Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in El Salvador
In El Salvador gibt es keine gesetzliche Kündigungsfrist für individuelle Kündigungen, was bedeutet, dass Arbeitgeber nicht gesetzlich verpflichtet sind, eine bestimmte Kündigungsfrist einzuhalten, bevor sie einen Mitarbeiter entlassen.
Die Kündigungsfrist für eine Kündigung wird typischerweise im Arbeitsvertrag des Mitarbeiters oder im Tarifvertrag festgelegt. Diese Vereinbarung bestimmt den Zeitraum, in dem sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer vor der Kündigung eine Kündigung aussprechen müssen. Obwohl es kein gesetzliches Minimum gibt, ist es gängige Praxis, dass Mitarbeiter nach Ablauf ihrer Probezeit mindestens 7 Tage schriftliche Kündigungsfrist einhalten.
Für bestimmte kollektive Entlassungen verlangt das salvadorianische Arbeitsgesetzbuch eine vorherige gerichtliche Genehmigung. In solchen Fällen können die Behörden eine Kündigungsfrist vor der Entlassung vorschreiben. Artikel 50 des salvadorianischen Arbeitsgesetzbuches legt die Gründe für eine Kündigung aus wichtigem Grund fest.
Mitarbeiter in El Salvador haben unter bestimmten Umständen gesetzlich Anspruch auf Abfindung.
Gemäß Artikel 58 des salvadorianischen Arbeitsgesetzbuchs hat ein Mitarbeiter im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung Anspruch auf Abfindung. Diese wird als ein Monatsgehalt für jedes Dienstjahr berechnet, mit einem Minimum von 15 Tagen Gehalt. Zum Beispiel würde ein Mitarbeiter, der nach 5 Dienstjahren ungerechtfertigt entlassen wurde, 5 Monatsgehälter als Abfindung erhalten.
Mitarbeiter, die freiwillig kündigen, haben keinen Anspruch auf Abfindung.
In Fällen, in denen ein Mitarbeiter sein Arbeitsverhältnis aufgrund eines erheblichen Vertragsbruchs durch den Arbeitgeber beendet, hat er Anspruch auf dieselbe Abfindung wie im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung. Dies ist gemäß Artikel 53 des Arbeitsgesetzbuchs.
Die Berechnung der Abfindung in El Salvador basiert auf dem Grundgehalt des Mitarbeiters. Das Arbeitsgesetzbuch von El Salvador (Artikel 53 und 58) liefert die gesetzlichen Referenzen für diese Regelungen.
Der Kündigungsprozess in El Salvador kann entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer eingeleitet werden.
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