Ausländer, die beabsichtigen, in den Komoren zu arbeiten, benötigen in der Regel eine spezielle Genehmigung der zuständigen Behörden. Dies umfasst in der Regel die Sicherung sowohl eines Visums für die Einreise, das einen langfristigen Aufenthalt erlaubt, als auch eine separate Arbeitserlaubnis, die das legale Recht zur Beschäftigung im Land gewährt. Der Prozess erfordert die Koordination zwischen dem zukünftigen Employee und dem sponsenden Employer of Record in den Komoren.
Die Navigation durch die Einwanderungs- und Arbeitsvorschriften ist wesentlich, um die Einhaltung sowohl durch den einzelnen worker als auch durch das beschäftigende Unternehmen sicherzustellen. Die Anforderungen und Verfahren werden von Regierungsstellen verwaltet, die für Einwanderung, Arbeit und nationale Sicherheit verantwortlich sind, und die Einhaltung dieser Vorschriften ist für die legale Beschäftigung zwingend erforderlich.
Gängige Visatypen für ausländische Arbeiter
Für Personen, die in den Komoren arbeiten möchten, ist die primäre Visakategorie in der Regel ein Langzeitvisum oder ein spezielles Arbeitervisum, abhängig von Dauer und Art der Beschäftigung. Dieses Visum erlaubt es der Person, sich für einen längeren Zeitraum im Land aufzuhalten, was eine Voraussetzung für die Erlangung oder Nutzung einer Arbeitserlaubnis ist. Kurzfristige Geschäftsvisa können existieren, erlauben jedoch in der Regel keine gewerbliche Beschäftigung.
- Langzeitvisum (Visa Long Séjour): Erforderlich für Aufenthalte über 90 Tage. Dies ist das grundlegende Visum für ausländische Contractors. Die Berechtigung hängt in der Regel davon ab, dass ein legitimer Grund für den langfristigen Aufenthalt vorliegt, wie z.B. genehmigte Beschäftigung.
- Arbeitervisum (wenn unterschiedlich): Einige Systeme unterscheiden zwischen einem Langzeitvisum und einem speziellen Arbeitervisum. Falls zutreffend, gewährt dieses Visum ausdrücklich die Erlaubnis, zum Zwecke der Beschäftigung einzureisen und dort zu wohnen, oft in Verbindung mit einer genehmigten Arbeitserlaubnis.
Die Berechtigung für diese Visa erfordert in der Regel ein bestätigtes Jobangebot von einer rechtlich registrierten Einheit in den Komoren sowie den Nachweis, dass der ausländische* National die notwendigen Fähigkeiten oder Qualifikationen für die Position besitzt.
Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis
Die Erlangung einer Arbeitserlaubnis ist ein separates Verfahren von der Beantragung eines Visums, obwohl die beiden oft miteinander verknüpft sind. Die Arbeitserlaubnis ist die offizielle Genehmigung, in den Komoren beschäftigt zu werden. Das Antragsverfahren beinhaltet in der Regel eine bedeutende Rolle des sponsoring Employer of Record.
Berechtigungskriterien:
- Besitz von spezialisierten Fähigkeiten oder Qualifikationen, die auf dem lokalen Arbeitsmarkt nicht leicht verfügbar sind.
- Ein gültiger Arbeitsvertrag oder Jobangebot einer registrierten Firma in den Komoren.
- Einhaltung von Alters- und Gesundheitsanforderungen.
- Besitz eines gültigen Langzeitvisums oder der entsprechenden Einreisegenehmigung.
Benötigte Dokumentation (kann umfassen, aber nicht beschränkt sein auf):
- Ausgefülltes Formular für die Arbeitserlaubnis.
- Gültiger Reisepass mit ausreichender Gültigkeit.
- Kopien relevanter Bildungsnachweise und beruflicher Qualifikationen.
- Lebenslauf (CV).
- Arbeitsvertrag oder Stellenangebot mit Details zu Konditionen, Dauer und Gehalt.
- Sponsoring-/Unterstützungsbrief des beschäftigenden Unternehmens in den Komoren.
- Nachweis der rechtlichen Registrierung und guten Stand des Unternehmens.
- Ärztliches Gutachten.
- Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland und etwaigen letzten Aufenthaltssorten.
- Passfotos.
- Zahlungsnachweis der Antragsgebühren.
Verfahrensablauf:
- Das beschäftigende Unternehmen in den Komoren initiiert den Vorgang meist durch die Beantragung der Arbeitserlaubnis für den ausländischen Contractor bei den zuständigen Arbeitsbehörden.
- Nach Erteilung der Arbeitserlaubnis kann der* *ausländische Worker die notwendigen Langzeit- oder Arbeitserlaubnis bei der komorischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Heimatland beantragen.
- Bei Ankunft in den Komoren mit dem entsprechenden Visum kann es erforderlich sein, Registrierung formalitäten abzuschließen und die Ausstellung der Arbeitserlaubnis bei den lokalen Behörden abzuschließen.
Bearbeitungszeiten und Gebühren:
Die Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, abhängig von den beteiligten Behörden und der Vollständigkeit des Antrags. Schätzungen reichen von mehreren Wochen bis zu einigen Monaten. Gebühren sind ebenfalls variabel und hängen vom Typ der Erlaubnis, der Dauer und der Nationalität ab, vorbehaltlich staatlicher Regelungen. Genaue Zahlen sollten bei den entsprechenden Behörden oder einem lokalen Ansprechpartner bestätigt werden.
Sponsoring-Anforderungen:
Das Employer of Record in den Komoren fungiert als Sponsor. Dies umfasst den Nachweis der Notwendigkeit, einen ausländischen Contractors einzustellen, die Gewährleistung der Beschäftigungsbedingungen und oft die Übernahme der Verantwortung für das Wohlergehen und die Rückführung des Mitarbeiters bei Bedarf. Der* Arbeitgeber muss legal registriert sein und die lokalen Arbeitsgesetze einhalten.
Wege zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung
Die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in den Komoren ist in der Regel ein Status, der nach einer bedeutenden Zeit des legalen und ununterbrochenen Aufenthalts im Land gewährt wird, häufig im Rahmen einer Arbeitserlaubnis oder eines anderen Langzeitvisums. Das Recht auf Daueraufenthalt besteht jedoch nicht automatisch durch das Halten einer Arbeitserlaubnis über eine bestimmte Dauer.
Möglichkeiten sind z.B.:
- Ansammlung einer bestimmten Anzahl an Jahren des legalen Aufenthalts (z.B. 5 oder 10 Jahre) unter gültigen Langzeitgenehmigungen.
- Nachweis stabiler Beschäftigung und finanzieller Selbständigkeit.
- Integration in die komorische Gesellschaft.
- Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften während des Aufenthalts.
Die genauen Kriterien und das Antragsverfahren für die Daueraufenthaltsgenehmigung richten sich nach den Einwanderungsgesetzen und werden meist fallweise von den zuständigen Behörden beurteilt.
Visum für Angehörige
Ausländische Worker mit gültigen Langzeitvisa und Arbeitserlaubnissen in den Komoren können berechtigt sein, ihre unmittelbaren Familienangehörigen (Ehepartner und minderjährige Kinder) zu ihnen nachziehen zu lassen.
Berechtigung für Angehörige:
- Nachweis einer legalen Heirat für den Ehepartner.
- Geburtsurkunden oder rechtliche Sorgerechtspapiere für Kinder.
- Nachweis, dass der Hauptvisainhaber (Principal Visa Holder) (der ausländische Worker) über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um seine Angehörigen ohne öffentliche Mittel zu unterstützen.
- Der* Hauptvisainhaber muss ein gültiges Langzeitvisum und eine Arbeitserlaubnis besitzen.
Benötigte Dokumentation für Angehörige:
- Ausgefüllte Anträge für das Visum der Angehörigen.
- Gültige Pässe für jeden Angehörigen.
- Heiratsurkunde (für Ehepartner).
- Geburtsurkunden (für Kinder).
- Ärztliche Untersuchungsberichte.
- Polizeiliche Führungszeugnisse (für erwachsene Angehörige).
- Nachweis des Visums- und Arbeitserlaubnisstatus des Hauptantragsstellers.
- Nachweis der finanziellen Unterstützung.
- Passfotos.
Das Antragsverfahren für Angehörigenvisa ist in der Regel an den Status des Hauptantragsstellers gekoppelt und bei den gleichen Einwanderungsbehörden einzureichen. Bearbeitungszeiten und Gebühren unterscheiden sich vom Visum- und Arbeitserlaubnisstatus des Hauptantragsstellers.
Einhaltung der Visa- und Arbeitserlaubnisbestimmungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Der Erhalt eines legalen Status in den Komoren erfordert eine kontinuierliche Einhaltung durch sowohl den* ausländischen Arbeitnehmer als auch das beschäftigende Unternehmen.
Pflichten der Arbeitnehmer:
- Einhaltung der Bedingungen des Visums und der Arbeitserlaubnis (z.B. nur für den sponsorenden* Arbeitgeber arbeiten, in der genehmigten Rolle).
- Sicherstellung, dass das Visum und die Arbeitserlaubnis gültig bleiben, und rechtzeitige Beantragung der Verlängerung vor Ablauf.
- Mitteilung an die Behörden bei wesentlichen Änderungen (z.B. Familienstand, Adresse).
- Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften der Komoren.
Pflichten der Arbeitgeber:
- Sicherstellung, dass der* ausländische Worker vor Beginn der Beschäftigung gültige Visums- und Arbeitserlaubnisdokumente besitzt.
- Benachrichtigung der Arbeits- und Einwanderungsbehörden bei Beginn und Ende der Beschäftigung des* Work.
- Einhaltung der Bedingungen des Arbeitsvertrags und der komorischen Arbeitsgesetze.
- Mögliche Unterstützung des Mitarbeiters bei Verlängerungsprozessen.
- Verantwortung für die Rückführungskosten des* Worker, falls im Vertrag oder in den Vorschriften festgelegt.
Die Nichteinhaltung der Einwanderungs- und Arbeitsgesetze kann zu Strafen führen, einschließlich Bußgeldern, Abschiebung des Mitarbeiters und rechtlicher Konsequenzen für das beschäftigende Unternehmen. Regelmäßige Überprüfung der Dokumentation und proaktive Zusammenarbeit mit den Behörden sind entscheidend für die Aufrechterhaltung der Compliance.
Gewinnen Sie Top-Talente in Komoren durch unsere Employer of Record-Dienstleistung.
Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Komoren helfen können.







Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Komoren helfen können.
Von mehr als 1.000 Unternehmen weltweit geschätzt



