Urlaub
In El Salvador schreibt das Arbeitsgesetzbuch vor, dass alle Arbeitnehmer, die ein Jahr ununterbrochenen Dienst beim selben Arbeitgeber absolviert haben, Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub haben. Der Mindesturlaubsanspruch beträgt 15 Kalendertage bezahlten Urlaubs.
Ansammlung und ungenutzter Urlaub
Der Urlaubsanspruch wird jährlich vom 12. Dezember bis zum 12. Dezember berechnet. Arbeitnehmer dürfen ungenutzte Urlaubszeit nicht ins nächste Jahr übertragen. Wenn das Arbeitsverhältnis jedoch vor Ablauf eines Jahres endet, haben die Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entschädigung für die angesammelte Urlaubszeit.
Vergütung
Während des Urlaubs müssen die Arbeitnehmer ihr reguläres Gehalt erhalten. Darüber hinaus sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, den Arbeitnehmern vor Beginn des Urlaubs einen zusätzlichen Urlaubszuschuss von 30 % ihres regulären Gehalts zu zahlen. Dies ist eine zwingende Anforderung gemäß dem Arbeitsgesetzbuch von El Salvador.
Feiertage
El Salvador feiert im Laufe des Jahres eine Vielzahl von nationalen, historischen und religiösen Feiertagen.
Feiertage mit festem Datum
- Neujahrstag (1. Januar): Dieser Tag markiert den Beginn des Kalenderjahres.
- Gründonnerstag (März/April): Dies ist Teil der christlichen Karwoche, die das letzte Abendmahl vor der Kreuzigung Jesu gedenkt. Das genaue Datum ändert sich jedes Jahr.
- Karfreitag (März/April): Dieser christliche Feiertag gedenkt der Kreuzigung Jesu Christi. Das genaue Datum ändert sich jedes Jahr.
- Tag der Arbeit (1. Mai): Dieser Tag feiert die Beiträge der Arbeiter weltweit.
- Fest des Heiligen Erlösers der Welt (5. - 6. August): Dies ist das Hauptpatronatsfest von El Salvador, das Jesus Christus als den Erlöser der Welt ehrt. Die Festlichkeiten dauern eine Woche, wobei diese beiden Tage die offiziellen Feiertage sind.
- Unabhängigkeitstag (15. September): Dieser Tag gedenkt der Unabhängigkeit El Salvadors von Spanien im Jahr 1821.
- Kolumbus-Tag (12. Oktober): Dieser Tag gedenkt der Ankunft von Christoph Kolumbus in Amerika.
- Allerseelen (2. November): Dieser Tag ist dem Gedenken und Ehren der verstorbenen Angehörigen gewidmet.
- Weihnachtstag (25. Dezember): Dieser christliche Feiertag feiert die Geburt Jesu Christi.
Arten von Urlaub
In El Salvador stellt das Arbeitsgesetzbuch sicher, dass Arbeitnehmer Anspruch auf verschiedene Arten von Urlaub haben, um persönlichen Bedürfnissen, gesundheitlichen Situationen und familiären Verpflichtungen gerecht zu werden.
Urlaub
Arbeitnehmer haben Anspruch auf 15 Kalendertage bezahlten Urlaub jährlich nach einem Jahr ununterbrochener Dienstzeit. Während der Urlaubszeit erhalten die Arbeitnehmer ihr reguläres Gehalt und einen Bonus von 30%.
Krankheitsurlaub
Arbeitnehmer haben je nach Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit Anspruch auf eine bezahlte Krankheitszeit. Das Arbeitsgesetzbuch sieht folgende Zeiträume vor:
- Zwischen 4 Wochen und 6 Monaten Betriebszugehörigkeit: Bis zu 4 Wochen bezahlter Krankheitsurlaub.
- Zwischen 6 Monaten und 1 Jahr Betriebszugehörigkeit: Bis zu 6 Wochen bezahlter Krankheitsurlaub.
- Über 1 Jahr Betriebszugehörigkeit: Bis zu 12 Wochen bezahlter Krankheitsurlaub.
Nach den ersten drei Krankheitstagen wird der Krankheitsurlaub vom Salvadorianischen Institut für Sozialversicherung (ISSS) mit 75% des regulären Gehalts des Arbeitnehmers vergütet.
Mutterschaftsurlaub
Weibliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf 16 Wochen (4 Wochen vor der Geburt, 12 Wochen nach der Geburt) bezahlten Mutterschaftsurlaub. Anspruchsberechtigte Arbeitnehmerinnen erhalten Mutterschaftsleistungen vom Sozialversicherungsinstitut El Salvadors (ISSS) in Höhe von 75% ihres regulären Gehalts.
Andere Arten von Urlaub
- Trauerurlaub: Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf drei Tage bezahlten Urlaub im Falle des Todes eines nahen Familienmitglieds.
- Sonderurlaub: Arbeitnehmer können Anspruch auf kurzfristigen Urlaub aus Gründen wie Heirat oder Bürgerpflichten haben. Die spezifischen Bestimmungen können von Arbeitsverträgen oder betrieblichen Richtlinien abhängen.
Es ist wichtig zu beachten, dass individuelle Arbeitsverträge oder Tarifverträge zusätzliche Urlaubsregelungen enthalten können, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Konsultieren Sie immer Ihre spezifische Vereinbarung für die genauesten und aktuellsten Informationen zu Urlaubsregelungen an Ihrem Arbeitsplatz.