Verwaltung von Urlaubsansprüchen und Urlaubstagen für Mitarbeitende in Guadeloupe
Die Verwaltung von employee leave und vacation entitlements in Guadeloupe erfordert ein klares Verständnis der lokalen Arbeitsvorschriften, die größtenteils den Regelungen des französischen Arbeitsrechts entsprechen. Arbeitgeber müssen spezifische Regeln bezüglich Jahresurlaub, Feiertagen, Krankmeldungen sowie verschiedener Formen von Eltern- und Sonderurlaub einhalten, um die Compliance zu gewährleisten und ihre Belegschaft effektiv zu unterstützen.
Die Navigation durch diese Anforderungen ist entscheidend für Unternehmen, die in Guadeloupe tätig sind oder dorthin expandieren. Das Verständnis der Mindestansprüche und Verfahrensweisen für jede Urlaubsart hilft Arbeitgebern, ihre Verpflichtungen zu verwalten und positive Mitarbeiterbeziehungen im Rahmen des französischen Arbeitsgesetzbuches, das im Gebiet gilt, aufrechtzuerhalten.
Jahresurlaub
Mitarbeitende in Guadeloupe haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, der sich nach ihrer Dauer der Betriebszugehörigkeit richtet. Die standardmäßige Anrechnung beträgt 2,5 Arbeitstage pro Monat tatsächlicher Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber, bis zu einem Maximum von 30 Arbeitstagen (entspricht 5 Wochen) pro Jahr. Dieser Anspruch wird in der Regel über einen Referenzzeitraum berechnet, der oft vom 1. Juni des Vorjahres bis zum 31. Mai des aktuellen Jahres reicht.
- Anrechnung: 2,5 Arbeitstage pro Monat Arbeit.
- Maximaler Anspruch: 30 Arbeitstage pro Jahr.
- Referenzzeitraum: Typischerweise vom 1. Juni bis 31. Mai.
- Urlaub nehmen: Mitarbeitende nehmen ihren Urlaub in einem vom Arbeitgeber festgelegten Zeitraum nach Konsultation mit den Mitarbeitendenvertretungen oder basierend auf individuellen Anträgen und Bedürfnissen des Unternehmens. Zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober müssen mindestens 12 Arbeitstage am Stück genommen werden.
- Dienstalter: Mitarbeitende mit Kindern könnten Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage basierend auf der Anzahl der dependenten Kinder haben.
Hier eine Zusammenfassung der Standardjahresurlaubsanrechnung:
| Zeitraum gearbeitet | Arbeitstage angesammelt |
|---|---|
| 1 Monat | 2,5 Tage |
| 6 Monate | 15 Tage |
| 12 Monate (1 Jahr) | 30 Tage |
Feiertage
Guadeloupe beobachtet jährlich eine Reihe von Feiertagen, die in der Regel bezahlte Tage sind. Wenn ein Feiertag auf einen Tag fällt, an dem der Mitarbeitende normalerweise arbeitet, ist er in der Regel nicht verpflichtet, zu arbeiten, und erhält sein normales Gehalt. Bei Arbeitsleistung an Feiertagen können spezielle Vergütungsregeln gelten, häufig mit erhöhten Lohnätzen, abhängig vom Feiertag und Tarifverträgen.
Hier die üblichen Feiertage in Guadeloupe mit Standarddaten für 2026:
| Datum | Feiertagsname |
|---|---|
| 1. Januar | Neujahr |
| 16. Februar | Rosenmontag |
| 17. Februar | Mardi Gras |
| 18. Februar | Aschermittwoch |
| 5. März | Mid-Lent |
| 3. April | Karfreitag |
| 6. April | Ostermontag |
| 1. Mai | Tag der Arbeit |
| 8. Mai | VE Day (Gedenken an den Sieg) |
| 14. Mai | Christi Himmelfahrt |
| 25. Mai | Pfingstmontag |
| 27. Mai | Abschaffungsfeier |
| 14. Juli | Nationalfeiertag |
| 15. August | Mariä Himmelfahrt |
| 1. November | Allerheiligen |
| 11. November | Waffenstillstandstag |
| 25. Dezember | Weihnachten |
Hinweis: Einige lokale Feiertage oder Gedenktage können ebenfalls anerkannt werden.
Krankentagegeldpolitik
Wenn ein Mitarbeitender in Guadeloupe aufgrund von Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig ist, besteht Anspruch auf Krankentagegeld. Der Prozess umfasst in der Regel die Benachrichtigung des Arbeitgebers und die Vorlage eines ärztlichen Attests (arrêt de travail) innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens (üblicherweise 48 Stunden).
- Sozialversicherungsleistungen: Nach einer Karenzzeit (meist 3 Tage) besteht Anspruch auf Tagegelder vom französischen Sozialversicherungssystem (Caisse Générale de Sécurité Sociale - CGSS). Die Höhe beträgt in der Regel 50 % des durchschnittlichen Tagesverdienstes des Mitarbeitenden.
- Arbeitgeberzuschuss: Unter bestimmten Bedingungen, insbesondere basierend auf Dienstalter und Tarifverträgen, kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, ergänzendes Gehalt zur Aufstockung der sozialversicherungsrechtlichen Leistungen zu leisten. Dieser Zuschuss stellt häufig einen Prozentsatz des normalen Lohns sicher (z.B. 90 % oder 100 %) für einen begrenzten Zeitraum nach einer möglichen Wartezeit.
- Dauer: Die Dauer des Krankentagegelds und die damit verbundenen Leistungen hängen vom medizinischen Zustand sowie den Rechten und der Dienstzeit des Mitarbeitenden bei der Sozialversicherung ab.
Hier eine vereinfachte Übersicht der typischen Krankentagegeldkomponenten:
| Zahler | Leistungsart | Wartezeit | Typischer Satz (nach Wartezeit) |
|---|---|---|---|
| Sozialversicherung | Tagesgeld | 3 Tage | 50 % des durchschnittlichen Tagesverdienstes |
| Arbeitgeber | Ergänzendes Gehalt | Variabel | Bis zu einem Prozentsatz (z.B. 90 %) |
Spezifische Bedingungen für Arbeitgeberzuschüsse (Dienstalter, Wartezeit, Dauer) sind häufig durch Tarifverträge geregelt.
Elternzeit
Das Arbeitsrecht in Guadeloupe sieht verschiedene Arten von Elternzeit vor, einschließlich Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsurlaub.
- Mutterschaftsurlaub:
- Standarddauer: 16 Wochen (6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin, 10 Wochen danach).
- Verlängert sich bei Mehrlingsgeburten oder wenn die Mitarbeitende bereits zwei oder mehr dependente Kinder hat.
- Hauptsächlich durch Sozialversicherungsleistungen bezahlt, basierend auf den Durchschnittseinkommen der Mitarbeitenden.
- Vaterschafts- und Willkommensurlaub:
- Anspruch: Der Vater oder der Partner/die Partnerin der Mutter hat Anspruch auf Urlaub.
- Dauer: Mindestens 4 Tage Pflichturlaub unmittelbar nach der Geburt, gefolgt von einem zusätzlichen Urlaub von 25 Kalendertagen (oder 32 Tagen bei Mehrlingsgeburten).
- Hauptsächlich durch Sozialversicherungsleistungen für den zusätzlichen Urlaub bezahlt, nach der initialen 3-tägigen Wartezeit (sofern nicht durch Tarifvertrag verzichtet). Die ersten 4 Tage werden in der Regel vom Arbeitgeber bezahlt.
- Adoptionsurlaub:
- Dauer: Üblicherweise 16 Wochen für ein einzelnes Kind (verlängert bei Mehrlingen oder wenn die Mitarbeitende bereits zwei oder mehr dependente Kinder hat).
- Kann zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden.
- Hauptsächlich durch Sozialversicherungsleistungen bezahlt.
Weitere Urlaubsarten
Neben regulärem Urlaub und Elternurlaub haben Mitarbeitende in Guadeloupe Anspruch auf andere spezielle Urlaubsarten für bestimmte Lebensereignisse oder Zwecke. Diese werden häufig durch das Arbeitsgesetzbuch oder die geltenden Tarifverträge geregelt.
- Trauerurlaub: Mitarbeitende haben in der Regel Anspruch auf einige Tage bezahlten Urlaub bei Tod eines Familienmitglieds (Ehepartner, Kind, Elternteil usw.). Die genaue Dauer hängt von der Beziehung ab.
- Ehe- / Lebenspartnerschaftsurlaub: Mitarbeitende erhalten in der Regel mehrere Tage bezahlten Urlaub für die eigene Heirat oder eingetragene Partnerschaft.
- Umzugsurlaub: Einige Tarifverträge gewähren einen oder zwei Tage bezahlten Urlaub beim Umzug.
- Bildungsurlaub (Congé Individuel de Formation - CIF, jetzt Teil von CPF transition professionnelle): Mitarbeitende können Anspruch auf Urlaub für Weiterbildungsmaßnahmen oder Ausbildung haben, abhängig von bestimmten Voraussetzungen und Dauerbeschränkungen.
- Sabbatical: Mitarbeitende, die bestimmte Dienstaltersanforderungen erfüllen, können längeren unbezahlten Urlaub für persönliche Projekte beantragen, vorbehaltlich der Zustimmung des Arbeitgebers und Bedingungen.
- Familienunterstützungsurlaub (Congé de Proche Aidant): Unbezahlter Urlaub zur Betreuung eines schwerkranken oder behinderten Familienmitglieds, unter bestimmten Bedingungen.
Die konkrete Dauer und die Bedingungen dieser verschiedenen Urlaubsarten variieren je nach Dienstalter, Unternehmensgröße und den Bestimmungen etwaiger Tarifverträge.
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