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El Salvador

Richtlinien zur Kündigung und Abfindung

Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in El Salvador

Kündigungsfrist

In El Salvador gibt es keine gesetzliche Kündigungsfrist für individuelle Kündigungen, was bedeutet, dass Arbeitgeber nicht gesetzlich verpflichtet sind, eine bestimmte Kündigungsfrist einzuhalten, bevor sie einen Mitarbeiter entlassen.

Kündigungsfristen in Arbeitsverträgen

Die Kündigungsfrist für eine Kündigung wird typischerweise im Arbeitsvertrag des Mitarbeiters oder im Tarifvertrag festgelegt. Diese Vereinbarung bestimmt den Zeitraum, in dem sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer vor der Kündigung eine Kündigung aussprechen müssen. Obwohl es kein gesetzliches Minimum gibt, ist es gängige Praxis, dass Mitarbeiter nach Ablauf ihrer Probezeit mindestens 7 Tage schriftliche Kündigungsfrist einhalten.

Ausnahmen: Kollektive Entlassungen

Für bestimmte kollektive Entlassungen verlangt das salvadorianische Arbeitsgesetzbuch eine vorherige gerichtliche Genehmigung. In solchen Fällen können die Behörden eine Kündigungsfrist vor der Entlassung vorschreiben. Artikel 50 des salvadorianischen Arbeitsgesetzbuches legt die Gründe für eine Kündigung aus wichtigem Grund fest.

Abfindung

Mitarbeiter in El Salvador haben unter bestimmten Umständen gesetzlich Anspruch auf Abfindung.

Ungerechtfertigte Kündigung

Gemäß Artikel 58 des salvadorianischen Arbeitsgesetzbuchs hat ein Mitarbeiter im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung Anspruch auf Abfindung. Diese wird als ein Monatsgehalt für jedes Dienstjahr berechnet, mit einem Minimum von 15 Tagen Gehalt. Zum Beispiel würde ein Mitarbeiter, der nach 5 Dienstjahren ungerechtfertigt entlassen wurde, 5 Monatsgehälter als Abfindung erhalten.

Kündigung

Mitarbeiter, die freiwillig kündigen, haben keinen Anspruch auf Abfindung.

Vertragsbruch des Arbeitgebers (Indirekte Kündigung)

In Fällen, in denen ein Mitarbeiter sein Arbeitsverhältnis aufgrund eines erheblichen Vertragsbruchs durch den Arbeitgeber beendet, hat er Anspruch auf dieselbe Abfindung wie im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung. Dies ist gemäß Artikel 53 des Arbeitsgesetzbuchs.

Berechnung der Abfindung

Die Berechnung der Abfindung in El Salvador basiert auf dem Grundgehalt des Mitarbeiters. Das Arbeitsgesetzbuch von El Salvador (Artikel 53 und 58) liefert die gesetzlichen Referenzen für diese Regelungen.

Kündigungsprozess

Der Kündigungsprozess in El Salvador kann entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer eingeleitet werden.

Kündigung durch den Arbeitgeber

  • Kündigung aus wichtigem Grund: Das Arbeitsgesetzbuch listet die spezifischen Gründe auf, unter denen ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund kündigen kann. Dazu gehören Gründe wie Unehrlichkeit des Arbeitnehmers, wiederholte Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten, Offenlegung vertraulicher Unternehmensinformationen und schwere Ungehorsamkeit.
  • Kündigung ohne wichtigen Grund: Wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer ohne Begründung kündigt, ist er verpflichtet, eine Abfindung zu zahlen.

Kündigung durch den Arbeitnehmer

  • Kündigung: Ein Arbeitnehmer kann jederzeit von seiner Position zurücktreten. Die Kündigung sollte dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt werden.
  • Indirekte Kündigung: Das Arbeitsgesetzbuch erlaubt es Arbeitnehmern, das Arbeitsverhältnis zu beenden, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag erheblich verletzt. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die gleiche Abfindung wie bei einer ungerechtfertigten Kündigung.

Kündigungsfrist und Dokumentation

  • Schriftliche Kündigung: Unabhängig davon, ob die Kündigung vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer initiiert wird, ist es am besten, die Kündigung schriftlich mitzuteilen. Diese Mitteilung sollte die Gründe für die Kündigung und alle relevanten Daten enthalten.
  • Endabrechnung: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer sein letztes Gehalt und alle ausstehenden Leistungen, wie z.B. angesammelten Urlaub, auszahlen.
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