Im Jahr 2025 führte Estland mehrere Steueränderungen ein, die Unternehmen und Einzelpersonen betreffen.
Körperschaftsteuer
- Der allgemeine Körperschaftsteuersatz wurde von 20% auf 22% erhöht. Dies gilt für alle Gewinnausschüttungen ab dem 1. Januar 2025, selbst wenn die Gewinne 2024 erzielt wurden.
- Der reduzierte Satz von 14% auf regelmäßig ausgeschüttete Dividenden wurde abgeschafft. Alle Dividendenausschüttungen werden nun mit dem Standardsatz von 22% besteuert.
- Der Vorauszahlungssatz der Einkommensteuer für Kreditinstitute stieg auf 18%.
Einkommensteuer
- Der Einkommensteuersatz für Einzelpersonen wurde von 20% auf 22% erhöht für alle Einkünfte ab dem 1. Januar 2025. Dies schließt auch Gehälter für Arbeiten im Dezember 2024 ein, wenn diese im Jahr 2025 ausgezahlt werden.
- Der monatliche Steuerfreibetrag beträgt bis zu 654 €, mit einem jährlichen Maximum von 7.848 €, abhängig vom jährlichen Bruttoeinkommen der Person. Für Rentner gelten diese Beträge als 776 € bzw. 9.312 €. Die geplante Erhöhung des festen Grundfreibetrags auf 700 € monatlich (8.400 € jährlich) wurde auf 2026 verschoben.
Sozialabgaben und andere Arbeitgeberverpflichtungen
- Der Sozialsteuersatz bleibt bei 33% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers, mit einer Mindestmonatlichen Zahlung von 270,60 € basierend auf einem monatlichen Mindestsatz von 820 €.
- Arbeitgeber zahlen auch Arbeitslosenversicherungsprämien: 0,8% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers, während Mitarbeiter 1,6% beitragen.
- Arbeitgeber müssen obligatorische Beiträge zur geförderten Altersversorgung einbehalten und abführen. Arbeitnehmer können Beiträge von 2%, 4% oder 6% ihres Bruttogehalts wählen. Der Staat zahlt zusätzlich 4% des auf den einzelnen eingeschriebenen Arbeitnehmer gezahlten Sozialbeitrags unabhängig vom gewählten Beitragssatz.
- Der Mindestlohn beträgt 886 € pro Monat oder 5,31 € pro Stunde.
- Bis zu 400 € an gesundheitsbezogenen Ausgaben pro Arbeitnehmer jährlich sind für den Arbeitgeber steuerfrei.
Mehrwertsteuer (MwSt)
- Der Standardsatz der Mehrwertsteuer beträgt bis zum 30. Juni 2025 22% und steigt ab dem 1. Juli 2025 als vorübergehende Verteidigungssteuermaßnahme auf 24%. Reduzierte Mehrwertsteuersätze von 9% und 13% gelten für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Die Registrierungsschwelle für die Mehrwertsteuer beträgt 40.000 €.
Sonstige Steuern
- Ab 2025 wurde eine neue Kraftfahrzeugsteuer eingeführt.
- Eine neue vorübergehende Verteidigungsabgabe von 2% wird dem Standardsatz der Mehrwertsteuer, der Einkommensteuer für Einzelpersonen und den Unternehmensgewinnen hinzugefügt, ab Juli 2025 für die Mehrwertsteuer und ab 2026 für die persönlichen und Unternehmenssteuern.
Im Jahr 2025 hat Estland mehrere Änderungen an seinem Steuersystem vorgenommen, die sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen betreffen.
Einkommenssteuer
- Persönliche Einkommenssteuer: Der persönliche Einkommenssteuersatz beträgt 22%. Der Grundfreibetrag bleibt bei monatlich 654 € (jährlich 7.848 €), vorbehaltlich Einkommensbegrenzungen, mit höheren Freibeträgen für Rentner (monatlich 776 €/jährlich 9.312 €). Die zuvor geplante Erhöhung des allgemeinen Grundfreibetrags auf 700 € pro Monat wurde auf 2026 verschoben.
- Körperschaftssteuer: Der Körperschaftssteuersatz beträgt 22%. Der ermäßigte Satz von 14% für ausgeschüttete Gewinne wurde abgeschafft.
- Quellensteuer auf Dividenden: Die Quellensteuer von 7% gilt nur für Dividenden, die aus Gewinnen ausgeschüttet werden, die mit dem vorherigen Satz von 14% besteuert wurden.
- Steuer auf Vorauszahlungen von Kreditinstituten: Erhöht auf 18%.
Steuerfreie Zulagen und Abzüge
- Tagesgeld für Dienstreisen: Erhöht auf 75 € für die ersten 15 Tage der Reise innerhalb eines Monats und 40 € für die folgenden Tage.
- Aufwendungsersatz für die Nutzung eines Privatfahrzeugs: Erhöht auf 0,50 € pro Kilometer, bis zu einem Maximum von 550 € pro Monat.
- Kosten für Gesundheit und Sport: Arbeitgeber können bis zu 400 € pro Mitarbeiter jährlich abziehen. Massagen und andere spezifische Gesundheitsdienstleistungen sind jetzt inbegriffen.
- Geschenke an Mitarbeiter: Steuerfrei bis zu 100 € pro Anlass. Zusätzlich 100 € steuerfrei für Arbeitsjubiläen, wenn der Mitarbeiter mindestens fünf Jahre beschäftigt ist. Geschenke an Kinder von Mitarbeitern bleiben bis zu 100 € steuerfrei.
Weitere Steueränderungen
- Eine temporäre Verteidigungssteuer von 2% wird ab dem 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 auf persönliches Einkommen angewendet und gilt für zuvor steuerfreies Einkommen wie ausländische Dividenden und Rentenzahlungen. Eine ähnliche Verteidigungssteuer von 2% auf die Jahresgewinne von Unternehmen wird ab dem 1. Januar 2026 eingeführt.
- Eine neue Kfz-Steuer wurde 2025 eingeführt.
- Die Verbrauchssteuern wurden erhöht.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Zahlen auf den am 5. Februar 2025 verfügbaren Informationen basieren und Änderungen unterliegen können. Es wird empfohlen, offizielle estnische Steuerquellen oder einen qualifizierten Steuerberater für die neuesten Aktualisierungen und spezielle Situationen zu konsultieren.
In Estland wird die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuer), die vor Ort als Käibemaks (KM) bekannt ist, auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben.
Mehrwertsteuersätze
- Standardsatz: 22 % (derzeit). Dieser wird am 1. Juli 2025 als vorübergehende Maßnahme bis zum 31. Dezember 2028 auf 24 % erhöht, um die Verteidigungsfähigkeiten zu stärken. Es gibt bestimmte Übergangsregeln, die für bestehende Verträge gelten.
- Ermäßigte Sätze:
- 9 % gelten für bestimmte Waren und Dienstleistungen wie Bücher, einige Zeitschriften, Arzneimittel und medizinische Geräte sowie Unterkünfte. Dieser Satz wird ab dem 1. Januar 2025 für Unterkünfte (einschließlich Frühstück) und Pressepublikationen auf 13 % geändert. Es gibt bestimmte Übergangsregeln für vor dem vorherigen Satz abgeschlossene Verträge.
- Ein Satz von 0 % gilt für bestimmte Waren wie innergemeinschaftliche und internationale Personenbeförderung, Exporte und innergemeinschaftliche Lieferungen von Waren.
- Von der Steuer befreite Lieferungen: Bestimmte Lieferungen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Zum Beispiel: Gesundheitswesen, Bildung, Versicherung, Post- und Finanzdienstleistungen, soziale Wohlfahrt, langfristige Immobilienvermietung, Wetten und Glücksspiel. Jedoch kann die auf solche steuerbefreiten Verkäufe entfallende Vorsteuer in der Regel nicht zurückgefordert werden.
Mehrwertsteuerregistrierung
- Schwellenwert: €40.000 im steuerpflichtigen Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres für estnische Unternehmen erfordert die Mehrwertsteuerregistrierung. Eine freiwillige Registrierung vor Erreichen dieses Schwellenwertes ist möglich. Unternehmen, die ausschließlich außerhalb Estlands tätig sind und/oder 0 % steuerpflichtigen Umsatz generieren, können befreit werden.
- Nicht ansässige Unternehmen: Ausländische Unternehmen (nicht in Estland ansässig für Mehrwertsteuerzwecke), einschließlich solcher aus der EU, müssen sich im Allgemeinen bei ihrer ersten Lieferung in Estland für die Mehrwertsteuer registrieren, unabhängig von ihrem Umsatz. Ein steuerlicher Vertreter ist für Unternehmen außerhalb der Europäischen Union erforderlich. Für Unternehmen mit Sitz in der EU, die im Fernverkauf (Verkauf von Waren über das Internet) direkt an Verbraucher in Estland tätig sind, liegt die Registrierungsschwelle bei €35.000, wenn sie in der EU umsatzsteuerlich registriert sind.
- Innergemeinschaftliche Erwerbe: Unternehmen, deren innergemeinschaftlicher Erwerb von Waren €10.000 innerhalb eines Kalenderjahres übersteigt, müssen sich ebenfalls für die Mehrwertsteuer registrieren.
Mehrwertsteuererklärung und Zahlung
- Veranlagungszeitraum: Typischerweise ein Kalendermonat. Auf Anfrage und Begründung kann die Steuerbehörde einen längeren Veranlagungszeitraum gewähren, der mit dem Beginn und Ende des Kalendermonats übereinstimmt.
- Einreichungsfrist: Der 20. Tag des Monats nach dem steuerpflichtigen Zeitraum sowohl für Mehrwertsteuererklärungen als auch Berichte über innergemeinschaftliche Lieferungen.
- Einreichungsmethode: Die elektronische Einreichung über das e-MTA-Portal wird empfohlen.
- Strafen: Verspätete Einreichungen und Zahlungen können zu Strafen von bis zu €32.000 sowie täglichen Zinsen von 0,06 % auf überfällige Mehrwertsteuer führen.
- Mehrwertsteuergruppen sind erlaubt, was es Muttergesellschaften und Tochtergesellschaften ermöglicht, sich als eine einzige Mehrwertsteuereinheit zu registrieren.
- Ausländische Unternehmen, die in Estland für die Mehrwertsteuer registriert sind, können unter bestimmten Bedingungen Vorsteuer zurückfordern, einschließlich Gegenseitigkeitsvereinbarungen für Unternehmen außerhalb der EU.
- Ab dem 1. Januar 2025 wird eine einzige konsolidierte Mehrwertsteuererklärung die getrennten Mehrwertsteuer- und ESL-Erklärungen (European Sales List) ersetzen.
- eBooks werden für Mehrwertsteuerzwecke als eigenständiger Artikel von physischen Büchern betrachtet.
Diese Informationen sind aktuell ab dem 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, in spezifischen Situationen einen Steuerberater zu konsultieren.
Estlands Steuersystem ist bekannt für seine Einfachheit und seinen digital-ersten Ansatz, mit einer 0% Körperschaftssteuer auf reinvestierte Gewinne.
Körperschaftssteuern
- Körperschaftsteuer: 0% auf einbehaltene und reinvestierte Gewinne. Eine Steuer von 22% wird auf ausgeschüttete Gewinne (Dividenden, nicht geschäftliche Ausgaben, etc.) erhoben.
- Nationale Sicherheitssteuer (2025-2028): Eine temporäre Steuer von 2% auf Unternehmensgewinne, die vierteljährlich im Voraus basierend auf dem Buchgewinn des vorangegangenen Geschäftsjahres gezahlt wird. Gilt nur für gewinnbringende Unternehmen.
- Mehrwertsteuer (MwSt): Der Standardsatz beträgt 22% (erhöht um 2% im Jahr 2024). Für bestimmte Waren und Dienstleistungen gelten spezifische Sätze.
- Sachleistungen: Auf Ebene des Arbeitgebers steuerpflichtig, unterliegen der Einkommens- und Sozialsteuer.
- Quellensteuer auf Dividenden: Keine Quellensteuer auf an Nichtansässige gezahlte Dividenden.
- Steuerperiode: Monatlich für juristische Personen, mit Rückmeldungen und Zahlungen, die bis zum 10. des Folgemonats fällig sind.
Persönliche Einkommensteuer
- Einheitssatz: 20%, ab 2025 steigend auf 22%. Gilt sowohl für Ansässige als auch Nichtansässige.
- Steueransässigkeit: Bestimmt durch physische Präsenz (über 183 Tage in einem Zeitraum von 12 Monaten) oder den Besitz eines festen Wohnsitzes in Estland. Ansässige werden auf weltweites Einkommen besteuert, Nichtansässige nur auf in Estland erzieltes Einkommen.
- Grundfreibetrag: Bis zu 7.848 € jährlich im Jahr 2024. Dieser verringert sich bei steigendem Jahreseinkommen über 14.400 € und entfällt vollständig über 25.200 €. Ab 2026 wird ein einheitlicher steuerfreier Betrag von 700 € monatlich für alle Steuerzahler gelten. Rentner erhalten im Jahr 2025 ein monatliches steuerfreies Einkommen von 776 €.
- Abzüge: Erlaubt für bestimmte Ausgaben wie Hypothekenzinsen, Spenden und Ausbildungskosten, mit individuellen und kollektiven Grenzen.
- Sozialabgabe: Von Arbeitgebern mit 33% des Arbeitnehmerlohns gezahlt. Dies deckt Sozialversicherung und Krankenversicherung ab. Zusätzliche Steuern wie Arbeitslosenversicherung und obligatorische Rentenbeiträge werden vom Arbeitnehmerlohn abgezogen.
Sonstige Steuern
- Grundsteuer: Jährliche Steuer auf den festgesetzten Wert des Landes, bezahlt vom Eigentümer oder Benutzer. Die Sätze reichen von 0,1% bis 2,5%, lokal festgelegt. Einige Ausnahmen für Einzelpersonen existieren, insbesondere für Wohnland bis zu bestimmten Grenzen.
- Verbrauchsteuern: Angewendet auf bestimmte Güter wie Alkohol, Tabak und Kraftstoffe.
Es ist wichtig zu beachten, dass Steuerrechte und Vorschriften Änderungen unterliegen können. Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und sollten mit offiziellen Quellen für die neuesten Updates überprüft werden. Obwohl es keine spezifischen Steueranreize gibt, fungiert die 0% Steuer auf reinvestierte Gewinne als signifikanter indirekter Vorteil, der Unternehmenswachstum und Reinvesitionen innerhalb Estlands fördert.