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Arbeitserlaubnisse und Visa in Dänemark

Arbeitsgenehmigungen und Visaboraussetzungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Dänemark sponsern.

Dänemark work-permits-and-visas overview

Denmark consistently rankt unter den attraktivsten Ländern der Welt für Fachkräfte. Es erscheint häufig an oder nahe der Spitze globaler Talentindizes – zum Beispiel bewertete IMD Dänemark als das zweitbeste Land weltweit für die Anziehung und Bindung von Talenten. Viele nennen die hohe Lebensqualität, exzellenten öffentlichen Dienstleistungen und die starke Wirtschaft als Hauptanziehungspunkte.

Die dänische Belegschaft ist gut ausgebildet, spricht in der Regel fließend Englisch, und das Land schneidet hoch ab bei Sicherheit, Mitarbeitermotivation und Innovation. Praktisch gesehen machen ausländische Staatsangehörige (sowohl aus EU- als auch Nicht-EU-Ländern) bereits etwa 12–13 % der dänischen Arbeitskräfte aus, insbesondere in Sektoren wie IT, Ingenieurwesen, Gesundheitswesen und erneuerbare Energien, die Fachkräftemangel haben.

Für Arbeitgeber, die dieses globale Talentpotenzial nutzen möchten, ist es entscheidend, die Einwanderungsanforderungen Dänemarks zu verstehen. Das dänische Arbeits- und Aufenthaltsrecht ist streng: die Einstellung einer Person ohne die entsprechende Genehmigung kann zu schweren Strafen führen. Wie ein dänischer Ratgeber bemerkt: „Wenn Mitarbeiter keine erforderlichen Arbeitserlaubnisse haben, kann das ernsthafte Konsequenzen haben – von Geldstrafen und rechtlichen Risiken für den Arbeitgeber bis hin zu Haftstrafen oder Abschiebung für den Arbeitnehmer.“ Um diese Risiken zu vermeiden, muss jedes Unternehmen, das ausländisches Personal nach Dänemark bringt, die Visa- und Genehmigungsregeln sorgfältig befolgen, die im Folgenden beschrieben werden.

Wer benötigt in Dänemark ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis?

Das Recht, in Dänemark zu arbeiten, hängt von der Staatsangehörigkeit sowie Dauer und Zweck des Aufenthalts ab. Nordische Staatsbürger (Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden) genießen volle Bewegungsfreiheit: Sie dürfen ohne Visum oder Arbeitserlaubnis nach Dänemark einreisen, dort leben und arbeiten. Ebenso können EU/EEA- und Schweizer Staatsbürger nach Dänemark kommen und sofort mit der Arbeit beginnen, ohne eine spezielle Genehmigung.

Wenn ein EU/EEA-/Schweizer Staatsbürger jedoch länger als drei Monate bleibt, muss er eine kostenlose „EU-Aufenthaltsdokument“ (Registrierungsbescheinigung) bei einer Kommune beantragen, um seine Rechte zu bestätigen.

Im Gegensatz dazu benötigen Nicht-EU/EEA-Staatsangehörige in der Regel eine dänische Arbeitserlaubnis (oft in Verbindung mit einer Aufenthaltserlaubnis), bevor sie legal in Dänemark beschäftigt werden können. Ein wichtiger Hinweis: Personen aus visumpflichtigen Ländern, die mit einem Kurzaufenthalts-Schengen-Visum (oder visafrei, falls berechtigt) einreisen, dürfen begrenzte Geschäftstätigkeiten ohne dänische Arbeitserlaubnis ausüben. Unter dieser Regelung kann ein Besucher an Meetings, Konferenzen, Schulungen teilnehmen, Verträge verhandeln oder mit Kunden beraten – bis zu 90 Tage ohne Arbeitserlaubnis.

Wesentlich ist, dass diese Tätigkeiten nur Nebenaktivitäten zum Hauptzweck einer Geschäftsreise sind – der Besucher kann nicht direkt zur dänischen Produktion beitragen oder in Dänemark Löhne verdienen, ohne die entsprechende Genehmigung. Jede Arbeit außerhalb dieses Rahmens (oder ein Aufenthalt länger als 90 Tage) erfordert die Erteilung der passenden Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis von Anfang an. (Dänemark ist kein Mitglied des EU Blue Card-Systems; stattdessen nutzt es eigene nationale Visakategorien.)

Kurz gesagt: Wenn Ihr Kandidat nordisch oder EU/EEA/Schweizer ist, kann er sofort einreisen und arbeiten, und muss sich nur vor Ort registrieren, wenn er länger als drei Monate bleibt. Wenn Ihr Kandidat Nicht-EU/EEA ist, planen Sie, vor der geplanten Ankunft eine der spezifischen dänischen Arbeitserlaubnisregelungen (siehe unten) zu beantragen, es sei denn, er kommt nur für einen sehr kurzen Geschäftsbesuch im Rahmen der Schengen-Regeln.

Arten von dänischen Arbeitsvisa und -genehmigungen

Dänemark bietet mehrere maßgeschneiderte Visaprogramme für ausländische Arbeitnehmer. Die wichtigsten Kategorien für Arbeitgeber sind:

  • Fast-Track-Programm: Ein vereinfachtes Verfahren für zertifizierte Unternehmen, hochqualifizierte Fachkräfte schnell einzustellen. Es umfasst Wege für Positionen mit hohem Gehalt (pay-limit), Forscher, kurzfristige Einsätze und Bildungsrollen.

  • Positive List-Programm (Fachkräfte und Hochqualifizierte): Für Berufe auf Dänemarks offizieller „Positive List“ der gefragten Jobs. Es gibt zwei Listen – eine für Fachberufe (meist mit Berufsausbildung) und eine für Rollen mit Hochschulabschluss. Hat ein ausländischer Facharbeiter ein Jobangebot in einem dieser Berufe, kann er sich über die Positive List-Route bewerben.

  • Pay Limit-Programm: Für jede Stelle mit hohem Gehalt. Derzeit liegt die Grenze bei DKK 514.000 pro Jahr (2025). Wenn das Gehalt diese Grenze erreicht oder übersteigt, qualifiziert sich der ausländische Arbeitnehmer unabhängig vom Fach oder Bildungsniveau.

  • Forscher/ Gastforscher-Genehmigung: Für akademische und wissenschaftliche Positionen. Beschäftigte Forscher (bei dänischen Universitäten oder Forschungseinrichtungen angestellt) können die Fast-Track-„Forschungs“-Route nutzen. Gastforscher (nicht auf dänischer Gehaltsliste) verwenden eine spezielle Gastforscher-Genehmigung.

  • Start-up Denmark-Genehmigung: Für ausländische Unternehmer. Diese gewährt Aufenthalt für Personen (oder Teams bis zu 3 Personen), die eine innovative Geschäftsidee haben, die von einem dänischen Expertengremium genehmigt wurde. Sie ist für wachstumsstarke Start-ups gedacht und ist begrenzt (es werden jährlich nur eine begrenzte Anzahl von Genehmigungen erteilt).

  • Praktikanten-/Trainee-Genehmigung: Für ausländische Studierende, die strukturierte Praktika absolvieren. Voraussetzung ist, dass der Praktikant in einem Bildungsprogramm eingeschrieben ist und das Praktikum eng mit seinem Studienfach verbunden ist. Bestimmte Branchen (z.B. Gesundheitswesen, grüne Industrien, Architektur) sind häufig vertreten.

  • Familienzusammenführung mit Arbeitserlaubnis: Ehepartner, Partner oder minderjährige Kinder ausländischer Arbeitnehmer mit gültiger dänischer Arbeitserlaubnis können in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung erhalten. Diese umfasst normalerweise das Recht zu arbeiten (vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen wie Alter und die Einhaltung der Vorgaben des Sponsors sind erfüllt).

Unten folgt eine kurze Übersicht zu jedem Typ:

Fast-Track-Programm

Das Fast-Track-Programm ermöglicht SIRI-zertifizierten Arbeitgebern, ausländische Talente schnell zu rekrutieren. Zertifizierte Unternehmen (von der dänischen Agentur für Internationale Rekrutierung und Integration genehmigt) können online eine Arbeitserlaubnis im Rahmen von Fast-Track beantragen. Dieses Programm hat mehrere „Tracks“: z.B. den Pay Limit-Track (für Jobs oberhalb der Gehaltsgrenze), einen Kurzzeit-Track, einen Forscher-Track und einen Bildungs-Track.

In der Praxis wird es häufig genutzt, um hochbezahlte Spezialisten zu beschleunigen: Das Pay Limit liegt derzeit bei DKK 514.000 (2025). Einer der größten Vorteile ist die Option „Schneller Arbeitsbeginn“: Wenn der ausländische Mitarbeiter bereits berechtigt ist, nach Dänemark einzureisen (z.B. visafrei oder mit Schengen-Visum), kann der Arbeitgeber eine sofortige vorläufige Arbeitserlaubnis arrangieren. Nach Online-Antrag und Terminvereinbarung kann der Mitarbeiter sofort mit der Arbeit beginnen, während die formale Genehmigung noch bearbeitet wird.

Positive List-Programm (Fachkräfte und Hochqualifizierte)

Die Positive Lists Dänemarks listen Berufe auf, bei denen es landesweite Arbeitskräftemangel gibt. Wenn das Jobangebot eines ausländischen Mitarbeiters mit einem dieser Berufe übereinstimmt, kann er eine dänische Aufenthalt- und Arbeitserlaubnis im Rahmen der Positive List beantragen. Es gibt zwei Versionen: eine für beruflich qualifizierte Fachkräfte (meist mit Berufsausbildung) und eine für Hochschulabsolventen. Beide Listen werden halbjährlich aktualisiert.

Beispiele sind Ingenieure, IT-Spezialisten, Gesundheitsfachkräfte und technische Experten. Voraussetzung ist, dass die Berufsbezeichnung auf der Liste steht und (bei der Liste für Hochschulabsolventen) der Bewerber den entsprechenden Abschluss besitzt. Der Arbeitgeber muss dänische Standards bei Gehalt, Benefits und Kündigungsfristen einhalten. Ein detaillierter Arbeitsvertrag oder ein Angebot mit allen Bedingungen ist der Bewerbung beizufügen. (Hinweis: Arbeitgeber, die die Positive List nutzen, müssen auch die dänischen Ausbildungs- und Lehrlingspflichten erfüllen – siehe unten bei Arbeitgeberpflichten.)

Pay Limit-Programm

Das Pay Limit-Programm ist der einfachste Weg für hochverdienende Positionen. Jeder ausländische Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt von mindestens DKK 514.000 (2025) kann sich bewerben. Es gibt keine Einschränkungen bezüglich Fachgebiet oder Bildungsniveau; nur das Gehalt zählt. In der Praxis ist dieses Programm ideal für leitende Angestellte oder Spezialisten, deren Vergütung die Grenze übersteigt. Der Arbeitgeber muss weiterhin sicherstellen, dass alle dänischen Arbeitsnormen eingehalten werden (z.B. angemessene Pensionsbeiträge und Zahlung auf ein dänisches Bankkonto).

Forscher- und Gastforscher-Genehmigungen

Dänemark unterscheidet zwischen angestellten Forschern und Gastforschern (unbezahlt). Wenn ein Unternehmen oder eine Universität in Dänemark einen ausländischen Forscher anstellt, erfolgt die Bewerbung meist über die Forscher-Route im Fast-Track-Programm. Voraussetzung ist, dass die Position wirklich forschungsbezogen ist (der Hauptzweck des Aufenthalts ist Forschung) und der Arbeitgeber SIRI-zertifiziert ist. Für Gastforscher gilt, dass sie mindestens einen Master-Abschluss besitzen und von einer dänischen Institution eingeladen werden, deren Forschungseinrichtungen zu nutzen. Die Organisation muss eine Einladung oder Vereinbarung vorlegen, einen Betreuer benennen und nachweisen, dass sie den Forscher aufnehmen kann. Der Forscher muss Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt erbringen, da kein dänisches Gehalt gezahlt wird. Arbeitgeber (oder Gastgeber) beantragen das Gastforscher-Visum über das Portal NewToDenmark.

Start-up Denmark-Programm

Das Start-up Denmark-Programm richtet sich an unternehmerisches Talent. Ein ausländischer Gründer (oder ein Team bis zu 3 Personen) mit einer innovativen, wachstumsstarken Geschäftsidee kann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um das Unternehmen in Dänemark zu gründen oder weiterzuführen. Der wichtigste Schritt ist die Genehmigung des Geschäftsplans durch ein vom dänischen Wirtschaftsministerium eingesetztes Gremium. Nach dieser Genehmigung erfolgt die Online-Bewerbung. Der Arbeitgeber muss das Unternehmen in Dänemark registrieren (CVR-Nummer) und nachweisen, dass die Geschäftsidee echtes Innovationpotenzial und Engagement aufweist. Die Erlaubnis wird zunächst für ein Jahr erteilt und kann bei Fortschritt verlängert werden. (Hinweis: Dieses Programm ist wettbewerbsintensiv und begrenzt; jährlich werden nur eine begrenzte Anzahl von Start-up-Genehmigungen vergeben.)

Intern-/Trainee-Genehmigungen

Ausländische Studierende können in Dänemark Praktika oder Traineeships mit einer speziellen Erlaubnis absolvieren. Voraussetzung ist, dass sie in einem Bildungsprogramm eingeschrieben sind und das Praktikum direkt mit ihrem Studium zusammenhängt. Das Unternehmen muss eine Praktikumsvereinbarung vorlegen, die Aufgaben und Qualifikationen beschreibt, sowie einen qualifizierten Betreuer benennen. Praktikanten sollten zwischen 18 und 30 Jahre alt sein (für die meisten Branchen) und einen grundlegenden Sprachtest (A2-Niveau in Englisch oder Skandinavisch) bestehen. Bei Bezahlung muss das Gehalt mindestens dem dänischen Internslohn entsprechen und auf ein dänisches Konto gezahlt werden. Unbezahlte Praktika sind in bestimmten Branchen ebenfalls möglich, wobei die Arbeit stets bildungsbezogen sein muss.

Familienzusammenführung mit Arbeitserlaubnis

Ehepartner und enge Familienangehörige ausländischer Arbeitnehmer in Dänemark können eine Familienzusammenführungs-Erlaubnis beantragen. In der Regel kann ein ausländischer Mitarbeiter, der dänischer Staatsbürger ist oder eine langfristige Arbeitserlaubnis besitzt, seinen nicht-EU-Ehepartner oder Lebenspartner sowie minderjährige Kinder sponsern. Diese Aufenthaltserlaubnis umfasst in der Regel das Recht zu arbeiten (vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen wie Alter und die Einhaltung der Vorgaben des Sponsors sind erfüllt). (Es gibt Bedingungen wie Einkommens- und Integrationskriterien für den Sponsor, aber nach Erteilung kann das Familienmitglied wie jeder Einwohner arbeiten.) Arbeitgeber können in vielen Fällen den Ehepartner eines ausländischen Mitarbeiters ohne separaten Arbeitsgenehmigungsprozess einstellen.

Voraussetzungen und Arbeitgeberpflichten bei den einzelnen Programmen

Jede der oben genannten Visa-Programme hat eigene Kriterien und Formalitäten. Arbeitgeber sollten sowohl die Voraussetzungen des Mitarbeiters als auch die Verpflichtungen des Unternehmens bei jedem Programm kennen:

Verpflichtungen im Fast-Track-Programm

Der Mitarbeiter muss ein qualifizierendes Jobangebot erhalten (z.B. Erfüllung der Pay Limit-Grenze bei der Bewerbung im Pay Limit-Track oder die Erfüllung der Forscherrolle im entsprechenden Track). Der Arbeitgeber muss von SIRI zertifiziert sein, um Fast-Track nutzen zu dürfen. Anträge werden online über das Portal NewToDenmark eingereicht und müssen eine unterschriebene Vollmacht des Mitarbeiters enthalten.

Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Zahlung der staatlichen Antragsgebühr und die Terminvereinbarung für erforderliche Termine. Fast-Track-Genehmigungen setzen voraus, dass Gehalt und Arbeitsbedingungen den dänischen Standards entsprechen: Das angebotene Gehalt darf nicht unter den üblichen dänischen Werten für die Position liegen, und die Arbeitszeit sollte Vollzeit (~37 Stunden/Woche) sein, außer Teilzeit ist in der Branche üblich. Der Arbeitgeber sollte sicherstellen, dass im Vertrag alle Bedingungen auf Dänisch oder Englisch aufgeführt sind und die Löhne auf ein dänisches Konto gezahlt werden. Wenn die „Schneller Arbeitsbeginn“-Option genutzt werden soll, muss ein persönliches Treffen (z.B. bei dänischer Botschaft oder im SIRI-Citizen Service Center, siehe Fast-Track-Richtlinien) vereinbart werden, um die vorläufige Arbeitserlaubnis zu erhalten.

Verpflichtungen im Positive List-Programm (Fachkräfte/Hochqualifizierte)

Der Jobtitel muss auf der entsprechenden Positive List stehen. Für die Liste „Hochschulbildung“ muss der Bewerber auch den erforderlichen Abschluss besitzen (z.B. Bachelor oder Master im relevanten Fach). Der Arbeitgeber muss einen vollständigen Arbeitsvertrag vorlegen, der Gehalt, Arbeitszeit, Benefits und Kündigungsfristen detailliert beschreibt. Das Gehalt und die Benefits müssen den dänischen Standards für die jeweilige Position entsprechen; SIRI überprüft dies anhand dänischer Lohnstatistiken.

(Bei Unsicherheiten kann SIRI die zuständige regionale Arbeitsmarktbehörde bitten, die Bedingungen zu bewerten.) Zudem muss der Arbeitgeber die dänischen Lehrlings- und Ausbildungsanforderungen (Læreplads-AUB) erfüllen, bevor er im Rahmen dieses Programms einstellt. Das bedeutet, dass das Unternehmen in den letzten Jahren die erforderliche Anzahl an Lehrlingen ausgebildet oder bezahlt haben muss; andernfalls kann der Antrag abgelehnt werden.

Verpflichtungen im Pay Limit-Programm

Der Arbeitnehmer muss ein Jobangebot mit einem festen Jahresgehalt ≥ DKK 514.000 haben. Es gibt keine Einschränkungen bezüglich Fachgebiet oder Bildungsniveau; nur das Gehalt ist entscheidend. Der Arbeitgeber muss lediglich nachweisen, dass das Gehaltsangebot die Grenze erfüllt (aufgeschlüsselt nach dänischen Regeln) und einen unterschriebenen Arbeitsvertrag vorlegen. Es ist keine spezielle Zertifizierung erforderlich. Alle anderen dänischen Arbeitsnormen (z.B. mindestens 30 Stunden/Woche, Zahlung auf ein dänisches Konto) müssen eingehalten werden.

Verpflichtungen bei Forscher- und Gastforscher-Genehmigungen

Bei angestellten Forschern muss das Jobangebot klar forschungsbezogen sein (z.B. ein Projekt an einer Universität), und der Arbeitgeber muss SIRI-zertifiziert sein (bei Nutzung des Fast-Track-Programms) oder anderweitig berechtigt, Genehmigungen zu sponsern. Für Gastforscher muss der Bewerber mindestens einen Master-Abschluss besitzen und von einer dänischen Institution eingeladen werden, deren Forschungseinrichtungen zu nutzen. Die Organisation muss eine Einladung oder Vereinbarung vorlegen, einen Betreuer benennen und nachweisen, dass sie den Forscher aufnehmen kann. Der Forscher muss Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt erbringen, da kein dänisches Gehalt gezahlt wird. Arbeitgeber (oder Gastgeber) beantragen das Gastforscher-Visum über das Portal NewToDenmark.

Verpflichtungen im Start-up Denmark-Programm

Der Unternehmer muss das Unternehmen (meistens >50%) besitzen und einen detaillierten Geschäftsplan vorlegen. Wichtig ist, dass die Geschäftsidee vorab durch das Start-up-Gremium der dänischen Wirtschaftsbehörde genehmigt wurde. Nach dieser Genehmigung erfolgt die Online-Bewerbung. Der Arbeitgeber muss das Unternehmen in Dänemark registrieren (CVR-Nummer) und nachweisen, dass das Vorhaben echtes Innovationspotenzial und Engagement aufweist. Die Erlaubnis wird zunächst für ein Jahr erteilt und kann bei Fortschritt verlängert werden. (Hinweis: Dieses Programm ist wettbewerbsintensiv und begrenzt; jährlich werden nur eine begrenzte Anzahl von Start-up-Genehmigungen vergeben.)

Verpflichtungen für Intern/Trainee

Der ausländische Praktikant muss bei Antragstellung in einem Bildungsprogramm eingeschrieben sein (oder einen überzeugenden Bildungsgrund haben), und das Praktikum muss direkt mit seinem Studium zusammenhängen. Das Unternehmen muss eine Praktikumsvereinbarung vorlegen, die Aufgaben und Qualifikationen beschreibt, sowie einen qualifizierten Bet

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