Managing employee leave and vacation entitlements in Gabon requires a clear understanding of the country's labor code and regulations. Employers operating in Gabon, whether through a local entity or via an Employer of Record, must ensure compliance with statutory requirements regarding annual leave, public holidays, sick leave, parental leave, and other types of authorized absences. Adhering to these regulations is crucial for maintaining legal compliance and fostering positive employee relations.
Gabon’s Arbeitsgesetze bieten einen Rahmen für verschiedene Arten von Urlaub, die zum Schutz des Wohlbefindens der Mitarbeitenden und zur Unterstützung der Work-Life-Balance entwickelt wurden. Diese Urlaubsansprüche decken eine Vielzahl von Situationen ab, von regulärem Jahresurlaub bis hin zu speziellen Regelungen bei Krankheit, Familiensituationen und anderen persönlichen Bedürfnissen. Das Verständnis der Details jeder Urlaubsart, einschließlich Anspruchsvoraussetzungen, Dauer und Entgelt, ist für ein effektives Workforce-Management im Land unerlässlich.
Jahresurlaub
Mitarbeitende in Gabon haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub basierend auf ihrer Betriebszugehörigkeit. Der Mindestanspruch erhöht sich mit der Dienstzeit.
- Mindestanspruch: Mitarbeitende haben im Allgemeinen Anspruch auf 2 Arbeitstage bezahlten Urlaub pro Monat der Beschäftigung. Das entspricht 24 Arbeitstagen pro Jahr.
- Höherer Anspruch: Nach 5 Jahren Beschäftigung beim selben Arbeitgeber erhöht sich der Anspruch um 2 Arbeitstage pro Jahr über das fünfte Jahr hinaus, bis zu einer maximalen Gesamtsumme von 30 Arbeitstagen pro Jahr.
- Ansammlung: Urlaub kann in der Regel über einen Zeitraum von nicht mehr als zwei Jahren angesammelt werden.
- Zeitpunkt: Der Zeitpunkt des Urlaubs wird üblicherweise vom Arbeitgeber bestimmt, wobei die Bedürfnisse des Geschäfts und die Präferenzen der Mitarbeitenden berücksichtigt werden.
- Bezahlung: Mitarbeitende müssen ihre Urlaubsvergütung vor Beginn des Urlaubs erhalten.
| Dienstzeit | Mindestjahresurlaubsanspruch (Arbeitstage) |
|---|---|
| Bis zu 5 Jahre | 2 pro Monat (24 pro Jahr) |
| Mehr als 5 Jahre | 24 + 2 pro Jahr über 5 Jahre (max. 30) |
Feiertage
Gabon begeht im Laufe des Jahres mehrere Feiertage. Mitarbeitende haben in der Regel Anspruch auf einen bezahlten freien Tag an diesen Feiertagen. Wenn ein Feiertag auf ein Wochenende fällt, wird der freie Tag üblicherweise auf den nächsten Arbeitstag verschoben.
Hier sind die erwarteten Feiertage für 2026:
| Datum | Feiertag |
|---|---|
| 1. Januar | Neujahr |
| 20. März | Eid al-Fitr |
| 6. April | Ostermontag |
| 17. April | Frauentag |
| 1. Mai | Tag der Arbeit |
| 14. Mai | Christi Himmelfahrt |
| 25. Mai | Pfingstmontag |
| 27. Mai | Eid al-Adha |
| 15. August | Mariä Himmelfahrt |
| 16. August | Unabhängigkeitstag |
| 17. August | Unabhängigkeitstag Feiertag |
| 1. November | Allerheiligen |
| 25. Dezember | Weihnachten |
Hinweis: Islamische Feiertage basieren auf dem Mondkalender, daher variieren die genauen Daten jedes Jahr.
Krankheitstage
Mitarbeitende in Gabon haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub im Falle von Krankheit oder Verletzung, sofern sie ein ärztliches Attest vorlegen.
- Dauer: Die Dauer des bezahlten Krankheitsurlaubs hängt von der Betriebszugehörigkeit ab.
- Für Mitarbeitende mit weniger als 1 Jahr Betriebszugehörigkeit ist der bezahlte Krankheitsurlaub in der Regel auf 15 Tage begrenzt.
- Für Mitarbeitende mit 1 bis 3 Jahren Betriebszugehörigkeit ist in der Regel ein Monat bezahlter Krankheitsurlaub vorgesehen.
- Für Mitarbeitende mit 3 bis 5 Jahren Betriebszugehörigkeit sind in der Regel 2 Monate bezahlt.
- Für Mitarbeitende mit 5 bis 10 Jahren sind in der Regel 3 Monate vorgesehen.
- Für Mitarbeitende mit 10 bis 15 Jahren sind in der Regel 4 Monate vorgesehen.
- Für Mitarbeitende mit 15 bis 20 Jahren sind in der Regel 5 Monate vorgesehen.
- Für Mitarbeitende mit 20 bis 30 Jahren sind in der Regel 6 Monate vorgesehen.
- Für Mitarbeitende mit mehr als 30 Jahren sind in der Regel 6 Monate plus 10 zusätzliche Tage vorgesehen.
- Bezahlung: Während des bezahlten Krankheitsurlaubs ist das Unternehmen verantwortlich für die Lohnzahlung an den Mitarbeitenden.
- Ärztliches Attest: Ein gültiges ärztliches Zeugnis eines anerkannten Mediziners ist erforderlich, um den Krankheitsurlaub zu rechtfertigen.
- Längere Erkrankung: Bei Krankheiten, die über die Anspruchsdauer hinausgehen, kann der Vertrag des Mitarbeitenden ruhen, und es kann Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen bestehen.
| Dienstzeit | Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub |
|---|---|
| Weniger als 1 Jahr | Bis zu 15 Tage |
| 1 bis 3 Jahre | Bis zu 1 Monat |
| 3 bis 5 Jahre | Bis zu 2 Monate |
| 5 bis 10 Jahre | Bis zu 3 Monate |
| 10 bis 15 Jahre | Bis zu 4 Monate |
| 15 bis 20 Jahre | Bis zu 5 Monate |
| 20 bis 30 Jahre | Bis zu 6 Monate |
| Mehr als 30 Jahre | Bis zu 6 Monate + 10 Tage |
Elternzeit
Das Arbeitsgesetzbuch Gabons enthält Regelungen für Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub, um neue Eltern zu unterstützen.
- Mutterschaftsurlaub: Frauen haben Anspruch auf Mutterschaftsurlaub.
- Dauer: Mutterschaftsurlaub beträgt in der Regel 14 Wochen, inklusive 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und 8 Wochen nach der Geburt. Bei Komplikationen kann die Dauer verlängert werden.
- Bezahlung: Während des Mutterschaftsurlaubs erhält die Mitarbeitende Leistungen von der Nationalen Sozialversicherungsanstalt (CNSS), üblicherweise in Höhe von 100 % ihres Gehalts. Der Arbeitgeber könnte verpflichtet sein, diesen Betrag aufzufüllen, um das volle Gehalt zu erreichen, abhängig von Tarifverträgen oder Unternehmensregelungen.
- Vaterschaftsurlaub: Männliche Mitarbeitende haben Anspruch auf Vaterschaftsurlaub bei der Geburt ihres Kindes.
- Dauer: In der Regel 3 Tage.
- Bezahlung: Der Vaterschaftsurlaub wird vom Arbeitgeber bezahlt.
| Urlaubsart | Dauer | Zahlungsquelle(n) |
|---|---|---|
| Mutterschaftsurlaub | 14 Wochen | CNSS (ggf. ergänzt) |
| Vaterschaftsurlaub | 3 Tage | Arbeitgeber |
Weitere Urlaubsarten
Neben den primären Kategorien erkennt das gabunische Arbeitsgesetz und die gängige Praxis weitere Urlaubsarten für spezielle Umstände an.
- Traurigkeit: Mitarbeitende erhalten in der Regel eine kurze bezahlte Freistellung im Todesfall eines nahen Familienmitglieds (Ehepartner, Kind, Eltern). Die Dauer beträgt üblicherweise 2-3 Tage, kann aber je nach Tarifvertrag variieren.
- Hochzeit: Mitarbeitende könnten Anspruch auf einige Tage bezahlten Urlaub für die eigene Hochzeit haben.
- Studienurlaub: Mitarbeitende können unbezahlten Urlaub für Weiterbildung oder Schulungen erhalten, vorbehaltlich der Zustimmung des Arbeitgebers und der Unternehmenspolitik.
- Sabbatical: Obwohl kein gesetzlicher Anspruch, bieten einige Arbeitgeber Sabbatical-Urlaub an, üblicherweise unbezahlten, für langjährige Mitarbeitende, basierend auf Unternehmenspolitik oder Verhandlung.
- Urlaub für Familiärevents: Kurzzeitige bezahlte Urlaubsansprüche können für wichtige familiäre Ereignisse wie die Heirat eines Kindes oder eine religiöse Pilgerfahrt gewährt werden, meist geregelt durch Tarifverträge.
Die Details dieser anderen Urlaubsarten sind oft in anwendbaren Tarifverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen geregelt, die Ansprüche über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus gewähren können.
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