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Estland

Optionen für Remote- und Flexibles Arbeiten

Erfahren Sie mehr über Richtlinien für Fernarbeit en flexibele werkregelingen in Estland

Remote-Arbeit

In Estland gibt es kein spezifisches Gesetz, das sich mit Fernarbeit befasst. Allerdings dient das Arbeitsvertragsgesetz (ECA) als Grundlage für Fernarbeitsvereinbarungen. Wichtige Aspekte umfassen die gegenseitige Vereinbarung, die Pflichten des Arbeitgebers und die Rechte der Arbeitnehmer.

Rechtlicher Rahmen für Fernarbeit

Fernarbeit erfordert eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die im Arbeitsvertrag oder in einem Anhang dokumentiert wird. Arbeitgeber müssen Fernarbeitern im Hinblick auf Gehalt, Leistungen und Karriereentwicklung die gleichen Behandlung und Chancen bieten wie Büroangestellten. Arbeitnehmer behalten ihre Rechte nach dem estnischen Arbeitsrecht, einschließlich der Regelungen zur Arbeitszeit, Ruhezeiten und Urlaubszeiten.

Technologische Infrastrukturanforderungen

Estlands fortschrittliche digitale Infrastruktur erleichtert nahtlose Fernarbeit. Das Land verfügt über eine nahezu flächendeckende Internetabdeckung, die für eine zuverlässige Fernarbeitsverbindung unerlässlich ist. Umfangreiche Online-Dienste der Regierung ermöglichen es Fernarbeitern, administrative Aufgaben effizient zu erledigen. Eine robuste Cybersicherheitsinfrastruktur ist entscheidend für den Schutz von Daten in Fernarbeitsumgebungen. Die estnische Informationssystembehörde (RIA) bietet Richtlinien für den sicheren Umgang mit Daten.

Verantwortung des Arbeitgebers für Fernarbeiter

Während Estland Flexibilität fördert, haben Arbeitgeber bestimmte Verantwortlichkeiten. Arbeitgeber sollten Anleitungen zur ergonomischen Einrichtung des Arbeitsplatzes zu Hause geben, um arbeitsbedingten Muskel-Skelett-Erkrankungen vorzubeugen. In einigen Fällen können Arbeitgeber verpflichtet sein, zu den Kosten der für die Fernarbeit benötigten Arbeitsausrüstung beizutragen. Arbeitgeber müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen implementieren, um Unternehmensdaten, die aus der Ferne abgerufen werden, zu schützen.

Flexible Arbeitsregelungen

Estlands arbeitsrechtlicher Rahmen ermöglicht verschiedene flexible Arbeitsregelungen. Dazu gehört Teilzeitarbeit, bei der die Arbeitnehmer eine kürzere Arbeitszeit als die regulären Vollzeitstunden vereinbaren können. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer müssen sich im Arbeitsvertrag auf die spezifischen Arbeitszeiten einigen.

Eine weitere Regelung ist die Gleitzeit, die den Arbeitnehmern eine gewisse Variation ihrer täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeiten innerhalb vereinbarter Grenzen ermöglicht. Kernarbeitszeiten, in denen alle verfügbar sind, können im Vertrag festgelegt werden.

Jobsharing ist ebenfalls eine Option, bei der zwei oder mehr Arbeitnehmer die Verantwortung für eine Vollzeitstelle teilen können. Die Arbeitsbelastung und das entsprechende Gehalt jedes Arbeitnehmers sind proportional zu den vereinbarten Arbeitszeiten.

Das Arbeitsvertragsgesetz (ECA) behandelt Ausrüstungs- und Kostenerstattungen für flexible Arbeitsregelungen nicht ausdrücklich. Unter bestimmten Umständen kann der Arbeitgeber jedoch verpflichtet sein, zu diesen Kosten beizutragen. Wenn die Arbeit spezielle Ausrüstung erfordert, die normalerweise nicht für persönliche Zwecke verwendet wird, und der Arbeitnehmer seine eigene Ausrüstung verwendet, kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, zu den Kosten beizutragen.

Arbeitgeber sind im Allgemeinen nicht verpflichtet, persönliche Ausgaben zu erstatten, die Arbeitnehmer bei der Arbeit im Homeoffice entstehen, wie z.B. Internetgebühren oder Nebenkosten. Eine Verhandlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist jedoch möglich.

Arbeitgeber haben auch die Verantwortung, gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (OHSA) für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu sorgen, was auch die Bereitstellung ergonomischer Beratung für Homeoffices umfassen kann.

Datenschutz und Privatsphäre

In Estland haben Arbeitgeber die Verantwortung, die Daten der Mitarbeiter zu schützen und die Privatsphäre zu gewährleisten. Dies umfasst die Einhaltung des Prinzips der Datenminimierung, wie es in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgelegt ist. Das bedeutet, dass Arbeitgeber nur die Daten erheben und speichern sollten, die für die Zwecke der Telearbeit unbedingt erforderlich sind. Mitarbeiter haben das Recht, darüber informiert zu werden, welche Daten erhoben werden, wie sie verwendet werden und mit wem sie geteilt werden. Arbeitgeber müssen eine klare Datenschutzrichtlinie gemäß den DSGVO-Richtlinien bereitstellen. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um Daten vor unbefugtem Zugriff, Offenlegung, Änderung oder Zerstörung zu schützen.

Rechte der Mitarbeiter

Fernarbeitende Mitarbeiter in Estland haben Rechte in Bezug auf ihre persönlichen Daten. Sie haben das Recht, auf ihre beim Arbeitgeber gespeicherten persönlichen Daten zuzugreifen und die Berichtigung etwaiger Ungenauigkeiten zu verlangen, wie in der DSGVO festgelegt. Unter bestimmten Umständen können Mitarbeiter die Löschung ihrer Daten verlangen, in Übereinstimmung mit den DSGVO-Vorschriften. Mitarbeiter haben auch das Recht, zu erwarten, dass ihre persönlichen Daten vertraulich behandelt werden, gemäß den estnischen Datenschutzprinzipien.

Best Practices zur Sicherung von Daten

Arbeitgeber und Mitarbeiter in Estland können zusammenarbeiten, um die Datensicherheit durch mehrere Best Practices zu gewährleisten. Dazu gehören die Implementierung starker Passwortrichtlinien und die Verschlüsselung sensibler Daten im Ruhezustand und während der Übertragung. Sichere Fernzugriffslösungen mit Multi-Faktor-Authentifizierung sollten genutzt werden, und der Zugriff sollte nur autorisiertem Personal vorbehalten sein. Schulungen der Mitarbeiter zu Best Practices der Datensicherheit, einschließlich Phishing-Bewusstsein und verantwortungsvollem Umgang mit Daten, sind ebenfalls entscheidend. Regelmäßige Backups der Daten sollten durchgeführt werden, um die Wiederherstellung im Falle von Zwischenfällen zu gewährleisten. Schließlich sollte ein Plan zur effektiven Identifizierung, Meldung und Reaktion auf Datensicherheitsvorfälle entwickelt werden.

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