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Steuern in Komoren

Detaillierte Steuerpflichten

Informieren Sie sich über Steuervorschriften für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Komoren.

Komoren taxes overview

Navigation durch die steuerliche Landschaft in den Komoren erfordert ein klares Verständnis sowohl der Verpflichtungen des Employer of Record (EOR) als auch der Abzüge der Mitarbeitenden. Das komorische Steuersystem, verwaltet durch die Generaldirektion für Steuern (Direction Générale des Impôts - DGI), umfasst verschiedene Steuern, darunter die Körperschaftsteuer, die Mehrwertsteuer (MwSt) und die Einkommensteuer der natürlichen Personen (Impôt sur le Revenu des Personnes Physiques - IRPP). Arbeitgeber spielen eine entscheidende Rolle bei der Erhebung und Überweisung von lohnbezogenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen und stellen die Einhaltung der nationale Vorschriften sicher.

Das Verständnis der spezifischen Anforderungen für Lohnsteuer, Einkommenssteuerabzug und Sozialversicherungsbeiträge ist für Unternehmen, die in den Komoren tätig sind, unerlässlich, egal ob sie lokale oder internationale Recruitment-firmen bzw. Contractors oder Freelancers beschäftigen, die innerhalb des Archipels arbeiten. Die Einhaltung umfasst die genaue Berechnung, rechtzeitige Zahlung und ordnungsgemäße Meldung an die zuständigen Behörden.

Verpflichtungen des Arbeitgebers bezüglich Sozialversicherung und Lohnsteuer

Arbeitgeber in den Komoren sind verantwortlich für Beiträge an die nationale Sozialversicherungskasse, die Caisse Nationale de Prévoyance Sociale (CNPS). Diese Beiträge decken verschiedene Leistungen ab, einschließlich Altersrenten, Familienzulagen und Berufsunfallversicherung. Sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeitende leistenen Beiträge an die CNPS, wobei der Arbeitgeber in der Regel den größeren Anteil der Gesamtsumme trägt.

Die spezifischen Beitragssätze werden auf das Bruttogehalt des Mitarbeitenden angewandt, bis zu einer bestimmten Obergrenze. Während die Sätze Änderungen unterliegen können, basiert die allgemeine Struktur auf getrennten Sätzen für verschiedene Zweige der Sozialversicherung.

Beitragstyp Arbeitgeber %-Satz Mitarbeitende %-Satz
Altersrente [Arbeitgeber %] [Mitarbeiter %]
Familienzulagen [Arbeitgeber %] 0 %
Berufsunfallversicherung [Arbeitgeber %] 0 %
Sonstiges (z.B. Krankheit) [Arbeitgeber %] [Mitarbeiter %]
Summe [Gesamt Arbeitgeber %] [Gesamt Mitarbeitende %]

Hinweis: Spezifische Sätze und Obergrenzen für 2026 sollten mit der CNPS oder der DGI bestätigt werden, da sie jährlich aktualisiert werden können.

Neben der Sozialversicherung können Arbeitgeber je nach Branchenregulierung oder Tarifverträgen auch zusätzlich lohnbezogene Steuern oder Beiträge schulden.

Anforderungen an den Einkommenssteuerabzug

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Personal Income Tax (IRPP) nach dem Pay As You Earn (PAYE) System von den Gehältern ihrer Mitarbeitenden einzubehalten. Die Höhe der zu erhebenden Steuer hängt vom Einkommensniveau der Mitarbeitenden und den jeweiligen Steuersätzen ab. Die IRPP ist progressiv, höhere Einkommen werden also mit höheren Sätzen besteuert.

Die Steuerberechnung erfolgt typischerweise durch Anwendung des relevanten Steuersatzes auf das steuerpflichtige Einkommen nach Abzug aller zulässigen Abzüge und Freibeträge.

Jährliches steuerpflichtiges Einkommen (KMF) Steuersatz (%)
Bis [Schwellenwert 1] [Satz 1]%
[Schwellenwert 1] bis [Schwellenwert 2] [Satz 2]%
[Schwellenwert 2] bis [Schwellenwert 3] [Satz 3]%
Über [Schwellenwert 3] [Satz 4]%

Hinweis: Spezifische Einkommensschwellen und Steuersätze für 2026 sollten mit der DGI bestätigt werden, da sie aktualisiert werden können.

Arbeitgeber müssen die monatliche Abzugsrate für jeden Mitarbeitenden genau berechnen und den einbehaltenen Steuerbetrag bis zu der festgelegten Frist an die DGI überweisen.

Abzüge und Freibeträge für Mitarbeitende

Mitarbeitende in den Komoren können Anspruch auf bestimmte Abzüge und Freibeträge haben, die ihr steuerpflichtiges Einkommen reduzieren und somit die IRPP-Verpflichtung verringern. Diese umfassen typischerweise:

  • Sozialversicherungsbeiträge: Der Anteil des Mitarbeitenden an verpflichtenden Sozialversicherungsbeiträgen, die an die CNPS gezahlt werden, ist in der Regel vom Bruttogehalt abziehbar für IRPP-Zwecke.
  • Berufskosten: Bestimmte dokumentierte berufliche Ausgaben können abgezogen werden, vorbehaltlich spezifischer Grenzen und Bedingungen, die vom Steuerrecht vorgegeben sind.
  • Familienzulagen: Während Familienzulagen im Allgemeinen nicht steuerpflichtig sind, sollten die Kriterien für den Erhalt und deren Einfluss auf die Gesamtsteuerpflicht berücksichtigt werden.

Die spezifischen Arten und Grenzen der Abzüge und Freibeträge sind im komorischen Steuergesetz geregelt und können Änderungen unterliegen. Mitarbeitende sind in der Regel verpflichtet, relevante Nachweise ihrem Arbeitgeber oder den Steuerbehörden vorzulegen, um diese Abzüge geltend zu machen.

Steuerkonformität und Fristen für Meldungen

Arbeitgeber in den Komoren müssen strikte Fristen für die Meldung und Überweisung der einbehaltenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge einhalten. Verstöße können zu Strafen, Zinsen und anderen rechtlichen Konsequenzen führen.

Wichtige Konformitätsverpflichtungen umfassen:

  • Monatliche Abzüge und Zahlungen: Arbeitgeber müssen IRPP und Sozialversicherungsbeiträge jeden Monat von den Gehältern der Mitarbeitenden berechnen und einbehalten. Diese Beträge sind bis zu einer bestimmten Frist nach Monatsende an die DGI bzw. CNPS zu zahlen (z.B. bis zum 15. oder 20. des Folgemonats).
  • Jährliche Meldungen: Arbeitgeber sind normalerweise verpflichtet, eine jährliche Erklärung abzugeben, welche die insgesamt gezahlten Gehälter, einbehaltenen Steuern und geleisteten Sozialversicherungsbeiträge für jeden Mitarbeitenden im Vorjahr zusammenfasst. Diese Erklärung ist in der Regel zu Beginn des neuen Jahres fällig (z.B. bis zum 31. März).
  • Arbeitnehmersteuerbescheinigungen: Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitenden Bescheinigungen über deren Jahresverdienst sowie die einbehaltenen Steuern und Beiträge ausstellen, um ihnen die Abgabe der persönlichen Einkommensteuererklärung zu ermöglichen, falls erforderlich.

Die ordnungsgemäße Führung genauer Lohnaufzeichnungen und das Bleiben über die spezifischen monatlichen und jährlichen Fristen sind entscheidend für die Rechtmäßigkeit.

Besondere Steuerüberlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Firmen

Ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen, die in den Komoren tätig sind, unterliegen den gleichen allgemeinen Steuergesetzen wie inländische Einheiten, allerdings mit einigen speziellen Überlegungen:

  • Steuerlicher Wohnsitz: Die steuerliche Behandlung ausländischer Mitarbeitender hängt von ihrem Aufenthaltsstatus in den Komoren ab. Personen, die als Steueransässige gelten, werden im Allgemeinen auf ihr weltweites Einkommen besteuert, während Nichtansässige nur auf in den Komoren erzieltes Einkommen besteuert werden. Der Wohnsitz wird in der Regel anhand der Aufenthaltsdauer bestimmt (z.B. mehr als 183 Tage innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums).
  • Arbeitserlaubnisse und Visa: Der Erhalt der notwendigen Arbeitserlaubnisse und Visa ist Voraussetzung für ausländische Staatsangehörige, die legal in den Komoren arbeiten, und ist mit der Steuer- und Sozialversicherungsregistrierung verbunden.
  • Sozialversicherung für Expats: Während expatriate Mitarbeitende in der Regel den komorischen Sozialversicherungspflichten unterliegen, können Ausnahmen aufgrund bilateraler Sozialversicherungsabkommen zwischen den Komoren und dem Heimatland des Expats gelten.
  • Betriebsstätte: Ausländische Unternehmen, die in den Komoren tätig sind, können eine Betriebsstätte (PE) begründen, die sie zur Zahlung der komorischen Körperschaftsteuer auf die Gewinne, die dieser Betriebsstätte zurechenbar sind, verpflichtet. Die in den Komoren ausgeübten Tätigkeiten bestimmen, ob eine Betriebsstätte besteht.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Die Komoren haben Doppelbesteuerungsabkommen (DTTs) mit einigen Ländern geschlossen. Diese Abkommen können für Bewohner der Vertragspartnerländer Erleichterungen bei der Doppelbesteuerung bestimmter Einkunftsarten bieten. Ausländische Unternehmen und Mitarbeitende sollten prüfen, ob ein relevantes DTT gilt.

Die Navigation durch diese besonderen Überlegungen erfordert oftmals fachkundige Beratung, um die vollständige Einhaltung der Steuer- und Arbeitsgesetze der Komoren sicherzustellen.

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