Kenya begrüßt ausländische Staatsangehörige, die in das Land einreisen und zur Wirtschaft beitragen möchten. Das Navigieren im Einwanderungssystem erfordert jedoch ein Verständnis der spezifischen Anforderungen für Einreise und Beschäftigung. Ausländer, die in Kenia arbeiten möchten, müssen das entsprechende Visum für die Einreise erhalten und anschließend eine Arbeitserlaubnis sichern, bevor sie eine Beschäftigung oder Geschäftstätigkeit im Land aufnehmen.
Der Prozess umfasst Anträge beim Department of Immigration Services, die oft eine Sponsoring durch eine kenianische Einheit oder Einzelperson erfordern. Die Einhaltung der Einwanderungsgesetze wird streng durchgesetzt, und sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer tragen die Verantwortung dafür, dass alle erforderlichen Genehmigungen und Visa gültig und aktuell sind.
Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer
Vor der Beantragung einer Arbeitserlaubnis müssen ausländische Staatsangehörige in der Regel mit einem geeigneten Visum nach Kenia einreisen. Während Touristen- oder Geschäftsvisa kurze Aufenthalte und begrenzte Geschäftstätigkeiten (wie Meetings oder Erkundung von Möglichkeiten) erlauben, gestatten sie keine Beschäftigung. Das spezifische Einreisevisum hängt oft von der Nationalität des Antragstellers und dem Zweck des ersten Besuchs ab, bevor die Arbeitserlaubnis erlangt wird. Viele Nationalitäten können ein Visum bei der Ankunft oder ein E-Visum erhalten, aber der langfristige Aufenthalt und die Arbeit erfordern den Prozess der Arbeitserlaubnis.
Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis
Arbeitserlaubnisse in Kenia werden basierend auf der Art der Beschäftigung oder Geschäftstätigkeit kategorisiert. Die häufigsten Kategorien für ausländische Arbeitnehmer sind:
- Class D: Für Personen, die eine spezifische Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber haben, der kenianischer Staatsbürger oder Organisation ist.
- Class G: Für Personen, die beabsichtigen, in einem bestimmten Handel, Geschäft oder Beruf tätig zu werden, außer den vorgeschriebenen Berufen, in die sie eine Mindestinvestition getätigt haben.
- Class I: Für Personen, die beabsichtigen, nach Mineralien zu suchen oder Bergbau zu betreiben.
- Class K: Für Personen, die in Kenia ansässig waren und keine Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten haben, aber das Erwachsenenalter erreicht haben und von einem kenianischen Staatsbürger abhängig sind. (Weniger üblich für typische ausländische Arbeitnehmer).
- Class M: Für Personen, die Flüchtlinge sind.
Der Antragsprozess für eine Arbeitserlaubnis umfasst in der Regel:
- Sponsoring: Der Antragsteller muss von einer kenianischen Einheit (Arbeitgeber) oder in einigen Fällen von einer Einzelperson gesponsert werden.
- Antragseinreichung: Der Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen wird beim Director of Immigration Services eingereicht. Dies erfolgt oft online über das eCitizen-Portal.
- Dokumentation: Erforderliche Dokumente umfassen typischerweise:
- Ausgefülltes Antragsformular.
- Kopien des Reisepasses des Antragstellers.
- Passfotos.
- Lebenslauf und akademische/berufliche Zertifikate.
- Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Herkunftsland.
- Beschäftigungsangebotsschreiben (für Class D).
- Unternehmensregistrierungsdokumente der sponsorennden Einheit.
- Begründung für die Beschäftigung eines ausländischen Staatsangehörigen (z.B. Nachweis, dass kein Kenianer für die Rolle verfügbar ist).
- Nachweis der Kapitalinvestition (für Class G).
- Medizinische Untersuchungsberichte.
- Bearbeitung: Die Anträge werden von den zuständigen Regierungsstellen geprüft.
- Ausstellung: Bei Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis ausgestellt.
Gebühren und Bearbeitungszeiten:
Die Gebühren variieren erheblich je nach Klasse der Arbeitserlaubnis und der beantragten Dauer (typischerweise 1 oder 2 Jahre). Nach aktuellen Informationen können die Kosten für Class D und G bei etwa KES 200.000 pro Jahr liegen. Die Bearbeitungszeiten können stark variieren, oft zwischen 2 und 6 Monaten oder länger, abhängig von der Komplexität des Antrags und dem Volumen der eingereichten Anträge. Es ist wichtig, den Antrag frühzeitig vor dem geplanten Startdatum einzureichen.
Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung
Ausländische Staatsangehörige, die legal in Kenia für einen längeren Zeitraum, typischerweise sieben Jahre, mit gültigen Arbeitserlaubnissen oder anderen langfristigen Genehmigungen wohnhaft sind, können berechtigt sein, einen Antrag auf Daueraufenthalt zu stellen. Der Antrag erfolgt beim Director of Immigration Services und erfordert den Nachweis eines kontinuierlichen legalen Aufenthalts, guten Verhaltens und oft eines Beitrags zur kenianischen Wirtschaft oder Gesellschaft. Es gibt spezielle Kategorien für Ehepartner kenianischer Staatsbürger, Kinder kenianischer Staatsbürger und Langzeitaufenthalte. Der Prozess ist streng und erfordert umfangreiche Dokumentation.
Optionen für Dependent Visa
Inhaber gültiger Arbeitserlaubnisse in Kenia können in der Regel Anträge auf Dependent Passes für ihre unmittelbaren Familienmitglieder stellen, einschließlich Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren. Der Antrag auf einen Dependent Pass wird meist gleichzeitig mit oder nach dem primären Antrag auf Arbeitserlaubnis eingereicht.
Anforderungen für einen Dependent Pass umfassen:
- Nachweis der Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
- Kopien des Reisepasses und der Arbeitserlaubnis des primären Permit-Inhabers.
- Kopien des Reisepasses des Dependents.
- Passfotos des Dependents.
- Nachweis der finanziellen Unterstützung durch den primären Permit-Inhaber.
Dependent Passes erlauben Familienmitgliedern, in Kenia zu wohnen, gewähren jedoch nicht automatisch das Recht zu arbeiten. Dependents, die arbeiten möchten, müssen ihre eigene Arbeitserlaubnis unter der entsprechenden Kategorie erhalten.
Visa-Konformitätsverpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Arbeitnehmer haben erhebliche Verpflichtungen zur Einhaltung der kenianischen Einwanderungsgesetze.
Verpflichtungen der Arbeitgeber:
- Sicherstellen, dass der ausländische Staatsangehörige das richtige Visum für die Einreise und eine gültige Arbeitserlaubnis vor Beginn der Beschäftigung besitzt.
- Die Arbeitserlaubnis beantragen und die erforderlichen unterstützenden Dokumente bereitstellen.
- Das Department of Immigration Services über Änderungen im Status des Mitarbeiters informieren, z.B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Rollenwechsel.
- Aufzeichnungen über den Einwanderungsstatus aller ausländischen Mitarbeiter führen.
- Den Austritt des Mitarbeiters aus Kenia nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses veranlassen, falls die Erlaubnis nicht mehr gültig ist.
- Die Bedingungen und Auflagen der Arbeitserlaubnis einhalten.
Pflichten der Arbeitnehmer:
- Das geeignete Einreisevisum und die Arbeitserlaubnis vor Arbeitsbeginn erhalten.
- Die Bedingungen ihrer Arbeitserlaubnis einhalten (z.B. nur für den angegebenen Arbeitgeber in der angegebenen Rolle arbeiten).
- Sicherstellen, dass ihr Reisepass und ihre Arbeitserlaubnis gültig bleiben.
- Die Behörden über wesentliche Änderungen der persönlichen Umstände informieren.
- Keine andere Geschäftstätigkeit oder Beschäftigung ausüben, die nicht durch ihre Erlaubnis abgedeckt ist.
- Kenia bei Ablauf oder Widerruf ihrer Arbeitserlaubnis verlassen, sofern keine Verlängerung oder Statusänderung genehmigt wurde.
Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu schweren Strafen führen, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung des ausländischen Staatsangehörigen und rechtlichen Schritten gegen den Arbeitgeber. Die strikte Einhaltung der Einwanderungsbestimmungen ist essenziell für einen reibungslosen und rechtlich konformen Betrieb in Kenia.
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