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Arbeitserlaubnisse und Visa in Komoren

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Komoren sponsern.

Komoren work-permits-and-visas overview

Ausländer, die beabsichtigen, in den Comoren zu arbeiten, benötigen in der Regel eine spezielle Genehmigung der zuständigen Behörden. Dies beinhaltet typischerweise die Sicherung sowohl eines Einreisevisums, das einen langfristigen Aufenthalt erlaubt, als auch einer separaten Arbeitserlaubnis, die das legale Recht zur Ausübung einer Beschäftigung im Land gewährt. Der Prozess erfordert die Koordination zwischen dem potenziellen Arbeitnehmer und dem sponsorneden Arbeitgeber in den Comoren.

Die Navigation durch die Einwanderungs- und Arbeitsvorschriften ist wesentlich, um die Einhaltung für sowohl den einzelnen Arbeitnehmer als auch das beschäftigende Unternehmen sicherzustellen. Die Anforderungen und Verfahren werden von Regierungsstellen verwaltet, die für Einwanderung, Arbeit und nationale Sicherheit verantwortlich sind, und die Einhaltung dieser Vorschriften ist für eine legale Beschäftigung obligatorisch.

Gängige Visakategorien für ausländische Arbeitnehmer

Für Personen, die in den Comoren arbeiten möchten, ist die primäre Visakategorie typischerweise ein Langzeitvisum oder ein spezifisches Arbeitsvisum, abhängig von Dauer und Natur der Beschäftigung. Dieses Visum erlaubt der Person, sich für einen längeren Zeitraum im Land aufzuhalten, was eine Voraussetzung für die Beantragung oder Nutzung einer Arbeitserlaubnis ist. Kurzfristige Businessvisa können existieren, erlauben jedoch in der Regel keine Erwerbsarbeit.

  • Long-Stay-Visum (Visa Long Séjour): Erforderlich für Aufenthalte über 90 Tage. Dies ist das grundlegende Visum für ausländische Arbeitskräfte. Die Berechtigung hängt normalerweise davon ab, einen gültigen Grund für den langfristigen Aufenthalt, wie genehmigte Beschäftigung, zu haben.
  • Arbeitserlaubnis (wenn unterschiedlich): Einige Systeme unterscheiden zwischen einem Long-Stay-Visum und einem spezifischen Arbeitsvisum. Falls zutreffend, gewährt dieses Visum ausdrücklich die Erlaubnis, zum Zweck der Beschäftigung einzureisen und zu wohnen, oft in Verbindung mit einer genehmigten Arbeitserlaubnis.

Die Berechtigung für diese Visa setzt in der Regel ein bestätigtes Jobangebot von einer rechtlich registrierten Entität in den Comoren und den Nachweis voraus, dass der ausländische Staatsangehörige die erforderlichen Fähigkeiten oder Qualifikationen für die Position besitzt.

Anforderungen und Verfahren bei der Beantragung einer Arbeitserlaubnis

Die Erlangung einer Arbeitserlaubnis ist ein separates Verfahren vom Erhalt eines Visums, obwohl sie häufig miteinander verknüpft sind. Die Arbeitserlaubnis ist die offizielle Genehmigung, in den Comoren beschäftigt zu werden. Das Antragsverfahren beinhaltet in der Regel eine bedeutende Rolle des sponsornenden Arbeitgebers.

Berechtigungskriterien:

  • Besitz spezieller Fähigkeiten oder Qualifikationen, die auf dem lokalen Arbeitsmarkt nicht leicht verfügbar sind.
  • Ein gültiger Arbeitsvertrag oder Jobangebot einer registrierten Firma in den Comoren.
  • Einhaltung der Alters- und Gesundheitsvorschriften.
  • Besitz eines gültigen Long-Stay-Visums oder der entsprechenden Einreisegenehmigung.

Erforderliche Dokumentation (kann umfassen, aber nicht beschränkt sein auf):

  • Ausgefülltes Antragsformular für die Arbeitserlaubnis.
  • Gültiger Reisepass mit ausreichender Gültigkeit.
  • Kopien relevanter Bildungszertifikate und Berufsauszeichnungen.
  • Lebenslauf (CV).
  • Arbeitsvertrag oder Stellenangebot mit Details zu Konditionen, Dauer und Gehalt.
  • Sponsoring-/Unterstützungsbrief des beschäftigenden Unternehmens in den Comoren.
  • Nachweis der rechtlichen Registrierung und guten Führung des Arbeitgebers.
  • Medizinischer Untersuchungsbericht.
  • Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland und aus allen Ländern des kürzlichen Aufenthalts.
  • Passfotos.
  • Nachweis der Zahlung der Antragsgebühren.

Verfahren:

  1. Das beschäftigende Unternehmen in den Comoren initiiert in der Regel den Vorgang durch Antrag auf Arbeitsgenehmigung für den ausländischen Staatsangehörigen bei den zuständigen Arbeitsbehörden.
  2. Nach Erteilung der arbeitsrechtlichen Genehmigung kann der ausländische Staatsangehörige bei der komorischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Aufenthaltsland das notwendige Langzeit- oder Arbeitsvisum beantragen.
  3. Bei Ankunft in den Comoren mit dem entsprechenden Visum kann es erforderlich sein, Registrierungsvorgänge abzuschließen und eventuell die Ausstellung der Arbeitserlaubnis bei den örtlichen Behörden zu finalisieren.

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

Die Bearbeitungszeiten können je nach involvierten Behörden und Vollständigkeit des Antrags erheblich variieren. Schätzungen reichen von mehreren Wochen bis zu einigen Monaten. Die Gebühren sind ebenfalls variabel und hängen vom Permit-Typ, der Dauer und der Nationalität ab, unterliegen den staatlichen Vorschriften. Konkrete Zahlen sollten bei den zuständigen Behörden oder einem lokalen Vertreter bestätigt werden.

Sponsoring-Anforderungen:

Das beschäftigende Unternehmen in den Comoren wirkt als Sponsor. Dies beinhaltet den Nachweis der Notwendigkeit, einen ausländischen Arbeitnehmer einzustellen, die Beschäftigungsbedingungen zu garantieren und oft Verantwortung für das Wohlergehen und die Rückführung des Mitarbeiters zu übernehmen, falls erforderlich. Der Arbeitgeber muss rechtlich registriert sein und den lokalen Arbeitsgesetzen entsprechen.

Wege zur uneingeschränkten Niederlassung

Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis in den Comoren ist typischerweise ein Status, der nach einer längeren Zeit legalen und kontinuierlichen Aufenthalts im Land gewährt wird, oft im Rahmen einer Arbeitserlaubnis oder eines anderen Langzeitvisums. Es besteht kein automatisches Recht auf unbefristete Niederlassung nur durch den Besitz einer Arbeitserlaubnis für eine bestimmte Dauer.

Mögliche Wege umfassen:

  • Ansammlung einer bestimmten Anzahl von Jahren legalen Aufenthalts (z.B. 5 oder 10 Jahre) unter gültigen Langzeitgenehmigungen.
  • Nachweis einer stabilen Beschäftigung und finanziellen Selbstversorgung.
  • Integration in die komorische Gesellschaft.
  • Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften während des Aufenthalts.

Die spezifischen Kriterien und das Antragsverfahren für die unbefristete Niederlassung richten sich nach den Einwanderungsgesetzen und werden in der Regel fallweise von den zuständigen Behörden geprüft.

Visums- und Aufenthaltserlaubnis für Angehörige

Ausländische Arbeitnehmer, die gültige Langzeitvisa und Arbeitserlaubnisse in den Comoren besitzen, können möglicherweise ihre unmittelbaren Familienmitglieder (Ehepartner und minderjährige Kinder) mit zu sich nehmen.

Berechtigung für Angehörige:

  • Nachweis einer rechtlichen Ehe für den Ehepartner.
  • Geburtsurkunden oder rechtliche Vormundschaftsdokumente für Kinder.
  • Nachweis, dass der Hauptvisa-Inhaber (der ausländische Arbeitnehmer) über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um seine Angehörigen zu unterstützen, ohne auf öffentliche Mittel angewiesen zu sein.
  • Der Hauptvisa-Inhaber muss ein gültiges Long-Stay-Visum und eine Arbeitserlaubnis besitzen.

Erforderliche Dokumentation für Angehörige:

  • Ausgefüllte Antragsformulare für Angehörigenvisa.
  • Gültige Pässe für jeden Angehörigen.
  • Eheurkunden (für Ehepartner).
  • Geburtsurkunden (für Kinder).
  • Medizinische Untersuchungsberichte.
  • Polizeiliche Führungszeugnisse (für erwachsene Angehörige).
  • Nachweis des Status des Hauptantragstellers bezüglich Visa und Arbeitserlaubnis.
  • Nachweis der finanziellen Unterstützung.
  • Passfotos.

Der Antragsprozess für Angehörigenvisa ist in der Regel an den Status des Hauptantragstellers gekoppelt und wird bei den gleichen Einwanderungsbehörden eingereicht. Bearbeitungszeiten und Gebühren sind vom Visum und der Arbeitserlaubnis des Hauptantragstellers getrennt.

Visa-Konformitätsverpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in den Comoren erfordert kontinuierliche Compliance sowohl seitens des ausländischen Arbeitnehmers als auch des beschäftigenden Unternehmens.

Pflichten der Arbeitnehmer:

  • Einhaltung der Bedingungen des Visums und der Arbeitserlaubnis (z.B. nur für den sponsorneden Arbeitgeber arbeiten, in der genehmigten Rolle).
  • Sicherstellung, dass das Visum und die Arbeitserlaubnis gültig bleiben und rechtzeitig verlängert werden.
  • Benachrichtigung der Behörden bei wesentlichen Änderungen (z.B. Familienstand, Adresse).
  • Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften der Comoren.

Pflichten der Arbeitgeber:

  • Sicherstellen, dass der ausländische Mitarbeiter vor Beginn der Beschäftigung im Besitz gültiger Visums- und Arbeitserlaubnisdokumente ist.
  • Benachrichtigung der Arbeits- und Einwanderungsbehörden bei Beginn und Beendigung der Beschäftigung des ausländischen Mitarbeiters.
  • Einhaltung der Bedingungen des Arbeitsvertrags und der komorischen Arbeitsgesetze.
  • Gegebenenfalls Unterstützung des Mitarbeiters bei Verlängerungen.
  • Verantwortung für die Rückführungskosten des ausländischen Mitarbeiters, falls im Vertrag oder in den Vorschriften festgelegt.

Die Nichteinhaltung der Einwanderungs- und Arbeitsvorschriften kann zu Strafen führen, darunter Bußgelder, Abschiebung des Mitarbeiters und rechtliche Konsequenzen für das beschäftigende Unternehmen. Eine regelmäßige Überprüfung der Dokumentation und proaktive Interaktion mit den Behörden sind entscheidend für die Aufrechterhaltung der Compliance.

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