Die Lohn- und Steuerpflichtenverwaltung in Französisch-Polynesien weist spezifische Merkmale auf, die Arbeitgeber beherrschen müssen, um ihre Konformität sicherzustellen. Das französisch-polynesische Steuersystem, das sich vom System des Mutterlandes Frankreich unterscheidet, schreibt genaue Regeln in Bezug auf Sozialabgaben, Quellensteuer auf Einkommen der Arbeitnehmer und Steuererklärungen vor. Das Verständnis dieser Verpflichtungen ist für jedes Unternehmen, das auf diesem Gebiet tätig ist, unerlässlich, egal ob es sich um eine lokale Einheit oder ein ausländisches Unternehmen handelt, das Personal vor Ort beschäftigt.
Für das Jahr 2025 sind Arbeitgeber in Französisch-Polynesien verpflichtet, verschiedene Sozialabgaben und Steuern auf die Gehälter zu entrichten. Diese Beiträge werden hauptsächlich an die Caisse de Prévoyance Sociale (CPS) gezahlt und decken unterschiedliche Zweige des sozialen Schutzes ab. Die Beitragssätze werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, wobei der Arbeitgeber für die Berechnung, die Quellensteuer auf das Gehalt des Arbeitnehmers und die Gesamtauszahlung an die Sammelstelle verantwortlich ist. Die Berechnungsgrundlage dieser Beiträge ist in der Regel das Bruttogehalt, manchmal mit spezifischen Höchstgrenzen je nach Art des Beitrags.
Steuerliche Verpflichtungen des Arbeitgebers
Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitgeberbeiträge zu leisten und die Arbeitnehmerbeiträge zu erheben, um sie an die CPS abzuführen. Die wichtigsten Beiträge umfassen die Krankenversicherung, Familienleistungen, Altersversicherung und Arbeitsunfälle. Die genauen Sätze können von Jahr zu Jahr oder je nach Branche leicht variieren, aber die erwarteten allgemeinen Sätze für 2025 sind wie folgt:
Beitragsart (Zweig) | Arbeitgeberanteil | Arbeitnehmeranteil | Berechnungsgrundlage |
---|---|---|---|
Krankenversicherung (AMO) | X % | Y % | Bruttogehalt |
Familienleistungen | A % | B % | Bruttogehalt |
Altersversicherung | C % | D % | Bruttogehalt |
Arbeitsunfälle | E % | 0 % | Bruttogehalt |
Weitere Beiträge (z.B. FSL) | F % | G % | Bruttogehalt |
Hinweis: Die genauen Sätze (hier durch X, Y, A, B, C, D, E, F, G dargestellt) sind bei den offiziellen Veröffentlichungen der CPS für 2025 zu prüfen, da sie leichten gesetzlichen Änderungen unterliegen können.
Neben den Sozialabgaben können weitere auf die Gehälter erhobene Steuern anfallen, wie die Contribution de Solidarité Territoriale (CST) auf die Einkünfte aus Tätigkeit, wobei ein Teil vom Arbeitgeber oder vom Arbeitgeber selbst getragen werden kann.
Quellensteuer auf Einkommen
Seit der Reform der Einkommensteuer der natürlichen Personen (IRPP) sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Quellensteuer auf die an ihre steuerlichen ansässigen Arbeitnehmer in Französisch-Polynesien gezahlten Gehälter einzubehalten. Diese Quellensteuer stellt eine Vorauszahlung auf die jährliche Einkommensteuer des Arbeitnehmers dar. Die Höhe der Quellensteuer hängt vom Einkommensniveau des Arbeitnehmers und seiner familiären Situation (Anzahl der Steueranteile) ab.
Die Berechnung der Quellensteuer basiert auf einem progressiven Tarif, ähnlich dem IRPP-Jahrestarif, aber monatlich oder entsprechend der Lohnzahlungsperiode angewendet. Der Arbeitgeber nutzt die vom Arbeitnehmer bereitgestellten Informationen (oder direkt vom Finanzamt über ein Informationssystem), um den anwendbaren Steuersatz zu bestimmen.
Einkommensspanne (jährlich) | Steuersatz |
---|---|
Bis T1 F CFP | 0 % |
Von T1 bis T2 F CFP | Taux 1 % |
Von T2 bis T3 F CFP | Taux 2 % |
... | ... |
Über Tn F CFP | Taux N % |
Hinweis: Die Schwellenwerte (T1, T2 usw.) und die genauen Sätze des progressiven Tarifs für 2025 sind durch das Finanzgesetz des Territoriums festgelegt und in den offiziellen Texten zu konsultieren.
Der Arbeitgeber ist für die genaue Berechnung dieser Quellensteuer, deren Deklaration und deren Überweisung an die Direction des Impôts et des Contributions Publiques (DICP) innerhalb eines festgelegten Zeitraums (in der Regel monatlich) verantwortlich.
Abzüge und Freibeträge für Arbeitnehmer
In Französisch-Polynesien ansässige steuerpflichtige Arbeitnehmer profitieren von verschiedenen Abzügen und Freibeträgen, die ihr jährliches zu versteuerndes Einkommen mindern, auch wenn die Quellensteuer auf monatlicher Basis berechnet wird. Obwohl diese Elemente hauptsächlich bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, ist es für den Arbeitgeber nützlich, die Grundprinzipien zu kennen.
Die wichtigsten Elemente, die das zu versteuernde Einkommen mindern können, sind:
- Pauschalabzug: Ein Prozentsatz des Bruttogehalts kann für berufliche Aufwendungen angewandt werden (oft 10 %), mit einer Obergrenze.
- Abzugsfähige Ausgaben: Bestimmte Ausgaben können vom Gesamteinkommen abgezogen werden, z.B.:
- Obligatorische Sozialabgaben (Arbeitnehmeranteil).
- Bestimmte Lebens- oder Zusatzrentenversicherungen innerhalb festgelegter Grenzen.
- Unterhaltszahlungen.
- Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen.
- Steuergutschriften und -ermäßigungen: Steuerliche Vorteile können für bestimmte Ausgaben gewährt werden (z.B. Kinderbetreuungskosten, Beschäftigung eines Haushaltsangestellten) oder Investitionen, wobei diese direkt vom Arbeitnehmer bei seiner jährlichen Erklärung berücksichtigt werden.
Der Arbeitgeber verwaltet diese Abzüge in der Regel nicht direkt bei der Berechnung der Quellensteuer, die auf dem Tarif und der familiären Situation basiert. Es ist die Aufgabe des Arbeitnehmers, diese Elemente jährlich in seiner Steuererklärung anzugeben, um seine endgültige Steuer zu korrigieren.
Steuerkonformität und Fristen für die Deklaration
Die steuerliche Konformität im Bereich der Lohnabrechnung erfordert die Einhaltung verschiedener Fristen und Deklarationsverfahren. Arbeitgeber müssen:
- Sozialabgaben (CPS) deklarieren und zahlen: In der Regel monatlich. Jährliche Zusammenfassungsdeklarationen sind ebenfalls erforderlich. Die Fristen sind strikt, und die Nichteinhaltung kann zu Strafen und Verzugszinsen führen.
- Quellensteuer (IRPP) deklarieren und zahlen: Ebenfalls monatlich. Eine jährliche Zusammenfassung der einbehaltenen Beträge für alle Arbeitnehmer ist obligatorisch.
- Lohnabrechnungen erstellen und aushändigen: Detaillierte Lohnscheine müssen bei jeder Zahlung an die Arbeitnehmer ausgegeben werden, mit Angabe des Bruttogehalts, der abgeführten Beiträge und Abzüge, des Nettogehalts usw.
- Jährliche Steuerbescheinigungen ausstellen: Arbeitnehmern eine Zusammenfassung der gezahlten Gehälter und der einbehaltenen Quellensteuer im Laufe des Steuerjahres vorlegen, die für ihre jährliche Einkommenssteuererklärung notwendig ist.
Die genauen Fristen für Deklarationen und Zahlungen werden von der CPS und der DICP festgelegt und sind meist zu Beginn des Jahres bekanntgegeben oder auf deren Online-Portalen verfügbar. Es ist essenziell, diese Fristen einzuhalten, um Sanktionen zu vermeiden.
Besondere steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen
Ausländische Unternehmen, die Personal in Französisch-Polynesien beschäftigen, sowie ausländische Arbeitnehmer unterliegen spezifischen Regeln.
- Ausländische Unternehmen: Ein ausländisches Unternehmen, das Personal ansässig oder nicht ansässig beschäftigt, das auf dem polynesischen Gebiet arbeitet, kann als steuerpflichtige Präsenz gelten und muss sich bei den lokalen Steuer- und Sozialbehörden als Arbeitgeber registrieren. Es unterliegt dann den gleichen Verpflichtungen hinsichtlich Sozialabgaben und Quellensteuer wie lokale Unternehmen. Die Nutzung eines Employer of Record (EOR) kann diese Vorgehensweise erheblich vereinfachen, indem es dem ausländischen Unternehmen ermöglicht, legal Personal zu beschäftigen, ohne eine eigene lokale Einheit zu gründen.
- Ausländische Arbeitnehmer:
- Steuerlich ansässige: Ein ausländischer Arbeitnehmer, der seinen steuerlichen Wohnsitz in Französisch-Polynesien begründet, unterliegt der IRPP unter den gleichen Bedingungen wie ein lokaler Einwohner und profitiert von denselben Abzügen und Freibeträgen. Der Arbeitgeber führt die Quellensteuer nach den allgemeinen Regeln ab.
- Nicht steuerlich ansässige: Ausländische Arbeitnehmer, die als nicht steuerlich ansässig in Französisch-Polynesien gelten, aber Einkünfte aus Tätigkeit im Gebiet beziehen, unterliegen einem speziellen Besteuerungsregime, oft durch eine Quellensteuer auf Bruttoeinkünfte zu einem Pauschalsatz, ohne Anwendung des progressiven Tarifs oder der Freibeträge für Familien. Der Arbeitgeber muss den entsprechenden Quellensteuersatz für Nicht-Ansässige anwenden. Internationale Steuerabkommen können existieren, sind jedoch selten, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Es ist für ausländische Unternehmen unerlässlich, ihren steuerlichen Status und den ihrer Mitarbeiter in Französisch-Polynesien zu prüfen, um die korrekten Lohn- und Steuerregeln anzuwenden. Die Unterstützung durch lokale Experten oder ein EOR wird in diesen komplexen Situationen dringend empfohlen.