Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Jersey
Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Jersey-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.
Personalkosten berechnen
Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten
Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung anzuzeigen.
Arbeitgebersteuerbeiträge
| Steuerart | Satz | Basis |
|---|---|---|
| Einkommensteuer-Vorauszahlung (ITIS) | Effektiver Satz des Arbeitnehmers (Standard 22%, falls kein Satz angegeben ist) | Bruttolohn des Arbeitnehmers |
| Sozialversicherung (Sekundär) | 6,5 % bis zum Standardverdienstlimit (SEL); 2,5 % zwischen SEL und Oberverdienstlimit (UEL) | Einkommen des Arbeitnehmers |
| Pflegeversicherung | 1,5 % | Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers bis zum Social Security UEL |
Anmeldung & Einhaltung der Vorschriften
- Als Arbeitgeber registrieren.
- ITIS und Sozialversicherung vom Lohn der Mitarbeiter abziehen und monatlich an Revenue Jersey zahlen.
- Eine kombinierte Arbeitgebermeldung (einschließlich Personalinformationen) einreichen und den Mitarbeitern jährliche Bescheinigungen ausstellen.
In Jersey bestehen die Mitarbeitenden-Steuerabzüge hauptsächlich aus der Einkommenssteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen.
Einkommenssteuer
- Standardrate: Der Standardbetrag für die persönliche Einkommenssteuer beträgt 20 %. Dies gilt für die meisten Einwohner.
- Hochvermögende Personen: Für Personen, die als 2(1)(e)-Einwohner genehmigt sind, gilt ein gestuftes System:
- 20 % auf die ersten £1.250.000 weltweites Einkommen.
- 1 % auf jegliches Einkommen, das £1.250.000 übersteigt.
- 20 % auf Einkünfte aus Jersey-Immobilien oder Dividenden von Unternehmen, die Jersey-Immobilienincome erhalten.
- Es ist eine Mindestjahreseinkommensteuer von £250.000 erforderlich.
- Einkommenssteuer-Vorauszahlungssystem (ITIS): Mitarbeitende und Firmenvorstände werden die Steuer direkt von ihrem Gehalt durch ITIS abgezogen. Es wird eine "effektive Rate" angegeben, welche den Prozentsatz des Abzugs vom Bruttogehalt darstellt.
Sozialversicherungsbeiträge
- Klasse-1-Beiträge: Für Mitarbeitende, die 8 Stunden oder mehr pro Woche arbeiten:
- Arbeitnehmeranteil: 6 % des monatlichen Einkommens bis zu einer Obergrenze von £363,72 (Stand Dezember 2025).
- Arbeitgeberanteil: 6,5 % auf Einkommen bis zu £6.062 pro Monat, plus 2,5 % auf Einkommen zwischen £6.062 und £27.632 pro Monat.
- Geringverdiener-Grenze: Eine minimale Einkommensgrenze von £1.240 pro Jahr gewährleistet den vollständigen Schutz für Renten- und Sozialleistungen. Beiträge enden im Pensionsalter.
- Klasse-2-Beiträge: Gelten für nichterwerbstätige Einwohner.
Weitere Überlegungen
- Weltweites Einkommen: Jersey-Einwohner werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert.
- Abzugsfähige Ausgaben: Bestimmte berufsbezogene Ausgaben, die nicht vom Arbeitgeber erstattet werden, können abgezogen werden. Es bestehen spezifische Zulagen für Geschäftsreisen und Fahrzeugnutzung.
- Steuererklärung: Eine jährliche Einkommenssteuererklärung ist erforderlich, in der alle Einkünfte deklariert und zulässige Abzüge geltend gemacht werden.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen sind aktuell bis zum 17. Februar 2026 und können Änderungen unterliegen. Es wird stets empfohlen, einen Steuerberater für eine persönliche Beratung zu konsultieren.



