Kenia begrüßt ausländische Staatsangehörige, die in ihrem Land arbeiten und zur Wirtschaft beitragen möchten. Die Navigation durch das Einwanderungssystem erfordert jedoch ein Verständnis der spezifischen Anforderungen für Einreise und Beschäftigung. Ausländer, die in Kenia arbeiten möchten, müssen das entsprechende Visum für die Einreise erhalten und anschließend eine Arbeitserlaubnis sichern, bevor sie eine Form der Beschäftigung oder Geschäftstätigkeit im Land aufnehmen.
Der Prozess umfasst Anträge beim Department of Immigration Services, wobei oft eine Sponsoring durch eine kenianische Einheit oder Einzelperson erforderlich ist. Die Einhaltung der Einwanderungsgesetze wird strikt durchgesetzt, und sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind dafür verantwortlich, dass alle notwendigen Genehmigungen und Visa gültig und aktuell sind.
Gängige Visumtypen für ausländische Arbeitnehmer
Bevor ein Antrag auf eine Arbeitserlaubnis gestellt wird, benötigen ausländische Staatsangehörige in der Regel ein geeignetes Visum für die Einreise nach Kenia. Während Touristen- oder Geschäftsvisa Kurzaufenthalte und begrenzte Geschäftstätigkeiten (wie Meetings oder Erkundungen von Möglichkeiten) erlauben, gestatten sie keine Beschäftigung. Das spezifische Einreisevisum, das erforderlich ist, hängt oft von der Nationalität des Antragstellers und dem Zweck des ersten Besuchs ab, bevor die Arbeitserlaubnis erlangt wird. Viele Nationalitäten können ein Visum bei der Ankunft oder ein E-Visum erhalten, aber der langfristige Aufenthalt und die Arbeit erfordern den Prozess der Arbeitserlaubnis.
Anforderungen und Verfahren für die Antragstellung auf Arbeitserlaubnis
Arbeitserlaubnisse in Kenia werden basierend auf der Art der Beschäftigung oder Geschäftstätigkeit kategorisiert. Die häufigsten Kategorien für ausländische Arbeitnehmer sind:
- Class D: Für Personen, die von einem bestimmten Arbeitgeber, der kenianischer Staatsbürger oder Organisation ist, eine spezifische Beschäftigung angeboten bekommen.
- Class G: Für Personen, die beabsichtigen, in einem bestimmten Handel, Geschäft oder Beruf tätig zu werden, außer den vorgeschriebenen Berufen, in die sie eine Mindestinvestitionssumme eingezahlt haben.
- Class I: Für Personen, die beabsichtigen, nach Mineralien zu forschen oder Bergbau zu betreiben.
- Class K: Für Personen, die Bewohner Kenias sind und keine Daueraufenthaltsgenehmigung haben, aber das Erwachsenenalter erreicht haben und von einem kenianischen Staatsbürger abhängig sind. (Weniger üblich für typische ausländische Arbeiter).
- Class M: Für Personen, die Flüchtlinge sind.
Der Antragsprozess für eine Arbeitserlaubnis umfasst in der Regel:
- Sponsoring: Der Antragsteller muss von einer kenianischen Einheit (Arbeitgeber) oder in einigen Fällen einer Einzelperson gesponsert werden.
- Antragstellung: Der Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen wird beim Director of Immigration Services eingereicht. Dies geschieht oft online über das eCitizen-Portal.
- Dokumentation: Zu den erforderlichen Dokumenten gehören typischerweise:
- Ausgefülltes Antragsformular.
- Kopien des Reisepasses des Antragstellers.
- Passbilder.
- Lebenslauf und akademische/betriebliche Zertifikate.
- Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Herkunftsland.
- Beschäftigungsangebotsschreiben (für Class D).
- Unternehmensregistrierungsdokumente der sponsernden Einheit.
- Begründung für die Beschäftigung eines ausländischen Staatsbürger (z. B. Nachweis, dass kein kenianischer Bewerber für die Rolle verfügbar ist).
- Nachweis der Kapitalinvestition (für Class G).
- Medizinische Untersuchungsberichte.
- Bearbeitung: Die Anträge werden von den relevanten Regierungsabteilungen geprüft.
- Ausstellung: Bei Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis ausgestellt.
Gebühren und Bearbeitungszeiten:
Die Gebühren variieren erheblich je nach Klasse der Arbeitserlaubnis und der beantragten Dauer (typischerweise 1 oder 2 Jahre). Laut aktuellen Informationen kosten Class D- und G-Lizenzen etwa KES 200.000 pro Jahr. Die Bearbeitungszeiten können stark variieren und liegen oft zwischen 2 und 6 Monaten oder manchmal länger, abhängig von der Komplexität des Antrags und dem Volumen der bearbeiteten Anträge. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Startdatum einzureichen.
Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung
Ausländische Staatsbürger, die legal in Kenia ansässig sind und eine bedeutende Zeit, typischerweise sieben Jahre, mit gültigen Arbeitserlaubnissen oder anderen Langzeitgenehmigungen verbracht haben, können berechtigt sein, eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Der Antrag wird beim Director of Immigration Services gestellt und erfordert Nachweise über ununterbrochenen legalen Aufenthalt, gutes Verhalten und oft einen Beitrag zur kenianischen Wirtschaft oder Gesellschaft. Es gibt spezielle Kategorien für Ehepartner kenianischer Staatsbürger, Kinder kenianischer Staatsbürger und Langzeitaufenthaltende. Der Prozess ist rigoros und erfordert umfangreiche Dokumentation.
Dependent Visa Optionen
Inhaber gültiger Arbeitserlaubnisse in Kenia können in der Regel für ihre unmittelbaren Familienmitglieder, einschließlich Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren, Dependent Passes beantragen. Der Antrag auf einen Dependent Pass wird meist gleichzeitig mit oder nach dem primären Arbeitserlaubnisantrag eingereicht.
Anforderungen für einen Dependent Pass umfassen:
- Nachweis der Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
- Kopien des Reisepasses und der Arbeitserlaubnis des primären Permit-Inhabers.
- Kopien des Reisepasses des Dependents.
- Passbilder des Dependents.
- Nachweis der finanziellen Unterstützung durch den primären Permit-Inhaber.
Dependent Passes erlauben Familienmitgliedern den Aufenthalt in Kenia, gewähren aber nicht automatisch das Recht zu arbeiten. Dependents, die arbeiten möchten, müssen ihre eigene Arbeitserlaubnis unter der entsprechenden Kategorie erhalten.
Visum-Compliance-Verpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Arbeitnehmer haben erhebliche Compliance-Verpflichtungen gemäß kenianischem Einwanderungsgesetz.
Verpflichtungen der Arbeitgeber:
- Sicherstellen, dass der ausländische Staatsbürger vor Arbeitsbeginn das richtige Visum für die Einreise besitzt und eine gültige Arbeitserlaubnis hat.
- Das Sponsoring für die Arbeitserlaubnis beantragen und die erforderliche Unterstützung bereitstellen.
- Das Department of Immigration Services über Änderungen im Status des Mitarbeiters, z. B. Kündigung oder Rollenänderung, informieren.
- Aufzeichnungen über den Einwanderungsstatus aller ausländischen Arbeitnehmer führen.
- Den Mitarbeitenden bei Beendigung der Beschäftigung die Ausreise aus Kenia ermöglichen, wenn die Erlaubnis ungültig wird.
- Die Bedingungen der Arbeitserlaubnis einhalten.
Verpflichtungen der Arbeitnehmer:
- Das passende Visum und die Arbeitserlaubnis vor Arbeitsbeginn einholen.
- Die Bedingungen ihrer Arbeitserlaubnis erfüllen (z. B. nur für den angegebenen Arbeitgeber und die angegebene Rolle arbeiten).
- Sicherstellen, dass ihr Reisepass und ihre Arbeitserlaubnis gültig bleiben.
- Die Behörden über wesentliche Änderungen der persönlichen Umstände informieren.
- Keine andere geschäftliche oder berufliche Tätigkeit ausüben, die nicht durch die Erlaubnis abgedeckt ist.
- Kenia bei Ablauf oder Stornierung ihrer Arbeitserlaubnis verlassen, es sei denn, eine Verlängerung oder ein Statuswechsel wurde genehmigt.
Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen kann zu schweren Strafen führen, einschließlich Bußgeldern, Abschiebung des ausländischen Staatsbürgers und rechtlichen Schritten gegen den Arbeitgeber. Die strikte Einhaltung der Einwanderungsregeln ist essenziell für reibungslose und legale Abläufe in Kenia.
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