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Arbeitserlaubnisse und Visa in Kenia

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Kenia sponsern.

Kenia work-permits-and-visas overview

Kenya begrüßt ausländische Staatsbürger, die in das Land arbeiten und zur Wirtschaft beitragen möchten. Allerdings erfordert die Navigation durch das Einwanderungssystem ein Verständnis der spezifischen Anforderungen für Einreise und Beschäftigung. Ausländische Personen, die in Kenia arbeiten möchten, müssen das entsprechende Visum für die Einreise erhalten und anschließend eine Arbeitserlaubnis (work permit) sichern, bevor sie eine Form der Beschäftigung oder Geschäftstätigkeit im Land aufnehmen.

Der Prozess beinhaltet Anträge beim Department of Immigration Services, wobei oft eine Sponsoring durch ein kenianisches Unternehmen oder eine Einzelperson notwendig ist. Die Einhaltung der Einwanderungsgesetze wird streng durchgesetzt, und sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer tragen die Verantwortung dafür, dass alle erforderlichen Permits und Visa gültig und aktuell sind.

Gängige Visakategorien für ausländische Arbeitnehmer

Bevor ein Antrag auf eine Arbeitserlaubnis (work permit) gestellt wird, müssen ausländische Staatsbürger in der Regel mit einem geeigneten Visum nach Kenia einreisen. Während Tourist- oder Business-Visa kurze Aufenthalte und begrenzte Geschäftstätigkeiten (wie Meetings oder Erkundung von Möglichkeiten) erlauben, gestatten sie keine Beschäftigung. Das spezifische Einreisevisum hängt oft von der Staatsangehörigkeit des Antragstellers und dem Zweck seines ersten Besuchs ab, bevor die Arbeitserlaubnis gesichert ist. Viele Nationalitäten können ein Visum bei der Ankunft oder ein e-Visum erhalten, aber der langfristige Aufenthalt und die Arbeit erfordern den Prozess für die work permit.

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis

Arbeitsgenehmigungen in Kenia werden basierend auf der Art der Beschäftigung oder Geschäftstätigkeit kategorisiert. Die häufigsten Kategorien für ausländische Arbeitnehmer sind:

  • Class D: Für Personen, die eine spezifische Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber haben, der ein kenianischer Bürger oder eine Organisation ist.
  • Class G: Für Personen, die beabsichtigen, in einem bestimmten Handel, Geschäft oder Beruf, außer vorgeschriebenen Berufen, tätig zu sein, in den sie eine minimale vorgeschriebene Investitionssumme eingebracht haben.
  • Class I: Für Personen, die beabsichtigen, nach Mineralien zu suchen oder Bergbau zu betreiben.
  • Class K: Für Personen, die in Kenia wohnhaft waren, aber keine permanente Aufenthaltserlaubnis haben, jedoch das Erwachsenenalter erreicht haben und von einem kenianischen Bürger abhängig sind. (Weniger häufig bei typischen ausländischen Arbeitern)
  • Class M: Für Personen, die Flüchtlinge sind.

Der Antragsprozess für eine Arbeitserlaubnis umfasst in der Regel:

  1. Sponsoring: Der Antragsteller muss durch eine kenianische Einrichtung (Arbeitgeber) oder in einigen Fällen durch eine Einzelperson gesponsert werden.
  2. Antragseinreichung: Der Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen wird beim Director of Immigration Services eingereicht. Dies erfolgt häufig online über das eCitizen-Portal.
  3. Unterlagen: Zu den erforderlichen Dokumenten gehören typischerweise:
    • Vollständiges Antragsformular.
    • Kopien des Reisepasses des Antragstellers.
    • Passfotos.
    • Lebenslauf und akademische sowie berufliche Zertifikate.
    • Führungszeugnis aus dem Herkunftsland.
    • Arbeitsangebotsschreiben (für Class D).
    • Unternehmensregistrierungsdokumente der sponsorenden Organisation.
    • Begründung für die Beschäftigung eines ausländischen Staatsbürgers (z.B. Nachweis, dass kein Kenianer für die Rolle verfügbar ist).
    • Nachweis über Kapitalinvestitionen (für Class G).
    • Medizinische Untersuchungsberichte.
  4. Bearbeitung: Die Anträge werden von den zuständigen Regierungsstellen geprüft.
  5. Erteilung: Bei Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis ausgestellt.

Gebühren und Bearbeitungszeiten:

Die Gebühren variieren erheblich je nach Klasse der work permit und der gewünschten Laufzeit (in der Regel 1 oder 2 Jahre). Laut aktuellen Informationen kosten Class D Permits etwa KES 500.000 pro Jahr, und Class G Permits etwa KES 250.000 pro Jahr. Die Bearbeitungszeiten können stark variieren, oft zwischen 2 und 6 Monaten oder manchmal länger, abhängig von Komplexität und Antragsvolumen. Es ist wichtig, den Antrag frühzeitig vor dem geplanten Starttermin zu stellen.

Wege zur permanenten Aufenthaltserlaubnis

Ausländische Staatsbürger, die legal in Kenia über einen längeren Zeitraum, typischerweise sieben Jahre, mit gültigen Arbeitserlaubnissen oder anderen langfristigen Permits wohnhaft waren, können berechtigt sein, einen Antrag auf permanente Aufenthaltserlaubnis zu stellen. Der Antrag erfolgt beim Director of Immigration Services und erfordert den Nachweis eines ununterbrochenen legalen Aufenthalts, guter Führung und oftmals einen Beitrag zur kenianischen Wirtschaft oder Gesellschaft. Es bestehen spezielle Kategorien für Ehepartner kenianischer Staatsbürger, Kinder kenianischer Staatsbürger und Langzeitaufenthalte. Der Prozess ist streng und erfordert umfangreiche Dokumentation.

Optionen für Dependents visa

Inhaber gültiger Arbeitserlaubnisse in Kenia können in der Regel einen Antrag auf Dependent Pass für ihre unmittelbaren Familienmitglieder stellen, einschließlich Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren. Der Antrag auf einen Dependent Pass wird meist gleichzeitig mit oder nach dem Hauptantrag auf die work permit eingereicht.

Anforderungen für einen Dependent Pass umfassen:

  • Nachweis der Verwandtschaft (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
  • Kopien des Reisepasses und der Arbeitserlaubnis des Hauptinhabers.
  • Kopien des Reisepasses des Dependents.
  • Passfotos des Dependents.
  • Nachweis finanzieller Unterstützung durch den Hauptinhaber.

Dependent Passes erlauben Familienmitgliedern, in Kenia zu wohnen; sie gewähren jedoch nicht automatisch das Recht, zu arbeiten. Dependents, die eine Beschäftigung aufnehmen möchten, müssen eine eigene work permit unter der entsprechenden Kategorie beantragen.

Compliance-Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Visa

Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Arbeitnehmer haben bedeutende Compliance-Pflichten nach kenianischem Einwanderungsrecht.

Pflichten des Arbeitgebers:

  • Sicherstellen, dass der ausländische Mitarbeiter das korrekte Visum für die Einreise und eine gültige work permit vor Arbeitsbeginn besitzt.
  • Die Beantragung der work permit sponsern und notwendige Unterstützungsdokumente bereitstellen.
  • Die Abteilung für Immigration Services über Änderungen im Status des Mitarbeiters informieren (z.B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Rollenwechsel).
  • Aufzeichnungen über die Einwanderungsstatus aller ausländischen Arbeitnehmer führen.
  • Den Mitarbeiter bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus Kenia ausreisen lassen, falls die Permit nicht verlängert oder geändert wird.
  • Die Bedingungen der work permit einhalten.

Pflichten der Arbeitnehmer:

  • Das richtige Einreisevisum und die work permit vor Arbeitsbeginn erhalten.
  • Die Bedingungen ihrer work permit einhalten (z.B. nur für den angegebenen Arbeitgeber und in der vorgesehenen Rolle arbeiten).
  • Sicherstellen, dass ihr Reisepass und ihre work permit gültig bleiben.
  • Über Änderungen in den persönlichen Verhältnissen die Behörde informieren.
  • Keine andere Tätigkeit oder Beschäftigung ausüben, die nicht durch die permit abgedeckt ist.
  • Kenia bei Ablauf oder Stornierung ihrer work permit verlassen, sofern keine Verlängerung oder Statusänderung genehmigt wurde.

Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann zu schweren Strafen führen, einschließlich Geldbußen, Abschiebung des ausländischen Staatsbürgers und rechtlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber. Eine strikte Einhaltung der Einwanderungsbestimmungen ist wesentlich für einen reibungslosen und legalen Betrieb in Kenia.

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