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Dänemark

Mitarbeiterrechte und Schutzmaßnahmen

Erkunden Sie die Rechte der Arbeitnehmer und den rechtlichen Schutz in Dänemark

Kündigung

In Dänemark gibt es im Arbeitsrecht kein Konzept der "at-will" Kündigung. Stattdessen müssen Arbeitgeber objektiv gültige Gründe für die Entlassung eines Mitarbeiters haben. Häufige rechtmäßige Gründe für eine Entlassung sind Überflüssigkeit, Fehlverhalten des Mitarbeiters und Arbeitsunfähigkeit.

Rechtmäßige Gründe für eine Entlassung

  • Überflüssigkeit: Wirtschaftliche Bedingungen oder Umstrukturierungen am Arbeitsplatz können die Position des Mitarbeiters überflüssig machen.
  • Fehlverhalten des Mitarbeiters: Schwere Vertragsverletzungen, unzureichende Arbeitsleistung oder schwerwiegendes Fehlverhalten können eine Entlassung rechtfertigen.
  • Arbeitsunfähigkeit: Langfristige Krankheit oder Behinderung, die den Mitarbeiter erheblich daran hindert, seine Arbeitsaufgaben zu erfüllen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitgeber in der Regel ein Verfahren zur Ausgabe von Verwarnungen und zur Bereitstellung von Verbesserungsmöglichkeiten einhalten müssen, bevor sie wegen Fehlverhaltens oder Arbeitsunfähigkeit zur Entlassung greifen.

Kündigungsfristen

Die Kündigungsfristen in Dänemark hängen von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters ab und sind in der Regel für Arbeitgeber länger als für Arbeitnehmer:

  • Kündigungsfrist des Mitarbeiters: In der Regel ist eine Kündigungsfrist von einem Monat erforderlich.
  • Kündigungsfrist des Arbeitgebers:
    • Weniger als 6 Monate Betriebszugehörigkeit: 1 Monat
    • 6 Monate bis 3 Jahre: 3 Monate
    • 3-6 Jahre: 4 Monate
    • 6-9 Jahre: 5 Monate
    • Über 9 Jahre: 6 Monate

Abfindung

In Dänemark gibt es keine gesetzlichen Abfindungsregelungen. Abfindungen können jedoch in Tarifverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen enthalten sein.

Zusätzliche Überlegungen

  • Probezeiten: Während vereinbarter Probezeiten können kürzere Kündigungsfristen gelten.
  • Grobes Fehlverhalten: Bei grobem Fehlverhalten einer der Parteien kann eine sofortige Kündigung ohne Kündigungsfrist möglich sein.
  • Ungerechtfertigte Entlassung: Mitarbeiter können Entlassungen, die sie als ungerechtfertigt erachten, durch Gewerkschaften oder das Arbeitsgericht anfechten.

Diskriminierung

Dänische Antidiskriminierungsgesetze verbieten Diskriminierung aufgrund verschiedener geschützter Merkmale. Dazu gehören Rasse, Ethnizität, Religion oder Glauben, sexuelle Orientierung, Geschlecht, Behinderung und Alter. Diskriminierung aufgrund von Rasse oder Hautfarbe, nationaler, sozialer oder ethnischer Herkunft, Religion oder Glauben, sexueller Orientierung, Geschlecht, körperlicher oder geistiger Behinderung und Alter ist strengstens verboten.

Wiedergutmachungsmechanismen

Wenn ein Mitarbeiter am Arbeitsplatz Diskriminierung erfährt, hat er mehrere Möglichkeiten. Dazu gehört die interne Meldung, bei der Mitarbeiter ihre Bedenken direkt ihrem Arbeitgeber oder dem zuständigen Personalwesen mitteilen können. Sie können auch eine formelle Beschwerde bei der Gleichbehandlungsstelle (Ligebehandlingsnævnet) einreichen, die Diskriminierungsfälle untersucht und vermittelt. Mitarbeiter können Unterstützung von ihrer Gewerkschaft suchen, falls sie eine haben. In einigen Fällen können Mitarbeiter entscheiden, die Angelegenheit vor Gericht zu bringen.

Arbeitgeberverantwortlichkeiten

Arbeitgeber in Dänemark haben die gesetzliche Verantwortung, Mitarbeiter vor Diskriminierung zu schützen und ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Zu den Hauptverantwortlichkeiten gehört die Umsetzung klarer Richtlinien, die Diskriminierung und Belästigung aufgrund der geschützten Merkmale verbieten. Sie sind auch dafür verantwortlich, regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter und Manager zu Antidiskriminierungsgesetzen und -richtlinien anzubieten, alle Diskriminierungsbeschwerden gründlich zu untersuchen und gegebenenfalls geeignete Korrekturmaßnahmen zu ergreifen sowie Mitarbeiter, die Bedenken äußern, vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen.

Arbeitsbedingungen

In Dänemark beträgt die normale Arbeitswoche 37 Stunden, die typischerweise von Montag bis Freitag verteilt sind. Dies ist deutlich weniger als die durchschnittliche Arbeitswoche in vielen anderen Ländern. Viele Arbeitsplätze in Dänemark bieten flexible Arbeitszeiten an, die es den Mitarbeitern ermöglichen, ihre Zeitpläne teilweise selbst zu gestalten, um eine bessere Work-Life-Balance zu fördern. Dies kann besonders vorteilhaft für diejenigen sein, die Kinderbetreuung oder Pflegeverantwortlichkeiten haben. Obwohl Überstundenarbeit erlaubt ist, wird sie im Allgemeinen nicht gefördert. Die dänische Arbeitskultur legt Wert auf Effizienz und das Erledigen von Aufgaben innerhalb der regulären Arbeitswoche.

Ruhezeiten

Alle Arbeitnehmer in Dänemark haben gesetzlich Anspruch auf mindestens fünf Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr. Diese großzügige Urlaubsregelung ermöglicht eine bedeutende Zeit für Erholung und Entspannung. Dänemark bietet umfangreiche Elternzeitregelungen, die Familien während der Geburt und der frühen Kindheit unterstützen. Dänemark feiert im Laufe des Jahres mehrere gesetzliche Feiertage, die den Arbeitnehmern zusätzliche bezahlte freie Tage bieten.

Ergonomische Anforderungen

Dänische Arbeitsplätze sind verpflichtet, strenge ergonomische Vorschriften einzuhalten. Diese Vorschriften zielen darauf ab, arbeitsbedingte Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) zu verhindern, indem sie sicherstellen:

  • Richtige Arbeitsplatzgestaltung: Dies umfasst die Bereitstellung ergonomischer Möbel, wie verstellbare Stühle und Schreibtische, um eine gute Körperhaltung zu fördern und Belastungen zu reduzieren.
  • Regelmäßige Pausen: Arbeitgeber werden ermutigt, regelmäßige Pausen während des Arbeitstages einzuführen, damit die Mitarbeiter sich bewegen und ihren Körper ausruhen können.
  • Risikobewertungen: Arbeitsplätze sollten regelmäßige Risikobewertungen durchführen, um potenzielle ergonomische Gefahren zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Gesundheit und Sicherheit

In Dänemark verpflichtet das Arbeitsumweltgesetz (WEA) Arbeitgeber, für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu sorgen. Dies umfasst mehrere wichtige Verpflichtungen.

Verpflichtungen des Arbeitgebers

Arbeitgeber sind verpflichtet, regelmäßige Risikobewertungen durchzuführen, um potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und geeignete Kontrollmaßnahmen zur Risikominderung zu implementieren. Sie müssen auch eine klare Arbeitsumweltpolitik festlegen, die Sicherheitsverfahren, Arbeitnehmerrechte und Meldeverfahren beschreibt.

Die Bereitstellung sicherer Ausrüstung und Schulungen ist eine weitere Verpflichtung. Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern die notwendige persönliche Schutzausrüstung (PSA) und eine ordnungsgemäße Schulung für sichere Arbeitspraktiken zur Verfügung stellen.

Für Unternehmen mit mehr als 35 Mitarbeitern müssen sie eine Arbeitsschutzorganisation (HSO) einrichten, um die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Sicherheitsfragen zu erleichtern.

Arbeitnehmerrechte

Arbeitnehmer in Dänemark haben ein starkes gesetzliches Recht auf einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz, wie es im WEA verankert ist. Dies umfasst das Recht, Arbeiten abzulehnen, die sie für eine ernsthafte Gefahr für ihre Gesundheit und Sicherheit halten.

Arbeitnehmer haben auch das Recht, über potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz informiert zu werden und eine ordnungsgemäße Schulung zu sicheren Arbeitspraktiken zu erhalten. Sie haben das Recht, an Diskussionen und Entscheidungsprozessen im Zusammenhang mit Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz teilzunehmen.

Darüber hinaus haben Arbeitnehmer das Recht, unsichere Arbeitsbedingungen ihrem Arbeitgeber oder der dänischen Arbeitsumweltbehörde (WEA) ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen zu melden.

Durchsetzungsbehörden

Die dänische Arbeitsumweltbehörde (WEA) ist die Hauptbehörde, die für die Durchsetzung von Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz verantwortlich ist. Die WEA führt Inspektionen durch, untersucht Beschwerden und erlässt Anordnungen zur Sicherstellung der Einhaltung.

Arbeitgeber, die gegen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften verstoßen, können mit Geldstrafen oder sogar strafrechtlicher Verfolgung rechnen.

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