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Personalkostenrechner in Gabun

Arbeitskostenrechner für Gabun

Einstellung in Gabun? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

Gabun employment-cost-calculator overview

Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Gabun

Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Gabun-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.

Personalkosten berechnen

Gabun

Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten

Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung anzuzeigen.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Satz Basis
CNSS (Renten, Familie) 16% Bruttogehalt (bis zu einem XAF 1.500.000/Monat Deckel)
CNSS (Arbeitsunfälle) 1% - 6% Bruttogehalt (ohne Deckel)
CNAMGS (Krankenversicherung) 4,5% Bruttogehalt (für den privaten Sektor)
Ergänzende Steuer auf Gehälter (TCTS) 5% Gehalt, Zulagen und Vergütungen (Anteil bis zu XAF 150.000/Monat steuerfrei)

Einreichung & Einhaltung der Vorschriften

  • Monatliche Meldungen: Sozialversicherungsbeiträge (CNSS, CNAMGS) und Lohnsteuer (IRPP), die einbehalten werden, sind bis zum 15. des Monats nach dem Gehaltszeitraum fällig.
  • Jährliche Berichterstattung (Arbeitgeber): Arbeitgeber müssen bis zum 30. April eine detaillierte Aufstellung der an jeden Mitarbeiter gezahlten Löhne bei den Steuerbehörden einreichen.
  • Steuerjahr: Das Steuerjahr in Gabun ist das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).

Arbeitnehmersteuerabzüge in Gabun bestehen aus mehreren Komponenten, einschließlich Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und anderer Abgaben.

Einkommensteuer (IRPP)

  • Progressive Steuersätze: Die Einkommensteuersätze sind progressiv und reichen von 5 % bis 35 %, bestimmt durch Einkommensklassen und Familienstand (Anzahl der Dependents bis zu sechs). Der Steuersatz für Unternehmenseinkommen beträgt pauschal 30 %.
  • Steuerjahr: Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr.
  • Abgabefrist für die Steuererklärung: Arbeitgeber müssen eine detaillierte Aufstellung der Arbeitnehmerlöhne des vorherigen Fiskaljahres bis zum 30. April einreichen. Arbeitnehmer sollten ihre Steuererklärung bis zum 1. März jeden Jahres einreichen. Verheiratete Paare können gemeinsam oder separat veranlagt werden.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Arbeitnehmerbeiträge: Arbeitnehmer leisten 2,5 % für die Rentenversicherung (CNSS) und 2 % für die Krankenversicherung (CNAMGS).
  • Arbeitgeberbeiträge: Arbeitgeber tragen 20,1 % des steuerpflichtigen Gehalts des Arbeitnehmers bei, um Familienzulagen (8 %), Altersvorsorge (5 %), Arbeitsunfälle (3 %), medizinische Sanitärevakuen (0,6 %), Medikamente (2 %) und Krankenhausaufenthalte (1,5 %) abzudecken.
  • Beitragsgrundlage: Die Beitragsgrundlage ist das Bruttogehalt bis zu einem Höchstbetrag von XAF 18 Millionen jährlich (XAF 1,5 Millionen monatlich). Berufliche Auslagenpauschalen, wenn sie ordnungsgemäß genutzt werden, sind ausgeschlossen.
  • Zahlung: Arbeitgeber ziehen die Arbeitnehmerbeiträge vom Gehalt ab und überwachen die gesamte Beitragssumme (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile) monatlich an die Nationale Sozialversicherungsfonds (CNSS).

Weitere Steuern und Abzüge

  • Kompmentäre Steuer auf Gehälter (TCS): 5 % des Beschäftigungseinkommens werden als TCS abgezogen.
  • Nationale Wohnungsfonds: Ein Abgabe von 2 % wird auf das Gehalt für diesen Fonds erhoben.
  • Schulungsabgabe: Es gibt eine Abgabe von 0,5 % auf das Gehalt für Schulungen.
  • Kapitalertragsteuer: Eine endgültige Steuer von 20 % gilt für Kapitalgewinne und ist bis zum 30. April des Folgejahres zu zahlen.
  • Abzug für berufliche Ausgaben: Arbeitnehmer können 20 % ihres Bruttogehalts (nach Sozialversicherungsabzügen) für berufliche Ausgaben abziehen, bis zu einem Höchstbetrag von XAF 10 Millionen jährlich.
  • Quellensteuer für Ausländer: Eine Quellensteuer von 20 % wird auf Vergütungen angewandt, die an Ausländer gezahlt werden, die in Gabun arbeiten.

Allgemeine Informationen zu Gabontaxen

Das Steuersystem Gabuns basiert auf dem Zentralafrikanischen CFA-Franc (XAF). Der Mehrwertsteuersatz (MwSt) beträgt 18 % und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen. Die Steuerbehörde in Gabun ist die Directorate General of Taxes and Domains (Direction Générale des Impôts et des Domaines oder DGID). Doppelbesteuerungsabkommen bestehen mit mehreren Ländern, um Doppelbesteuerung für internationale Arbeiter und Unternehmen zu verringern oder zu beseitigen. Es ist wichtig, offizielle Regierungsquellen oder Steuerfachleute zu konsultieren, um die aktuellsten Informationen zu den Steuerregelungen zu erhalten, da diese Änderungen unterliegen können.

Martijn
Daan
Harvey

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