Navigieren durch die Anforderungen für ausländische Arbeitnehmer in Grönland erfordert das Verständnis eines Systems, das darauf ausgelegt ist, die Einwanderung zu verwalten und gleichzeitig den lokalen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Für Unternehmen, die im Jahr 2025 Personen in Grönland beschäftigen möchten, ist die Sicherung der entsprechenden Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse ein entscheidender erster Schritt. Dieser Prozess wird hauptsächlich von dänischen Behörden in Zusammenarbeit mit der grönländischen Selbstverwaltung verwaltet, um sicherzustellen, dass sowohl nationale als auch lokale Vorschriften eingehalten werden.
Das System erfordert sorgfältige Aufmerksamkeit für Details hinsichtlich Bewerbungsverfahren, Zulassungskriterien und Dokumentation. Arbeitgeber spielen eine bedeutende Rolle, indem sie oft die Antragstellung für die Arbeitserlaubnis sponsoren und die laufende Einhaltung sicherstellen müssen. Potenzielle Arbeitnehmer müssen ebenfalls bestimmte Qualifikationen erfüllen und die erforderlichen persönlichen sowie beruflichen Unterlagen bereitstellen. Das Verständnis dieser Schritte ist wesentlich für einen reibungslosen und erfolgreichen Beschäftigungsprozess in Grönland.
Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer
Ausländische Staatsangehörige, die in Grönland arbeiten möchten, benötigen in der Regel eine kombinierte Aufenthalt- und Arbeitserlaubnis. Der spezifische Erlaubnistyp hängt von der Art und Dauer der Beschäftigung ab. Auch wenn Grönland zum dänischen Reich gehört, weisen seine Einwanderungsregeln lokale Variationen auf. Der häufigste Weg zur Beschäftigung ist über eine durch einen grönländischen Arbeitgeber gesponserte Arbeitserlaubnis.
| Erlaubnistyp | Beschreibung | Typische Dauer |
|---|---|---|
| Standard Arbeitserlaubnis | Für allgemeine Beschäftigung bei einem grönländischen Arbeitgeber. Erfordert ein Stellenangebot. | Variabel (oft 1-4 Jahre) |
| Spezielle individuelle Qualifikationen | Für hochqualifizierte Arbeitnehmer oder Forscher. | Variabel |
| Trainee-Erlaubnis | Für Personen, die an genehmigten Trainee-Programmen teilnehmen. | Begrenzte Dauer |
Kurzfristige Geschäftsbesuche, die keine Beschäftigung beinhalten, können unter die Schengen-Visaregeln fallen, wenn sie für die Nationalität der Person zutreffen. Jede Form der Arbeit erfordert jedoch eine spezifische Arbeitserlaubnis.
Antrag auf Arbeitserlaubnis: Anforderungen und Verfahren
Das Antragsverfahren für eine Arbeit- und Aufenthaltserlaubnis für Grönland umfasst mehrere Schritte und erfordert detaillierte Dokumentation sowohl vom Antragsteller als auch vom sponsorgierenden Arbeitgeber.
Zulassungskriterien
- Stellenangebot: Der Antragsteller muss ein konkretes Stellenangebot eines registrierten Arbeitgebers in Grönland vorweisen können.
- Arbeitsbedingungen: Die Arbeitsbedingungen müssen den grönländischen Standards bezüglich Gehalt, Arbeitsbedingungen und Versicherung entsprechen.
- Bedarf des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber muss oft nachweisen, dass ein Bedarf an ausländischer Arbeitskraft besteht, manchmal auch, dass die Stelle nicht von einem lokalen oder EU/EEE/Schweizer Staatsbürger besetzt werden konnte.
- Qualifikationen: Der Antragsteller muss die erforderlichen Qualifikationen, Fähigkeiten oder eine entsprechende Ausbildung für die Position besitzen.
- Sauberes Führungszeugnis: Antragsteller dürfen grundsätzlich keine Vorstrafen haben und keine Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit darstellen.
Erforderliche Unterlagen
Typischerweise umfassen die Unterlagen:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Reisepass (gültig für die gesamte Aufenthaltsdauer plus zusätzliche Monate)
- Passfotos
- Arbeitsvertrag oder Stellenangebot
- Nachweise über Bildungsqualifikationen und Berufserfahrung
- Nachweis über Unterbringung in Grönland
- Unterlagen des Arbeitgebers (z.B. Firmenregistrierung, Details zur Position, Begründung für die Einstellung eines ausländischen Staatsbürgers)
- Nachweis finanzieller Mittel (teilweise erforderlich, meist jedoch durch den Arbeitsvertrag abgedeckt)
- Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland und aus Ländern des letzten Wohnsitzes
Antragstellung
- Stellenangebot: Einen Arbeitsplatz bei einem grönländischen Arbeitgeber sichern.
- Arbeitgeberaktion: Der Arbeitgeber leitet oft den Prozess ein oder stellt die notwendigen Unterlagen für den Antrag bereit.
- Antragseinreichung: Der Antragsteller reicht den Antrag ein, meist online über das Portal der Dänischen Agentur für Internationale Rekrutierung und Integration (SIRI), oder in manchen Fällen bei einer dänischen diplomatischen Vertretung im Ausland.
- Biometrische Daten: Der Antragsteller muss möglicherweise biometrische Daten (Fingerabdrücke und Foto) an einem vorgesehenen Ort vorlegen.
- Verfahren: Der Antrag wird von den zuständigen Behörden (SIRI in Dänemark, in Absprache mit den grönländischen Behörden) bearbeitet.
- Entscheidung: Es wird eine Entscheidung getroffen; bei Genehmigung wird die Aufenthalt- und Arbeitserlaubnis ausgestellt.
Bearbeitungszeiten und Gebühren
Die Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, abhängig vom Falltyp, der Vollständigkeit des Antrags und der aktuellen Auslastung der Behörden.
| Erlaubnistyp | Geschätzte Bearbeitungszeit |
|---|---|
| Standard Arbeitserlaubnis | Typischerweise 1-3 Monate |
| Komplexe Fälle | Können 3 Monate überschreiten |
Die Gebühren für Anträge auf Arbeit- und Aufenthaltserlaubnis können jährlich variieren. Für 2025 wird bei den erwarteten Sätzen die Antragsgebühr für eine Standardarbeitserlaubnis typischerweise zwischen DKK 4.000 - 5.000 liegen. Zusätzliche Gebühren können für biometrische Daten oder sonstige Leistungen anfallen. Diese Gebühren sind unabhängig vom Ausgang des Antrags nicht erstattungsfähig.
Wege zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis
Der Erhalt einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis in Grönland ist möglich, erfordert jedoch die Erfüllung spezifischer Kriterien, vor allem hinsichtlich der Dauer des legalen Aufenthalts und der Integration in die Gesellschaft.
- Aufenthaltsdauer: Im Allgemeinen muss ein Antragsteller legal in Grönland auf einem gültigen Aufenthaltstitel für einen ununterbrochenen Zeitraum wohnhaft sein, meist 5 Jahre.
- Beschäftigung/Selbstversorgung: Der Antragsteller muss nachweisen, dass er sich finanziell selbst versorgen kann, meist durch stabile Beschäftigung.
- Sprachkenntnisse: Fähigkeiten in Dänisch oder Grönländisch können erforderlich sein, was oft durch einen Sprachtest nachgewiesen wird.
- Integration: Anforderungen können das aktive Mitwirken an der Gesellschaft oder das Bestehen eines Integrationstests umfassen.
- Sauberes Führungszeugnis: Einwandfreier Leumund ist obligatorisch.
Die genauen Voraussetzungen und die Dauer können variieren, und Antragsteller müssen eine Erlaubnis besitzen, die die Grundlage für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bildet (die meisten Arbeitserlaubnisse qualifizieren dazu).
Optionen für Visums für Angehörige
Ausländische Arbeitnehmer mit einer gültigen Arbeit- und Aufenthaltserlaubnis für Grönland können in der Regel ihre unmittelbaren Familienangehörigen beantragen, um ihnen beizutreten.
- Anspruchsberechtigte Angehörige: Dies umfasst meist Ehepartner oder eingetragene Partner sowie minderjährige Kinder (unter 18 Jahren).
- Antragsverfahren: Angehörige müssen eigenständige Aufenthaltserlaubnisse beantragen, meist auf Grundlage der Familienzusammenführung. Ihr Antrag ist an die Erlaubnis des Hauptantragstellers gekoppelt.
- Voraussetzungen: Der Hauptantragsteller muss ausreichende finanzielle Mittel nachweisen, um die Familie zu unterstützen, sowie eine angemessene Unterkunft in Grönland. Der Nachweis der Familienbeziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden) ist erforderlich.
- Rechte: Genehmigte Angehörige erhalten in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis, die ihnen erlaubt, in Grönland für die gleiche Dauer wie die Erlaubnis des Hauptantragstellers zu leben. Ehepartner können auch das Recht auf Arbeit erhalten.
Einwanderungsvorschriften und Compliance-Verpflichtungen
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben erhebliche Pflichten, um die Einhaltung der Einwanderungsgesetze Grönlands sicherzustellen.
Arbeitgeberpflichten
- Sponsoring: Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Bereitstellung korrekter Informationen und Unterlagen zur Unterstützung des Antrags auf Arbeitserlaubnis.
- Überprüfung: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre ausländischen Beschäftigten vor Arbeitsbeginn gültige Arbeit- und Aufenthaltserlaubnisse besitzen.
- Änderungen melden: Arbeitgeber sind oft verpflichtet, die Behörden über wesentliche Änderungen der Beschäftigungsbedingungen des Mitarbeiters oder das Ende des Arbeitsverhältnisses zu informieren.
- Dokumentation: Die Aufbewahrung von Unterlagen über die Erlaubnisse und Beschäftigungsdetails der Beschäftigten ist entscheidend.
- Einhaltung der Bedingungen: Sicherstellung, dass das Gehalt und die Arbeitsbedingungen den Angaben im Antrag auf Arbeitserlaubnis und den arbeitsrechtlichen Vorgaben in Grönland entsprechen.
Mitarbeitere Obliegenheiten
- Gültige Erlaubnis bewahren: Mitarbeiter müssen sicherstellen, dass ihre Aufenthalt- und Arbeitserlaubnis während ihres Aufenthalts und ihrer Beschäftigung gültig bleibt.
- Bedingungen einhalten: Mitarbeiter müssen die spezifischen Bedingungen ihrer Erlaubnis einhalten, einschließlich der Arbeit nur für den sponsoring Arbeitgeber und in der genehmigten Position.
- Behörden informieren: Änderungen der persönlichen Umstände (z.B. Adresse, Familienstand) den zuständigen Behörden melden.
- Gesetze respektieren: Alle Gesetze und Vorschriften Grönlands beachten.
- Verlängerung beantragen: Rechtzeitig eine Verlängerung der Erlaubnis beantragen, wenn sie ihren Aufenthalt und ihre Arbeit über das ursprüngliche Ablaufdatum hinaus fortsetzen möchten.
Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen kann zu Bußgeldern, Entzug der Erlaubnisse und möglichen Bannmaßnahmen für zukünftige Einreisen nach Grönland oder in den Schengen-Raum führen.
Gewinnen Sie Top-Talente in Grönland durch unsere Employer of Record-Dienstleistung.
Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Grönland helfen können.







Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Grönland helfen können.
Von mehr als 1.000 Unternehmen weltweit geschätzt



