Das Management von Urlaubsansprüchen und Urlaubstagen der Mitarbeitenden ist ein wichtiger Aspekt der Personalverwaltung in Jersey. Arbeitgeber müssen sich an lokale Vorschriften bezüglich Mindesturlaub, Feiertagen, Krankengeld sowie verschiedener Formen des Elternurlaubs und anderer gesetzlicher Urlaubsansprüche halten. Das Verständnis dieser Anforderungen ist wesentlich, um Compliance sicherzustellen und positive Mitarbeitere relations aufrechtzuerhalten, sodass Mitarbeitende ihren gesetzlich vorgeschriebenen Freizeitanspruch erhalten.
Das Arbeitsrecht in Jersey legt klare Mindeststandards für den Urlaub der Mitarbeitenden fest. Während Arbeitgeber frei sind, großzügigere Bedingungen anzubieten, dürfen sie nicht weniger als die gesetzlichen Mindestansprüche gewähren. Diese Ansprüche umfassen eine Vielzahl von Situationen, vom Jahresurlaub bis hin zu unvorhergesehenen Krankheitsfällen und bedeutenden Lebensereignissen wie der Geburt oder Adoption eines Kindes.
Jährlicher Urlaub
In Jersey haben Mitarbeitende Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestbetrag an bezahltem Jahresurlaub. Dieser Anspruch basiert auf der Anzahl der Tage, die pro Woche gearbeitet werden.
- Mitarbeitende, die 5 Tage pro Woche arbeiten, haben Anspruch auf mindestens 3 Wochen bezahlten Jahresurlaub zuzüglich bezahlter Feiertage an Weihnachten, Karfreitag und allen gesetzlichen oder bankgehörigen Feiertagen. Das ergibt insgesamt 19 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr.
- Für Mitarbeitende, die weniger als 5 Tage pro Woche arbeiten, wird der Anspruch proportional berechnet. Der Mindestanspruch beträgt 3 Wochen Urlaub plus einem anteiligen Betrag für Feiertage.
Der Urlaub wird im Laufe des Jahres erworben. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Mitarbeitende ihren vollen Anspruch innerhalb des entsprechenden Urlaubsjahres nehmen können. Die Bezahlung für den Jahresurlaub sollte zum normalen Lohn der Mitarbeitenden erfolgen.
Öffentliche Feiertage
Mitarbeitende in Jersey haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freizeit für öffentliche Feiertage. Die in Jersey üblichen gesetzlichen Feiertage sind:
| Datum | Feiertag |
|---|---|
| 1. Januar | Neujahrstag |
| 21. März | Karfreitag |
| 24. März | Ostermontag |
| 5. Mai | Früher Maibaum-Ferien |
| 26. Mai | Frühlingsbankfeiertag |
| 25. August | Sommerbankfeiertag |
| 25. Dezember | Weihnachten |
| 26. Dezember | Boxing Day |
Wenn ein Feiertag auf ein Wochenende fällt, wird oft ein Ausweichtermin, meist der nächste Arbeitstag, beobachtet. Mitarbeitende, die an einem Feiertag arbeiten müssen, könnten Anspruch auf erhöhtes Gehalt oder Freizeit im Austausch haben, abhängig von ihrem Vertrag und der Firmenpolitik.
Krankheitsurlaub
Mitarbeitende in Jersey haben Anspruch auf gesetzliches Krankengeld (SSP), sofern sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, einschließlich einer ausreichenden Betriebszugehörigkeit.
- Mitarbeitende haben Anspruch auf SSP für bis zu 28 Wochen innerhalb eines Jahres.
- SSP wird nach einer qualifizierenden Wartezeit von drei aufeinanderfolgenden Krankheitstagen gezahlt (Wartetage).
- Der Satz für SSP wird vom Staat festgelegt und kann jährlich ändern.
- Mitarbeitende müssen in der Regel ihren Arbeitgeber über ihre Erkrankung informieren und eine ärztliche Bescheinigung für Abwesenheiten, die länger als eine bestimmte Dauer sind, vorlegen, typischerweise für mehr als sieben aufeinanderfolgende Tage.
Arbeitgeber können auch vertragliche Krankengeldregelungen anbieten, die großzügiger sind als die gesetzliche Mindestforderung.
Elternurlaub
Das Gesetz in Jersey sieht Ansprüche für Mitarbeitende vor, die Urlaub im Zusammenhang mit der Geburt oder Adoption eines Kindes nehmen.
Mutterschaftsurlaub
Anspruchsberechtigte Mitarbeitende haben Anspruch auf bis zu 52 Wochen Mutterschaftsurlaub.
- Die ersten 2 Wochen sind obligatorisch unmittelbar nach der Geburt.
- Der restliche Urlaub kann flexibel genommen werden.
- Für einen Teil der Urlaubszeit kann Anspruch auf gesetzliches Mutterschaftsgeld bestehen, vorausgesetzt, die Anspruchsvoraussetzungen sind erfüllt. Dauer und Höhe des Anspruchs werden vom Staat festgelegt.
Vaterschaftsurlaub
Anspruchsberechtigte Mitarbeitende haben Anspruch auf bis zu 2 Wochen Vaterschaftsurlaub.
- Dieser Urlaub muss innerhalb von 8 Wochen nach Geburt oder Adoption genommen werden.
- Für diesen Zeitraum kann Anspruch auf gesetzliches Vaterschaftsgeld bestehen, vorbehaltlich der Anspruchskriterien.
Adoptionsurlaub
Anspruchsberechtigte Mitarbeitende, die ein Kind adoptieren, haben Anspruch auf einen Urlaub, der mit Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub vergleichbar ist.
- Ein Elternteil (der Hauptadoptierende) kann bis zu 52 Wochen Adoptionsurlaub erhalten, ähnlich wie bei Mutterschaftsurlaub.
- Der andere Elternteil hat Anspruch auf bis zu 2 Wochen Urlaub, ähnlich wie bei Vaterschaftsurlaub.
- Es kann Anspruch auf gesetzliches Adoptionsgeld bestehen, vorbehaltlich der Anspruchsvoraussetzungen.
Weitere Urlaubsarten
Neben den Hauptkategorien sieht das Gesetz in Jersey auch andere Urlaubsarten in bestimmten Situationen vor.
- Trauerurlaub: Mitarbeitende haben Anspruch auf eine angemessene unbezahlte Freistellung nach dem Tod eines Angehörigen. Manche Arbeitgeber bieten auch bezahlten Trauerurlaub an.
- Freistellung für Angehörige: Mitarbeitende haben das Recht, eine angemessene unbezahlte Freistellung zu nehmen, um unerwartete Probleme mit einem Angehörigen zu regeln, z. B. bei Krankheit oder Verletzung.
- Bildungsurlaub: Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf bezahlten oder unbezahlten Bildungsurlaub, obwohl manche Arbeitgeber dies als vertragliches Benefit anbieten.
- Sabbatical: Ein Sabbatical ist kein gesetzlich geregelter Anspruch und liegt im Ermessen des Arbeitgebers.
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