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Französisch-PolynesienSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Französisch-Polynesien

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Französisch-Polynesien stehen Arbeitgeber vor spezifischen Steuerpflichten, die sich hauptsächlich auf Sozialversicherungsbeiträge und andere obligatorische Zahlungen konzentrieren.

Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitgeber leisten Beiträge an die Caisse de Prévoyance Sociale (CPS), den Sozialversicherungsfonds, der Bereiche wie Krankheit, Mutterschaft, Invalidität, Todesfall, Altersrenten, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Familienzulagen abdeckt. Die spezifischen Beitragssätze können sich ändern und sollten bei der CPS überprüft werden. Seit dem 2. November 2022 beträgt der Beitragssatz des Arbeitgebers 22,99%.

Andere Obligatorische Beiträge

Andere mögliche Beiträge umfassen Arbeitslosenbeiträge und Lohnsteuern, die auf Basis der Gehälter der Mitarbeiter berechnet werden. Es ist wichtig, über die aktuellen Sätze und Vorschriften für diese Beiträge auf dem Laufenden zu bleiben.

Steuerabzüge und Beiträge der Mitarbeiter

Es gibt keine Einkommensteuer, Vermögenssteuer oder Erbschaftssteuer in Französisch-Polynesien. Allerdings leisten Mitarbeiter Beiträge zur CPS für Kranken-, Mutterschafts-, Invaliditäts-, Todesfallversicherung und Altersrenten. Gewerkschaftsbeiträge können ebenfalls abgezogen werden, falls der Mitarbeiter dies wünscht. Arbeitgeber sind verantwortlich für das Einbehalten dieser Beiträge und deren Abführung an die CPS, zusammen mit ihren eigenen Beiträgen.

Mehrwertsteuer (MwSt)

Der Standard-MwSt-Satz in Französisch-Polynesien beträgt 16%. Unternehmen, die steuerpflichtige Dienstleistungen anbieten, müssen sich möglicherweise für die MwSt. registrieren, regelmäßige Erklärungen abgeben und Zahlungen an die zuständigen Behörden leisten.

Transaktionssteuer

Unternehmen können einer Transaktionssteuer unterliegen, mit einer Abgabefrist bis zum 31. März des folgenden Jahres. Es gibt ein vereinfachtes Regime für Unternehmen mit einem Umsatz von 5.000.000 F.CFP oder weniger.

Zusätzliche Überlegungen für Unternehmen in Französisch-Polynesien

  • Steuerwohnsitz: Der Wohnsitzstatus hat Auswirkungen auf die Verpflichtungen zu Sozialversicherungsbeiträgen.
  • Vereinfachtes Steuerregime: Unternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen, können für ein vereinfachtes Steuerregime infrage kommen.
  • Registrierung und Meldung: Eine rechtzeitige Registrierung bei den zuständigen Behörden und die Einhaltung von Meldefristen sind entscheidend für die Einhaltung der Vorschriften.
  • Fachkundige Beratung: Eine Beratung durch einen lokalen Steuerexperten wird empfohlen, um genaue und aktuelle Informationen zu den Verpflichtungen der Arbeitgeber zu erhalten.

Es ist wichtig zu beachten, dass sich Steuergesetze und Vorschriften ändern können. Obwohl die hier präsentierten Informationen nach heutigem Stand, dem 5. Februar 2025, für aktuell gehalten werden, ist es stets ratsam, sich bei offiziellen Quellen oder einem Steuerberater nach den neuesten Details zu erkundigen.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

Stand heute, dem 5. Februar 2025, hat Französisch-Polynesien ein eigenes Steuersystem, das sich vom französischen Festland unterscheidet. Mehrere Abzüge und Gutschriften können die Gesamtsteuerlast für Arbeitnehmer verringern. Informationen, die spezifisch für 2025 sind, sind möglicherweise noch nicht vollständig verfügbar und basieren auf den neuesten verfügbaren Daten.

Einkommensteuer

Französisch-Polynesien hat sein eigenes Einkommensteuersystem. Sätze und Einkommensstufen können sich jährlich ändern, daher wird empfohlen, die neuesten offiziellen Ressourcen der Direction des Impôts et des Contributions Publiques (DICP) zu konsultieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.

Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitnehmer in Französisch-Polynesien leisten Beiträge zum Régime de solidarité de la Polynésie française (RSPF), das Gesundheitsversorgung, Rente und andere Sozialleistungen abdeckt. Die Beitragssätze und Einkommensgrenzen können jährlich variieren.

Sonstige Abzüge

  • Berufsausgaben: Bestimmte arbeitsbezogene Ausgaben können unter bestimmten Bedingungen abziehbar sein. Dazu können Reisekosten, Ausbildungskosten oder Mitgliedsbeiträge zu Berufsverbänden gehören. Überprüfen Sie die Berechtigung und die erforderliche Dokumentation bei der DICP.

  • Bestimmte Arten von Sparen und Investitionen: Bestimmte Sparpläne oder Investitionen können Steuervorteile bieten. Die Verfügbarkeit und die spezifischen Vorteile dieser Programme können sich im Laufe der Zeit ändern. Lassen Sie sich von einem Finanzberater für individuelle Ratschläge beraten.

Steuererklärung und Fristen

Steuerpflichtige in Französisch-Polynesien sind verpflichtet, eine jährliche Einkommensteuererklärung abzugeben. Die Frist für die Einreichung fällt in der Regel in das folgende Jahr, aber es ist wichtig, die DICP für die genaue Frist für ein bestimmtes Steuerjahr zu konsultieren. Verspätete Einreichung kann zu Strafen führen.

Arbeitgeberverantwortung

Arbeitgeber in Französisch-Polynesien sind dafür verantwortlich, Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge von den Gehältern der Arbeitnehmer abzuziehen. Sie müssen diese Beträge auch bei der DICP erklären und den Arbeitnehmern die notwendigen Unterlagen, wie Gehaltsabrechnungen mit detaillierten Abzügen, bereitstellen. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu erheblichen Strafen führen.

Mehrwertsteuer

In Französisch-Polynesien wird die Mehrwertsteuer (Value Added Tax, VAT), vor Ort bekannt als Taxe sur la Valeur Ajoutée (TVA), auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben.

Mehrwertsteuersätze in Französisch-Polynesien

  • Standardsatz: 16% (Quelle [1, 2])
  • Ermäßigter Satz 1: 13% für Dienstleistungen (Quelle [1])
  • Ermäßigter Satz 2: 5% für verschiedene Dienstleistungen und Importe (Quelle [1])
  • Befreiter Satz: 0% für Finanzdienstleistungen, Medikamente, medizinische Versorgung, Bücher und Wasser (Quelle [1])
  • Solidaritätsbeitrag: 1,5% auf alle mehrwertsteuerpflichtigen Transaktionen (Quelle [23]). Unternehmen können diesen Betrag nicht mit der Ausfuhr- oder Verkaufsmehrwertsteuer verrechnen.

Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Mehrwertsteuersätze ändern können, und es wird empfohlen, aktualisierte offizielle Quellen für die neuesten Informationen zu konsultieren. Bitte beachten Sie, dass der in Quelle [2] erwähnte Satz von 20% für allgemeine Steuern und Einfuhrzölle gilt, die die Mehrwert- oder Waren- und Dienstleistungensteuer (VAT/GST) einschließen.

Schwellenwerte für die Registrierung

Die genauen Schwellenwerte für die Mehrwertsteuerregistrierung in Französisch-Polynesien sind in den bereitgestellten Quellen nicht angegeben. Quelle [9] weist darauf hin, dass Unternehmen, die steuerpflichtige Dienstleistungen anbieten, möglicherweise zur Registrierung verpflichtet sind, jedoch werden in keiner der Quellen spezifische Daten bereitgestellt. Im Allgemeinen müssen Unternehmen, die einen bestimmten Jahresumsatz überschreiten, sich für die Mehrwertsteuer registrieren.

Einreichungsanforderungen und Fristen

Während spezifische Details und Fristen für die Einreichung von Mehrwertsteuererklärungen in Französisch-Polynesien nicht bereitgestellt werden, erwähnt Quelle [9], dass Unternehmen "wahrscheinlich" verpflichtet sind, periodische Erklärungen und Zahlungen an die zuständigen Behörden einzureichen. Einige Einblicke in frühere Fristen sind in Quelle [13] zu finden, wo das französisch-polynesische Steueramt und die öffentliche Beitragsabteilung eine Frist zur Einreichung und Zahlung der Mehrwertsteuer am 16. Januar angekündigt haben, obwohl dies für das Jahr 2023 war. Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Fristen jedes Jahr ändern können, daher wird empfohlen, die französisch-polynesischen Steuerbehörden für die aktuellsten Informationen zu konsultieren.

Steuerfreie Waren und Dienstleistungen

  • Finanzdienstleistungen
  • Medikamente und medizinische Versorgung
  • Bücher
  • Wasser

Darüber hinaus erwähnt Quelle [21] eine potenzielle Mehrwertsteuerbefreiung für Nichtansässige, die Waren über einen bestimmten Betrag kaufen und bestimmte Bedingungen erfüllen, wie z.B. den Export der Waren und die Bereitstellung der erforderlichen Dokumentation. Dies ist ein separates Verfahren von den Standardbefreiungen und hat seine eigenen Regeln.

Zusätzliche Informationen für Unternehmen

Neben der Mehrwertsteuer sollten Unternehmen, die in Französisch-Polynesien tätig sind, sich anderer potenzieller Steuern bewusst sein, wie z.B. der Körperschaftsteuer (Quelle [28] erwähnt eine Änderung des Satzes). Es ist entscheidend, über alle anwendbaren Steuern und Vorschriften informiert zu bleiben. Konsultieren Sie immer die neuesten offiziellen Veröffentlichungen der Steuerbehörden Französisch-Polynesiens oder suchen Sie professionellen Rat, um genaue Details zu den Mehrwertsteuerpflichten zu erfahren, da die hier bereitgestellten Informationen auf begrenzten Quellen basieren und möglicherweise nicht vollständig sind.

Steuervergünstigungen

Französisch-Polynesien bietet ein einzigartiges Steuerumfeld ohne persönliche Einkommensteuer. Unternehmen hingegen sind verschiedenen Steuern und Beiträgen ausgesetzt, und es stehen bestimmte Anreize zur Verfügung. Ab dem 5. Februar 2025 umfasst die Steuerlandschaft Folgendes:

Unternehmenssteuern

  • Standardrate: 25 % für die meisten Unternehmen.
  • Ermäßigter Satz: 20 % für spezifische Sektoren wie die Produktion erneuerbarer Energien.
  • Erhöhter Satz: Finanzinstitute, Leasinggesellschaften und Bergbauunternehmen zahlen derzeit einen Satz von 33 %, der bis 2027 schrittweise auf 25 % reduziert wird.

Andere Steuern und Abgaben

  • Keine Umsatzsteuer: Französisch-Polynesien hat keine Mehrwertsteuer (MWSt) oder allgemeine Umsatzsteuer, jedoch deuten laufende Reformen darauf hin, dass eventuell eine MWSt eingeführt wird.
  • Grundsteuer: Immobilien unterliegen der Grundsteuer. Die Sätze und Ausnahmen variieren je nach Immobilientyp und Standort.
  • Lohn-/Sozialbeiträge: Pflichtbeiträge finanzieren die Sozialversicherung und sind sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern zu leisten, wobei die Sätze je nach Beschäftigungsstatus variieren.
  • Einfuhrzölle: Französisch-Polynesien erhebt Einfuhrzölle, obwohl Reformen im Gange sind, um diese letztendlich zu eliminieren und durch eine MWSt zu ersetzen.
  • Touristensteuer: Eine Steuer gilt für Unterkünfte, basierend auf einem Prozentsatz des jährlichen Mietwerts, mit möglichen Reduktionen bei geringer Belegung.
  • Patentsteuern: Gelten für Unternehmen, die den Betrieb aufnehmen.

Steueranreize

  • Steuerbefreiungen für neue Unternehmen: Neue Unternehmen können für die ersten 12 Monate der Geschäftstätigkeit von Steuerbefreiungen profitieren. Außerdem profitieren diejenigen, die Immobilien vermieten, in den ersten drei Jahren ihrer Tätigkeit von vollständiger Steuerbefreiung, ausgenommen Sozialbeiträge für Ansässige.
  • Branchenspezifische Anreize: Der Unternehmenssteuersatz wird für Unternehmen in Sektoren wie erneuerbare Energien auf 20 % gesenkt. Weitere Anreize, Abzüge und Gutschriften können existieren, um Investitionen anzuziehen und bestimmte Geschäftstätigkeiten zu fördern.
  • Anreize für große Investitionen: Bestimmte Steuervorteile, einschließlich Befreiungen auf importierte Waren und andere Steuern und Gebühren, sind für erhebliche Investitionen (z. B. über XPF 40 Milliarden im Jahr 2014) im Tourismussektor, wie Hotels und damit verbundene Einrichtungen, verfügbar, mit potenziellen Befreiungen von Unternehmensgewinnen und Grundsteuern über verlängerte Zeiträume. Die Kriterien und Details zur Berechtigung sollten mit offiziellen Quellen bestätigt werden, da sich die Bedingungen und Beträge möglicherweise geändert haben.
  • Anreize für Elektro-/Hybridfahrzeuge: Steuerliche Vorteile existieren für Elektro- und Hybridfahrzeuge, einschließlich Steuerbefreiungen bei der Registrierung für bestimmte neue Elektrofahrzeuge und teilweise Befreiungen bei der Einfuhr.

Steuerverwaltung

  • Steuervertreter: Nicht ansässige Personen, die steuerpflichtige Tätigkeiten ausüben (wie Vermietungen, die einen bestimmten Umsatz übersteigen), sind in der Regel verpflichtet, einen Steuervertreter in Französisch-Polynesien zu ernennen.

Es ist wichtig, offizielle Quellen zu konsultieren oder professionellen Rat einzuholen, um die aktuellsten und detailliertesten Informationen zu den steuerlichen Vorschriften Französisch-Polynesiens zu erhalten, da sich die Spezifika ändern können. Dieser Überblick ist aktuell zum 5. Februar 2025.

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