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Grönland

Steuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Grönland

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Grönland sind Arbeitgeber verpflichtet, einen Teil des Einkommens der Arbeitnehmer für Steuerzahlungen aufgrund des Quellensteuersystems einzubehalten. Die spezifischen Verantwortlichkeiten hängen vom Wohnsitzstatus des Arbeitnehmers ab.

Arbeitnehmer mit voller Steuerpflicht in Grönland

Arbeitnehmer, die für Steuerzwecke als Einwohner Grönlands gelten (in der Regel diejenigen, die länger als sechs Monate oder 183 Tage im Land leben oder sich aufhalten), haben eine volle Steuerpflicht. Arbeitgeber müssen die Einkommensteuer nach einem progressiven Steuersatz einbehalten, der je nach Gemeinde bis zu 44% betragen kann.

Hier ist eine Übersicht der Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers für Arbeitnehmer mit voller Steuerpflicht:

  • Einkommensteuerabzug: Arbeitgeber müssen die Einkommensteuer an der Quelle auf Basis der vom grönländischen Finanzamt ausgestellten Steuerkarte des Arbeitnehmers einbehalten.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber sind auch für die Einbehaltung der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich, die das Sozialversicherungssystem Grönlands finanzieren.

Arbeitnehmer mit beschränkter Steuerpflicht in Grönland

Arbeitnehmer mit beschränkter Steuerpflicht sind in der Regel diejenigen, die keine Einwohner Grönlands sind, aber für einen kürzeren Zeitraum im Land arbeiten. Es gibt spezifische Regeln, die von der Dauer ihres Aufenthalts abhängen:

  • Weniger als 14 Tage: Es fällt keine grönländische Einkommensteuer an.
  • Zwischen 14 Tagen und 183 Tagen: Die Situation wird komplexer, und Arbeitgeber müssen möglicherweise einen Steuerfachmann konsultieren, um die Einbehaltungspflichten zu bestimmen.

Zusätzliche Arbeitgeberverantwortlichkeiten

  • Arbeitgeber-Lohnsteuern: Arbeitgeber können je nach Branche und Art des Geschäfts auch für bestimmte Lohnsteuern haftbar sein.
  • Arbeitgeberregistrierung: Arbeitgeber müssen sich beim grönländischen Finanzamt registrieren.

Wichtiger Hinweis: Dieser Leitfaden bietet einen allgemeinen Überblick und sollte nicht als Ersatz für professionelle Steuerberatung betrachtet werden. Arbeitgeber werden ermutigt, einen grönländischen Steuerberater für spezifische Anleitungen zu ihren Verpflichtungen zu konsultieren.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Grönland haben Arbeitnehmer Zugang zu zwei Hauptsteuerabzügen.

Standardabzug

Jeder Arbeitnehmer in Grönland, ob ansässig oder mit beschränkter Steuerpflicht, kann einen Standardabzug auf sein Erwerbseinkommen geltend machen. Das grönländische Parlament (Landsting) legt die Höhe dieses Abzugs jährlich fest. Ab 2016 betrug der Standardabzug 48.000 DKK pro Jahr. Dieser Betrag ist seit mehreren Jahren stabil geblieben, kann jedoch Anpassungen unterliegen. Es ist wichtig zu beachten, dass sich der spezifische Abzugsbetrag von Jahr zu Jahr ändern kann.

Ansässige von Grönland haben Anspruch auf einen zusätzlichen Freibetrag von 10.000 DKK pro Jahr zusätzlich zum Standardabzug. Dieser zusätzliche Freibetrag steht jedoch nicht Nichtansässigen oder Personen unter dem speziellen Pauschalsteuersystem für bestimmte Branchen zur Verfügung.

10% Einkommensfreibetrag (oder 1.000 DKK)

Arbeitnehmer in Grönland können den geringeren Betrag von 10% ihres zu versteuernden Einkommens oder 1.000 DKK abziehen. Dieser Abzug gilt für Gehälter, die für in Grönland geleistete Arbeit verdient wurden, mit Ausnahme bestimmter Situationen.

Der 10% Einkommensfreibetrag gilt nicht für Arbeitnehmer, deren Beschäftigung Aufenthalte von nicht mehr als 14 aufeinanderfolgenden Tagen umfasst. Darüber hinaus gilt er nicht, wenn der Arbeitgeber weder ansässig ist noch eine feste Niederlassung in Grönland für solche kurzfristigen Arbeiten hat.

Sonderregelungen

Personen, die in Grönland im Zusammenhang mit Öl-, Gas-, Mineralaktivitäten oder bestimmten Bauprojekten außerhalb bestehender Städte arbeiten, unterliegen einem speziellen Pauschalsteuersatz von 35%. Dieser Pauschalsteuersatz gilt ohne Abzüge. Dies gilt jedoch nur, wenn der Arbeitnehmer in den sechs Monaten vor Beginn der Tätigkeit nicht in einer lokalen grönländischen Gemeinde steuerpflichtig war.

Für die neuesten Informationen zu Steuerabzügen und -sätzen in Grönland wird empfohlen, die offiziellen grönländischen Steuerbehörden oder einen Steuerberater zu konsultieren.

Mehrwertsteuer

In Grönland ist die Mehrwertsteuer (MwSt.) ein wesentlicher Bestandteil des Steuersystems. Es handelt sich um eine Verbrauchssteuer, die auf ein Produkt in jeder Phase der Lieferkette, von der Produktion bis zum Verkaufszeitpunkt, erhoben wird. Der Betrag der MwSt., den der Nutzer zahlt, basiert auf den Kosten des Produkts, abzüglich der Kosten der Materialien, die bereits besteuert wurden.

MwSt.-Sätze

Der Standard-MwSt.-Satz in Grönland beträgt 25%. Bestimmte Waren und Dienstleistungen unterliegen jedoch ermäßigten Sätzen oder sind von der MwSt. befreit. Beispielsweise unterliegen bestimmte Arten von Lebensmitteln, pharmazeutische Produkte und medizinische Geräte für behinderte Personen einem ermäßigten Satz von 6%.

MwSt.-Registrierung

Unternehmen in Grönland sind verpflichtet, sich für die MwSt. zu registrieren, wenn ihr Jahresumsatz DKK 50.000 übersteigt. Nach der Registrierung müssen Unternehmen MwSt. auf ihre Verkäufe erheben und können die von ihnen auf Einkäufe im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit gezahlte MwSt. zurückfordern.

MwSt.-Erklärungen und Zahlung

MwSt.-Erklärungen müssen monatlich eingereicht und die MwSt. muss monatlich gezahlt werden. Die Frist für die Einreichung der MwSt.-Erklärungen und die Zahlung ist der letzte Tag des Monats, der auf den Berichtszeitraum folgt. Beispielsweise müssen die MwSt.-Erklärung und die Zahlung für den Monat Januar bis Ende Februar eingereicht und geleistet werden.

Strafen bei Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung der MwSt.-Pflichten kann zu Strafen führen. Diese können Geldstrafen und Zinsgebühren für verspätete Zahlungen umfassen. In schwerwiegenden Fällen kann die Nichteinhaltung zu Freiheitsstrafen führen.

MwSt.-Rückerstattungen

In bestimmten Fällen können Unternehmen eine MwSt.-Rückerstattung beantragen. Dies ist besonders relevant für Unternehmen, die mehr MwSt. auf Einkäufe als auf ihre Verkäufe erhoben haben. Die überschüssige MwSt. kann von den Steuerbehörden zurückgefordert werden.

Sonderregeln für Nichtansässige

Nichtansässige Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen in Grönland erbringen, müssen sich möglicherweise ebenfalls für die MwSt. registrieren. Die Regeln für Nichtansässige sind komplex und variieren je nach Art der erbrachten Waren oder Dienstleistungen. Es wird empfohlen, dass nichtansässige Unternehmen professionellen Rat einholen, um sicherzustellen, dass sie ihren MwSt.-Pflichten nachkommen.

Steuervergünstigungen

Grönland bietet ein relativ einfaches Steuerumfeld für Unternehmen, mit einem einheitlichen Körperschaftsteuersatz und wenigen branchenspezifischen Anreizen. Es gibt jedoch einige Nuancen zu berücksichtigen, je nach Branche und Betriebsstruktur.

Körperschaftssteuersatz

Der standardmäßige Körperschaftssteuersatz in Grönland beträgt 25% für sowohl inländische als auch ausländische Unternehmen und wurde 2020 eingeführt. Es gibt einen zusätzlichen Zuschlag von 6% auf die zu zahlende Körperschaftssteuer, wodurch der effektive Satz auf 26,5% steigt.

Unternehmen, die unter dem Mineralressourcengesetz tätig sind, können von der 6%igen Zuschlag befreit werden, wodurch ihr Steuersatz effektiv auf 30% reduziert wird.

Begrenzte Steueranreize

Grönland bietet im Allgemeinen keine breite Palette von Steuergutschriften oder anderen Anreizen für Unternehmen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen:

  • Unternehmen, die Lizenzen für die Öl- und Mineraliensuche oder -ausbeutung besitzen, können von spezifischen steuerlichen Behandlungen profitieren. Dazu können Abzüge für Kapital- und Betriebsausgaben sowie Berechnungen von Überschussabgaben gehören.

Es ist wichtig, sich mit Steuerfachleuten zu beraten, um festzustellen, ob Ihr Unternehmen für Ausnahmen oder Vorteile in Frage kommt.

Ausländische Steuergutschrift

Grönland erlaubt es Unternehmen, eine Gutschrift für im Ausland gezahlte Steuern auf im Ausland erzielte Einkünfte zu beanspruchen, wodurch ihre Gesamtsteuerlast reduziert wird. Der Betrag der Gutschrift kann jedoch durch Steuerabkommen, die Grönland mit bestimmten Ländern hat, begrenzt sein.

Das Verständnis der Steuerabkommen zwischen Grönland und Ihrem Herkunftsland ist entscheidend für die Optimierung Ihrer Steuerstrategie. Es wird empfohlen, sich mit Steuerberatern, die mit den Steuergesetzen Grönlands vertraut sind, zu beraten, um sicherzustellen, dass Sie alle anwendbaren Vorteile voll ausschöpfen.

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