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Arbeitgebersteuerbeiträge
Steuerart | Satz | Bemessungsgrundlage |
---|---|---|
Sozialversicherung (CNPS) | 7,5% - 12% | Bruttogehalt |
Einkommensteuer (IRPP) | Progressiv | Einkommen des Mitarbeiters |
Anmeldung & Einhaltung der Vorschriften
- Monatliche Quellensteuerabzüge und Zahlungen der IRPP und Sozialversicherungsbeiträge sind bis zum 15. oder 20. des Folgemonats fällig.
- Jährliche Erklärung der gezahlten Gehälter und geleisteten Steuern/Beiträge ist in der Regel bis zum 31. März fällig.
- Arbeitgeber müssen den Mitarbeitenden jährliche Steuerbescheinigungen ausstellen.
Einkommensteuerklassen
Einkommensbereich (KMF) | Steuersatz |
---|---|
Weniger als 150.000 | 0% |
150.001 - 500.000 | 5% |
500.001 - 1.000.000 | 10% |
Über 3.500.000 | 30% |
Arbeitnehmerbeiträge
Abzugsart | Satz | Höchstbetrag |
---|---|---|
Sozialversicherung (CNPS) | Arbeitnehmeranteil variiert | Obergrenze unterliegt |
Persönliche Freibeträge
- Beschäftigungsbezogene Ausgaben.
- Gesundheitskosten.
- Bildungsausgaben.