Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Estland
Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Estland-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.
Personalkosten berechnen
Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten
Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung anzuzeigen.
Arbeitgebersteuerbeiträge
| Steuerart | Satz | Basis |
|---|---|---|
| Sozialsteuer | 33% | Bruttogehalt (Arbeitgeberaufwand) |
| Arbeitslosenversicherungsbeitrag (Arbeitgeber) | 0,8% | Bruttoeinkommen |
| Einkommensteuer (einbehalten) | 22% | Bruttogehalt (Arbeitnehmersteuer) |
| Verpflichtende kapitalgedeckte Rente (einbehalten) | 2% (Arbeitnehmer) | Bruttogehalt (Arbeitnehmerbeitrag) |
Anmeldung & Einhaltung der Vorschriften
- Reichen Sie die Erklärung zu Einkommen und Sozialsteuer, Arbeitslosenversicherungsbeiträgen und Beiträgen zur verpflichtenden kapitalgedeckten Rente (TSD-Formular) bis zum 10. Tag des Monats nach der Zahlung ein.
- Überweisen Sie alle einbehaltenen Beträge und Arbeitgeberbeiträge bis zum 10. Tag des Monats nach der Zahlung an die estnische Steuer- und Zollbehörde.
- Melden Sie neue Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn beim estnischen Beschäftigungsregister an.
Im Jahr 2026 führte Estland mehrere Änderungen an seinem Steuersystem durch, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen.
Einkommensteuer
- Persönliche Einkommensteuer: Der persönliche Einkommensteuersatz bleibt bei 22 %. Der Grundfreibetrag wurde auf 700 € pro Monat (€8.400 jährlich) für alle Personen erhöht, unabhängig vom Einkommensniveau. Für Rentner bleibt der Freibetrag bei 776 € monatlich (€9.312 jährlich).
- Körperschaftsteuer: Der Körperschaftsteuersatz bleibt bei 22 %. Der günstigere Satz von 14 % für ausgeschüttete Gewinne wurde abgeschafft.
- Abgeltungsteuer auf Dividenden: Die 7 % Abgeltungsteuer gilt nur für Dividenden, die aus Gewinnen ausgeschüttet werden, die mit dem vorherigen Satz von 14 % besteuert wurden.
- Steuer auf Vorauszahlungen von Kreditinstituten: Erhöht auf 18 %.
Steuerbefreiungen und Abzüge
- Tagesgeld für Geschäftsreisen: Erhöht auf 75 € für die ersten 15 Reisetage innerhalb eines Monats und 40 € für die folgenden Tage.
- Ausgleich für die Nutzung des persönlichen Fahrzeugs: Erhöht auf 0,50 € pro km, bis zu maximal 550 € pro Monat.
- Gesundheits- und Sportkosten: Arbeitgeber können bis zu 400 € pro Mitarbeiter jährlich abziehen. Massagen und andere spezifische Gesundheitsdienstleistungen sind jetzt eingeschlossen.
- Geschenke an Mitarbeitende: Steuerfrei bis zu 100 € pro Anlass. Zusätzlich 100 € steuerfrei für Arbeitsjubiläen, wenn der Arbeitnehmer mindestens fünf Jahre im Unternehmen ist. Geschenke an die Kinder der Mitarbeitenden bleiben bis zu 100 € steuerfrei.
Weitere Steueränderungen
- Die zuvor geplante temporäre Verteidigungsteuer von 2 % auf Einkommen und Jahresgewinne von Unternehmen, die vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 gelten sollte, wurde abgeschafft.
- Eine neue Kraftfahrzeugsteuer wurde 2025 eingeführt.
- Verbrauchssteuern wurden erhöht.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Zahlen auf Informationen bis zum 17. Februar 2026 basieren und Änderungen vorbehalten sind. Für die neuesten Informationen und spezifische Situationen wird die Konsultation offizieller estnischer Steuerquellen oder eines qualifizierten Steuerberaters empfohlen.



