnsteuerberichte fristgerecht einreichen.
  • Nichtansässige: Die Besteuerungsregeln können sich für Nichtansässige leicht unterscheiden. Im Allgemeinen werden Nichtansässige nur auf Einkünfte aus lettischen Quellen besteuert.

Diese Informationen beziehen sich speziell auf das Steuerjahr 2025 in Lettland und sind aktuell per 5. Februar 2025. Steuerrecht und Vorschriften können sich ändern, daher ist es wichtig, über etwaige Revisionen informiert zu bleiben. Die Beratung mit einem Steuerberater kann auf individuellen Umständen basierende, personalisierte Anleitungen bieten.

Mehrwertsteuer

In Lettland wird die Mehrwertsteuer (MwSt), vor Ort bekannt als Pievienotās vērtības nodoklis (PVN), auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben.

MwSt-Sätze

  • Standardsatz: 21% (Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, die nicht den ermäßigten oder Nullsätzen unterliegen)
  • Ermäßigter Satz 1: 12% (Gilt für Artikel wie bestimmte Lebensmittelprodukte, Medikamente, Bücher, Zeitungen, gedruckte Zeitschriften, Beherbergungsleistungen, inländische Personenbeförderung und bestimmte Heizprodukte.)
  • Ermäßigter Satz 2: 5% (Gilt für bestimmte Grundnahrungsmittel, einschließlich Obst und Gemüse)
  • Nullsatz: 0% (Gilt für spezifische Waren und Dienstleistungen, einschließlich innergemeinschaftlicher und internationaler Personenbeförderung, Export von Waren und innergemeinschaftliche Lieferungen von Waren.)

MwSt-Registrierung

  • Schwellenwert: €50,000 (Wenn Ihr jährlicher Umsatz diesen Betrag überschreitet, müssen Sie sich für die MwSt registrieren.)
  • Nichtansässige: Kein Schwellenwert (Nichtansässige Unternehmen, die in Lettland steuerpflichtige Waren oder Dienstleistungen erbringen, müssen sich unabhängig vom Umsatz registrieren.)
  • Versandhandel: €10,000 (Wenn Sie Waren online an lettische Verbraucher verkaufen und Ihr Umsatz diesen Schwellenwert überschreitet, müssen Sie sich registrieren.)
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: €10,000 (Geschäfte, die diesen Schwellenwert beim Erwerb überschreiten, müssen sich registrieren.)
  • Freiwillige Registrierung: Möglich vor Erreichen des Schwellenwerts.

MwSt-Erklärung und Zahlung

  • Häufigkeit:

    • Monatlich: Wenn Sie innergemeinschaftliche Lieferungen tätigen.
    • Vierteljährlich: Wenn Ihr Jahresumsatz zwischen €14,228.72 und €50,000 liegt und Sie keine innergemeinschaftlichen Lieferungen tätigen. Sie können eine vierteljährliche Erklärung beantragen.
    • Halbjährlich: Wenn Ihr Jahresumsatz unter €14,228.72 liegt und Sie keine innergemeinschaftlichen Lieferungen tätigen.
  • Frist: 23. des Monats nach dem Berichtszeitraum.

  • Methode: Elektronisch über das Elektronische Deklarationssystem (EDS).

Weitere Berichtspflichten

  • Zusammenfassende Meldungen (ESL): Monatlich, fällig am 20. des folgenden Monats, kein Schwellenwert
  • Intrastat: Monatlich, fällig am 10. des folgenden Monats. Schwellenwerte sind: Versendungen: €200,000 und Eingänge: €350,000
  • Rekapitulative Erklärungen: Erforderlich mit jeder MwSt-Erklärung für Transaktionen über €1,430.
  • Jahres-MwSt-Erklärung: In spezifischen Fällen wie Anpassungen für Finanzdienstleistungen.

MwSt-Befreiungen

Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind von der MwSt befreit, einschließlich:

  • Bildung
  • Finanzdienstleistungen
  • Gesundheits- und Sozialfürsorge
  • Öffentliche Postdienste
  • Vermietung von unbeweglichem Vermögen
  • Wetten und Glücksspiel

MwSt-Erstattung für ausländische Unternehmen

Ausländische Unternehmen können die in Lettland gezahlte MwSt rückerhalten, aber nicht-EU-Unternehmen benötigen Reziprozitätsabkommen. Eine steuerliche Vertretung ist in Lettland nicht erforderlich.

Vorgeschlagene Änderungen für 2025

  • Grenzüberschreitende MwSt-Befreiungen für KMU Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Waren oder Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union liefern, könnten von grenzüberschreitenden MwSt-Befreiungen für Jahresgeschäfte bis zu €100,000 profitieren.

Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Konsultieren Sie immer einen Steuerberater für spezifische Ratschläge zu Ihrer Situation.

Steuervergünstigungen

Lettland bietet mehrere steuerliche Anreize, die zur Ankurbelung der wirtschaftlichen Aktivität und Investitionen dienen sollen. Diese Anreize konzentrieren sich hauptsächlich auf Entlastungen bei der Körperschaftsteuer (CIT) und der persönlichen Einkommensteuer (PIT), zusammen mit bestimmten Anreizen, die sich auf spezifische Zonen und Aktivitäten beziehen.

Anreize für die Körperschaftsteuer (CIT)

  • Reinvestierter Gewinn: Ein CIT-Satz von 0 % gilt für reinvestierte Gewinne, um Unternehmen zu ermutigen, ihre Erträge für Wachstum und Entwicklung zu reinvestieren. Ausgeschüttete Gewinne (Dividenden) werden mit einem CIT-Satz von 20 % besteuert.
  • Freihäfen und Sonderwirtschaftszonen (SEZs): Unternehmen, die in ausgewiesenen Freihäfen (Ventspils, Riga) und SEZs (Rezekne, Latgale, Liepaja) tätig sind, können von erheblichen CIT-Entlastungen profitieren. Diese Zonen bieten bis zu 80 % Erleichterung der CIT auf Dividenden und ähnliche Gewinnausschüttungen. Zusätzlich können auch Vorteile bei der Grundsteuer und Ermäßigungen der Quellensteuer auf Dividenden, Managementgebühren und Gebühren für geistiges Eigentum zur Verfügung stehen.
  • Spenden: CIT kann durch Spenden an berechtigte gemeinnützige Organisationen reduziert werden, was neben dem Unternehmenswachstum auch soziale Verantwortung fördert.

Persönliche Einkommensteuer (PIT)

  • Progressive Steuersätze: Lettland verwendet ein progressives PIT-System. Ab 2025 gilt ein Satz von 25,5 % für ein jährliches Einkommen bis 105.300 EUR, während Einkommen, das diesen Schwellenwert überschreitet, mit 33 % besteuert wird. Ein zusätzlicher PIT-Zuschlag von 3 % gilt für den Anteil des Gesamteinkommens, der 200.000 EUR übersteigt.
  • Fester persönlicher Freibetrag: Ein fester persönlicher Freibetrag (FPA) von 510 EUR pro Monat (1.000 EUR für Rentner) steht zur Verfügung und bietet ein grundlegendes Niveau an steuerfreiem Einkommen. Berufstätige Rentner haben die Möglichkeit, ihren Freibetrag zwischen Renten- und Arbeitseinkommen aufzuteilen.
  • Abzüge: Verschiedene Abzüge können das zu versteuernde Einkommen reduzieren, einschließlich Sozialversicherungsbeiträgen, Bildungs- und Gesundheitsausgaben (bis zu 600 EUR pro Familienmitglied) und Beiträgen zu privaten Rentenfonds (bis zu 4.000 EUR jährlich).
  • Kapitalerträge: Kapitalgewinne werden allgemein mit einem festen Satz von 25,5 % besteuert. Allerdings können Dividenden von lettischen oder EU/EWR-Gesellschaften und Einkünfte aus dem Verkauf von persönlichen Eigentumsgegenständen, die länger als 12 Monate gehalten wurden, ausgenommen sein.
  • Weitere Befreiungen: Weitere Ausnahmen bestehen für bestimmte Einkommensarten wie landwirtschaftliche Einkünfte (bis zu 2.845 EUR jährlich), Lotteriegewinne, Erbschaften (ausgenommen Tantiemen), Unterhaltszahlungen und Geschenke von Einzelpersonen (bis zu 1.425 EUR pro Jahr oder unbegrenzt von Verwandten).

Allgemeine Steuerinformationen

  • Steuerjahr: Das Steuerjahr in Lettland entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
  • Mehrwertsteuer (MwSt.): Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Lettland beträgt 21 %, mit ermäßigten Sätzen für bestimmte Waren und Dienstleistungen.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge zur Sozialversicherung. Es gelten spezifische Sätze und Grenzwerte, wobei die Obergrenze für Sozialversicherungsbeiträge ab 2025 bei einem jährlichen Einkommen von 105.300 EUR liegt. Einkommen, das diesen Schwellenwert überschreitet, unterliegt einem Solidaritätszuschlag.

Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können aufgrund gesetzlicher Änderungen oder zukünftiger Anpassungen der Steuerregelungen geändert werden. Es wird empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren oder sich auf offizielle Regierungsquellen zu beziehen, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.

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