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KomorenSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Komoren

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In den Komoren stehen Arbeitgeber vor spezifischen steuerlichen Verpflichtungen und rechtlichen Überlegungen in Bezug auf Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie Mitarbeitermanagement.

Arbeitgebersteuern

  • Körperschaftsteuer (CIT): Der Standardkörperschaftsteuersatz in den Komoren beträgt 35%. Bestimmte Investitionsanreize können diesen Satz für die ersten fünf Jahre auf 10% und für die folgenden zehn Jahre auf 15% senken. Eine Mindestpauschalsteuer von 1,5% des Umsatzes des Vorjahres gilt ebenfalls.
  • Quellensteuer: Eine Quellensteuer von 10% gilt auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, die an Nichtansässige gezahlt werden. Dieser Satz kann durch Doppelbesteuerungsabkommen reduziert werden. Eine nicht endgültige Quellensteuer von 15% gilt für Zahlungen an komorische Unternehmen für Rechte an natürlichen Ressourcen.
  • Beiträge zur Sozialversicherung: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zahlen 2,5% des monatlichen Bruttogehalts des Arbeitnehmers in den Nationalen Sozialversicherungsfonds (CNSPS) ein.
  • Lohnsteuer: Es gibt keine separate Lohnsteuer in den Komoren.
  • Mehrwertsteuer (MwSt.): Obwohl dies keine direkte Arbeitgebersteuer ist, sollten Unternehmen beachten, dass es keine Mehrwertsteuer in den Komoren gibt.

Arbeitnehmersteuern

  • Einkommensteuer: Die Komoren haben ein progressives Einkommensteuersystem für ansässige Einzelpersonen, mit Steuersätzen von 5% bis 30% je nach Einkommensklasse.
  • Beiträge zur Sozialversicherung: Wie oben erwähnt, zahlen Arbeitnehmer 2,5% ihres monatlichen Bruttogehalts in die CNSPS ein.

Weitere steuerliche Überlegungen

  • Verrechnungspreise: Transaktionen zwischen verbundenen Parteien (ansässig und nicht ansässig) müssen dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen.
  • Zinsenabzugsfähigkeit: Zinsen auf Gesellschafterdarlehen, die ihre Beiträge übersteigen, sind nur bis zum Leitzins der Zentralbank zuzüglich zwei Prozentpunkten absetzbar, sofern das Kapital des Unternehmens vollständig eingezahlt ist. Der abzugsfähige Zins darf 15% des Bruttogewinns aus operativen Tätigkeiten nicht überschreiten. Diese Beschränkung gilt nicht für Banken und Finanzinstitute.
  • Verlustvortrag: Verluste können für drei Jahre vorgetragen werden.
  • Steuerliche Anreize: Großzügige Steueranreize stehen für Investitionen über KMF 10 Milliarden in vorrangigen Sektoren zur Verfügung, einschließlich reduzierter CIT-Sätze, unbegrenzter Verlustvorträge und Ausnahmen von Zöllen.

Personal und Beschäftigung

  • Arbeitsverträge: Während kein spezifisches Format gesetzlich vorgeschrieben ist, ist es beste Praxis, einen schriftlichen Vertrag in einer Sprache zu erstellen, die beiden Parteien verständlich ist, und die Beschäftigungsbedingungen darlegt.
  • Probezeit: Die maximale Probezeit beträgt sechs Monate.
  • Bezahlter Urlaub: Mitarbeiter haben im Allgemeinen Anspruch auf 22 Tage bezahlten Jahresurlaub.
  • Krankenstand: Mitarbeiter können mit einem ärztlichen Attest bis zu sechs Monate Krankenstand nehmen.

Zusätzliche Informationen

  • Die offizielle Währung ist der Komorische Franc (KMF).
  • Die primären Wirtschaftssektoren sind Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft.
  • Es gibt keine Devisenbeschränkungen, aber alle Steuern müssen beglichen sein, bevor Gelder zurückgeführt werden.

Diese Informationen sind aktuell ab dem 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird immer empfohlen, sich für die aktuellsten Informationen und spezifische Beratung an einen lokalen Steuerberater zu wenden.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

Arbeitnehmerspezifische Steuerabzüge auf den Komoren werden durch die Arbeitsgesetze und Steuerverordnungen des Landes geregelt, die Änderungen unterliegen können. Ab dem 5. Februar 2025 sind die verfügbaren Informationen zu Steuerabzügen für Arbeitnehmer auf den Komoren begrenzt. Es können jedoch einige allgemeine Grundsätze und potenzielle Abzüge basierend auf gängigen Praktiken und verfügbaren Informationen anderer Länder und Regionen skizziert werden, mit dem Vorbehalt, dass spezifische Informationen für die Komoren eine weitergehende lokale Recherche erfordern.

Einkommensteuer

  • Allgemeine Einkommensteuer: Die Komoren haben, wie die meisten Länder, wahrscheinlich ein allgemeines Einkommensteuersystem, bei dem Arbeitnehmer einen Prozentsatz ihres Einkommens an die Regierung zahlen. Die spezifischen Sätze und Steuerklassen sind nicht unmittelbar verfügbar und erfordern eine weitere, auf die Komoren zugeschnittene Recherche.

Sozialversicherungs- und Gesundheitsbeiträge

  • Sozialversicherung: In vielen Ländern ist es üblich, dass Sozialversicherungsbeiträge vom Gehalt der Arbeitnehmer abgezogen werden, um Altersversorgung, Invalidität und andere soziale Wohlfahrtsprogramme zu finanzieren. Spezifische Beitragshöhen und Details für die Komoren sind nicht leicht zugänglich und erfordern gezielte Nachforschungen.

  • Gesundheitsversorgung: Gesundheitsbeiträge sind ein weiterer typischer Abzug, der oft ein nationales Gesundheitssystem finanziert oder Zugang zu subventionierter Gesundheitsversorgung bietet. Konkrete Details zu diesen Beiträgen auf den Komoren erfordern weitere Erkundungen.

Weitere mögliche Abzüge

  • Gewerkschaftsbeiträge: Wenn ein Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft ist, können die Gewerkschaftsbeiträge direkt von seinem Lohn abgezogen werden. Die Rechtmäßigkeit und Verbreitung dieser Praxis auf den Komoren müssen überprüft werden.

  • Rentenbeiträge: Über die gesetzliche Sozialversicherung hinaus könnten einige Arbeitgeber private Rentenpläne anbieten, bei denen Arbeitnehmer freiwillige Beiträge über Gehaltsabzüge leisten können. Die Einzelheiten solcher Regelungen auf den Komoren erfordern weitere Untersuchungen.

  • Lohnpfändungen und gerichtliche Anordnungen: In Fällen von Schulden oder rechtlichen Verpflichtungen können Abzüge durch Gerichtsbeschluss angeordnet werden, wie zum Beispiel Lohnpfändungen für Unterhaltszahlungen. Dies erfordert ein tieferes Verständnis des rechtlichen Rahmens der Komoren.

Es ist wichtig, offizielle Regierungsquellen zu konsultieren oder professionelle rechtliche und steuerliche Beratung auf den Komoren einzuholen, um genaue Details zu Arbeitnehmerspezifischen Steuerabzügen und den geltenden Vorschriften in einer konkreten Situation zu erhalten. Diese Informationen dienen als allgemeiner Überblick und sollten nicht als endgültiger Steuerberatung angesehen werden.

Mehrwertsteuer

Verbrauchsteuer auf den Komoren

Auf den Komoren wird eine Verbrauchsteuer auf importierte Waren und bestimmte Dienstleistungen erhoben, einschließlich Produktionsaktivitäten sowie kommerzieller und nicht kommerzieller Dienstleistungen. Diese unterscheidet sich von einem traditionellen Mehrwertsteuersystem und wird nicht auf den Verkauf von Waren innerhalb der Komoren angewendet (mit Ausnahme von Erdöl, medizinischen Dienstleistungen und Verlagswesen, die möglicherweise andere Umsatzschwellen als andere Unternehmen haben).

Steuersätze

Die Komoren erheben eine Verbrauchsteuer anstelle einer Mehrwertsteuer. Diese Steuer wird mit variierenden Sätzen zwischen 0% und 25% auf importierte Waren und Dienstleistungen angewendet, abhängig vom Produkt oder der Dienstleistung und deren Verwendung. Der Standardsteuersatz für Importe scheint 10% zu betragen.

Registrierungsschwelle

Unternehmen, die auf den Komoren tätig sind, müssen sich in der Regel für die Verbrauchsteuer registrieren, wenn ihr Jahresumsatz 20 Millionen KMF überschreitet. Unternehmen, die hauptsächlich importieren und einen Jahresumsatz zwischen 15 Millionen KMF und 20 Millionen KMF erzielen, können ebenfalls zur Registrierung verpflichtet sein.

Einreichungsanforderungen und Fristen

Unternehmen, die für die Verbrauchsteuer registriert sind, müssen jährliche Steuererklärungen zusammen mit den dazugehörigen Finanzberichten einreichen. Diese Berichte sollten Einnahmequellen detailliert auflisten und die Steuerkonformität nachweisen.

Steuerbefreite Waren und Dienstleistungen

Einige Waren und Dienstleistungen können von der Verbrauchsteuer befreit sein. Weitere Informationen zu spezifischen Befreiungen müssen von den komorischen Steuerbehörden eingeholt werden.

Abkommen über Handelserleichterungen (TFA)

Die Komoren haben das WTO-Abkommen über Handelserleichterungen (TFA) ratifiziert. Das Land arbeitet daran, die Fristen für die Benachrichtigungen im Rahmen des Abkommens einzuhalten, um Handelsverfahren zu vereinfachen und Kosten für international tätige Unternehmen zu senken.

Zusätzliche Informationen

Die Komoren betreiben ein quellenbasiertes Steuersystem, was bedeutet, dass Bewohner und Nichtbewohner auf Einkommen besteuert werden, das im Land erzielt wird. Auf den Komoren gibt es keine Lohnsteuer. Die Grundsteuer wird mit einem Satz von 9% erhoben, während eine Grundbucheintragungsgebühr von 2% auf die Übertragung unbeweglicher Güter angewendet wird. Für Unternehmen, die ausschließlich außerhalb der Komoren tätig sind, werden keine Unternehmens- oder Einkommenssteuern erhoben, jedoch können Privatpersonen in ihrem Wohnsitzland steuerpflichtig sein.

Steuervergünstigungen

Komoren bieten Steueranreize, um Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum zu fördern.

Anreize des Investitionskodex

Der Investitionskodex der Komoren bietet mehrere Anreize, insbesondere für große Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen.

  • Reduzierte Körperschaftsteuer: Investitionen, die KMF 10 Milliarden in vorrangigen Sektoren überschreiten und zwischen 150 und 500 Arbeitsplätze schaffen, können für einen reduzierten Körperschaftsteuersatz qualifiziert sein. Dieser reduzierte Satz beträgt 10 % für die ersten fünf Jahre und 15 % für die folgenden zehn Jahre. Das Schaffen von mindestens 350 Arbeitsplätzen vor dem fünften Jahr kann den Satz weiter senken.
  • Unbegrenzter Verlustvortrag: Berechtigte Investitionen gemäß dem Kodex profitieren von einem unbegrenzten Verlustvortrag.
  • Zoll- und Steuerbefreiungen/-aussetzungen: Qualifizierende Investitionen gemäß dem Kodex können von bestimmten Zöllen und Einfuhrsteuern auf Ausrüstung und Materialien befreit oder ausgesetzt werden.

Berechtigung: Anreize gemäß dem Investitionskodex erfordern die vorherige Genehmigung des Ministers, der für Investitionen zuständig ist, basierend auf dem Rat der Nationalen Agentur zur Förderung von Investitionen (ANPI). Spezifische Bedingungen gelten abhängig von der Investitionsgröße, dem Sektor und den Verpflichtungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen.

Anwendung: Investoren müssen einen Antrag bei der ANPI einreichen, der ihr vorgeschlagenes Investitionsprojekt darlegt und nachweist, wie es die Zulassungskriterien für die gewünschten Anreize erfüllt.

Allgemeiner Steuerrahmen

Abseits des spezifischen Investitionskodex umfasst der allgemeine Steuerrahmen Folgendes:

  • Standard-Körperschaftsteuersatz: Der Standard-Körperschaftsteuersatz beträgt 50 %.
  • Mehrwertsteuer (MwSt): Ein Standard-MwSt-Satz von 10 % gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • Mindestpauschalsteuer: Eine Mindestpauschalsteuer von 1,5 % des Umsatzes des Vorjahres gilt für bestimmte Unternehmen.
  • Quellensteuer: Eine nicht endgültige Quellensteuer von 15 % gilt für Dividenden, die von komorischen Unternehmen gezahlt werden, sowie für bestimmte mit natürlichen Ressourcen verbundene Rechte.
  • Steuerregistrierung: Alle Steuerpflichtigen müssen sich bei der Allgemeinen Steuerverwaltung (AGID) registrieren und eine Berufslizenz (patente) erhalten.

Doppelbesteuerungsabkommen: Komoren haben ein Doppelbesteuerungsabkommen (DTA) mit den Vereinigten Arabischen Emiraten in Kraft, das die Quellensteuersätze auf bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen senken kann.

Weitere Lizenzen/Registrierungen: Unternehmen können je nach ihrem Tätigkeitsbereich zusätzliche Lizenzen und Registrierungen benötigen. Beispielsweise müssen Arbeitgeber sich beim Nationalen Solidaritäts- und Sozialfonds (CNSPS) zur Sozialversicherung registrieren.

Stand 5. Februar 2025. Steuergesetze und -vorschriften können sich ändern, daher ist es wichtig, über die neuesten Gesetzgebungen auf dem Laufenden zu bleiben. Die Konsultation eines Steuerberaters wird für genaue und maßgeschneiderte Beratung empfohlen.

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