Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Komoren
Arbeitgeber auf den Komoren sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge an die Caisse de Retraite des Comores (CRC) zu leisten. Diese Beiträge umfassen:
Arbeitgeber sind verpflichtet, 12% des Bruttogehalts zur Rente ihrer Mitarbeiter beizutragen.
Ein Beitrag von 3% des Bruttogehalts ist für Familienzulagen erforderlich. Dieser wird mit dem Arbeitnehmer geteilt.
Arbeitgeber sind verpflichtet, 1% des Bruttogehalts zur Mutterschaftszulage beizutragen.
Ein Beitrag von 2,25% des Bruttogehalts ist für die Krankenversicherung erforderlich. Dieser wird mit dem Arbeitnehmer geteilt.
Die Sätze für die Unfallversicherung variieren je nach Risikoklassifikation der Branche.
Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitgeber auch dafür verantwortlich sind, den Anteil des Arbeitnehmers an den Sozialversicherungsbeiträgen einzubehalten und den Gesamtbetrag an die CRC abzuführen.
Unternehmen unterliegen einer Mindestpauschalsteuer in Höhe von 1,5% des Umsatzes des Vorjahres.
Arbeitgeber müssen möglicherweise eine Abgabe zur Berufsbildung zahlen, abhängig von der jährlichen Lohnsumme und anderen Faktoren.
In den Komoren unterliegen Gehälter, Löhne, Boni und andere Formen der Vergütung der Einkommensteuer. Das Land verwendet ein progressives Einkommensteuersystem. Es gibt einen Grundfreibetrag auf das zu versteuernde Einkommen, der ungefähr KMF 150.000 jährlich beträgt.
Arbeitnehmer in den Komoren leisten Beiträge zur Caisse de Retraite des Comores (CRC) für verschiedene Sozialversicherungsleistungen. Diese umfassen:
Wenn ein Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft ist, können Gewerkschaftsbeiträge automatisch von seinem Gehalt abgezogen werden.
Arbeitgeber in den Komoren sind dafür verantwortlich, die erforderlichen Steuern und Beiträge von den Gehältern ihrer Arbeitnehmer einzubehalten. Diese werden dann an die zuständigen Steuerbehörden und die CRC abgeführt.
Komoren erheben eine Verbrauchssteuer auf die Erbringung von Dienstleistungen, sowohl lokal erbracht als auch importiert. Der Standardsteuersatz der Verbrauchssteuer beträgt 10 %. Bestimmte Dienstleistungen können jedoch einem reduzierten Verbrauchssteuersatz oder Ausnahmen unterliegen. Es ist ratsam, die spezifischen Dienstleistungstypen zu überprüfen.
Die meisten innerhalb der Komoren erbrachten Dienstleistungen unterliegen wahrscheinlich der Verbrauchssteuer. Dazu gehören:
Es gibt einige Dienstleistungen, die in den Komoren von der Verbrauchssteuer befreit sein könnten. Diese können Sektoren wie umfassen:
Unternehmen, die steuerpflichtige Dienstleistungen erbringen, müssen sich möglicherweise je nach Umsatzschwellenwerten für die Verbrauchssteuer registrieren. Registrierte Unternehmen sind verpflichtet, periodische Steuererklärungen abzugeben und die Verbrauchssteuer an die zuständigen Steuerbehörden zu zahlen.
Der Investitionskodex der Komoren bietet eine Reihe von Anreizen für Unternehmen, die bedeutende Investitionen tätigen und Arbeitsplätze schaffen. Diese Anreize umfassen einen reduzierten Körperschaftsteuersatz von 10 % für die ersten fünf Jahre und 15 % für die nächsten zehn Jahre für Unternehmen mit genehmigten Investitionen. Unternehmen können auch für Befreiungen oder Ermäßigungen von Einfuhrzöllen für die für ihre Betriebe notwendigen Ausrüstungen und Rohstoffe in Frage kommen. Darüber hinaus stehen umfangreiche Verlustvortragsregelungen zur Verfügung.
Anreize werden für Projekte angeboten, deren Investitionen einen Mindestschwellenwert überschreiten und die Anforderungen an die Schaffung von Arbeitsplätzen erfüllen. Prioritäre Sektoren sind oft Tourismus, Landwirtschaft, Fischerei und industrielle Entwicklung.
Unternehmen, die in ausgewiesenen Sonderwirtschaftszonen angesiedelt sind, können zusätzliche Anreize erhalten. Diese können weiter reduzierte Steuersätze und Befreiungen von Zöllen auf in eine SEZ eingeführte Waren umfassen.
Es gibt keine Devisenkontrollen auf den Komoren, was die freie Rückführung von Gewinnen für ausländische Investoren ermöglicht. Darüber hinaus können Programme existieren, die Steuervergünstigungen für Unternehmen bieten, die Arbeitsplätze schaffen, insbesondere für lokale Jugendliche.
Der Antragsprozess für Steueranreize auf den Komoren umfasst in der Regel die Einreichung eines detaillierten Investitionsprojektvorschlags bei den zuständigen Regierungsbehörden. Das Projekt muss dann überprüft und als förderfähig genehmigt werden. Dies kann durch Verhandlungen über die spezifischen Vorteile, die das Unternehmen erhalten wird, gefolgt werden.
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