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Freelancing in Französisch Polynesien

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Updated on April 27, 2025

Arbeit auf eigene Rechnung und Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern

Arbeit auf eigene Rechnung und die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern sind in Französisch-Polynesien zunehmend verbreitete Praktiken und spiegeln einen globalen Trend zu flexibleren Arbeitsmodellen wider. Für Unternehmen, die in diesem Gebiet tätig sind, ist es essenziell, den rechtlichen und steuerlichen Rahmen im Zusammenhang mit den Beziehungen zu nicht-angestellten Arbeitern zu verstehen, um die Konformität sicherzustellen und Risiken effektiv zu verwalten. Dies erfordert, die grundlegende Unterscheidung zwischen einem Arbeitsvertrag für Angestellte und einem Dienstleistungsvertrag sowie die daraus resultierenden Verpflichtungen für jede Partei zu beherrschen.

Die lokalen Besonderheiten zu navigieren, sei es hinsichtlich der Qualifikationskriterien der Arbeiter, der vertraglichen Anforderungen, der Regeln zum geistigen Eigentum oder der steuerlichen und sozialen Verpflichtungen, ist entscheidend, um erfolgreiche und konforme Kooperationen aufzubauen. Dieser Leitfaden soll einen Überblick über die wichtigsten Aspekte geben, die Unternehmen berücksichtigen sollten, wenn sie in Französisch-Polynesien im Jahr 2025 unabhängige Dienstleister engagieren oder dies planen.

Rechtliche Unterscheidung zwischen Angestellten und unabhängigen Dienstleistern

Die korrekte Qualifikation des Arbeitsverhältnisses ist in Französisch-Polynesien grundlegend. Eine falsche Klassifizierung kann erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen für das Unternehmen nach sich ziehen, einschließlich Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern sowie Sanktionen. Die Unterscheidung basiert auf der Analyse der tatsächlichen Ausführung der Dienstleistung, unabhängig von der Bezeichnung, die die Parteien im Vertrag verwenden.

Das entscheidende Kriterium zur Charakterisierung eines Arbeitsverhältnisses ist das Vorhandensein eines rechtlichen Unterordnungsverhältnisses. Dieses zeigt sich durch die Befugnis des Arbeitgebers, Anweisungen und Vorgaben zu erteilen, deren Ausführung zu kontrollieren und Verstöße des Arbeitnehmers zu sanktionieren.

Hier die wichtigsten Kriterien, die üblicherweise geprüft werden, um einen Angestellten von einem unabhängigen Dienstleister zu unterscheiden:

Kriterium Angestellter Unabhängiger Dienstleister
Unterordnungsverhältnis Ja (Leitung, Kontrolle, Sanktionen) Nein (Autonomie bei der Organisation der Arbeit)
Integration Eingebunden in die Organisation des Unternehmens Arbeitet auf eigene Rechnung, für mehrere Kunden
Bereitstellung von Werkzeugen Oft vom Unternehmen bereitgestellt Nutzt eigene Werkzeuge und Ausrüstung
Arbeitsort Oft vom Unternehmen vorgegeben Wählt in der Regel den Arbeitsort selbst
Arbeitszeiten Den Arbeitszeiten des Unternehmens unterworfen Organisiert seine Arbeitszeit frei
Vergütung Festes oder variables, regelmäßiges Gehalt Berechnet Honorare oder vereinbarte Preise für eine Dienstleistung
Kundenkreis Arbeitet ausschließlich für das Unternehmen Kann mehrere Kunden haben
Wirtschaftliches Risiko Wird vom Unternehmen getragen Wird vom unabhängigen Dienstleister getragen

Es ist wichtig zu beachten, dass kein einzelnes Kriterium ausreicht. Gerichte bewerten die Gesamtsituation, um die tatsächliche Natur der Beziehung zu bestimmen.

Vertragspraktiken und Vertragsstrukturen

Die Beauftragung eines unabhängigen Dienstleisters muss unbedingt durch einen schriftlichen Vertrag erfolgen, üblicherweise als Dienstleistungsvertrag oder Werkvertrag bezeichnet. Dieses Dokument ist wesentlich, um die Bedingungen der Zusammenarbeit klar zu definieren und Streitigkeiten vorzubeugen.

Ein gut formulierter Dienstleistungsvertrag sollte, ohne darauf beschränkt zu sein, folgende Elemente enthalten:

  • Identifikation der Parteien: Name/Handelsname, Adresse, Registrierungsnummer (RIDET für das Unternehmen, Steuer- oder Patente-Nummer für den Dienstleister).
  • Vertragsgegenstand: Genaue und detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen.
  • Vertragsdauer: Bestimmt (Start- und Enddatum) oder unbefristet (mit Kündigungsklauseln).
  • Finanzielle Bedingungen: Preis der Dienstleistung (Pauschalbetrag, Stundensatz/Tagesrate), Zahlungsmodalitäten (Fälligkeit, Zahlungsmittel), eventuelle Anpassungsklauseln.
  • Ausführungsfristen: Zeitplan oder Fristen für die Erreichung der einzelnen Meilensteine oder der Endleistung.
  • Überwachungs- und Abnahmekriterien: Wie der Fortschritt verfolgt wird und wie die Leistung abgenommen wird.
  • Vertraulichkeitsklauseln: Verpflichtung des Dienstleisters, keine vertraulichen Informationen zu offenbaren.
  • Geistiges Eigentum: Übertragung der Rechte an Werken oder Erfindungen, die im Rahmen der Leistung geschaffen werden (siehe nächste Sektion).
  • Haftung: Umfang der Haftung des Dienstleisters bei Mängeln oder Schäden.
  • Versicherungen: Verpflichtung des Dienstleisters, bestimmte Versicherungen zu unterhalten (siehe nächste Sektion).
  • Kündigung: Bedingungen und Modalitäten der Vertragsauflösung (Kündigungsfrist, eventuelle Abfindungen).
  • Anwendbares Recht und Gerichtsstand: In der Regel das polynesische Recht und die Gerichte von Französisch-Polynesien.

Die Klarheit und Präzision dieser Klauseln sind entscheidend, um die Beziehung abzusichern und eine Umqualifizierung in ein Arbeitsverhältnis zu vermeiden.

Rechte an geistigem Eigentum

Die Frage des geistigen Eigentums (GE) ist entscheidend, wenn der unabhängige Dienstleister Werke (Software, Texte, Designs usw.) oder Erfindungen im Rahmen seiner Tätigkeit schafft. Ohne spezielle vertragliche Klausel gelten die allgemeinen Regeln des GE-Rechts.

Grundsätzlich entsteht das Urheberrecht zugunsten des Urhebers des Werks. Bei Erfindungen gehört das Recht an gewerblichen Schutzrechten (Patent) dem Erfinder. Das bedeutet, dass der unabhängige Dienstleister die GE-Rechte an seinen Kreationen grundsätzlich behält, auch wenn diese im Auftrag des Kundenunternehmens entstanden sind.

Damit das Unternehmen Eigentümer der GE-Rechte wird, muss eine ausdrückliche Abtretung im Dienstleistungsvertrag vorgesehen sein. Diese Klausel sollte sehr präzise sein und folgendes erwähnen:

  • Die übertragenen Rechte (Urheberpersönlichkeitsrechte, Vermögensrechte: Reproduktion, Darstellung usw.).
  • Betroffene Werke oder Werkarten.
  • Geografischer Umfang der Abtretung.
  • Dauer der Abtretung.
  • Separate Vergütung für diese Abtretung (kann im Gesamtpreis enthalten sein, muss aber klar erkennbar sein).

Ohne eine gültige Abtretungsklausel verfügt das Unternehmen in der Regel nur über ein eingeschränktes Nutzungsrecht an dem Werk oder der Erfindung, was die vollständige Nutzung einschränken kann.

Steuerliche Verpflichtungen und Versicherungen

Die unabhängigen Dienstleister in Französisch-Polynesien unterliegen eigenen steuerlichen und sozialen Verpflichtungen, die sich von denen der Angestellten unterscheiden. Das Kundenunternehmen muss keine Quellensteuer einbehalten oder Arbeitgeberbeiträge auf die Zahlungen an den Dienstleister leisten, aber es muss sicherstellen, dass der Dienstleister ordnungsgemäß registriert und regelkonform ist.

Steuerliche Verpflichtungen

  • Registrierung: Der Dienstleister muss bei den Steuerbehörden registriert sein und je nach Tätigkeit eine "Patente" (jährliche Gewerbesteuer) besitzen.
  • Rechnungsstellung: Der Dienstleister muss ordnungsgemäße Rechnungen ausstellen, die insbesondere seine Steuer- oder Patente-Nummer enthalten.
  • Einkommensteuererklärung und -zahlung: Der Dienstleister erklärt seine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit in der Kategorie der Bénéfices Industriels et Commerciaux (BIC) oder der Bénéfices Non Commercial (BNC), je nach Art der Tätigkeit. Die Steuer wird auf den Gewinn (Einnahmen minus abzugsfähige Betriebsausgaben) berechnet. Die Zahlungen erfolgen in Raten und Endabrechnung.
  • Spezifische Steuern: Je nach Tätigkeit können weitere Steuern anfallen.

Soziale Verpflichtungen

  • Mitgliedschaft bei der CPS: Der Dienstleister muss sich bei der Caisse de Prévoyance Sociale (CPS) als selbstständiger Arbeiter (TNS) anmelden. Er zahlt Beiträge für Kranken-, Mutterschafts-, Invaliditäts-, Todes- und Rentenversicherung.
  • Zahlung der Sozialabgaben: Die Sozialbeiträge werden auf Basis seiner Einkünfte berechnet und regelmäßig an die CPS abgeführt.

Versicherungen

Obwohl es keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung für alle Dienstleister gibt, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, wird diese dringend empfohlen und ist in bestimmten Branchen oder bei bestimmten Kunden sogar vorgeschrieben. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die der Dienstleister Dritten oder Kunden im Rahmen seiner Tätigkeit zufügen könnte. Der Dienstleistungsvertrag kann die Verpflichtung enthalten, bestimmte Versicherungen abzuschließen und aufrechtzuerhalten.

Gängige Branchen mit Einsatz von unabhängigen Dienstleistern

Viele Branchen in Französisch-Polynesien greifen auf unabhängige Dienstleister zurück, um Flexibilität, Fachkompetenz oder die Bewältigung von Arbeitsspitzen ohne dauerhafte Erhöhung der Stammbelegschaft zu gewährleisten.

Hier einige Beispiele für Branchen und typische Aufgabenbereiche für unabhängige Dienstleister:

Branche Typische Aufgabenbereiche
Tourismus & Hotellerie Reiseleiter, Fotografen, Animateure, Marketingberater, Spezialwartung
Bauwesen & BTP Fachhandwerker (Elektriker, Klempner, Fliesenleger), Architekten, Planungsbüros, unabhängige Bauleiter
Dienstleistungen für Unternehmen Berater (Strategie, HR, Finanzen), Trainer, Buchhalter, Anwälte, Grafiker, Webentwickler, Community-Manager
Medien & Kommunikation Freie Journalisten, Videografen, Cutter, Übersetzer, Pressesprecher
Gesundheit & Wellness Heilpraktiker, freiberufliche Krankenschwestern, Fitnesstrainer, Therapeuten
Veranstaltungsmanagement Veranstaltungsorganisatoren, technische Dienstleister (Ton, Licht), Künstler, Caterer
Landwirtschaft & Fischerei Spezialisierte Beratung, saisonale Arbeiten, Wartung von Geräten

Der Einsatz von unabhängigen Dienstleistern ermöglicht es Unternehmen, auf spezielle Kompetenzen zuzugreifen, ohne die Verpflichtungen eines Angestelltenverhältnisses eingehen zu müssen, vorausgesetzt, die Beziehung wird korrekt qualifiziert und gemäß den geltenden Vorschriften verwaltet.

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