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Französisch-Polynesien

Mitarbeiterrechte und Schutzmaßnahmen

Erkunden Sie die Rechte der Arbeitnehmer und den rechtlichen Schutz in Französisch-Polynesien

Kündigung

In Französisch-Polynesien schreibt das Arbeitsgesetzbuch vor, dass ein Arbeitgeber einen realen und ernsthaften Grund ("cause réelle et sérieuse") für die Kündigung angeben muss. Die Kündigungsgründe werden im Allgemeinen in zwei Kategorien unterteilt: persönliche Gründe und wirtschaftliche Gründe.

Persönliche Gründe

Persönliche Gründe beziehen sich auf die Leistung oder das Verhalten des Arbeitnehmers. Unzureichende Leistung, wiederholtes Nichterreichen von Zielen und die Unfähigkeit, sich an die Anforderungen des Arbeitsplatzes anzupassen, können als persönliche Gründe angesehen werden. Schwerwiegendes Fehlverhalten wie Diebstahl oder Gewalt, wiederholter Ungehorsam oder unbefugte Abwesenheiten fallen ebenfalls in diese Kategorie.

Wirtschaftliche Gründe

Wirtschaftliche Gründe für eine Kündigung umfassen finanzielle Schwierigkeiten des Unternehmens, die eine Umstrukturierung oder Stellenabbau erfordern, sowie technologische Veränderungen, die zur Eliminierung der Position des Arbeitnehmers führen.

Kündigungsfristen

Die Kündigungsfrist hängt von der Dienstzeit des Arbeitnehmers und dem Kündigungsgrund ab. Für Arbeitnehmer mit weniger als sechs Monaten Dienstzeit beträgt die Kündigungsfrist 24 Stunden für stundenweise bezahlte und 7 Tage für monatlich bezahlte Arbeitnehmer. Für Arbeitnehmer mit 6 Monaten bis 2 Jahren Dienstzeit beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat. Für Arbeitnehmer mit mehr als 2 Jahren Dienstzeit beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate. Diese Kündigungsfristen können durch Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge verlängert werden.

Abfindung

Eine Abfindung ist in Französisch-Polynesien obligatorisch, außer in Fällen von schwerwiegendem Fehlverhalten des Arbeitnehmers. Die Berechnung basiert auf der Dienstzeit und dem Gehalt des Arbeitnehmers. Die Mindestabfindung beträgt ungefähr 1/4 eines Monatsgehalts pro Dienstjahr für die ersten zehn Jahre, danach 1/3 eines Monatsgehalts pro Dienstjahr.

Verfahrensgerechtigkeit und vorherige Genehmigung

Arbeitgeber müssen strenge Verfahrensschritte einhalten, wenn sie einen Arbeitnehmer kündigen, einschließlich der Bereitstellung eines schriftlichen Grundes und der Möglichkeit für den Arbeitnehmer, sich zu verteidigen. Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen können eine vorherige behördliche Genehmigung erfordern. Das Arbeitsrecht in Französisch-Polynesien kann komplex sein, und es ist ratsam, einen auf Arbeitsrecht in Französisch-Polynesien spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren, um die Einhaltung und fallbezogene Beratung sicherzustellen.

Diskriminierung

Das französische Recht, das in Französisch-Polynesien anwendbar ist, bietet einen robusten Schutz vor Diskriminierung. Das Gesetz schützt vor Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, familiärer Situation oder Schwangerschaft, körperlichem Erscheinungsbild, Nachnamen, Wohnort, Gesundheitszustand, Autonomieverlust, Behinderung, genetischen Merkmalen, religiösen Überzeugungen, politischen Meinungen, gewerkschaftlichen Aktivitäten, Alter und moralischen Sitten (Moeurs).

Geschützte Merkmale

Der französische Arbeitskodex (Code du Travail) - Artikel L1132-1, bietet Schutz vor Diskriminierung aufgrund der folgenden Merkmale:

  • Herkunft
  • Geschlecht
  • Sexuelle Orientierung
  • Geschlechtsidentität
  • Familiäre Situation oder Schwangerschaft
  • Körperliches Erscheinungsbild
  • Nachname
  • Wohnort
  • Gesundheitszustand
  • Autonomieverlust
  • Behinderung
  • Genetische Merkmale
  • Religiöse Überzeugungen
  • Politische Meinungen
  • Gewerkschaftliche Aktivitäten
  • Alter
  • Moralische Sitten (Moeurs)

Rechtsbehelfsmechanismen

Personen, die in Französisch-Polynesien Diskriminierung erfahren, haben mehrere Möglichkeiten, um Abhilfe zu suchen:

  • Verteidiger der Rechte (Défenseur des Droits): Dies ist eine unabhängige Institution, die Diskriminierungsbeschwerden bearbeitet, Mediation anbietet und möglicherweise bei rechtlichen Schritten unterstützt.
  • Arbeitsgerichte (Conseil de Prud'hommes): Arbeitnehmer können bei Arbeitsgerichten Fälle im Zusammenhang mit Diskriminierung einreichen.
  • Strafanzeigen: In schweren Fällen können Personen Strafanzeigen wegen Diskriminierung erstatten, die nach französischem Recht eine Straftat darstellt.

Arbeitgeberverantwortlichkeiten

Arbeitgeber in Französisch-Polynesien haben eine proaktive Rolle bei der Verhinderung und Bekämpfung von Diskriminierung:

  • Nichtdiskriminierungspolitik: Arbeitgeber sollten klare Richtlinien zur Verhinderung von Diskriminierung und Belästigung umsetzen und diese effektiv an die Mitarbeiter kommunizieren.
  • Schulungen: Arbeitgeber sollten Schulungen zur Antidiskriminierung für alle Mitarbeiter anbieten, insbesondere für Manager, die an Einstellungs- und Beförderungsentscheidungen beteiligt sind.
  • Beschwerdemechanismen: Arbeitgeber sollten interne Verfahren zur Meldung und Untersuchung von Diskriminierungsbeschwerden zeitnah und vertraulich einrichten.
  • Disziplinarmaßnahmen: Arbeitgeber sollten geeignete Disziplinarmaßnahmen gegen Mitarbeiter ergreifen, die sich diskriminierend verhalten haben.

Zusätzliche Hinweise

Französisch-Polynesien, als Teil von Frankreich, hält sich auch an Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union.

Arbeitsbedingungen

Französisch-Polynesien, eine überseeische Gebietskörperschaft Frankreichs, hält sich an die französischen Arbeitsgesetze, die Mindeststandards für Arbeitsbedingungen festlegen. Dies umfasst Regelungen zu Arbeitszeiten, Ruhezeiten und ergonomischen Anforderungen.

Arbeitszeiten

Die Standardarbeitswoche in Frankreich, die auch für Französisch-Polynesien gilt, beträgt 35 Stunden. Die maximale gesetzliche Arbeitswoche beträgt 48 Stunden, einschließlich Überstunden. Überstunden werden in der Regel höher vergütet als die reguläre Arbeitszeit.

Ruhezeiten

Französisch-Polynesien hält sich an die europäische Arbeitszeitrichtlinie, die eine tägliche Mindestruhezeit von 11 aufeinanderfolgenden Stunden vorschreibt. Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens eine 24-stündige Ruhezeit pro Woche, typischerweise am Sonntag. Arbeitnehmer haben gesetzlich Anspruch auf mindestens fünf Wochen bezahlten Jahresurlaub pro Jahr.

Ergonomische Anforderungen

Das französische Arbeitsrecht legt großen Wert auf Arbeitssicherheit und Ergonomie. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Dies beinhaltet die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes, der darauf ausgelegt ist, Muskel-Skelett-Erkrankungen zu minimieren. Das französische Nationale Institut für Forschung und Sicherheit zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (INRS) veröffentlicht ergonomische Empfehlungen, die Arbeitgeber nutzen können.

Während dies die nationalen Mindeststandards sind, können Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge in Französisch-Polynesien großzügigere Arbeitsbedingungen vorsehen.

Gesundheit und Sicherheit

Französisch-Polynesien, eine überseeische Gebietskörperschaft Frankreichs, übernimmt seinen Gesundheits- und Sicherheitsrahmen aus dem französischen Arbeitsgesetzbuch (Code du Travail) und ergänzenden Vorschriften. Dieser Rahmen legt die Pflichten der Arbeitgeber, die Rechte der Arbeitnehmer und die Durchsetzungslandschaft fest.

Pflichten der Arbeitgeber

Arbeitgeber in Französisch-Polynesien tragen die Hauptverantwortung für die Gewährleistung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds. Das französische Arbeitsgesetzbuch beschreibt ihre wichtigsten Pflichten:

  • Risikobewertung und Prävention: Arbeitgeber müssen Risikobewertungen durchführen, um potenzielle Gefahren zu identifizieren und präventive Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko von Unfällen und Berufskrankheiten zu minimieren.
  • Information und Schulung: Arbeitnehmer müssen über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken informiert und in sicheren Arbeitspraktiken geschult werden.
  • Bereitstellung von PSA: Arbeitgeber sind verpflichtet, persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitzustellen, die für die spezifischen Arbeitsaufgaben geeignet ist.
  • Medizinische Überwachung: In bestimmten Hochrisikoberufen können Arbeitgeber verpflichtet sein, die medizinische Überwachung der Arbeitnehmer zu ermöglichen.

Rechte der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer in Französisch-Polynesien haben entsprechende Rechte in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit:

  • Sicheres Arbeitsumfeld: Das Recht, an einem Arbeitsplatz zu arbeiten, an dem Gesundheits- und Sicherheitsrisiken angemessen kontrolliert werden.
  • Information und Schulung: Das Recht, Informationen und Schulungen zu Gesundheits- und Sicherheitsfragen zu erhalten.
  • Verweigerung unsicherer Arbeit: Das Recht, Arbeiten abzulehnen, die ihrer Meinung nach eine ernsthafte Bedrohung für ihre Gesundheit oder Sicherheit darstellen.

Durchsetzungsbehörden

Die Durchsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften in Französisch-Polynesien erfordert eine gemeinsame Anstrengung:

  • DIRECCT (Directions régionales des entreprises, de la concurrence, de la consommation, du travail et de l'emploi): Diese regionale Abteilung, die dem Arbeitsministerium untersteht, führt Arbeitsplatzinspektionen durch und stellt die Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften sicher.
  • Gesundheitsdienste: Arbeitsmedizinische Dienste arbeiten mit Arbeitgebern zusammen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer zu fördern.
  • Sozialversicherung: Das französische Sozialversicherungssystem bietet Entschädigungen für arbeitsbedingte Verletzungen und Krankheiten.

Zusätzliche Überlegungen

  • Spezifische Vorschriften: Bestimmte Branchen oder Tätigkeiten können zusätzliche Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften haben, die über den allgemeinen Rahmen hinausgehen.
  • Arbeitnehmervertreter: Arbeitnehmervertreter (délégués du personnel oder comités sociaux et économiques) spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
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