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Grönland

Richtlinien zur Kündigung und Abfindung

Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Grönland

Kündigungsfrist

In Grönland legt das Gesetz über Angestellte die gesetzlichen Anforderungen für Kündigungsfristen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses fest. Diese Anforderungen variieren je nach Dauer der ununterbrochenen Dienstzeit des Mitarbeiters.

Kündigungsfristen für Arbeitgeber

Die Dauer der Kündigungsfrist, die ein Arbeitgeber einhalten muss, richtet sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses des Mitarbeiters:

  • Bei einer Beschäftigungsdauer von weniger als 6 Monaten: Es ist keine gesetzliche Mindestkündigungsfrist erforderlich.
  • Bei einer Beschäftigungsdauer von 6 Monaten bis 3 Jahren: Der Arbeitgeber muss eine Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten einhalten.
  • Bei einer Beschäftigungsdauer von 3 bis 6 Jahren: Die Kündigungsfrist des Arbeitgebers erhöht sich auf 4 Monate.
  • Bei einer Beschäftigungsdauer von 6 bis 9 Jahren: Die Kündigungsfrist verlängert sich auf 5 Monate.
  • Bei einer Beschäftigungsdauer von 9 Jahren oder mehr: Es gilt die maximale Kündigungsfrist von 6 Monaten.

Kündigungsfristen für Arbeitnehmer

Unabhängig von ihrer Dienstzeit kann ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende kündigen.

Abfindung

Abfindung in Grönland ist keine gängige Praxis, und es gibt keine allgemeinen gesetzlichen Anforderungen dafür. Es gibt jedoch bestimmte spezifische Situationen, in denen ein Arbeitnehmer Anspruch auf Abfindung haben kann.

Vertragliche Abfindung

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können eine Abfindungsklausel im Arbeitsvertrag vereinbaren. Diese würde die Bedingungen festlegen, unter denen eine Abfindung gewährt wird und die Höhe der Abfindung. Wenn ein Tarifvertrag, der den Arbeitnehmer abdeckt, Bestimmungen für Abfindungen enthält, gelten diese Regeln für die Berechtigung und die Beträge.

Abfindung aus wirtschaftlichen, betrieblichen oder strukturellen Gründen

Nach dem grönländischen Arbeitsrecht kann ein Arbeitnehmer, der mindestens 8 Jahre ununterbrochen im Unternehmen tätig war und aus wirtschaftlichen, betrieblichen oder strukturellen Gründen gekündigt wird, Anspruch auf Abfindung haben. Die genauen Bedingungen für die Berechtigung und die Entschädigung sind in der Regel im geltenden Tarifvertrag festgelegt.

Kündigungsprozess

In Grönland haben sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer das Recht, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Es gibt jedoch spezifische gesetzliche Verfahren, wie im Angestelltengesetz beschrieben, um faire Kündigungspraktiken sicherzustellen.

Kündigung durch den Arbeitgeber

  1. Gültige Gründe: In Grönland kann ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis in der Regel aus folgenden Gründen kündigen:

    • Persönliche Umstände des Arbeitnehmers (z.B. fehlende Qualifikationen, unzureichende Leistung)
    • Wirtschaftliche, betriebliche oder strukturelle Gründe
    • Vertragsbruch seitens des Arbeitnehmers
  2. Schriftliche Kündigung: Der Arbeitgeber muss eine formelle schriftliche Kündigung vorlegen, in der die Gründe für die Kündigung und das Datum des Wirksamwerdens der Kündigung angegeben sind.

  3. Fristlose Kündigung: In Fällen von schwerem Fehlverhalten kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer ohne Kündigungsfrist entlassen. Diese fristlose Kündigung muss gerechtfertigt sein.

Kündigung durch den Arbeitnehmer

  1. Schriftliche Kündigung: Obwohl gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, wird dringend empfohlen, dass der Arbeitnehmer seine Kündigungsabsicht schriftlich mitteilt.

Zusätzliche Überlegungen

  • Tarifverträge: Wenn der Arbeitsplatz unter einen Tarifvertrag fällt, kann dieser spezifische Regeln und Verfahren für die Kündigung enthalten, die beachtet werden müssen.
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