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GuadeloupeSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Guadeloupe

Steuerpflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber in Guadeloupe müssen sich an die französischen Arbeits- und Steuerbestimmungen halten, einschließlich Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsteuerabzug und Mehrwertsteuer (MwSt).

Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitgeber zahlen zwischen 22 % und 35 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers, abhängig vom spezifischen Programm. Zusätzlich gibt es einen Beitrag von 8,2 % für die CSG (Contribution Sociale Généralisée). Arbeitnehmer leisten ebenfalls Beiträge zwischen 20-23 % ihres Bruttogehalts, eine 9,7 % Solidaritätsabgabe und 6,9 % für die Altersvorsorge. Führungskräfte unterliegen zudem den Beiträgen für APEC (0,06 %) und CET (0,21 % Arbeitgeberanteil) auf Gehälter, die die Sozialversicherungsgrenze überschreiten.

Lohnsteuerabzug

Arbeitgeber behalten die Einkommensteuer anhand einer progressiven Skala ein, die von 0 % bis 45 % reicht. Die genauen Schwellenwerte werden jährlich neu bewertet, wobei die Zahlen für 2025 nach der Veröffentlichung des Haushaltsgesetzes 2025 erwartet werden. Beispielsweise waren die Schwellenwerte für 2022:

  • 0 % bis €10.225
  • 11 % zwischen €10.226 und €26.070
  • 30 % zwischen €26.071 und €74.545
  • 41 % zwischen €74.546 und €160.336
  • 45 % über €160.336

Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer sind in der Regel abzugsfähig vom Bruttoeinkommen bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens.

Mehrwertsteuer (MwSt)

Der Standard-MwSt-Satz in Guadeloupe beträgt 8,5 %. Ermäßigte Sätze von 2,1 % und 5,5 % gelten für Grundgüter und bestimmte Produkte/Dienstleistungen.

Lohnsteuer

Arbeitgeber, die nicht der MwSt unterliegen und sich in Festlandfrankreich oder den überseeischen Departements befinden, zahlen Lohnsteuer, die nach einer progressiven Skala auf die Vergütung berechnet wird. Die Schwellenwerte für 2025 stehen noch aus, bis das Haushaltsgesetz 2025 veröffentlicht wird.

Weitere Verpflichtungen der Arbeitgeber

Arbeitgeber müssen sich bei den Sozialversicherungs- und Steuerbehörden in Guadeloupe registrieren, regelmäßige Lohnsteuererklärungen einreichen, pünktliche Zahlungen leisten und die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen gemäß dem französischen Arbeitsrecht bereitstellen. Darüber hinaus verwalten Arbeitgeber die Gehaltsabrechnung, sorgen für die genaue Berechnung, Verarbeitung und Verteilung der Gehälter und halten die Gehaltsabrechnungsgesetze von Guadeloupe ein. Sie sind auch dafür verantwortlich, gerechte Arbeitsverträge zu entwerfen, die wesentliche Aspekte wie Gehalt, Arbeitszeit, Leistungen und Kündigungsbedingungen abdecken. Die Einkommensteuersaison beginnt typischerweise im April des folgenden Jahres (z. B. April 2025 für das Steuerjahr 2024). Ab dem 5. Februar 2025 stehen die genauen Fristen und Verfahren für die Erklärungen von 2025 noch aus und warten auf Aktualisierungen aus offiziellen Quellen.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Guadeloupe folgen die steuerlichen Abzüge für Arbeitnehmer dem französischen System und bestehen hauptsächlich aus der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer wird direkt vom Gehalt der Arbeitnehmer abgezogen und basiert auf dem in Festlandfrankreich geltenden progressiven Steuertarif. Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen.

Sozialversicherungsbeiträge

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge zum französischen Sozialversicherungssystem. Die Arbeitnehmerbeiträge werden von ihrem Bruttogehalt abgezogen. Diese Beiträge finanzieren verschiedene Sozialprogramme, darunter Gesundheitsversorgung, Renten und Familienbeihilfen.

  • CSG (Contribution Sociale Généralisée): Eine allgemeine Sozialabgabe, die auf Gehälter und Renten erhoben wird.
  • Andere Sozialversicherungsbeiträge: Deckung von Bereichen wie Krankenversicherung, Altersversorgung und Arbeitslosigkeit.

Zusätzliche Abzüge

  • Berufsausgaben: Ein pauschaler Abzug von 10 % des steuerpflichtigen Erwerbseinkommens (bis zu einer bestimmten Grenze) wird automatisch für Berufsausgaben abgezogen. Arbeitnehmer können stattdessen tatsächliche Kosten abziehen, dies erfordert jedoch eine Dokumentation und kann Anpassungen für Erstattungen umfassen.
  • Zusätzlicher Sozialbeitrag (CSA): Diese Vermögenssteuer wird nur auf Spitzenverdiener in Frankreich erhoben.

Steuersätze und Grenzwerte

Spezifische Steuersätze, Grenzwerte und Beitragshöhen für die Sozialversicherung unterliegen jährlichen Anpassungen durch die französische Regierung. Für die aktuellsten Informationen ist es wichtig, auf offizielle Veröffentlichungen der französischen Regierung zurückzugreifen oder einen Steuerexperten zu konsultieren. Ab dem 5. Februar 2025 sind diese Zahlen für 2025 noch nicht finalisiert.

Fristen und Verfahren

Arbeitgeber in Guadeloupe müssen sich bei den französischen Steuer- und Sozialversicherungsbehörden registrieren. Sie sind verantwortlich für den Abzug der Arbeitnehmerbeiträge, die Abführung an die zuständigen Stellen und die Einreichung der relevanten Erklärungen gemäß den festgelegten Fristen. Im Allgemeinen sind monatliche Steuer- und Sozialversicherungserklärungen sowie die Zahlungen bis zum 15. des Folgemonats fällig. Auch jährliche Erklärungen sind erforderlich.

Beiträge zu Rentenfonds

Arbeitnehmer können Beiträge, die in zugelassene Pensions-, Vorsorge- und Rentenversicherungsfonds geleistet werden, abziehen. Der Abzug ist auf einen Prozentsatz ihrer Vergütung oder ihres zu versteuernden Einkommens begrenzt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Spezifische Begrenzungen und Vorschriften sollten mit offiziellen Quellen oder einem Finanzberater überprüft werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen aktuell bis zum 5. Februar 2025 sind und Steuerrecht sowie Vorschriften Änderungen unterworfen sind. Die Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater wird für eine persönliche Beratung empfohlen.

Mehrwertsteuer

In Guadeloupe wird die Mehrwertsteuer (MwSt.), eine Verbrauchssteuer, auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben.

MwSt.-Sätze in Guadeloupe

  • Standard-Satz: 8,5% (die meisten Waren und Dienstleistungen)
  • Ermäßigte Sätze:
    • 5,5% (bestimmte Lebensmittel)
    • 2,1% (Übernachtungen, Transport, Gastronomie, Wohnungsrenovierung, Grundbedürfnisse, Ausstattung/Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, Arzneimittel)
    • 1,75% (Verschiedenes, z.B. Schlachttiere)
    • 1,05% (die Presse)

MwSt.-Registrierung

Es gibt keine spezifische Schwelle für die MwSt.-Registrierung in Guadeloupe. Unternehmen, die unter dem "régime de franchise en base de TVA" (Grundlegendes MwSt.-Befreiungssystem) tätig sind, sind befreit, wenn ihr Jahresumsatz unter einem bestimmten Limit liegt. Wird die Schwelle überschritten, muss die MwSt. erhoben werden. Es ist auch möglich, sich für die MwSt.-Registrierung zu entscheiden, selbst wenn der Umsatz unter der Schwelle liegt. Weitere Details zu spezifischen Schwellenwerten im Zusammenhang mit dem grundlegenden MwSt.-Befreiungssystem können durch Konsultation der französischen Steuerbestimmungen, insbesondere dem "Code Général des Impôts", eingeholt werden.

Einreichung und Zahlung

Unternehmen, die für die MwSt. registriert sind, müssen regelmäßige Erklärungen einreichen und die erhobene MwSt. abführen. Unternehmen unter dem normalen MwSt.-Regime reichen normalerweise monatlich oder vierteljährlich Erklärungen ein, abhängig von ihren spezifischen Umständen. Die Frist für die Einreichung ist in der Regel der 24. des Monats, der auf den Berichtszeitraum folgt.

Steuerbefreite Waren und Dienstleistungen

Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind von der MwSt. befreit, einschließlich grundlegender Artikel wie einige Lebensmittel, Arzneimittel und Zeitungen. Darüber hinaus sind Exporte, innergemeinschaftliche Transaktionen, bestimmte Finanztransaktionen und spezielle Dienstleistungen im Zusammenhang mit internationalem Transport, Tourismus und bestimmten landwirtschaftlichen Importen ebenfalls befreit.

Steuerfreier Verkauf für Kreuzfahrttouristen

Guadeloupe bietet bis zum 31. Dezember 2026 ein steuerfreies Einkaufssystem für Kreuzfahrttouristen an. Zugelassene Händler in ausgewiesenen Gemeinden können berechtigten Kreuzfahrtpassagieren Waren verkaufen, die von Hafenabgaben, Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuern befreit sind. Touristen können Waren von autorisierten Einzelhändlern in ausgewiesenen Gebieten erwerben und die MwSt. zurückfordern. Weitere Informationen zu diesem Programm, einschließlich Berechtigung und Verfahren, finden Sie auf der Website des französischen Zolls. Für weitere Informationen zu den MwSt.-Bestimmungen in Guadeloupe konsultieren Sie offizielle Quellen wie die Website der französischen Finanzbehörde oder spezialisierte Steuerpublikationen. Hinweis: Die hier dargestellten Informationen sind aktuell per heutigem Datum, dem 5. Februar 2025, und können Änderungen unterliegen.

Steuervergünstigungen

Guadeloupe, als Übersee-Département Frankreichs, hält sich an das französische Steuersystem mit einigen spezifischen Bestimmungen.

Überblick über das Steuersystem

Das Steuersystem Guadeloupes wird hauptsächlich durch französische Vorschriften geregelt, die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer und lokale Steuern wie octroi de mer (Hafengebühren) umfassen. Einzelpersonen und Unternehmen unterliegen diesen Steuern, wobei die spezifischen Sätze und Regelungen oft denen in Festlandfrankreich ähneln. Es gibt jedoch bestimmte Steueranreize, die die wirtschaftliche Entwicklung in Guadeloupe fördern sollen.

Steueranreize

Obwohl in den bereitgestellten Quellen nur begrenzte Details zu den für 2025 verfügbaren Steueranreizen in Guadeloupe vorliegen, deutet allgemeine Information darauf hin, dass es Anreize gibt, die in erster Linie darauf abzielen, spezifische Sektoren zu stärken und das Wirtschaftswachstum zu fördern.

  • Steuererleichterungen und Subventionen: Die französische Regierung bietet verschiedene Programme für Unternehmen in Guadeloupe an, die Steuererleichterungen und Subventionen umfassen. Diese zielen darauf ab, die Betriebskosten zu senken und Investitionen zu fördern.
  • Sektorenspezifische Anreize: Bestimmte Sektoren, wie erneuerbare Energien und Ökotourismus, könnten für spezifische Anreize im Rahmen des Schwerpunkts nachhaltige Entwicklung Guadeloupes in Betracht kommen. Auch der IT- und Gesundheitssektor verzeichnen Wachstum und könnten Ziel von Anreizmaßnahmen sein.
  • Investitions- und F&E-Gutschriften: Unternehmen könnten von Investitionsanreizen und Forschungs- und Entwicklungs-Gutschriften profitieren, die Innovation und wirtschaftliche Diversifikation fördern sollen.
  • Steuerabzüge und Gutschriften: Einzelpersonen und Unternehmen können Zugang zu Steuerabzügen und Gutschriften erhalten, um ihre Gesamtsteuerverpflichtung zu reduzieren. Beispiele sind Abzüge für Hypothekenzinsen, wohltätige Spenden und familienbezogene Ausgaben.
  • Junge innovative Unternehmen (JEI): Startups, die als JEI klassifiziert sind, könnten von spezifischen Steuervorteilen profitieren, möglicherweise einschließlich Befreiungen von der Körperschaftsteuer und Sozialabgaben in den ersten Jahren.
  • Forschungssteuergutschrift (CIR): Unternehmen, die sich mit F&E-Aktivitäten beschäftigen, können von der CIR profitieren, die als Prozentsatz der qualifizierenden F&E-Ausgaben berechnet wird.

Hinweis: Es ist wichtig, offizielle Ressourcen der französischen Regierung oder einen qualifizierten Steuerberater in Guadeloupe zu konsultieren, um detaillierte und aktuelle Informationen zu den verfügbaren Steueranreizen für 2025 zu erhalten. Die Förderkriterien, spezifischen Vorteile, Antragsverfahren und Fristen können sich ändern und variieren je nach Anreizprogramm. Überprüfen Sie stets die aktuellsten Details, bevor Sie Entscheidungen auf der Grundlage von Steueranreizen treffen.

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