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Französisch-Polynesien

Steuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Französisch-Polynesien

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Französisch-Polynesien haben Arbeitgeber mehrere Steuerverpflichtungen, die hauptsächlich Beiträge zur Caisse de Prévoyance Sociale (CPS), dem Sozialversicherungsfonds, umfassen.

Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitgeber leisten Beiträge zu verschiedenen Aspekten der CPS:

  • Kranken-, Mutterschafts-, Invaliditäts- und Todesfallversicherung: Arbeitgeber leisten einen Prozentsatz der Gehälter der Mitarbeiter, um Gesundheitsversorgung, Invalidität und verwandte Leistungen abzudecken.
  • Altersrente: Arbeitgeber leisten erhebliche Beiträge zur Finanzierung der Renten der Mitarbeiter.
  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten: Beiträge decken Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab.
  • Familienzulagen: Arbeitgeber leisten Beiträge zur Finanzierung verschiedener Familienleistungsprogramme.

Andere Pflichtbeiträge

Es gibt weitere Pflichtbeiträge, die Arbeitgeber leisten müssen:

  • Arbeitslosenbeiträge: Es kann sein, dass Arbeitgeber einen kleinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung leisten müssen.
  • Lohnsteuern: Arbeitgeber können für lohnsteuerliche Abgaben verantwortlich sein, die spezifisch für Französisch-Polynesien sind und als Prozentsatz der Gesamtgehälter berechnet werden.

Wichtige Überlegungen

Es gibt mehrere wichtige Überlegungen für Arbeitgeber:

  • Spezifische Sätze: Die Beitragssätze variieren und können sich ändern, daher ist es wichtig, die neuesten Zahlen von der CPS in Französisch-Polynesien zu erhalten.
  • Meldung und Zahlung: Arbeitgeber müssen sich bei der CPS registrieren, Mitarbeiterbeiträge einbehalten, ihre eigenen hinzufügen und regelmäßige Zahlungen leisten.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Französisch-Polynesien gibt es ein progressives Einkommensteuersystem. Die Steuerklassen können sich ändern, daher ist es ratsam, die Einkommensteuer mit offiziellen Online-Tools zu berechnen oder professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Beiträge zur Sozialversicherung der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer in Französisch-Polynesien zahlen Beiträge zur Caisse de Prévoyance Sociale (CPS), dem Sozialversicherungsfonds. Dies umfasst:

  • Kranken-, Mutterschafts-, Invaliditäts- und Todesfallversicherung: Ein bestimmter Prozentsatz des Gehalts des Arbeitnehmers wird abgezogen, um Gesundheitsversorgung, Invalidität und verwandte Leistungen abzudecken.
  • Rentenversicherung: Arbeitnehmer leisten Beiträge zur Finanzierung ihrer Renten.
  • Familienzulagen: Ein kleiner Beitrag kann in verschiedene Familienleistungsprogramme fließen.

Weitere Abzüge für Arbeitnehmer

  • Gewerkschaftsbeiträge: Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, Gewerkschaftsbeiträge von ihrem Gehalt abziehen zu lassen.

Wichtige Faktoren zu beachten

  • Lohnsteuerabzug: Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die Einkommensteuer (falls zutreffend) und die Sozialversicherungsbeiträge von den Gehältern ihrer Arbeitnehmer abzuziehen.
  • Spezifische Beratung: Steuerregelungen und Sozialversicherungsbeiträge können sich ändern.

Für vollständige Genauigkeit ist es immer ratsam, sich an die Caisse de Prévoyance Sociale (CPS) in Französisch-Polynesien oder an Steuerfachleute, die sich auf Französisch-Polynesien spezialisiert haben, zu wenden.

Mehrwertsteuer

Französisch-Polynesien arbeitet mit einem System der Steuern auf Waren und Dienstleistungen, anstatt eines traditionellen Mehrwertsteuersystems. Dazu gehört die Taxe Générale sur les Services (TGS), die auf die Erbringung von Dienstleistungen innerhalb von Französisch-Polynesien angewendet wird, sowie die Taxe de Gestion et de Promotion du Service (TGPS), eine zusätzliche, kleinere Steuer auf Dienstleistungen.

Wichtige Überlegungen für Dienstleistungen

Es ist entscheidend festzustellen, wo Ihre Dienstleistung als erbracht gilt, da dies bestimmt, ob TGS/TGPS anwendbar sind. Spezifische Anleitungen dazu sind wahrscheinlich bei den Steuerbehörden von Französisch-Polynesien erhältlich. Es lohnt sich auch zu prüfen, ob innerhalb des TGS/TGPS-Systems für bestimmte B2B-Dienstleistungen Mechanismen der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft existieren. Dienstleistungen, die an Unternehmen oder Einzelpersonen innerhalb von Französisch-Polynesien erbracht werden, unterliegen wahrscheinlich der Besteuerung nach TGS/TGPS.

Registrierung und Berichterstattung

Unternehmen, die steuerpflichtige Dienstleistungen in Französisch-Polynesien erbringen, müssen sich möglicherweise für TGS/TGPS registrieren. Sie müssen wahrscheinlich auch regelmäßige Steuererklärungen einreichen und Zahlungen von TGS/TGPS an die zuständigen Behörden in Französisch-Polynesien leisten.

Wichtige Überlegungen

Detaillierte Aufschlüsselungen des TGS/TGPS-Systems, wie es auf Dienstleistungen angewendet wird, sind online selten zu finden. Daher ist es unerlässlich, sich mit dem Steueramt von Französisch-Polynesien (Direction des Impôts et des Contributions Publiques - DICP) und Steuerfachleuten, die sich auf Französisch-Polynesien spezialisiert haben, zu beraten.

Steuervergünstigungen

Der Standardsteuersatz für Unternehmen beträgt 25% für das Jahr, das am 31. Dezember 2023 endet. Für bestimmte Branchen, wie Bergbauunternehmen, Finanz- und Kreditinstitute sowie Leasinggesellschaften, gilt ein höherer Satz von 33%. Dieser Satz wird jedoch ab 2027 schrittweise auf 25% gesenkt, vorbehaltlich bestimmter Bedingungen.

Steuerbefreiungen für neue Unternehmen

Neue Unternehmen in Französisch-Polynesien können in den ersten 12 Monaten ihrer Tätigkeit von einer Steuerbefreiung profitieren.

Ermäßigte Sätze für Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien

Wenn Ihr Unternehmen Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt, können Sie sich für einen ermäßigten Körperschaftsteuersatz von 20% qualifizieren.

Spezifische Anreize für Großinvestitionen

Die Regierung von Französisch-Polynesien bietet erhebliche Steuervorteile für qualifizierte Großinvestitionen im Hotel- und Tourismussektor. Diese Anreize umfassen:

Zollbefreiungen

Befreiung von Steuern und Abgaben auf importierte Waren, die für den Bau, die Erweiterung oder Renovierung von Hotels und anderen tourismusbezogenen Gebäuden erforderlich sind.

Befreiung von verschiedenen Gebühren und Steuern

Die Befreiungen umfassen Umwelt-, Landwirtschafts- und Fischereigebühren, Steuern auf Großprojekte und Straßen, die Verbrauchssteuer, die Tourismusentwicklungssteuer, Steuern auf importierte elektrische Ausrüstung, Zollgebühren für Informationstechnologie und die Mautsteuer.

Befreiung von Grund- und Körperschaftssteuern

Unternehmen können eine 15-jährige Befreiung von Grundsteuern auf fertiggestellte Bauwerke und eine 10-jährige Befreiung von Körperschaftsgewinnsteuern erhalten, sobald der Hotelbetrieb beginnt.

Keine Einkommenssteuer, Vermögenssteuer oder Erbschaftssteuer

Französisch-Polynesien bietet ein äußerst günstiges Steuerklima ohne Einkommenssteuer für Einzelpersonen, ohne Vermögenssteuern und ohne Erbschaftssteuern.

Zusätzliche Überlegungen

Für die Anreize bei Großinvestitionen gelten spezifische Zulassungskriterien. Konsultieren Sie die zuständigen Behörden oder Steuerberater in Französisch-Polynesien, um festzustellen, ob Ihr Unternehmen qualifiziert ist.

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