Das Management von Mitarbeitendenurlaub und Urlaubsansprüchen in Dänemark erfordert ein klares Verständnis der dortigen Arbeitsgesetze und Tarifverträge. Die dänische Gesetzgebung bietet umfassenden Schutz für Mitarbeitende und stellt sicher, dass sie ausreichende Freizeit für Erholung, Krankheit und familiäre Verpflichtungen erhalten. Arbeitgeber müssen diese Vorschriften beachten, um die Einhaltung sicherzustellen und positive Mitarbeitendenbeziehungen zu pflegen.
Das Verständnis der üblichen Ansprüche und Verfahren für verschiedene Arten von Urlaub ist entscheidend für Unternehmen, die in Dänemark tätig sind, egal ob sie eine lokale Niederlassung haben oder Mitarbeitende remote über einen Employer of Record beschäftigen. Diese Richtlinien sollen die Work-Life-Balance und das Wohlergehen der Mitarbeitenden unterstützen und zu einer produktiven Belegschaft beitragen.
Jährlicher Urlaub
In Dänemark haben Mitarbeitende Anspruch auf mindestens 25 Tage bezahlten Jahresurlaub. Das Urlaubsjahr läuft vom 1. September bis zum 31. August, und der Urlaub wird gleichzeitig erworben, d.h., Mitarbeitende sammeln Urlaubstage während ihrer Arbeit. Für jeden Monat der Beschäftigung sammeln Mitarbeitende 2,08 Urlaubstage.
Mitarbeitende haben in der Regel Anspruch auf 15 Tage Haupturlaub am Stück während des Haupturlaubszeitraums, der vom 1. Mai bis zum 30. September läuft. Die verbleibenden 10 Tage können als Ergänzungsurlaub zu anderen Zeiten des Jahres genommen werden, oft in 5-Tage-Blöcken.
Der Urlaubsanspruch wird grundsätzlich auf eine von zwei Arten berechnet:
- Gehalt während des Urlaubs: Mitarbeitende erhalten ihr reguläres Gehalt während des Urlaubs, plus einen Ferietillæg von mindestens 1 % ihres Jahresgehalts.
- FerieGODTGØRELSE: Für Mitarbeitende mit variabler Vergütung oder bei Verlassen des Arbeitsverhältnisses wird die FerieGodtgørelse in der Regel mit 12,5 % des Bruttogehalts berechnet, das während des Berechnungszeitraums verdient wurde. Dies erfolgt häufig über das FerieKonto-System.
Ungenutzte Urlaubstage können manchmal auf das nächste Urlaubsjahr übertragen werden, typischerweise bis zu 5 Tage, durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitendem. Urlaubstage, die diese Grenze überschreiten und nicht genommen oder übertragen werden, werden in der Regel nach Ende des Urlaubsjahres ausgezahlt.
Gesetzliche Feiertage und Beobachtungen
Dänemark erkennt mehrere gesetzliche Feiertage im Laufe des Jahres an. Mitarbeitende haben grundsätzlich Anspruch auf arbeitsfreie Tage an diesen Feiertagen, oft mit Bezahlung, je nach Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Falls ein gesetzlicher Feiertag auf ein Wochenende fällt, wird dieser meist nicht auf einen Werktag verschoben.
Hier die erwarteten Feiertage für 2026:
| Datum | Wochentag | Feiertagsname |
|---|---|---|
| 1. Januar | Donnerstag | Neujahr |
| 2. April | Donnerstag | Gründonnerstag |
| 3. April | Freitag | Karfreitag |
| 5. April | Sonntag | Ostersonntag |
| 6. April | Montag | Ostermontag |
| 14. Mai | Donnerstag | Himmelfahrt |
| 24. Mai | Sonntag | Pfingstsonntag |
| 25. Mai | Montag | Pfingstmontag |
| 25. Dezember | Freitag | Weihnachten |
| 26. Dezember | Samstag | Boxing Day (Zweiter Feiertag) |
Hinweis: Der Verfassungstag (Grundlovsdag) am 5. Juni ist gesetzlich kein Feiertag, aber viele Arbeitsplätze behandeln ihn je nach Tarifvereinbarung oder Unternehmenspolitik als halben oder ganzen freien Tag.
Krankenstand und Entgelt
Mitarbeitende in Dänemark haben Anspruch auf Krankheitsurlaub, wenn sie aufgrund von Krankheit nicht arbeiten können. Die Regeln für Krankengeld hängen von der Beschäftigungsdauer und der Dauer der Erkrankung ab.
- Verantwortung des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber ist in der Regel für die Zahlung des Krankengeldes in den ersten 30 Kalendertagen der Abwesenheit eines Mitarbeitenden verantwortlich, sofern dieser mindestens 8 Wochen beschäftigt war und innerhalb dieses Zeitraums mindestens 74 Stunden gearbeitet hat. Der zu zahlende Betrag entspricht meist dem regulären Gehalt des Mitarbeitenden.
- Verantwortung der Kommune: Nach den ersten 30 Tagen oder falls der Mitarbeitende die Voraussetzungen für das vom Arbeitgeber gezahlte Krankengeld nicht erfüllt, kann er Anspruch auf Krankengeld (sygedagpenge) von der Kommune haben. Diese prüft die Anspruchsberechtigung und den Betrag, wobei dieser begrenzt ist.
- Benachrichtigung: Mitarbeitende müssen ihre Abwesenheit aufgrund von Krankheit in der Regel so früh wie möglich mitteilen, meist am ersten Tag der Abwesenheit. Arbeitgeber können eine ärztliche Bescheinigung, vor allem bei längerer Abwesenheit, anfordern.
Tarifverträge können günstigere Bedingungen beim Krankengeld vorsehen als die gesetzlichen Mindestanforderungen.
Elternzeit
Dänemark bietet umfassende Regelungen zur Elternzeit, die Eltern bedeutende freie Tage zur Betreuung ihrer Kinder gewähren. Die Ansprüche setzen sich aus für jeden Elternteil reservierter und gemeinsamer Elternzeit zusammen.
Wesentliche Ansprüche umfassen:
- Mutterschutz: Die Mutter hat Anspruch auf 4 Wochen Schwangerschaftsurlaub vor dem errechneten Geburtstermin und 14 Wochen Mutterschaftsurlaub nach der Geburt.
- Vaterschaftsurlaub: Der Vater / Co-Mutter hat Anspruch auf 2 Wochen Vaterschaftsurlaub innerhalb der ersten 14 Wochen nach der Geburt.
- Elternzeit: Eltern haben gemeinsam Anspruch auf 32 Wochen Elternzeit pro Kind, die auf 46 Wochen verlängert werden kann. Diese Zeit kann entweder von einem Elternteil genommen oder zwischen beiden aufgeteilt werden. Jeder Elternteil hat außerdem 9 Wochen Elternzeit, die speziell für sie reserviert sind und nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden können. Die restlichen Wochen können übertragen werden.
Während der Elternzeit haben Mitarbeitende eventuell Anspruch auf Elterngeld (barselsdagpenge) von der Kommune, abhängig von der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen (z.B. Beschäftigungsstatus und Einkommen). Die Höhe des Elterngeldes ist begrenzt. Viele Tarifverträge und Einzelarbeitsverträge ergänzen diese Leistungen bis zum vollen Gehalt für einen bestimmten Zeitraum.
Adoptionen folgen ähnlichen Prinzipien wie Elternzeit, mit Anspruch auf Freistellung vor und nach der Annahme des Kindes und anschließender gemeinsamer Elternzeit.
Weitere Urlaubsarten
Neben den Hauptkategorien sieht dänisches Recht und Tarifverträge auch andere Urlaubsarten vor:
- Pflegeurlaub: Mitarbeitende können Anspruch auf Urlaub haben, um sich um schwer kranke nahestehende Angehörige zu kümmern.
- Trauerurlaub: Obwohl kein gesetzliches Recht, gewähren viele Tarifverträge und Firmenrichtlinien bezahlten Urlaub im Falle des Todes eines nahen Familienmitglieds.
- Studium: Manche Tarifverträge oder Unternehmensrichtlinien erlauben Mitarbeitenden, Urlaub für Bildungszwecke zu nehmen, manchmal mit finanzieller Unterstützung.
- Sabbatical: Kein gesetzliches Recht, aber Arbeitgeber bieten dies eventuell im Rahmen ihrer HR-Policy an und gewähren unbezahlten längeren Zeitraum.
- Hochwasser- oder Katastrophenurlaub: Mitarbeitende haben Anspruch auf Abwesenheit vom Arbeitsplatz aus dringenden familiären Gründen im Falle von Krankheit oder Unfall, bei denen ihre sofortige Anwesenheit erforderlich ist. Dies ist in der Regel kurzfristiger unbezahlter Urlaub.
Spezifische Ansprüche und Voraussetzungen für diese Urlaubsarten hängen oftmals stark von Tarifverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen ab.
Gewinnen Sie Top-Talente in Dänemark durch unsere Employer of Record-Dienstleistung.
Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Dänemark helfen können.







Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Dänemark helfen können.
Von mehr als 1.000 Unternehmen weltweit geschätzt



