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Steuern in Komoren

Detaillierte Steuerpflichten

Informieren Sie sich über Steuervorschriften für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Komoren.

Komoren taxes overview

Navigating the tax landscape in Comoros requires a clear understanding of both employer obligations and employee deductions. The Comorian tax system, administered by the General Directorate of Taxes (Direction Générale des Impôts - DGI), encompasses various taxes, including corporate income tax, value-added tax (VAT), and personal income tax (Impôt sur le Revenu des Personnes Physiques - IRPP). Employers play a crucial role in the collection and remittance of employee-related taxes and social security contributions, ensuring compliance with nationale Vorschriften.

Understanding the specific requirements for payroll taxes, income tax withholding, and social security contributions is essential for businesses operating in Comoros, whether they are local or international entities employing staff within the archipelago. Compliance involves accurate calculation, timely payment, and proper reporting to the relevant authorities.

Arbeitgeber der Sozialversicherungs- und Lohnsteuerpflichten

Arbeitgeber in Comoros sind verantwortlich für Beiträge zum nationalen Sozialversicherungsträger, der Caisse Nationale de Prévoyance Sociale (CNPS). Diese Beiträge decken verschiedene Leistungen ab, einschließlich Renten, Familienzulagen und Berufsrisikoversicherung. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge zur CNPS, wobei der Arbeitgeber in der Regel einen größeren Anteil an den Gesamtkosten trägt.

Die spezifischen Beitragssätze werden auf das Bruttogehalt des Arbeitnehmers angewandt, bis zu einer bestimmten Obergrenze. Während die Sätze Änderungen unterliegen können, umfasst die allgemeine Struktur separate Sätze für verschiedene Zweige der Sozialversicherung.

Beitragstyp Arbeitgeber % Arbeitnehmer %
Rentenleistung [Arbeitgeber %] [Arbeitnehmer %]
Familienzulagen [Arbeitgeber %] 0%
Berufsrisiko [Arbeitgeber %] 0%
Andere (z.B. Krankheit) [Arbeitgeber %] [Arbeitnehmer %]
Gesamt [Gesamt Arbeitgeber %] [Gesamt Arbeitnehmer %]

Hinweis: Spezifische Sätze und Obergrenzen für 2025 sollten mit der CNPS oder der DGI bestätigt werden, da sie jährlich aktualisiert werden können.

Neben der Sozialversicherung können Arbeitgeber je nach Branche oder Tarifvereinbarungen auch für andere payrollbezogene Steuern oder Beiträge verantwortlich sein.

Anforderungen an die Lohnsteuerabzug

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Personal Income Tax (IRPP) nach dem Pay As You Earn (PAYE)-System von den Gehältern ihrer Mitarbeiter einzubehalten. Die Höhe der einzubehaltenden Steuer hängt vom Einkommensniveau des Mitarbeiters und den geltenden Steuerklassen ab. Das IRPP ist progressiv, das heißt, höhere Einkommen werden mit höheren Sätzen besteuert.

Die Steuerberechnung erfolgt typischerweise durch Anwendung des jeweiligen Steuersatzes auf das steuerpflichtige Einkommen des Mitarbeiters nach Berücksichtigung etwaiger zulässiger Abzüge und Freibeträge.

Jährliches steuerpflichtiges Einkommen (KMF) Steuersatz (%)
Bis [Grenzwert 1] [Satz 1]%
[Grenzwert 1] bis [Grenzwert 2] [Satz 2]%
[Grenzwert 2] bis [Grenzwert 3] [Satz 3]%
Über [Grenzwert 3] [Satz 4]%

Hinweis: Spezifische Einkommensgrenzen und Steuersätze für 2025 sollten mit der DGI bestätigt werden, da sie aktualisiert werden könnten.

Arbeitgeber müssen den monatlichen Einbehaltebetrag für jeden Mitarbeiter genau berechnen und die einbehaltene Steuer bis zur festgelegten Frist an die DGI abführen.

Steuerabzüge und Freibeträge für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer in Comoros könnten für bestimmte Abzüge und Freibeträge in Frage kommen, die ihr steuerpflichtiges Einkommen verringern und somit ihre IRPP-Verpflichtung senken. Diese umfassen typischerweise:

  • Sozialversicherungsbeiträge: Der Anteil des Arbeitnehmers an obligatorischen Sozialversicherungsbeiträgen, die an die CNPS gezahlt werden, ist grundsätzlich vom Bruttogehalt abziehbar für IRPP-Zwecke.
  • Berufsausgaben: Bestimmte dokumentierte Berufsausgaben können absetzbar sein, vorbehaltlich spezifischer Grenzen und Bedingungen, die im Steuerrecht festgelegt sind.
  • Familienzulagen: Während Familienzulagen im Allgemeinen steuerfrei sind, sollten die Kriterien für den Bezug und deren Einfluss auf die Gesamtsituation bei der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Die spezifischen Arten und Grenzen von Abzügen und Freibeträgen sind durch den Comorischen Steuergesetzbuch geregelt und können sich ändern. Arbeitnehmer sind in der Regel verpflichtet, relevante Nachweise ihrer Arbeitgeber oder der Steuerbehörden vorzulegen, um diese Abzüge geltend zu machen.

Steuerliche Einhaltung und Fristen für Meldungen

Arbeitgeber in Comoros müssen strikte Fristen einhalten für die Meldung und Abführung der einbehaltenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Verstöße können zu Strafen, Zinsen und anderen rechtlichen Konsequenzen führen.

Wichtige Verpflichtungen umfassen:

  • Monatliche Quellensteuer und Zahlungen: Arbeitgeber müssen IRPP und Sozialversicherungsbeiträge monatlich berechnen und einbehalten. Diese Beträge sind innerhalb einer bestimmten Frist nach Monatsende (z.B. bis zum 15. oder 20. des Folgemonats) an die DGI bzw. die CNPS zu zahlen.
  • Jährliche Meldung: Arbeitgeber sind in der Regel verpflichtet, eine jährliche Erklärung einzureichen, die die insgesamt gezahlten Gehälter, einbehaltenen Steuern und gezahlten Sozialversicherungsbeiträge für jeden Mitarbeiter des vorangegangenen Kalenderjahres zusammenfasst. Diese Erklärung muss üblicherweise Anfang des neuen Jahres erfolgen (z.B. bis zum 31. März).
  • Arbeitnehmersteuerbescheinigungen: Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern Bescheinigungen ausstellen, die ihre Jahreseinkünfte sowie die einbehaltenen Steuern und Beiträge zusammenfassen, damit die Arbeitnehmer ihre Steuererklärungen abgeben können, falls erforderlich.

Die Führung genauer Lohnunterlagen und das ständige Informiertsein über die spezifischen monatlichen und jährlichen Fristen sind für die Einhaltung entscheidend.

Besondere Steueraspekte für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen

Ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen, die in Comoros tätig sind, unterliegen den gleichen allgemeinen Steuergesetzen wie inländische Unternehmen, jedoch mit einigen besonderen Überlegungen:

  • Steuerliche Ansässigkeit: Die steuerliche Behandlung ausländischer Arbeitnehmer hängt von ihrem Ansässigkeitsstatus in Comoros ab. Steuerlich ansässige Personen werden grundsätzlich auf ihr weltweites Einkommen besteuert, während Nichtansässige in der Regel nur auf Einkünfte aus Quellen innerhalb Comoros besteuert werden. Die Ansässigkeit wird normalerweise durch die Aufenthaltsdauer bestimmt (z.B. mehr als 183 Tage in einem 12-Monats-Zeitraum).
  • Arbeitserlaubnisse und Visa: Der Erwerb notwendiger Arbeitserlaubnisse und Visa ist eine Voraussetzung für ausländische Staatsangehörige, die legal in Comoros arbeiten. Dieser Prozess ist mit der Steuer- und Sozialversicherungsregistrierung verbunden.
  • Sozialversicherung für Expats: Während Expat-Mitarbeiter grundsätzlich den Comorischen Sozialversicherungsbeiträgen unterliegen, können Ausnahmen bestehen, basierend auf bilateralen Sozialversicherungsabkommen zwischen Comoros und dem Heimatland des Expatriates.
  • Betrieb einer Betriebsstätte: Ausländische Unternehmen, die in Comoros tätig sind, können eine Betriebsstätte (PE) begründen, wodurch sie der komorischen Körperschaftssteuer auf die Gewinne, die auf diese Betriebsstätte entfällt, unterliegen. Die in Comoros ausgeübten Tätigkeiten bestimmen, ob eine Betriebsstätte vorliegt.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Comoros hat Doppelbesteuerungsabkommen (DTT) mit einigen Ländern geschlossen. Diese Abkommen können Entlastung bei der Doppelbesteuerung bestimmter Einkommensarten bieten. Ausländische Unternehmen und Arbeitnehmer sollten prüfen, ob ein entsprechendes DTT auf ihre Situation anwendbar ist.

Die Navigation durch diese besonderen Überlegungen erfordert oft fachkundige Beratung, um die vollständige Einhaltung der Steuer- und Arbeitsgesetze in Comoros sicherzustellen.

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