Rivermate | Französisch Polynesien landscape
Rivermate | Französisch Polynesien

Urlaub in Französisch Polynesien

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Understand employee leave entitlements and policies in Französisch Polynesien

Updated on April 27, 2025

Verwaltung der Urlaubsansprüche von Mitarbeitenden in Französisch-Polynesien erfordert ein klares Verständnis der lokalen Arbeitsgesetze und Vorschriften. Diese Bestimmungen stellen sicher, dass Mitarbeitende ausreichend Freizeit für Erholung, Feiertage, Krankheit und bedeutende Lebensereignisse erhalten, was zu einem rechtskonformen und unterstützenden Arbeitsumfeld beiträgt. Arbeitgeber, die im Gebiet tätig sind, müssen diese gesetzlichen Anforderungen einhalten, um eine faire Behandlung und rechtliche Konformität zu gewährleisten.

Die Navigation durch die Details der Urlaubsansammlung, die Beobachtung öffentlicher Feiertage, die Regeln für Krankengeld und verschiedene Arten von Sonderurlaub ist entscheidend für eine effektive Personalverwaltung. Dieser Leitfaden skizziert die wichtigsten Aspekte der Urlaubsrichtlinien, die in Französisch-Polynesien gelten, und bietet wesentliche Informationen für Arbeitgeber.

Jahresurlaub

Mitarbeitende in Französisch-Polynesien haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub basierend auf ihrer Dauer der Beschäftigung. Der Mindestanspruch beträgt in der Regel 2,5 Arbeitstage pro Monat tatsächlicher Beschäftigung. Dieser Anspruch sammelt sich über einen Referenzzeitraum an, der typischerweise vom 1. Juni des Vorjahres bis zum 31. Mai des laufenden Jahres reicht.

  • Mindestanspruch: 2,5 Arbeitstage pro Monat tatsächlicher Beschäftigung.
  • Gesamtjahresurlaub: 30 Arbeitstage pro Jahr bei voller Beschäftigungsdauer (12 Monate x 2,5 Tage).
  • Ansammlungszeitraum: Typischerweise vom 1. Juni bis zum 31. Mai.
  • Inanspruchnahme des Urlaubs: Der Urlaub wird in der Regel im Jahr nach dem Ansammlungszeitraum genommen. Der Zeitpunkt wird oft durch Tarifverträge oder Unternehmenspolitik bestimmt, aber der Arbeitgeber muss den Antrag des Mitarbeitenden berücksichtigen.
  • Aufteilung des Urlaubs: Der Jahresurlaub kann grundsätzlich aufgeteilt werden, aber ein Teil muss mindestens 12 aufeinanderfolgende Arbeitstage zwischen zwei Wochenruhezeiten umfassen.
  • Zahlung: Mitarbeitende erhalten während des Jahresurlaubs ihr normales Gehalt.

Öffentliche Feiertage

Französisch-Polynesien beobachtet im Laufe des Jahres eine Reihe von öffentlichen Feiertagen. Mitarbeitende haben in der Regel Anspruch auf einen bezahlten freien Tag an diesen Daten. Wenn ein Mitarbeitender an einem Feiertag arbeiten muss, können spezielle Ausgleichsregelungen gelten, die oft eine erhöhte Bezahlung oder einen Ausgleichstag vorsehen, abhängig vom jeweiligen Feiertag und Tarifverträgen.

Hier sind die standardmäßigen öffentlichen Feiertage in Französisch-Polynesien für 2025:

Datum Feiertag
1. Januar Neujahrstag
21. April Ostermontag
1. Mai Tag der Arbeit
8. Mai Tag des Sieges in Europa
29. Mai Himmelfahrt
9. Juni Pfingstmontag
14. Juli Bastille-Tag
15. August Mariä Himmelfahrt
1. November Allerheiligen
11. November Armistizetag
25. Dezember Weihnachten

Hinweis: Es können auch lokale Feiertage oder Beobachtungen bestehen.

Krankheitsurlaub

Mitarbeitende in Französisch-Polynesien haben Anspruch auf Krankheitsurlaub, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig sind. Es gelten spezifische Regeln für die Dauer des bezahlten Krankheitsurlaubs und die Anforderungen an eine medizinische Bescheinigung.

  • Mitteilung: Mitarbeitende müssen ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über ihre Abwesenheit aufgrund von Krankheit informieren.
  • Medizinische Bescheinigung: Eine medizinische Bescheinigung ist in der Regel erforderlich, meist innerhalb von 48 Stunden nach Beginn der Abwesenheit, insbesondere bei längeren Abwesenheiten (z. B. 48 Stunden oder 3 Tage, je nach Vereinbarungen).
  • Zahlung: Der Arbeitgeber ist oft verpflichtet, das Gehalt des Mitarbeitenden für einen bestimmten Zeitraum aufrechtzuerhalten, vorausgesetzt, der Mitarbeitende erfüllt bestimmte Bedingungen (z. B. Beschäftigungsdauer, fristgerechte Vorlage der medizinischen Bescheinigung). Die Dauer des vom Arbeitgeber gezahlten Krankheitsurlaubs und der Prozentsatz des Gehalts können je nach Tarifvertrag und Beschäftigungsdauer variieren. Nach Ablauf der Arbeitgeberpflicht können Sozialversicherungsleistungen Einkommensersatz bieten.
  • Sozialversicherung: Die Sozialversicherungskasse des Mitarbeitenden (Caisse de Prévoyance Sociale - CPS) spielt eine bedeutende Rolle bei der Bereitstellung von Taggeldern für längere Krankheitszeiten, vorbehaltlich der Anspruchsvoraussetzungen.

Elternzeit

Das Recht in Französisch-Polynesien sieht verschiedene Arten von Elternzeit vor, einschließlich Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsurlaub, um Mitarbeitende bei der Aufnahme eines neuen Kindes zu unterstützen.

  • Mutterschaftsurlaub:
    • Dauer: Typischerweise 16 Wochen (6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und 10 Wochen danach). Diese Dauer kann bei Mehrlingsgeburten oder medizinischen Komplikationen verlängert werden.
    • Zahlung: Mutterschaftsurlaub wird hauptsächlich durch Sozialversicherungsleistungen (CPS) abgedeckt, die tägliche Zulagen auf Basis des Gehalts des Mitarbeitenden gewähren. Der Arbeitgeber zahlt in der Regel kein Gehalt während dieser Zeit, obwohl einige Tarifverträge die Sozialversicherungsleistungen ergänzen können.
  • Vaterschaftsurlaub:
    • Dauer: Eine bestimmte Anzahl von Tagen wird dem Vater oder dem Ehepartner/Partner der Mutter gewährt. Die genaue Dauer ist gesetzlich festgelegt und kann eine feste Anzahl von Arbeitstagen sein.
    • Zahlung: Vaterschaftsurlaub wird ebenfalls typischerweise durch Sozialversicherungsleistungen (CPS) vergütet.
  • Adoptionsurlaub:
    • Dauer: Wird Mitarbeitenden gewährt, die ein Kind adoptieren. Die Dauer variiert je nach Anzahl der adoptierten Kinder und ob die Adoption national oder international ist. Sie ist oft vergleichbar mit Mutterschaftsurlaub.
    • Zahlung: Die Entschädigung erfolgt durch Sozialversicherungsleistungen (CPS).

Andere Arten von Urlaub

Neben dem regulären Urlaub, öffentlichen Feiertagen, Krankheitsurlaub und Elternzeit können Mitarbeitende in Französisch-Polynesien Anspruch auf andere Arten von Sonderurlaub für bestimmte persönliche Ereignisse oder Umstände haben.

  • Trauerurlaub: Mitarbeitende erhalten in der Regel einige Tage bezahlten Urlaub bei Tod eines nahen Familienmitglieds (Ehepartner, Kind, Eltern usw.). Die genaue Dauer hängt von der Beziehung ab und kann gesetzlich oder tariflich geregelt sein.
  • Hochzeitsurlaub: Mitarbeitende haben in der Regel Anspruch auf einige Tage bezahlten Urlaub für ihre eigene Heirat.
  • Urlaub für Familienereignisse: Urlaub kann für andere Familienereignisse gewährt werden, wie die Hochzeit eines Kindes oder die Mitteilung einer Behinderung bei einem Kind.
  • Studienurlaub: Unter bestimmten Bedingungen können Mitarbeitende Anspruch auf Urlaub zur Weiterbildung oder Ausbildung haben.
  • Sabbatical: Obwohl kein gesetzliches Recht für alle Mitarbeitenden, können einige Tarifverträge oder Unternehmensrichtlinien die Möglichkeit eines längeren unbezahlten Sabbaticals nach einer bestimmten Beschäftigungszeit vorsehen.
  • Urlaub für öffentlichen Dienst/bürgerliche Pflichten: Mitarbeitende können Urlaub erhalten, um bestimmte bürgerliche Verpflichtungen zu erfüllen oder am öffentlichen Dienst teilzunehmen.

Die spezifischen Bedingungen, Dauer und mögliche Zahlungen für diese Urlaubsarten sind oft im französisch-polynesischen Arbeitsgesetzbuch und in anwendbaren Tarifverträgen detailliert geregelt.

Martijn
Daan
Harvey

Bereit, Ihr globales Team zu erweitern?

Sprechen Sie mit einem Experten