In Kenia tragen Arbeitgeber verschiedene Steuerpflichten, darunter PAYE, NSSF, NHIF und andere.
PAYE (Pay As You Earn)
PAYE wird anhand gestaffelter Steuersätze vom Gehalt der Mitarbeiter abgezogen. Ab dem 1. Juli 2023 gelten folgende Steuerbänder und -sätze:
- Bis zu KES 24.000: 10%
- KES 24.001 - KES 32.333,33: 25%
- KES 32.333,34 - KES 500.000: 30%
- KES 500.001 - KES 800.000: 32,5%
- Über KES 800.000: 35%
Ein monatlicher persönlicher Freibetrag von KES 2.400 gilt. Arbeitgeber müssen PAYE bis zum 9. des folgenden Monats überweisen.
NSSF (National Social Security Fund)
Ab dem 1. Februar 2025 betragen die NSSF-Beiträge 6% des Gehalts eines Mitarbeiters, aufgeteilt zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter. Der Mindestbeitrag pro Monat beträgt KES 480 (berechnet auf KES 8.000) und der Höchstbeitrag beträgt KES 4.320 (berechnet auf KES 72.000), begrenzt auf KES 72.000. Diese Beiträge sind bis zum 9. des folgenden Monats fällig.
NHIF (National Hospital Insurance Fund) (Ersetzt durch SHIF)
Bitte beachten: Der NHIF wurde durch den Social Health Insurance Fund (SHIF) ersetzt.
SHIF (Social Health Insurance Fund)
SHIF-Beiträge betragen 2,75% des Bruttomonatsgehalts eines Mitarbeiters. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, diese Beiträge zusammen mit anderen gesetzlichen Abzügen bis zum 9. des folgenden Monats abzuziehen und abzuführen.
Affordable Housing Levy (AHL)
Die AHL beträgt 1,5% des Bruttomonatsgehalts eines Mitarbeiters und wird vom Arbeitgeber in gleicher Höhe ergänzt. Sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberanteil sind bis zum 9. des folgenden Monats fällig.
Weitere Steuerpflichten
- Quellensteuer: Fällig fünf Arbeitstage nach Zahlung an den Lieferanten.
- Mehrwertsteuer (MwSt): 16% auf steuerpflichtige Waren und Dienstleistungen, fällig bis zum 20. des Folgemonats.
- Körperschaftsteuer: Zahlbar in vier Raten bis zum 20. des 4., 6., 9. und 12. Monats des Einkommensjahres. Der Restbetrag ist bis zum Ende des vierten Monats nach Jahresende fällig.
Diese Informationen sind aktuell ab dem 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, einen Steuerfachmann zu konsultieren, um die aktuellsten Informationen und spezifische Anleitungen zu erhalten.
In Kenia sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, verschiedene Steuern und Abgaben von den Gehältern der Arbeitnehmer abzuziehen, was das Nettogehalt beeinflusst. Diese Abzüge finanzieren Regierungsdienste und Sozialprogramme.
PAYE (Pay As You Earn)
PAYE ist das System zur direkten Einbehaltung der Einkommenssteuer von den Arbeitnehmergehältern. Der Steuersatz ist progressiv, was bedeutet, dass Höherverdiener einen größeren Prozentsatz zahlen.
- Steuerklassen und Sätze (Monatlich):
- KES 0 – 24.000: 10%
- KES 24.001 – 32.333: 25%
- KES 32.334 – 499.000: 30%
- KES 500.001 – 799.000: 32,5%
- Über KES 800.000: 35%
- Persönlicher Freibetrag: KES 2.400 pro Monat. Dieser Betrag wird von der berechneten Steuer abgezogen, wodurch die Gesamtsteuerbelastung reduziert wird.
NSSF (Nationaler Sozialversicherungsfonds)
NSSF-Beiträge sind sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber obligatorisch. Diese Beiträge bieten ein Sicherheitsnetz für den Ruhestand und andere Eventualitäten.
- Beitragssatz: 6% des Bruttogehalts sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber (insgesamt 12%).
- Mindestbeitrag: KES 480 pro Monat, gleichmäßig aufgeteilt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
- Maximaler Beitrag: KES 4.320 pro Monat, (gleichmäßig aufgeteilt), gilt für Gehälter bis zu KES 72.000.
NHIF (Nationaler Krankenversicherungsfonds) \ SHIF (Sozialer Krankenversicherungsfonds)
Der NHIF wurde durch den SHIF ersetzt. SHIF-Beiträge bieten Zugang zu Gesundheitsdiensten.
- Beitragssatz: 2,75% des Bruttogehalts.
Affordable Housing Levy (AHL)
Der AHL trägt zu den Wohninitiativen der Regierung bei.
- Beitragssatz: 1,5% des Bruttogehalts sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber (insgesamt 3%).
Rentenbeiträge
Arbeitnehmer können zu registrierten Rentensystemen beitragen und Steuervergünstigungen erhalten.
- Abzugsfähigkeit: Beiträge sind vom zu versteuernden Einkommen absetzbar.
- Maximal absetzbarer Betrag: KES 30.000 pro Monat oder KES 360.000 jährlich.
Hypothekenzinsenabzug
Arbeitnehmer können Zinsen, die auf Hypotheken für Wohnimmobilien gezahlt werden, abziehen.
- Maximal absetzbarer Betrag: KES 25.000 pro Monat oder KES 300.000 jährlich.
Andere Abzüge
Weitere zulässige Abzüge umfassen:
- Beiträge zu post-retirement medical funds (bis zu KES 15.000 pro Monat).
Fristen und Verfahren
- PAYE, NSSF und AHL: Arbeitgeber müssen diese Abzüge bis zum 9. Tag des folgenden Monats abführen. Bei verspäteter Zahlung fallen Strafgebühren an.
- Einreichung: Arbeitgeber müssen PAYE-Erklärungen über das iTax-System einreichen. Bestimmte Formate und Verfahren sind von der Kenya Revenue Authority (KRA) vorgeschrieben.
Hinweis: Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können aufgrund rechtlicher oder regulatorischer Änderungen variieren. Es wird empfohlen, einen Steuerfachmann für individuelle Beratung zu konsultieren.
In Kenia ist die Mehrwertsteuer (VAT) eine Verbrauchssteuer, die auf die Lieferung und Einfuhr von steuerpflichtigen Waren und Dienstleistungen erhoben wird.
Mehrwertsteuersätze
- Standardsatz: 16 % - Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
- Nullsatz: 0 % - Gilt für Exporte, bestimmte wichtige Waren und Dienstleistungen, die an ausgewiesene Einrichtungen erbracht werden.
- Befreiungssatz: Gilt für spezifische Waren und Dienstleistungen, die im Ersten Anhang des Mehrwertsteuergesetzes 2013 aufgeführt sind, einschließlich Finanzdienstleistungen, Versicherungen, medizinische Dienstleistungen und unverarbeitete landwirtschaftliche Produkte. Die Vorsteuer auf befreite Lieferungen ist nicht rückforderbar.
Mehrwertsteuerregistrierung
- Obligatorische Registrierung: Unternehmen mit einem Umsatz aus steuerpflichtigen Lieferungen, der innerhalb von zwölf Monaten über KES 5.000.000 liegt, müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren.
- Freiwillige Registrierung: Unternehmen, die unterhalb der obligatorischen Schwelle liegen, können sich freiwillig registrieren.
- Digitale Marktplatzlieferungen: Nichtansässige Anbieter elektronischer Dienstleistungen oder über digitale Marktplätze angebotene Dienstleistungen müssen sich unabhängig vom Umsatz registrieren.
Einreichung und Zahlung
- Einreichungshäufigkeit: Monatliche Mehrwertsteuererklärungen sind bis zum 20. des Monats nach dem Berichtszeitraum fällig.
- Nullerklärungen: Unternehmen ohne Mehrwertsteuertransaktionen in einem bestimmten Monat müssen eine Nullerklärung einreichen.
- Zahlung: Mehrwertsteuerzahlungen sind zusammen mit der Einreichung der Erklärung bis zum 20. des Folgemonats fällig.
- Einbehaltene Mehrwertsteuer: Bestimmte Agenten einbehaltener Mehrwertsteuer ziehen die Mehrwertsteuer zu festgelegten Sätzen ab und überweisen sie bis zum 20. des Folgemonats an die KRA. Allerdings sind registrierte Hersteller mit Investitionen, die zum 31. Dezember 2024 über KES 2 Milliarden betragen, von der Einbehaltung der Mehrwertsteuer ausgenommen. Agenten, die nicht einbehalten oder überweisen, müssen eine Strafe von 10 % zahlen.
Befreite Lieferungen
Befreite Lieferungen unterliegen nicht der Mehrwertsteuer und die Vorsteuer auf Ausgaben im Zusammenhang mit befreiten Lieferungen ist nicht rückforderbar. Beispiele für befreite Lieferungen sind:
- Finanzdienstleistungen
- Versicherungen
- Medizinische Dienstleistungen
- Unverarbeitete landwirtschaftliche Produkte
- Bildungsdienstleistungen
Digitale Dienstleistungen
- Die Verbrauchssteuer gilt jetzt für verbrauchssteuerpflichtige Dienstleistungen, die von Nichtansässigen über digitale Plattformen erbracht werden.
- Digitale Marktplatzlieferungen unterliegen einer Mehrwertsteuer von 16 %.
Mehrwertsteuerrechnungen
Mehrwertsteuerrechnungen müssen enthalten:
- Firmenname und Adresse
- Mehrwertsteuer-Registrierungsnummer (PIN)
- Rechnungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Beschreibung der Waren/Dienstleistungen
- Mehrwertsteuersatz für jeden Artikel
- Gesamtbetrag einschließlich Mehrwertsteuer
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen die Vorschriften in Kenia zum 5. Februar 2025 widerspiegeln und Änderungen unterliegen können. Es wird empfohlen, einen Steuerfachmann für spezifische Situationen und aktuelle Beratung zu konsultieren.
Kenia bietet eine Reihe von Steueranreizen, um Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum zu fördern. Diese Anreize richten sich an verschiedene Sektoren und Aktivitäten und bieten sowohl lokalen als auch ausländischen Investoren Möglichkeiten.
Abschreibungen
- Abschreibungen auf Abnutzung: Diese basieren auf der degressiven Abschreibungsmethode und variieren je nach Vermögensklasse:
- Klasse 1 (37,5%): Schwer beladbare Fahrzeuge und Ausrüstungen.
- Klasse 2 (30%): Computer, Fotokopierer und Scanner.
- Klasse 3 (25%): Leichte Fahrzeuge, Flugzeuge und Motorräder.
- Klasse 4 (12,5%): Schaltanlagen, Telefone und Fahrräder.
- Investitionsabzug: Ein 100%iger Abzug ist verfügbar für Investitionsausgaben für Gebäude und Maschinen, die bestimmte Kriterien erfüllen, wie ein Mindestinvestitionswert. Ab 2025 wurde dieser Mindestinvestitionswert für Standorte außerhalb von Nairobi und Mombasa auf KES 1 Milliarde über drei Jahre gesenkt.
- Abzug für industrielle Gebäude: Ein Abzug von 10% wird für Kapitalaufwendungen für industrielle Gebäude gewährt (nach Investitionsabzug).
- Landwirtschaftliche Arbeiten Abzug: Bestimmte Verbesserungen auf Farmen qualifizieren sich für Abzüge, einschließlich Bauernhäuser, Zäune und Tauchbecken.
Sonderwirtschaftszonen (SEZs) und Exportverarbeitungszonen (EPZs)
- SEZs:
- 10% Körperschaftssteuer für die ersten 10 Jahre, 15% für die nächsten 10 Jahre und danach der Standardtarif (derzeit 30%).
- Befreiung von Einfuhrzöllen, Mehrwertsteuer und Importdeklarationsgebühren auf importierte Waren.
- Nullsatz-Mehrwertsteuer auf lokale Lieferungen.
- Befreiung von Stempelsteuer, Werbegebühren und Geschäftsgenehmigungen.
- EPZs:
- 10 Jahre Körperschaftssteuerbefreiung, gefolgt von einem Satz von 25% für die nächsten 10 Jahre.
- 10 Jahre Quellensteuerbefreiung auf Dividenden und Überweisungen an Nichtansässige (ausgenommen Handelsunternehmen).
- Dauerhafte Befreiung von Mehrwertsteuer, Einfuhrzöllen und Stempelsteuer auf Inputs und Rechtsinstrumente.
Weitere Steueranreize
- Steuerrückerstattung für Exporte (TREO): Rückerstattung von Zöllen und Mehrwertsteuer auf Rohstoffe, die in exportierten Waren verwendet werden.
- Reduzierter Körperschaftssteuersatz für große Investitionen: Unternehmen, die KES 10 Milliarden oder mehr investieren, können einen niedrigeren Steuersatz verhandeln.
- Entlastung für medizinische Fonds nach der Pensionierung: Ansässige Personen, die in solche Fonds einzahlen, können eine Entlastung von 15% der Einzahlungen oder KES 60.000 jährlich in Anspruch nehmen, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.
- Ausländische Steueranrechnung: Obwohl allgemein nicht verfügbar, kann eine ausländische Steueranrechnung im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) anwendbar sein. Andernfalls kann die im Ausland gezahlte Steuer als Aufwand abgezogen werden.
- Persönliche Entlastung: Ansässige Einzelpersonen haben Anspruch auf eine persönliche Entlastung von KES 2.400 pro Monat.
Anwendungsverfahren
Spezifische Anwendungsverfahren variieren je nach Anreiz. Es wird empfohlen, sich für detaillierte Anleitungen mit der Kenya Revenue Authority (KRA), KenInvest oder anderen relevanten Behörden in Verbindung zu setzen.
Wichtiger Hinweis: Steuerrecht und -vorschriften können sich ändern. Die bereitgestellten Informationen basieren auf den verfügbaren Daten vom 5. Februar 2025 und sollten nicht als finanzielle Beratung angesehen werden. Es ist wichtig, sich von Steuerfachleuten individuell beraten zu lassen.