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Arbeitserlaubnisse und Visa in Estland

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Estland sponsern.

Estland work-permits-and-visas overview

Estland bietet verschiedene Optionen für ausländische Staatsbürger, die innerhalb seiner Grenzen leben und arbeiten möchten. Der Prozess beinhaltet in der Regel die Beantragung des geeigneten Visums und/oder einer Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung, abhängig von der Staatsangehörigkeit der Person, der geplanten Aufenthaltsdauer und der Art der Arbeit. Das Navigieren dieser Anforderungen ist sowohl für Employer of Record, als auch für Employees entscheidend, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten und einen reibungslosen Übergang in die estnische Arbeitswelt zu ermöglichen.

Das Verständnis der spezifischen Art des erforderlichen Visums oder der erforderlichen Aufenthaltserlaubnis ist der erste Schritt. Estlands System ist darauf ausgelegt, die Einreise von Fachkräften und Professionals zu erleichtern, was zum wachsenden Wirtschaftswachstum und den Innovationssektoren des Landes beiträgt. Die Anforderungen und Verfahren unterliegen den Regulierungen der estnischen Polizei- und Grenzschutzbehörde und anderer relevanter Stellen, wobei Prozesse für 2025 möglicherweise aktualisiert werden.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer

Ausländische Staatsbürger, die in Estland arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein Langzeitvisum (Typ D) oder eine temporäre Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung. Der spezifische Typ hängt von der Dauer der Beschäftigung und der Staatsangehörigkeit ab. Bürger der EU/EEA-Länder und der Schweiz haben andere Anforderungen, die üblicherweise die Registrierung ihres Aufenthaltsrechts und nicht die Beantragung eines Visums oder einer Arbeitserlaubnis beinhalten. Für Drittstaatsangehörige sind die primären Wege:

  • Typ D Visum: Dieses ist ein Langzeitvisum, das Aufenthalte länger als 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums ermöglicht, bis zu 12 Monate. Es kann für Arbeitszwecke ausgestellt werden und dient oft als Vorstufe für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis, sobald man in Estland ist, oder es kann für kürzere Arbeitsaufträge bis zu einem Jahr ausreichen.
  • Temporäre Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung: Diese Erlaubnis erlaubt einem ausländischen Staatsbürger, in Estland für einen bestimmten Zeitraum zu wohnen und zu arbeiten, meist zunächst bis zu 5 Jahre, mit der Möglichkeit der Verlängerung. Sie ist erforderlich bei einer Beschäftigung, die die Gültigkeit eines Typ-D-Visums übersteigt, oder für Personen, die einen längeren Aufenthalt von Anfang an planen.

Die Anspruchsberechtigung für diese Optionen hängt oft davon ab, ob ein gültiger Arbeitsvertrag oder ein Jobangebot eines estnischen Arbeitgebers vorliegt. Spezifische Anforderungen können je nach Art der Arbeit und Qualifikation variieren.

Voraussetzungen und Verfahren für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis

Der Ablauf zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis (die in der Regel in die Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung integriert ist) umfasst mehrere Schritte und erfordert detaillierte Unterlagen. Der Arbeitgeber spielt bei diesem Prozess eine bedeutende Rolle, muss oft vorher die Genehmigung des estnischen Arbeitslosenversicherungsträgers (Töötukassa) einholen, um einen ausländischen Arbeitnehmer zu beschäftigen. Diese Genehmigung wird in der Regel erteilt, wenn keine geeigneten Kandidaten auf dem estnischen oder EU-Arbeitsmarkt verfügbar sind, wobei es Ausnahmen für bestimmte Berufe gibt (z.B. Top-Spezialisten, Beschäftigte im ICT-Sektor).

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Gültiger Reisedokument (Reisepass).
  • Nachweis über ausreichendes legale Einkommen zur Selbsthilfe in Estland.
  • Nachweis einer Krankenversicherung.
  • Gültiger Arbeitsvertrag oder Jobangebot.
  • Unterlagen zum Arbeitgeber und zur Position.
  • Nachweis der Qualifikationen oder erforderlicher Fähigkeiten für die Arbeit.
  • Führungszeugnis oder polizeiliches Führungszeugnis aus dem Herkunftsland.

Antragsverfahren:

  1. Rolle des Arbeitgebers: Der estnische Arbeitgeber initiiert typischerweise den Prozess durch das Einholen einer Genehmigung bei Töötukassa (falls erforderlich).
  2. Antragseinreichung: Der ausländische Staatsbürger reicht den Antrag für ein Typ D Visum oder eine temporäre Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung ein. Anträge können häufig bei einer estnischen Vertretung im Ausland (Botschaft oder Konsulat) oder, in einigen Fällen, bei einer Dienststelle der Polizei- und Grenzschutzbehörde in Estland eingereicht werden.
  3. Biometrie: Antragsteller müssen in der Regel Fingerabdrücke und ein Foto angeben.
  4. Bearbeitung: Der Antrag wird von der Polizei- und Grenzschutzbehörde geprüft. Diese beurteilt die Anspruchsberechtigung, die Gültigkeit des Jobangebots und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben.
  5. Entscheidung: Der Antragsteller wird über die Entscheidung informiert. Bei Genehmigung wird das Visum ausgestellt oder die Aufenthaltserlaubnis-Karte vorbereitet.

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

Die Bearbeitungszeiten können je nach Antragsart, Volumen und Komplexität variieren.

Antragsart Geschätzte Bearbeitungszeit Staatskosten (ca. 2025)
Typ D Visum (Beschäftigung) 15-30 Tage €100
Temporäre Aufenthaltserlaubnis (Beschäftigung) Bis zu 2 Monate €120 - €160

Hinweis: Diese Schätzwerte sind Richtwerte, tatsächliche Zeiten und Gebühren können variieren. Es ist ratsam, die neuesten Informationen bei der estnischen Polizei- und Grenzschutzbehörde oder beim Außenministerium zu prüfen.

Wege zu einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis

Nach legalem Aufenthalt in Estland mit einer temporären Aufenthaltserlaubnis für einen bestimmten Zeitraum können ausländische Staatsbürger berechtigt sein, einen Antrag auf long-term resident status (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) zu stellen.

Voraussetzungen für die Erteilung einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis sind unter anderem:

  • Mindestens fünf Jahre legalen und stabilen Aufenthalt in Estland auf Basis einer temporären Aufenthaltserlaubnis.
  • Registrierung des Wohnsitzes im estnischen Bevölkerungsregister.
  • Ausreichendes legales Einkommen zur Unterstützung von sich selbst und Angehörigen.
  • Krankenversicherung.
  • Bestehen eines estnischen Sprachnachweises (Niveau B1 oder höher).
  • Kenntnisse der estnischen Verfassung und des Staatsbürgerschaftsgesetzes.

Der Fünf-Jahres-Zeitraum bemisst sich anhand der in Estland verbrachten Zeit mit einer temporären Aufenthaltserlaubnis. Bestimmte Abwesenheiten vom Land können die Berechnung beeinflussen. Die Erteilung einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis bietet mehr Stabilität und Rechte im Vergleich zu einer temporären Erlaubnis.

Visumoptionen für Angehörige

Inhaber einer temporären Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung in Estland können in der Regel für ihre Familienmitglieder Aufenthaltserlaubnisse beantragen, um sich ihnen anzuschließen. Anspruchsberechtigte Familienmitglieder sind meist:

  • Ehepartner.
  • Minderjährige Kinder (unter 18 Jahren).
  • Erwachsene Kinder, die aufgrund health-related Gründe nicht eigenständig zurechtkommen.
  • Eltern oder Großeltern, die vom Antragsteller abhängig sind und für die der Antragsteller eine rechtliche Unterhaltspflicht hat.

Der Antragsprozess für Angehörige ähnelt dem des Hauptantragstellers und erfordert Nachweise der Verwandtschaft, ausreichendes Einkommen zur Unterstützung der Familie, Krankenversicherung und weitere Standarddokumente. Die Aufenthaltserlaubnis des Hauptantragstellers muss gültig sein und eine Grundlage für die Familienzusammenführung bieten.

Visa-Compliance-Verpflichtungen für Arbeitgeber und Employees

Die Einhaltung der estnischen Einwanderungsgesetze ist eine gemeinsame Verantwortung von Arbeitgebern und Employees.

Verpflichtungen des Arbeitgebers:

  • Sicherstellen, dass der ausländische Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn die korrekte Visa- oder Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung besitzt.
  • Anmeldung der Beschäftigung beim Polizei- und Grenzschutz, bevor die Arbeit aufgenommen wird.
  • Benachrichtigung der Polizei- und Grenzschutzbehörde über Änderungen im Arbeitsvertrag (z.B. Position, Gehalt) oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Sicherstellung, dass die Arbeitsbedingungen den estnischen Arbeitsgesetzen entsprechen.
  • Führung von Aufzeichnungen über den Status des ausländischen Mitarbeiters.
  • Zusammenarbeit mit Behörden im Rahmen von Inspektionen.

Pflichten des Employees:

  • Ständige gültige Visa oder Aufenthaltserlaubnis besitzen.
  • Die Bedingungen seines Visums oder seiner Erlaubnis einhalten (z.B. nur für den angegebenen Arbeitgeber oder in der angegebenen Position arbeiten, falls eingeschränkt).
  • Änderungen in persönlichen Daten oder Umständen, die den Erlaubnisstatus beeinflussen könnten, der Polizei- und Grenzschutzbehörde melden.
  • Wohnsitz in Estland anmelden.
  • Estnische Gesetze und Vorschriften befolgen.

Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann sowohl für Arbeitgeber als auch für Employees zu Sanktionen führen, einschließlich Geldstrafen, Widerruf der Genehmigungen und Einreiseverbote. Arbeitgeber, die einen Employer of Record Service nutzen, können deren Expertise nutzen, um alle Compliance-Anforderungen effektiv zu erfüllen.

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