Jahresurlaub
Arbeitnehmer in El Salvador sind nach Ablauf eines Jahres ununterbrochener Beschäftigung beim selben Arbeitgeber Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Der Mindestanspruch beträgt 15 Tage bezahlten Urlaubs. Dieser Urlaub muss hintereinander genommen werden.
- Anspruch: 15 Arbeitstage pro Jahr nach einem Jahr Dienstzeit.
- Zeitpunkt: Muss hintereinander genommen werden.
- Bezahlung: Arbeitnehmer erhalten während des Urlaubs ihr reguläres Gehalt plus einen Urlaubszuschlag in Höhe von 30 % ihres regulären Tageslohns für jeden Urlaubstag.
- Ansammlung: Das Recht auf Urlaub entsteht im Laufe des Jahres der Dienstzeit.
- Planung: Der Zeitpunkt des Urlaubs wird in der Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart, allerdings hat der Arbeitgeber das letzte Wort und stellt sicher, dass der Arbeitnehmer seinen vollen Anspruch innerhalb des auf die Anhäufung folgenden Jahres nimmt.
- Beendigung: Endet das Arbeitsverhältnis, bevor der Arbeitnehmer seinen angesammelten Urlaub genommen hat, hat er Anspruch auf eine Auszahlung des anteiligen Urlaubsanspruchs.
Feiertage
El Salvador beobachtet im Laufe des Jahres mehrere Feiertage. Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf einen bezahlten freien Tag an diesen Feiertagen. Wenn ein Arbeitnehmer an einem Feiertag arbeiten muss, ist er doppelt zu vergüten.
Hier ist eine Liste der erwarteten Feiertage in El Salvador für 2026:
| Datum | Feiertag |
|---|---|
| 1. Januar | Neujahr |
| 2. April | Gründonnerstag (Maundy Thursday) |
| 3. April | Karfreitag (Good Friday) |
| 4. April | Karsamstag (Holy Saturday) |
| 1. Mai | Tag der Arbeit (International Workers' Day) |
| 3. August | Festtag von San Salvador (nur San Salvador) |
| 5. August | Festtag von San Salvador (nur San Salvador) |
| 6. August | Fest von San Salvador |
| 15. September | Unabhängigkeitstag |
| 2. November | Allerseelen (All Souls' Day) |
| 25. Dezember | Weihnachten |
Hinweis: Einige Feiertage, insbesondere während der Karwoche und der Festlichkeiten im August, können über die aufgeführten Termine hinausgehen, abhängig von lokalen Bräuchen oder speziellen Regierungsdekreten.
Krankheitsurlaub
Arbeitnehmer in El Salvador haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig sind. Die spezifischen Ansprüche und Voraussetzungen sind vom Salvadoranischen Sozialversicherungsinstitut (ISSS) geregelt.
- Anspruch: Das ISSS gewährt Leistungen bei vorübergehender Erwerbsminderung wegen Krankheit oder Verletzung.
- Voraussetzungen: Um Leistungen zu erhalten, müssen Arbeitnehmer eine von einem ISSS-Arzt ausgestellte ärztliche Bescheinigung vorlegen.
- Bezahlung: Das ISSS zahlt einen Prozentsatz des Gehalts des Arbeitnehmers während der ärztlich bestätigten vorübergehenden Erwerbsminderung. Der Arbeitgeber ist in der Regel für den ersten Krankheitstag verantwortlich, das ISSS übernimmt die Kosten für die folgenden Tage, bis zu einer maximalen Dauer, die in den Vorschriften festgelegt ist.
- Verantwortung des Arbeitgebers: Obwohl das ISSS die Leistung gewährt, müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass die Arbeitnehmer beim ISSS registriert sind und die richtigen Verfahren zur Meldung von Abwesenheiten und Einreichung der Unterlagen befolgen.
Elternzeit
Das Arbeitsrecht in El Salvador sieht spezifische Ansprüche für Elternzeit vor, wobei der Schwerpunkt auf Mutterschaftsurlaub liegt.
Mutterschaftsurlaub
Schwangere Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub.
- Dauer: 12 Wochen (84 Tage).
- Zeitpunkt: Dieser Urlaub beginnt in der Regel sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und setzt sich sechs Wochen nach der Geburt fort. Der Zeitpunkt kann auf ärztlichen Rat hin angepasst werden.
- Bezahlung: Während des Mutterschaftsurlaubs erhält die Arbeitnehmerin eine Subvention in Höhe von 100 % ihres durchschnittlichen Gehalts, bezahlt vom ISSS. Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Anmeldung der Arbeitnehmerin und die Unterstützung bei der Abwicklung.
- Jobschutz: Die Stelle der Arbeitnehmerin ist während des Mutterschaftsurlaubs geschützt.
Paternität
Es gibt keinen spezifischen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Paternitätszeit im Rahmen des allgemeinen Arbeitsgesetzes in El Salvador. Einige Arbeitgeber bieten möglicherweise einige Tage bezahlten oder unbezahlten Urlaub als Unternehmensleistung an, dies ist jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Adoption
Ähnlich wie bei der Paternität besteht kein spezifischer gesetzlicher Anspruch auf Adoption. Jeglicher Urlaubsanspruch bei Adoption liegt meistens im Ermessen des Arbeitgebers oder fällt unter allgemeine persönliche Urlaubsregelungen, falls solche bestehen.
Andere Urlaubsarten
Neben den Hauptkategorien erkennt das Arbeitsgesetz und die übliche Praxis in El Salvador weitere Urlaubsarten an, wobei die Ansprüche variieren können.
- Trauerurlaub: Das Arbeitsgesetz schreibt keinen bezahlten Trauerurlaub vor. Einige Unternehmen gewähren jedoch einige Tage bezahlten oder unbezahlten Urlaub im Falle des Todes eines nahen Familienmitglieds als Firmenpolitik.
- Studienurlaub: Es besteht kein genereller gesetzlicher Anspruch auf bezahlten Studienurlaub. Arbeitgeber können Urlaub für Bildungszwecke nach eigenem Ermessen gewähren, häufig unbezahlt oder unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer seinen Jahresurlaub nutzt.
- Hochzeitsurlaub: Das Arbeitsgesetz schreibt keinen bezahlten Urlaub für die Heirat vor. Ähnlich wie bei der Trauerzeit können manche Arbeitgeber einige Tage als Unternehmensleistung anbieten.
- Gewerkschaftliche Aktivitäten: Arbeitnehmer, die Gewerkschaftsvertreter sind, können Anspruch auf Freistellung für bestimmte gewerkschaftliche Aktivitäten haben, wie in Tarifverträgen oder arbeitsrechtlichen Vorschriften zu Gewerkschaftsrechten geregelt.
- Bürgerpflichten: Arbeitnehmer können Anspruch auf Freizeit zur Erfüllung verpflichtender Bürgerpflichten haben, wie z. B. Jury-Dienst (weniger üblich in El Salvador) oder Wahlpflicht.
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