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Arbeitserlaubnisse und Visa in Gabun

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Gabun sponsern.

Gabun work-permits-and-visas overview

Navigating the immigration landscape ist ein entscheidender Schritt für Unternehmen, die in Gabun ausländische Staatsangehörige beschäftigen möchten. Die Regularien des Landes regeln die Einreise, den Aufenthalt und die Arbeitserlaubnis für Nicht-Staatsbürger, wobei die Einhaltung spezifischer Visa- und Arbeitserlaubnisverfahren erforderlich ist. Das Verständnis dieser Anforderungen ist essenziell, um die rechtliche Konformität und einen reibungslosen Ablauf bei der Beschäftigung internationaler Talente in Gabun im Jahr 2025 zu gewährleisten.

Der Prozess umfasst in der Regel die Beantragung des entsprechenden Einreisevisums, gefolgt von der Sicherung einer Arbeitserlaubnis und gegebenenfalls einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ankunft. Diese Schritte sind darauf ausgelegt, die ausländische Belegschaft zu regulieren und sicherzustellen, dass ausländische Staatsangehörige positiv zur gabunischen Wirtschaft beitragen, während sie die lokalen Arbeitsgesetze respektieren. Arbeitgeber spielen eine bedeutende Rolle bei der Sponsoring- und Vermittlungsprozessen für ihre ausländischen Mitarbeitenden.

Häufige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer

Ausländische Staatsangehörige, die in Gabun arbeiten möchten, benötigen im Allgemeinen ein Langzeitvisum, das eine Voraussetzung für die Beantragung von Arbeit- und Aufenthaltserlaubnissen nach der Ankunft ist. Kurzzeitvisa, wie Geschäftsvisa, sind in der Regel für temporäre Besuche wie Meetings oder Verhandlungen bestimmt und erlauben keine Beschäftigung.

Hier sind einige relevante Visatypen:

  • Kurzaufenthaltsvisum (Visa de Court Séjour): Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen. Geeignet für Geschäftstreffen, Konferenzen oder Erkundungsreisen. Erlaubt keine Beschäftigung.
  • Langzeitvisum (Visa de Long Séjour): Erforderlich für Aufenthalte, die 90 Tage übersteigen und für Personen, die in Gabun arbeiten oder wohnen möchten. Dieses Visum ist der notwendige erste Schritt, bevor nach der Ankunft eine Arbeit- und Aufenthaltserlaubnis beantragt wird.

Die Berechtigung für ein Langzeitvisum erfordert häufig den Nachweis des Aufenthaltszwecks (z.B. Arbeitsvertrag, Missionsbrief), ausreichende finanzielle Mittel und eine saubere strafrechtliche Führung.

Anforderungen und Verfahren zur Beantragung der Arbeitserlaubnis

Die Erlangung einer Arbeitserlaubnis (Permis de Travail) ist für jeden ausländischen Staatsbürger, der legal in Gabun beschäftigt werden möchte, verpflichtend. Das Antragsverfahren ist vor allem arbeitgebergesteuert, da das sponsorierende Unternehmen die Notwendigkeit der Einstellung eines ausländischen Mitarbeiters gegenüber einem gabunischen Staatsbürger nachweisen muss.

Berechtigungskriterien:

  • Der ausländische Staatsbürger muss über spezielle Fähigkeiten oder Fachkenntnisse verfügen, die auf dem lokalen Arbeitsmarkt nicht leicht verfügbar sind.
  • Der sponsorierende Arbeitgeber muss rechtmäßig in Gabun registriert sein.
  • Der Arbeitgeber muss Bemühungen nachweisen, einen gabunischen Staatsbürger für die Position zu finden (Arbeitsmarkt-Test).
  • Der ausländische Staatsbürger muss im Besitz eines gültigen Langzeitvisums sein oder eines beantragen.

Erforderliche Unterlagen (inklusive, aber nicht beschränkt auf):

  • Antragsformular
  • Kopie des Reisepasses (mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig)
  • Kopien relevanter Bildungsabschlüsse und beruflicher Zertifikate
  • Lebenslauf (CV)
  • Arbeitsvertrag oder Angebotsschreiben des gabunischen Arbeitgebers
  • Ärztliches Attest
  • Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland und aus vergangenen Residenzländern
  • Nachweis der rechtlichen Registrierung und Steuerkonformität des Arbeitgebers in Gabun
  • Dokumentation, die den durchgeführten Arbeitsmarkt-Test belegt
  • Passfotos im Format

Verfahren:

  1. Der Arbeitgeber initiiert den Prozess durch Einreichung des Antrags auf Arbeitserlaubnis und der unterstützenden Dokumente beim Ministerium für Arbeit in Gabun.
  2. Das Ministerium prüft den Antrag, beurteilt den Bedarf an einem ausländischen Arbeitnehmer und überprüft die Einhaltung der Arbeitsgesetze.
  3. Bei Genehmigung wird eine Arbeitserlaubnis erteilt.
  4. Bei Ankunft in Gabun mit einem Langzeitvisum muss der ausländische Staatsbürger anschließend eine Aufenthaltserlaubnis (Carte de Séjour) bei der Generaldirektion für Dokumentation und Immigration (DGDI) beantragen, wobei die genehmigte Arbeitserlaubnis und weitere erforderliche Dokumente vorgelegt werden.

Bearbeitungszeiten und Gebühren (Schätzungen für 2025):

Die Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, abhängig vom Antragsvolumen und den beteiligten Behörden.

Antragstufe Geschätzte Bearbeitungszeit Geschätzte Behördengebühren
Arbeitserlaubnis 1-3 Monate Variiert je nach Vertrag/Gehaltsangabe; typischerweise mehrere hundert USD äquivalent
Aufenthaltserlaubnis 1-3 Monate Variiert; typischerweise mehrere hundert USD äquivalent

Hinweis: Dies sind Schätzungen; tatsächliche Zeiten und Gebühren können abweichen. Gebühren sind Änderungen durch die Behörden vorbehalten.

Wege zum Daueraufenthalt

Der Daueraufenthalt in Gabun wird nicht automatisch nach einem bestimmten Zeitraum des temporären Aufenthalts oder der Arbeit gewährt. Es handelt sich meist um einen Ermessensstatus, der basierend auf spezifischen Kriterien gewährt wird, oft unter Einhaltung eines längeren rechtlichen Aufenthalts (z.B. mehrere Jahre), starker Bindungen an das Land und möglicherweise Investitionen oder anderen Beiträgen. Der Prozess ist komplex und erfordert einen formellen Antrag bei den zuständigen Behörden, wobei die Berechtigung anhand eines langfristigen Engagements und der Integration in die gabunische Gesellschaft nachgewiesen werden muss. Genaue Anforderungen und Abläufe sollten beim DGDI erfragt werden.

Visum für Angehörige

Ausländische Arbeitnehmer mit gültigen Arbeit- und Aufenthaltserlaubnissen in Gabun können in der Regel Aufenthaltstitel für ihre unmittelbaren Familienmitglieder beantragen, etwa Ehepartner und abhängige Kinder.

Anforderungen für Angehörige:

  • Nachweis der gültigen Arbeit- und Aufenthaltserlaubnisse des Hauptarbeitnehmers.
  • Nachweis der Verwandtschaft (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
  • Kopien der Reisepässe der Angehörigen.
  • Ärztliche Atteste für Angehörige.
  • Polizeiliche Führungszeugnisse für erwachsene Angehörige.
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Unterstützung der Angehörigen.

Der Antragsprozess für die Aufenthaltstitel der Angehörigen wird meist zeitgleich oder kurz nach der Antragstellung des Hauptarbeitnehmers beim DGDI eingeleitet. Angehörige sind in der Regel nicht automatisch berechtigt zu arbeiten; sie müssten eine eigene Arbeitserlaubnis erhalten, falls sie einer Beschäftigung nachgehen möchten.

Verpflichtungen hinsichtlich Visa-Konformität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung der ghubanisischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze ist sowohl für Arbeitgeber als auch für ausländische Mitarbeitende von zentraler Bedeutung.

Pflichten der Arbeitgeber:

  • Sicherstellen, dass alle ausländischen Mitarbeitenden die erforderlichen Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltstitel besitzen.
  • Den Antrag auf Arbeitserlaubnis unterstützen.
  • Genau Buch führen über die Immigration-Status der ausländischen Mitarbeitenden.
  • Relevante Behörden über Status-Änderungen oder Beschäftigungsänderungen informieren.
  • Die ghubanisischen Arbeitsgesetze hinsichtlich Gehältern, Arbeitsbedingungen und Sozialversicherungsbeiträgen einhalten.
  • Den Verlängerungsprozess für Arbeit- und Aufenthaltserlaubnisse vor Ablauf erleichtern.

Pflichten der Mitarbeitenden:

  • Das erforderliche Langzeitvisum vor Reiseantritt nach Gabun erhalten.
  • Bei Ankunft Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis sichern und deren Gültigkeit aufrechterhalten.
  • Kopien der Genehmigungen stets bei sich führen.
  • Die Bedingungen ihrer Visa, Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis einhalten.
  • Arbeitgeber und gegebenenfalls die Behörden über bedeutende Änderungen (z.B. Adressenwechsel, Familienstand) informieren.
  • Gabun bei Ablauf ihrer Genehmigungen verlassen, wenn keine Verlängerung erfolgt oder die Beschäftigung endet, sofern kein anderer legaler Aufenthaltsgrund besteht.

Die Nichtbeachtung dieser Pflichten kann zu erheblichen Strafen führen, darunter Bußgelder, Abschiebung des Mitarbeiters und rechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber.

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