Dänemark zählt zu den weltweit attraktivsten Ländern für Fachkräfte. Es erscheint häufig ganz oben oder in der Nähe der Spitzenplätze globaler Talentindizes – beispielsweise bewertete IMD Dänemark als das zweitbeste Land der Welt für die Gewinnung und Bindung von Talenten. Viele nennen die hohe Lebensqualität, exzellente öffentliche Dienstleistungen und die starke Wirtschaft als wesentliche Attraktivitätsmerkmale.
Die dänische Belegschaft ist gut ausgebildet und spricht in der Regel fließend Englisch, zudem schneidet das Land in den Bereichen Sicherheit, Mitarbeitermotivation und Innovation besonders hoch ab. Praktisch betrachtet machen ausländische Staatsangehörige (sowohl aus EU- als auch Nicht-EU-Ländern) bereits etwa 12–13 % der dänischen Arbeitskräfte aus, insbesondere in Branchen wie IT, Ingenieurwesen, Gesundheitswesen und erneuerbare Energien, die mit Fachkräftemangel konfrontiert sind.
Für Arbeitgeber, die auf diesen globalen Talentpool zugreifen möchten, ist es entscheidend, die Einwanderungsanforderungen Dänemarks zu verstehen. Das dänische Arbeits- und Aufenthaltsrecht ist streng: die Einstellung einer Person ohne die entsprechende Genehmigung kann schwerwiegende Strafen nach sich ziehen. Wie ein dänischer Ratgeber bemerkt: „Wenn Mitarbeitende keine erforderlichen Arbeitserlaubnisse haben, kann das ernste Konsequenzen haben – von Bußgeldern und rechtlichen Risiken für den Arbeitgeber bis hin zu Haftstrafe oder Abschiebung für den Mitarbeitenden.“ Um diese Risiken zu vermeiden, muss jedes Unternehmen, das ausländisches Personal nach Dänemark holt, die nachfolgenden Visa- und Genehmigungsregeln sorgfältig befolgen.
Wer benötigt in Dänemark ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis?
Das Recht, in Dänemark zu arbeiten, hängt von der Staatsangehörigkeit sowie Dauer und Zweck des Aufenthalts ab. nordische Staatsbürger (Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden) genießen uneingeschränte Freizügigkeit: Sie können ohne Visum oder Arbeitserlaubnis nach Dänemark einreisen, dort leben und arbeiten. Ebenso können EU/EEA- und Schweizer Staatsangehörige nach Dänemark kommen und sofort mit der Arbeit beginnen, ohne eine spezielle Erlaubnis.
Staatsangehörige aus EU/EEA und Schweiz, die länger als drei Monate bleiben, müssen jedoch eine kostenlose „EU-Aufenthaltsanmeldung“ (Anmeldebescheinigung) bei einer Kommune beantragen, um ihre Rechte zu bestätigen.
Im Gegensatz dazu benötigen Nicht-EU/EEA-Staatsangehörige in der Regel eine dänische Arbeitserlaubnis (oft in Kombination mit einer Aufenthaltserlaubnis), bevor sie legal in Dänemark beschäftigt werden dürfen. Ein wichtiger Hinweis: Personen aus visumpflichtigen Ländern, die mit einem Schengen-Visum für Kurzaufenthalte (oder visumfrei, falls berechtigt) einreisen, dürfen begrenzte geschäftliche Tätigkeiten ohne dänische Arbeitserlaubnis durchführen. Dabei können sie an Meetings, Konferenzen oder Schulungen teilnehmen, Verträge verhandeln oder mit Kunden beraten, für maximal 90 Tage ohne Arbeitserlaubnis.
Diese Tätigkeiten müssen jedoch Nebenaktivitäten zur Hauptzwecks einer Geschäftsreise sein – der Besucher kann sonst nicht direkt zur dänischen Produktion beitragen oder in Dänemark Löhne verdienen, ohne die richtige Genehmigung. Jegliche Arbeit außerhalb dieses Rahmens (oder ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen) erfordert die frühzeitige Beantragung der entsprechenden Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. (Dänemark ist kein Mitglied im EU Blue Card–System; stattdessen verwendet es eigene nationale Visa-Kategorien.)
Kurz gesagt: Wenn Ihr Kandidat nordisch, EU/EEA/Schweizer ist, kann er sofort einreisen und arbeiten; nur bei einem Aufenthalt über drei Monate ist eine lokale Registrierung erforderlich. Falls Ihr Kandidat Nicht-EU/EEA ist, planen Sie eine Bewerbung nach einem der spezifischen dänischen Arbeitsgenehmigungssysteme (siehe unten) rechtzeitig vor der geplanten Ankunft, es sei denn, es handelt sich nur um einen sehr kurzen Geschäftsbesuch im Rahmen der Schengen-Regeln.
Arten von dänischen Arbeitsvisa und -genehmigungen
Dänemark bietet mehrere spezielle Visaprogramme für ausländische Arbeitskräfte. Die wichtigsten Kategorien für Arbeitgeber sind:
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Fast-Track-Programm: Ein vereinfachtes Verfahren für zertifizierte Unternehmen, um hochqualifizierte Fachkräfte schnell zu rekrutieren. Es umfasst Wege für Positionen mit hohem Gehalt (Pay-Limit), Forscher, kurzfristige Einsätze und Bildungsrollen.
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Positive-List-Programm (Fachkräfte und Hochqualifizierte): Für Berufe, die auf Dänemarks offiziellem „Positive Lists“ der gefragten Jobs stehen. Es gibt zwei Listen – eine für fachlich qualifizierte Berufe (meist mit beruflicher Ausbildung) und eine für Positionen mit Hochschulabschluss. Wenn ein ausländischer Fachmann eine Jobzusage in einem dieser Berufe hat, kann er den Antrag über die Positive-List-Route stellen.
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Pay-Limit-Programm: Für jede Stelle mit einem hohen Gehalt. Derzeit liegt die Grenze bei DKK 514.000 jährlich (2025); wenn das Gehalt diese Schwelle erreicht oder übertrifft, qualifiziert sich der ausländische Arbeitnehmer – unabhängig vom Beruf oder Bildungsgrad.
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Forscher/Gastforscher-Erlaubnis: Für akademische und wissenschaftliche Positionen. Beschäftigte Forscher (bei dänischen Universitäten oder Forschungseinrichtungen angestellt) können die Fast-Track-“Forschungs”-Route nutzen. Gastforscher (nicht auf dänischer Gehaltsliste) verwenden eine spezielle Gastforscher-Genehmigung.
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Start-up Denmark-Programm: Für ausländische Unternehmer. Es gewährt Aufenthalt für Personen (oder Teams bis zu 3 Personen), die eine innovative Geschäftsidee haben, die von einem dänischen Expertengremium genehmigt wurde. Es richtet sich an Wachstums-Startups und ist caps (begrenzte Anzahl an Genehmigungen pro Jahr).
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Praktikanten/Trainee-Genehmigung: Für ausländische Studierende, die strukturierte Praktika absolvieren. Voraussetzung ist, dass der Praktikant in einem Bildungsprogramm eingeschrieben ist und das Praktikum eng mit seinem Studienfach verbunden ist. Bestimmte Branchen (z. B. Gesundheitswesen, grüne Industrien, Architektur) sind häufig betroffen.
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Familienzusammenführung mit Arbeitsrechten: Ehepartner, Lebenspartner oder minderjährige Kinder ausländischer Mitarbeitender mit gültiger dänischer Arbeitserlaubnis können in der Regel eine Familienzusammenführungs-Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Diese Genehmigung umfasst üblicherweise das Recht zu arbeiten (vorausgesetzt, bestimmte Voraussetzungen wie Alter und Integrationskriterien des Sponsors sind erfüllt).
Hier eine kurze Übersicht zu jedem Typ:
Fast-Track-Programm
Das Fast-Track-Programm ermöglicht SIRI-zertifizierten Arbeitgebern, schnell ausländische Talente zu rekrutieren. Zertifizierte Unternehmen (die von der dänischen Agentur für internationale Rekrutierung und Integration genehmigt sind) können online Anträge für Arbeitserlaubnisse im Rahmen von Fast-Track stellen. Dieses Programm bietet mehrere „Tracks“: z. B. den Pay-Limit-Track (für Stellen oberhalb der hohen Gehaltsgrenze), einen Kurzzeit-Track, den Forscher-Track und einen Bildungs-Track.
In der Praxis wird es häufig genutzt, um hochbezahlte Spezialisten schnell zu genehmigen: Das Pay-Limit ist derzeit bei DKK 514.000 (2025). Einer der größten Vorteile ist die Option „Schneller Arbeitsbeginn“: Wenn der ausländische Mitarbeitende bereits einzureisen berechtigt ist (z. B. visafrei oder mit Schengen-Visum), kann der Arbeitgeber sofort eine vorläufige Arbeitserlaubnis arrangieren. In diesem Fall kann der Mitarbeitende nach Online-Bewerbung und Terminvereinbarung sofort mit der Arbeit beginnen, während die formale Genehmigung bearbeitet wird.
Positive List (Fachkräfte und Hochqualifizierte)
Die positive Liste enthält Berufe mit nationalem Arbeitskräftemangel. Wenn eine Jobzusage eines ausländischen Mitarbeiters in einem dieser Berufe liegt, kann er eine dänische Aufenthalt- und Arbeitserlaubnis im Rahmen der Positive-List beantragen. Es gibt zwei Versionen: eine für qualifizierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und eine für Hochschulabsolventen. Beide Listen werden halbjährlich aktualisiert, um den Arbeitsmarktbedürfnissen zu entsprechen.
Beispiele sind Ingenieure, IT-Fachleute, medizinisches Personal und technische Experten. Für die Beantragung gilt: Der Jobtitel muss auf der Liste stehen und (bei der Hochqualifizierten-Liste) der Bewerber muss den entsprechenden Abschluss besitzen. Der Arbeitgeber muss dänische Arbeitsverträge mit (Gesamt-)Gehalt, Benefits und Kündigungsfristen vorlegen, die den dänischen Standards entsprechen. Ein detailliertes Arbeitsangebot oder Arbeitsvertrag muss der Bewerbung beigefügt werden, in dem alle wesentlichen Bedingungen gelistet sind. (Hinweis: Arbeitgeber, die die Positive List verwenden, müssen außerdem die dänischen Ausbildungs- und Lehrlingspflichten erfüllen – siehe Arbeitgeberverantwortung weiter unten.)
Pay-Limit-Programm
Das Pay-Limit-Programm ist der einfachste Weg für hochverdienende Stellen. Jeder ausländische Mitarbeitende mit einem Jahresangebot von mindestens DKK 514.000 (2025) kann einen Antrag stellen. Es bestehen keine Einschränkungen bezüglich Beruf oder Bildungsniveau; einzig die Höhe des Gehalts ist entscheidend. Damit ist das Programm besonders geeignet für Führungskräfte oder Spezialisten, deren Vergütung die Grenze übersteigt. Der Arbeitgeber muss weiterhin sicherstellen, dass alle dänischen Arbeitsnormen eingehalten werden (z. B. angemessene Rentenbeiträge, Zahlung auf dänisches Bankkonto).
Forscher- und Gastforscher-Genehmigungen
Dänemark differenziert zwischen angestellten Forschern und eingeladenen (unbezahlt bleibenden) Forschern. Wenn ein Unternehmen oder eine Universität in Dänemark einen ausländischen Forscher anstellt, erfolgt der Antrag meist über die Forschungs-Route im Fast-Track-Programm. Dies setzt voraus, dass die Position eindeutig forschungsbezogen ist (der Aufenthalt dient primär der Forschung) und der Arbeitgeber SIRI-zertifiziert ist. Für Gastforscher, die eingeladen werden, um die dänischen Forschungseinrichtungen zu nutzen, ohne bei einer dänischen Institution angestellt oder bezahlt zu werden, wird eine spezielle Gastforscher-Genehmigung verwendet.
Gastforscher müssen mindestens einen Masterabschluss haben. Der Gastgeber in Dänemark muss sie formell einladen, eine Einladung oder Vereinbarung vorlegen, einen Betreuer benennen und nachweisen, dass die Unterkunft im Rahmen der Aufenthaltserlaubnis bereitgestellt werden kann. Da keine dänische Bezahlung erfolgt, muss der Gastforscher nachweisen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel (z. B. Ersparnisse oder externe Unterstützung) verfügt, um die Lebenshaltungskosten während des Aufenthalts zu decken.
Start-up Denmark-Programm
Das Start-up Denmark-Programm richtet sich an unternehmerisches Talent. Ein ausländischer Gründer (oder ein Team bis zu 3 Personen) mit einer innovativen, wachstumsorientierten Geschäftsidee kann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um dieses Geschäft in Dänemark zu gründen oder weiterzuführen. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass der Businessplan vom dänischen Business-Authority-Panel für Start-ups genehmigt wird. Nach dieser Genehmigung erfolgt die Antragstellung online. Arbeitgeber müssen die Firma in Dänemark registrieren (CVR-Nummer) und nachweisen, dass das Vorhaben echtes innovatives Potenzial und Engagement besitzt. Die Genehmigung wird zunächst für ein Jahr erteilt und kann bei Nachweis von Fortschritten verlängert werden. (Hinweis: Dieses Programm ist wettbewerbsintensiv und capsiert; nur eine begrenzte Anzahl an Start-up-Denmark-Genehmigungen wird jährlich vergeben.)
Intern/Trainee-Genehmigungen
Ausländische Studierende können unter einer speziellen Genehmigung Praktika oder Traineeships absolvieren. Voraussetzung ist, dass der Praktikant in einem Bildungsprogramm eingeschrieben ist und das Praktikum direkt Bezug zu seinem Studium hat. Der Arbeitgeber muss eine Praktikumsvereinbarung vorlegen, in der Aufgaben und Fähigkeitenentwicklung aufgeführt sind, sowie einen qualifizierten Betreuer benennen. Praktikanten sollten zwischen 18 und 30 Jahre alt sein (bei den meisten Branchen) und einen grundlegenden Sprachtest (A2-Level in Englisch oder Skandinavische Sprachen) bestehen. Ist das Praktikum bezahlt, muss das Gehalt mindestens dem dänischen Internslohn entsprechen und auf ein dänisches Bankkonto gezahlt werden. Unbezahlte Praktika sind in bestimmten Branchen ebenfalls möglich, die Arbeit muss jedoch Bildungszwecken dienen.
Familienzusammenführung mit Arbeitsrecht
Ehepartner oder Partner sowie minderjährige Kinder ausländischer Mitarbeitender mit gültiger dänischer Arbeitserlaubnis können in der Regel eine Familienzusammenführungs-Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Diese beinhaltet meist das Recht, in Dänemark zu arbeiten (Voraussetzungen wie Alter und Integration des Sponsors sind zu beachten). In der Praxis können Arbeitgeber in vielen Fällen die Ehepartner eines ausländischen Mitarbeitenden ohne separaten Arbeitsgenehmigungsprozess einstellen.
Voraussetzungen und Arbeitgeberpflichten für die einzelnen Programme
Jede oben genannte Visakategorie hat eigene Voraussetzungen und erforderliche Dokumente. Arbeitgeber sollten sowohl die Voraussetzungen für die Berechtigung des Mitarbeitenden als auch die Verpflichtungen des Unternehmens bei jedem Programm kennen:
Verpflichtungen im Fast-Track-Programm
Der Mitarbeitende muss ein qualifizierendes Jobangebot erhalten (z. B. das Pay-Limit erfüllen, wenn im Pay-Limit-Track beantragt wird, oder die Forscherrolle erfüllen, falls dieser Weg gewählt ist). Der Arbeitgeber muss von SIRI zertifiziert sein, um Fast-Track nutzen zu dürfen. Anträge werden online über das NewToDenmark-Portal eingereicht und müssen eine unterzeichnete Vollmacht des Mitarbeitenden enthalten.
Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Bezahlung der Antragsgebühr und die Terminvereinbarung für erforderliche Termine. Fast-Track-Genehmigungen verlangen, dass Gehalt und Arbeitsbedingungen den dänischen Standards entsprechen: Das angebotene Gehalt darf nicht unter den üblichen dänischen Niveau für die Stelle fallen, und die Arbeitsstunden sollten in Vollzeit (~37 Stunden/Woche) durchgeführt werden, es sei denn, Teilzeit ist üblich im Beruf. Der Arbeitgeber sollte sicherstellen, dass der Arbeitsvertrag alle Bedingungen auf Dänisch oder Englisch aufführt und die Gehälter auf ein dänisches Bankkonto gezahlt werden. Für die Quick Job Start-Option muss ein persönliches Treffen (z. B. bei der dänischen Botschaft oder im SIRI-Kundenservicezentrum – siehe Fast-Track-Richtlinien) vereinbart werden, um die provisional work permit zu erhalten.
Verpflichtungen im Positiv-List-Programm (Fachkräfte/Hochqualifizierte)
Der Jobtitel muss auf der jeweiligen Positiv-List stehen. Für die Liste der Hochqualifizierten muss der Bewerber zudem den erforderlichen Abschluss (z. B. Bachelor oder Master im betreffenden Fach) besitzen. Der Arbeitgeber muss einen vollständigen Arbeitsvertrag vorlegen mit Gehalt, Arbeitszeit, Benefits und Kündigungsfrist. Das Gehalt und die Benefits müssen dänischen Standards entsprechen; SIRI prüft dies anhand dänischer Lohnstatistiken.
(Bei Unsicherheiten kann SIRI die zuständigen regionalen Arbeitsmarkträte bitten, die Bedingungen zu bewerten.) Außerdem müssen Arbeitgeber die dänischen Ausbildungs- und Lehrlingspflichten (Læreplads-AUB) erfüllen, bevor sie im Rahmen dieses Programms einstellen. Praktisch bedeutet das, dass das Unternehmen in den letzten Jahren die erforderliche Anzahl an Lehrlingen ausgebildet oder bezahlt haben muss; sonst kann der Antrag abgelehnt werden.
Verpflichtungen im Pay-Limit-Programm
Der Mitarbeitende muss ein Jobangebot mit festem Jahresgehalt ≥ DKK 514.000 vorweisen. Es bestehen keine Beschränkungen bezüglich Beruf oder Bildungsniveau; die einzige Voraussetzung ist das Gehalt. Für den Arbeitgeber bedeutet dies, dass er nachweisen muss, dass das Gehaltsangebot die Schwelle erfüllt (detailliert nach dänischen Regeln) und einen unterschriebenen Arbeitsvertrag beilegen. Eine spezielle Zertifizierung ist nicht erforderlich. Alle anderen dänischen Arbeitsnormen (mindestens 30 Stunden/Woche, Zahlung auf dänisches Bankkonto etc.) müssen eingehalten werden.
Verpflichtungen bei Forschungs- und Gastforscher-Genehmigungen
Bei einem angestellten Forscher muss das Jobangebot eindeutig forschungsbezogen sein (z. B. Projekt an einer Universität), und der Arbeitgeber muss SIRI-zertifiziert sein (bei Nutzung der Fast-Track-Forscher-Route) oder anderweitig berechtigt sein, Genehmigungen zu sponsern. Für Gastforscher, die eingeladen werden, die dänischen Forschungseinrichtungen zu nutzen, ohne bei einer Institution angestellt oder bezahlt zu werden, gilt eine spezielle Gastforscher-Genehmigung.
Gastforscher müssen mindestens einen Masterabschluss haben. Der dänische Gastgeber muss sie formell einladen, eine Einladung oder Vereinbarung vorlegen, einen Betreuer benennen und nachweisen, dass er die Unterkunft ermöglichen kann. Da kein dänisches Gehalt gezahlt wird, sind sie verpflichtet, Nachweise zu erbringen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel (z. B. Ersparnisse oder externe Unterstützung) verfügen, um die Lebenshaltungskosten während des Aufenthalts zu decken.
Start-up Denmark-Programm
Der Gründer muss (meist >50%) Eigentümer des Start-up-Unternehmens sein und einen detaillierten Geschäftsplan vorlegen. Entscheidend ist, dass die Geschäftsidee vom dänischen Business-Authority-Panel für Start-ups vorab genehmigt wird. Nach dieser Genehmigung erfolgt die Online-Bewerbung. Arbeitgeber müssen die Firma in Dänemark registrieren (CVR-Nummer) und nachweisen, dass die Geschäftsidee ein echtes innovatives Potenzial hat und engagiert verfolgt wird. Die Erlaubnis wird zunächst für ein Jahr erteilt und kann bei Fortschritten verlängert werden. (Hinweis: Dieses Programm ist wettbewerbsorientiert und capsiert; die Anzahl der Genehmigungen ist begrenzt.)
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