Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Guadeloupe
In Guadeloupe regeln der französische Arbeitskodex (Code du Travail) und Tarifverträge (Conventions Collectives) die Verfahren zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen, einschließlich der Kündigungsfristen. Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Kündigungsfrist vor der Beendigung, außer in Fällen von grobem Fehlverhalten oder schwerer Arbeitsunfähigkeit. Während dieser Zeit bleibt der Arbeitnehmer beschäftigt und erhält sein reguläres Gehalt.
Die Mindestkündigungsfrist, die ein Arbeitgeber einhalten muss, hängt von der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab:
Die Mindestkündigungsfrist für Arbeitnehmer mit weniger als sechs Monaten Betriebszugehörigkeit wird entweder durch einen relevanten Tarifvertrag oder durch etablierte Unternehmenspraktiken bestimmt, falls kein Tarifvertrag vorliegt.
Die Kündigungsfrist beginnt an dem Tag, an dem der Arbeitnehmer das schriftliche Kündigungsschreiben erhält. Sie kann nicht verschoben oder unterbrochen werden, außer in spezifischen Situationen wie Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder bezahltem Urlaub.
Obwohl seltener, sind Arbeitnehmer, die beabsichtigen zu kündigen, in der Regel ebenfalls verpflichtet, eine Kündigungsfrist einzuhalten. Die Mindestkündigungsfrist für Arbeitnehmer entspricht im Allgemeinen derjenigen, die vom Arbeitgeber je nach Betriebszugehörigkeit verlangt wird, wie in einem anwendbaren Tarifvertrag oder in der Unternehmensrichtlinie festgelegt.
In Guadeloupe, unter dem französischen Arbeitsgesetzbuch (Code du Travail), ist die Abfindung (indemnité de licenciement) ein gesetzliches Recht für Arbeitnehmer, die unfreiwillig entlassen wurden, mit bestimmten Ausnahmen.
Um in Guadeloupe Anspruch auf Abfindung zu haben, müssen Arbeitnehmer die folgenden Bedingungen erfüllen:
Die Berechnung der Abfindung basiert sowohl auf der Dienstzeit des Arbeitnehmers als auch auf seinem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt. Die spezifischen Regeln sind wie folgt:
Grundformel:
Zusätzliche Bestimmungen:
Es gibt bestimmte Ausnahmen von der Abfindung:
In Guadeloupe wird der Kündigungsprozess durch das französische Arbeitsgesetzbuch (Code du Travail) geregelt. Es ist wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer diese Verfahren verstehen.
Es gibt mehrere Arten der Kündigung:
Der Prozess der Kündigung aus persönlichen Gründen ist streng:
Der Prozess der wirtschaftlichen Kündigung ähnelt dem der persönlichen Gründe, hat jedoch zusätzliche Anforderungen, insbesondere für größere Unternehmen, die möglicherweise Sozialpläne zur Minderung der Auswirkungen auf die Arbeitnehmer umfassen.
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