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Arbeitserlaubnisse und Visa in Estland

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Estland sponsern.

Estland work-permits-and-visas overview

Estland bietet verschiedene Optionen für ausländische Staatsangehörige, die innerhalb seiner Grenzen leben und arbeiten möchten. Der Prozess umfasst in der Regel die Beantragung des entsprechenden Visums und/oder einer Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung, abhängig von der Staatsangehörigkeit der Person, der geplanten Aufenthaltsdauer und der Art der Arbeit. Die Navigation durch diese Anforderungen ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer entscheidend, um die rechtlichen Vorgaben einzuhalten und einen reibungslosen Übergang in die estnische Arbeitswelt zu gewährleisten.

Das Verständnis des spezifischen Typs der benötigten Erlaubnis oder des Visums ist der erste Schritt. Das System Estlands ist darauf ausgelegt, die Einreise qualifizierter Arbeitskräfte und Fachkräfte zu erleichtern, was zur wachsenden Wirtschaft und Innovationssektoren des Landes beiträgt. Die Anforderungen und Verfahren unterliegen den Vorschriften der Eesti Politseiamet (Polizei- und Grenzschutzamt) und anderer zuständiger Behörden, wobei sich die Prozesse bis 2025 möglicherweise aktualisieren.

Häufige Visastypen für ausländische Arbeitnehmer

Ausländische Staatsangehörige, die in Estland arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein Langzeitvisum (Typ D) oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung. Der spezifische Typ hängt von der Dauer der Beschäftigung und der Staatsangehörigkeit der Person ab. Bürger der EU/EEA-Länder und der Schweiz haben andere Anforderungen, die üblicherweise eine Registrierung ihres Aufenthaltsrechts anstelle eines Visums oder einer Arbeitserlaubnis beinhalten. Für Staatsangehörige Drittländer sind die Hauptwege:

  • Typ D Visum: Dies ist ein Langzeitvisum, das Aufenthalte länger als 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums bis zu 12 Monaten erlaubt. Es kann für Beschäftigungszwecke ausgestellt werden und dient oft als Vorstufe für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis, sobald man in Estland ist, oder es kann für kürzere Arbeitsaufträge bis zu einem Jahr ausreichend sein.
  • Befristete Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung: Diese Erlaubnis erlaubt einem ausländischen Staatsangehörigen, in Estland für einen bestimmten Zeitraum zu wohnen und zu arbeiten, in der Regel zunächst bis zu 5 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung. Sie ist erforderlich für Beschäftigungen, die die Gültigkeit eines Typ D Visums übersteigen oder für Personen, die von Anfang an einen längeren Aufenthalt planen.

Die Anspruchsberechtigung für diese Optionen hängt oft davon ab, dass ein gültiger Arbeitsvertrag oder ein Jobangebot eines estnischen Arbeitgebers vorliegt. Die spezifischen Anforderungen können je nach Art der Arbeit und den Qualifikationen der Person variieren.

Anforderungen und Verfahren für die Antragstellung auf Arbeitserlaubnis

Der Prozess zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis (die in der Regel in die Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung integriert ist) umfasst mehrere Schritte und erfordert detaillierte Dokumentation. Der Arbeitgeber spielt eine wesentliche Rolle im Antragsprozess und muss oft eine vorherige Genehmigung von der Eesti Töötukassa (Arbeitslosenkasse) einholen, um einen ausländischen Staatsangehörigen einzustellen. Diese Genehmigung wird in der Regel erteilt, wenn keine geeigneten Kandidaten auf dem estnischen oder EU-Arbeitsmarkt verfügbar sind, es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Spitzenfachkräfte, Beschäftigte im ICT-Bereich).

Allgemeine Anforderungen:

  • Gültiger Reisedokument (Reisepass).
  • Nachweis ausreichenden rechtlichen Einkommens zur Selbstversorgung in Estland.
  • Nachweis einer Krankenversicherung.
  • Gültiger Arbeitsvertrag oder Jobangebot.
  • Dokumentation bezüglich des Arbeitgebers und der Position.
  • Nachweis der Qualifikationen oder erforderlichen Fähigkeiten für die Stelle.
  • Führungszeugnis oder polizeiliches Führungszeugnis aus dem Herkunftsland.

Antragsverfahren:

  1. Rolle des Arbeitgebers: Der estnische Arbeitgeber initiiert den Vorgang in der Regel durch Einholung der Genehmigung bei Töötukassa (falls erforderlich).
  2. Einreichung des Antrags: Der/die ausländische/n Staatsangehörige/n reicht den Antrag auf ein Typ D Visum oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung ein. Die Anträge können oft bei einer estnischen Vertretung im Ausland (Botschaft oder Konsulat) oder gelegentlich bei einer Dienststelle der Eesti Politseiamet eingereicht werden.
  3. Biometrie: Antragsteller sind in der Regel verpflichtet, Fingerabdrücke und ein Foto zu hinterlegen.
  4. Bearbeitung: Der Antrag wird von der Eesti Politseiamet geprüft. Dabei wird die Anspruchsberechtigung, die Gültigkeit des Jobangebots und die Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen bewertet.
  5. Entscheidung: Der/die Antragsteller/in wird über die Entscheidung benachrichtigt. Bei Genehmigung wird das Visum ausgestellt oder die Aufenthaltserlaubniskarte vorbereitet.

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

Die Bearbeitungszeiten können variieren, je nach Art des Antrags, Volumen der Anträge und Komplexität des Falls.

Antragstyp Geschätzte Bearbeitungszeit Staatsgebühr (ungefähr 2025)
Typ D Visum (Beschäftigung) 15-30 Tage €100
Aufenthaltserlaubnis (Beschäftigung) Bis zu 2 Monate €120 - €160

Hinweis: Dies sind Schätzwerte, tatsächliche Zeiten und Gebühren können variieren. Es ist ratsam, die neuesten Informationen bei der Eesti Politseiamet oder dem Außenministerium zu prüfen.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung

Nach legalem Aufenthalt in Estland mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis über einen bestimmten Zeitraum können ausländische Staatsangehörige Anspruch auf eine Daueraufenthaltsgenehmigung (permanente Residenz) erwerben.

Die allgemeinen Voraussetzungen für den Erhalt einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis umfassen:

  • Mindestens fünf Jahre legalen Aufenthalt in Estland auf Grundlage einer befristeten Aufenthaltserlaubnis.
  • Registrierung des Aufenthaltsortes im estnischen Bevölkerungsregister.
  • Ausreichendes rechtliches Einkommen zur Selbstversorgung und für Angehörige.
  • Krankenversicherung.
  • Bestehen einer estnischen Sprachprüfung (Niveau B1 oder höher).
  • Kenntnisse der estnischen Verfassung und des Staatsbürgerschaftsgesetzes.

Der Zeitraum von fünf Jahren wird auf der Basis der in Estland verbrachten Zeit mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis berechnet. Bestimmte Abwesenheiten können die Berechnung beeinflussen. Der Erhalt einer Daueraufenthaltsgenehmigung bietet mehr Stabilität und Rechte im Vergleich zu einer temporären Erlaubnis.

Visamöglichkeiten für Angehörige

Inhaber einer befristeten Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung in Estland können in der Regel für Familienmitglieder Aufenthaltserlaubnisse beantragen, um sie zu ihnen nachzuholen. Anspruchsberechtigte Familienmitglieder sind üblicherweise:

  • Ehepartner.
  • Minderjährige Kinder (unter 18 Jahren).
  • Erwachsene Kinder, die aufgrund gesundheitlicher Gründe nicht selbstständig leben können.
  • Eltern oder Großeltern, die vom Antragsteller abhängig sind und für die dieser eine gesetzliche Unterhaltspflicht hat.

Der Antragsprozess für Angehörige ist dem Hauptantrag ähnlich und erfordert Nachweise der Verwandtschaft, ausreichendes Einkommen zur Unterstützung der Familie, Krankenversicherung und weitere Standarddokumente. Die Aufenthaltserlaubnis des Hauptantragstellers muss gültig sein und eine Basis für die Familienzusammenführung bieten.

Verpflichtungen zur Visa-Konformität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung der estnischen Einwanderungsgesetze ist eine gemeinsame Verantwortung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Verpflichtungen des Arbeitgebers:

  • Sicherstellen, dass die ausländische/n Arbeitnehmer/in vor Arbeitsbeginn die richtige Visa- oder Aufenthaltserlaubnis besitzt.
  • Die Beschäftigung der ausländischen/n Arbeitnehmer/in bei der Eesti Politseiamet vor Arbeitsbeginn registrieren.
  • Die Eesti Politseiamet über Änderungen im Arbeitsvertrag (z.B. Position, Gehalt) oder Beendigung der Beschäftigung informieren.
  • Sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen den estnischen Arbeitsrechtlichen Vorgaben entsprechen.
  • Aufzeichnungen über den Status des ausländischen Mitarbeiters führen.
  • Bei Inspektionen mit den Behörden kooperieren.

Pflichten des Arbeitnehmers:

  • Eine gültige Visa oder Aufenthaltserlaubnis stets behalten.
  • Mit den Bedingungen des Visums oder der Erlaubnis übereinstimmen (z.B. nur für den angegebenen Arbeitgeber oder in der angegebenen Position arbeiten, falls eingeschränkt).
  • Änderungen bei persönlichen Daten oder Umständen, die den Erlaubnisstatus betreffen, der Eesti Politseiamet melden.
  • Den Wohnsitz in Estland registrieren.
  • Die estnischen Gesetze und Vorschriften einhalten.

Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer zu Strafen führen, einschließlich Geldstrafen, Entziehung von Erlaubnissen und Einreiseverboten. Arbeitgeber, die einen Employer of Record nutzen, können ihre Fachkenntnis einsetzen, um sicherzustellen, dass alle Compliance-Anforderungen effektiv erfüllt werden.

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