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Arbeitsgenehmigungen und Visa in Dänemark

Anforderungen für Arbeitsgenehmigungen und Visa

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Arbeitnehmer in Dänemark sponsern.

Dänemark work-permits-and-visas overview

Dänemark gehört konsequent zu den attraktivsten Ländern der Welt für Fachkräfte. Es erscheint häufig an oder nahe der Spitze globaler Talentindizes – zum Beispiel bewertete IMD Dänemark als das zweitbeste Land weltweit für die Gewinnung und Bindung von Talenten. Viele nennen die hohe Lebensqualität, exzellenten öffentlichen Service und die starke Wirtschaft als Hauptanziehungspunkte.

Die dänische Belegschaft ist gut ausgebildet, spricht in der Regel fließend Englisch, und das Land schneidet hoch ab bei Sicherheit, Mitarbeitermotivation und Innovation. Praktisch gesehen machen ausländische Staatsangehörige (sowohl aus EU- als auch Nicht-EU-Ländern) bereits etwa 12–13 % der dänischen Arbeitskräfte aus, insbesondere in Branchen wie IT, Ingenieurwesen, Gesundheitswesen und erneuerbare Energien, die Fachkräftemangel haben.

Für Arbeitgeber, die auf diesen globalen Talentpool zugreifen möchten, ist es entscheidend, die Einwanderungsanforderungen Dänemarks zu verstehen. Das dänische Arbeits- und Aufenthaltsrecht ist streng: die Einstellung einer Person ohne die entsprechende Genehmigung kann zu schweren Strafen führen. Wie ein dänischer Ratgeber anmerkt: „Wenn Mitarbeitende keine erforderlichen Arbeitserlaubnisse haben, kann das ernsthafte Konsequenzen haben – von Bußgeldern und rechtlichen Risiken für den Arbeitgeber bis hin zu Haftstrafen oder Abschiebung für den Mitarbeitenden.“ Um diese Risiken zu vermeiden, muss jedes Unternehmen, das ausländisches Personal nach Dänemark bringt, die unten beschriebenen Visa- und Genehmigungsregeln sorgfältig befolgen.

Wer benötigt in Dänemark ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis?

Das Recht auf Arbeit in Dänemark hängt von der Staatsangehörigkeit sowie Dauer und Zweck des Aufenthalts ab. Nordische Staatsbürger (Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden) genießen volle Freizügigkeit: Sie dürfen ohne Visum oder Arbeitserlaubnis nach Dänemark einreisen, dort leben und arbeiten. Ebenso können EU/EEA- und Schweizer Staatsbürger nach Dänemark kommen und sofort mit der Arbeit beginnen, ohne eine spezielle Genehmigung.

Wenn ein EU/EEA-/Schweizer Staatsbürger jedoch länger als drei Monate bleibt, muss er eine kostenlose „EU-Aufenthaltsdokument“ (Registrierungsbescheinigung) bei einer Kommune beantragen, um seine Rechte zu bestätigen.

Im Gegensatz dazu benötigen Nicht-EU/EEA-Staatsangehörige in der Regel eine dänische Arbeitserlaubnis (oft in Verbindung mit einer Aufenthaltserlaubnis), bevor sie legal in Dänemark beschäftigt werden können. Ein wichtiger Hinweis: Personen aus visumpflichtigen Ländern, die mit einem Schengen-Kurzaufenthaltsvisum (oder visumfrei, falls berechtigt) einreisen, dürfen begrenzte Geschäftstätigkeiten ohne dänische Arbeitserlaubnis ausüben. Unter dieser Regelung kann ein Besucher an Meetings, Konferenzen, Schulungen teilnehmen, Verträge verhandeln oder mit Kunden beraten – bis zu 90 Tage ohne Arbeitserlaubnis.

Wesentlich ist, dass diese Tätigkeiten nur Nebenaktivitäten zum Hauptzweck einer Geschäftsreise sein dürfen – der Besucher darf nicht direkt zur dänischen Produktion beitragen oder in Dänemark Löhne verdienen, ohne die entsprechende Genehmigung. Jede Arbeit außerhalb dieses Rahmens (oder ein Aufenthalt länger als 90 Tage) erfordert die vorherige Beantragung der passenden Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. (Dänemark ist nicht Teil des EU Blue Card-Systems; stattdessen nutzt es eigene nationale Visa-Kategorien.)

Kurz gesagt: Wenn Ihr Kandidat nordisch oder EU/EEA/Schweizer ist, kann er sofort einreisen und arbeiten, und muss sich nur vor Ort registrieren, wenn er länger als drei Monate bleibt. Wenn Ihr Kandidat Nicht-EU/EEA ist, planen Sie die Beantragung unter einer der spezifischen dänischen Arbeitserlaubnisregelungen (siehe unten) rechtzeitig vor der geplanten Ankunft, es sei denn, er kommt nur für einen sehr kurzen Geschäftsbesuch im Rahmen der Schengen-Regeln.

Arten von dänischen Arbeitsvisa und -genehmigungen

Dänemark bietet mehrere maßgeschneiderte Visa-Programme für ausländische Arbeitnehmer. Die wichtigsten Kategorien für Arbeitgeber sind:

  • Fast-Track Scheme: Ein vereinfachtes Verfahren für zertifizierte Unternehmen, um hochqualifizierte Fachkräfte schnell zu rekrutieren. Es umfasst Wege für hochbezahlte Positionen (pay-limit), Forscher, kurzfristige Einsätze und Bildungsrollen.

  • Positive List Scheme (Fachkräfte und Hochqualifizierte): Für Berufe auf Dänemarks offizieller „Positive Lists“ mit gefragten Tätigkeiten. Es gibt zwei Listen – eine für Fachberufe (meist mit Berufsausbildung) und eine für Rollen, die einen Hochschulabschluss erfordern. Wenn ein ausländischer Fachmann ein Jobangebot in einem dieser Berufe hat, kann er sich über die Positive List-Route bewerben.

  • Pay Limit Scheme: Für jede Stelle mit hohem Gehalt. Derzeit liegt die Grenze bei DKK 514.000 pro Jahr (2025). Wenn das Gehalt diese Grenze erreicht oder übersteigt, qualifiziert sich der ausländische Arbeitnehmer unabhängig vom Fach oder Bildungsniveau.

  • Forscher/ Gastforscher-Genehmigung: Für akademische und wissenschaftliche Positionen. Beschäftigte Forscher (bei dänischen Universitäten oder Forschungseinrichtungen angestellt) können die Fast-Track „Forschung“-Route nutzen. Gastforscher (nicht auf dänischer Gehaltsliste) verwenden eine spezielle Gastforscher-Genehmigung.

  • Start-up Denmark Permit: Für ausländische Unternehmer. Diese gewährt Aufenthalt für Personen (oder Teams bis zu 3 Personen), die eine innovative Geschäftsidee haben, die von einem dänischen Expertengremium genehmigt wurde. Sie ist für wachstumsstarke Start-ups gedacht und ist begrenzt (es werden jährlich nur eine begrenzte Anzahl an Genehmigungen erteilt).

  • Intern/Praktikanten-Genehmigung: Für ausländische Studierende, die strukturierte Praktika absolvieren. Voraussetzung ist, dass der Praktikant in einem Bildungsprogramm eingeschrieben ist und das Praktikum eng mit seinem Studienfach verbunden ist. Bestimmte Branchen (z.B. Gesundheitswesen, grüne Industrien, Architektur) sind häufig vertreten.

  • Familienzusammenführung mit Arbeitserlaubnis: Ehepartner, Partner oder minderjährige Kinder ausländischer Mitarbeitender mit gültiger dänischer Arbeitserlaubnis können in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung erhalten. Diese umfasst in der Regel das Recht zu arbeiten (unter bestimmten Voraussetzungen wie Alter und der Einhaltung der Integrationskriterien des Sponsors).

Unten folgt eine kurze Übersicht zu den einzelnen Typen:

Fast-Track Scheme

Das Fast-Track-Programm ermöglicht von SIRI zertifizierten Arbeitgebern, ausländische Talente schnell zu rekrutieren. Zertifizierte Unternehmen (die von der dänischen Agentur für internationale Rekrutierung und Integration genehmigt sind) können online bei Fast-Track eine Arbeitserlaubnis beantragen. Dieses Programm hat mehrere „Tracks“: z.B. den Pay Limit-Track (für Jobs oberhalb der hohen Gehaltsgrenze), einen Kurzzeit-Track, einen Forscher-Track und einen Bildungs-Track.

In der Praxis wird häufig die schnelle Einstellung hochbezahlter Spezialisten genutzt: Der Pay Limit-Wert für Fast-Track liegt derzeit bei DKK 514.000 (2025). Einer der größten Vorteile von Fast-Track ist die Option des „Quick Job Start“: Wenn der ausländische Mitarbeitende bereits berechtigt ist, nach Dänemark einzureisen (z.B. visumfrei oder mit Schengen-Visum), kann der Arbeitgeber eine sofortige vorläufige Arbeitserlaubnis arrangieren. In diesem Fall kann der Mitarbeitende nach der Online-Antragstellung und Terminvereinbarung sofort mit der Arbeit beginnen, während die formale Genehmigung noch bearbeitet wird.

Positive List Scheme (Fachkräfte und Hochqualifizierte)

Die Positive Lists Dänemarks listen Berufe auf, bei denen es nationale Arbeitskräftemangel gibt. Wenn das Jobangebot eines ausländischen Mitarbeitenden mit einem dieser Berufe übereinstimmt, kann er eine dänische Aufenthalt- und Arbeitserlaubnis im Rahmen der Positive List beantragen. Es gibt zwei Versionen der Liste: eine für beruflich qualifizierte Fachberufe (meist mit Berufsausbildung) und eine für Hochschulberufe. Beide Listen werden halbjährlich aktualisiert, um den Marktbedarf widerzuspiegeln.

Beispiele sind Ingenieure, IT-Spezialisten, Gesundheitsfachkräfte und technische Experten. Für diese Regelung gilt, dass die Berufsbezeichnung auf der Liste stehen muss und (bei der Hochschul-Liste) der Bewerber den entsprechenden Abschluss besitzt. Der Arbeitgeber muss dänische Standards bei Gehalt, Leistungen und Kündigungsfristen einhalten. Ein detaillierter Arbeitsvertrag oder ein Angebotsschreiben mit allen wesentlichen Bedingungen muss der Bewerbung beigefügt werden. (Hinweis: Arbeitgeber, die die Positive List nutzen, müssen auch die dänischen Ausbildungs- und Lehrlingspflichten erfüllen – siehe Arbeitgeberpflichten unten.)

Pay Limit Scheme

Das Pay Limit-Programm ist der einfachste Weg für hochverdienende Positionen. Jeder ausländische Mitarbeitende mit einem Jahresgehalt von mindestens DKK 514.000 (2025) kann sich bewerben. Es gibt keine Einschränkungen bezüglich Fachgebiet oder Bildungsniveau; einzig das Gehalt ist entscheidend. In der Praxis ist dieses Programm ideal für leitende Angestellte oder spezialisierte Fachkräfte, deren Vergütung die Grenze übersteigt. Der Arbeitgeber muss weiterhin sicherstellen, dass alle dänischen Arbeitsnormen eingehalten werden (z.B. angemessene Pensionsbeiträge und Bankzahlungen).

Forscher- und Gastforscher-Genehmigungen

Dänemark unterscheidet zwischen angestellten Forschern und Gastforschern (unbezahlt). Wenn ein Unternehmen oder eine Universität in Dänemark einen ausländischen Forscher auf Gehaltsliste einstellt, erfolgt die Bewerbung meist über die Forscher-Route im Fast-Track-Programm. Voraussetzung ist, dass die Position wirklich forschungsbezogen ist (der Hauptzweck des Aufenthalts ist Forschung) und der Arbeitgeber SIRI-zertifiziert ist. Für Gastforscher gilt, dass sie mindestens einen Master-Abschluss besitzen und von einer dänischen Institution eingeladen werden, deren Forschungseinrichtungen zu nutzen. Die gastgebende Organisation muss eine Einladung oder Vereinbarung vorlegen, einen Betreuer benennen und nachweisen, dass sie den Forscher aufnehmen kann. Der Forscher muss Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt erbringen, da kein dänisches Gehalt gezahlt wird. Arbeitgeber (oder Gastgeber) beantragen das Gastforscher-Visum über das NewToDenmark-Portal.

Start-up Denmark Scheme

Das Start-up Denmark-Programm richtet sich an unternehmerisches Talent. Ein ausländischer Gründer (oder ein Team bis zu 3 Personen) mit einer innovativen, wachstumsstarken Geschäftsidee kann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um das Unternehmen in Dänemark zu gründen oder weiterzuführen. Der wichtigste Schritt ist die Genehmigung des Geschäftsplans durch ein von der dänischen Wirtschaftbehörde eingesetztes Start-up-Gremium. Nach dieser Genehmigung erfolgt die Bewerbung online. Arbeitgeber müssen das Unternehmen in Dänemark registrieren (CVR-Nummer) und nachweisen, dass das Vorhaben echtes Innovationspotenzial und Engagement aufweist. Die Erlaubnis wird zunächst für ein Jahr erteilt und kann verlängert werden, wenn das Unternehmen Fortschritte zeigt. (Hinweis: Dieses Programm ist wettbewerbsintensiv und begrenzt; nur eine begrenzte Anzahl an Start-up Denmark-Genehmigungen wird jährlich vergeben.)

Intern/Praktikanten-Genehmigungen

Ausländische Studierende können in Dänemark unter einer speziellen Erlaubnis Praktika oder Traineeships absolvieren. Voraussetzung ist, dass der Praktikant in einem Bildungsprogramm eingeschrieben ist und das Praktikum direkt mit seinem Studium zusammenhängt. Das Unternehmen muss eine Praktikumsvereinbarung vorlegen, die Aufgaben und Qualifikationstraining beschreibt, sowie einen qualifizierten Betreuer benennen. Praktikanten sollten zwischen 18 und 30 Jahre alt sein (bei den meisten Branchen) und einen grundlegenden Sprachtest (A2-Niveau in Englisch oder Skandinavisch) bestehen. Bei bezahlten Praktika muss das Gehalt mindestens dem dänischen Internslohn entsprechen und auf ein dänisches Bankkonto gezahlt werden. Unbezahlte Praktika sind in bestimmten Branchen ebenfalls möglich, wobei die Arbeit stets bildungsbezogen sein muss.

Familienzusammenführung mit Arbeitserlaubnis

Ehepartner und enge Familienangehörige ausländischer Mitarbeitender in Dänemark können eine Familienzusammenführungs-Erlaubnis beantragen. In der Regel kann ein ausländischer Mitarbeitender, der dänischer Staatsbürger ist oder eine langfristige Arbeitserlaubnis besitzt, seinen nicht-EU-Ehepartner oder Lebenspartner sowie minderjährige Kinder sponsern. Die daraus resultierende Familienzusammenführungs-Erlaubnis umfasst in der Regel das Recht zu arbeiten (unter bestimmten Voraussetzungen wie Alter und Integrationskriterien des Sponsors). (In vielen Fällen können Arbeitgeber den Ehepartner eines ausländischen Mitarbeitenden ohne separaten Arbeitsgenehmigungsprozess einstellen.)

Anspruchsvoraussetzungen und Arbeitgeberpflichten bei den einzelnen Programmen

Jede der oben genannten Visa-Programme hat eigene Kriterien und Formalitäten. Arbeitgeber sollten sowohl die Anspruchsvoraussetzungen des Mitarbeitenden als auch die Verpflichtungen des Unternehmens bei jedem Programm kennen:

Verpflichtungen im Fast-Track Scheme

Der Mitarbeitende muss ein qualifizierendes Jobangebot erhalten (z.B. Erfüllung der Pay Limit-Grenze bei der Anwendung des Pay Limit-Track oder Erfüllung der Forscherrolle bei Nutzung dieses Tracks). Der Arbeitgeber muss von SIRI zertifiziert sein, um Fast-Track nutzen zu dürfen. Anträge werden online über das Portal NewToDenmark eingereicht und müssen eine unterschriebene Vollmacht des Mitarbeitenden enthalten.

Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Zahlung der staatlichen Antragsgebühr und die Terminvereinbarung für erforderliche Termine. Fast-Track-Genehmigungen erfordern, dass Gehalt und Arbeitsbedingungen den dänischen Standards entsprechen: Das angebotene Gehalt darf nicht unter den üblichen dänischen Werten für die Position liegen, und die Arbeitszeit sollte Vollzeit (~37 Stunden/Woche) sein, außer Teilzeit ist in der Branche üblich. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass im Vertrag alle Bedingungen auf Dänisch oder Englisch aufgeführt sind und die Löhne auf ein dänisches Bankkonto gezahlt werden. Wenn der Arbeitgeber die Quick Job Start-Option nutzen möchte, muss er ein persönliches Treffen entweder bei einer dänischen Botschaft oder im SIRI Citizen Service Center (wie in den Fast-Track-Richtlinien beschrieben) koordinieren, um die vorläufige Arbeitserlaubnis zu erhalten.

Verpflichtungen bei der Positive List (Fachkräfte/Hochqualifizierte)

Der Jobtitel muss auf der entsprechenden Positive List stehen. Für die Liste „Hochschulbildung“ muss der Bewerber auch den erforderlichen Abschluss besitzen (z.B. Bachelor oder Master im relevanten Fach). Arbeitgeber müssen einen vollständigen Arbeitsvertrag vorlegen, der Gehalt, Arbeitszeit, Leistungen und Kündigungsfristen detailliert beschreibt. Das Gehalt und die Leistungen müssen den dänischen Standards für die jeweilige Position entsprechen; SIRI wird die Angaben anhand dänischer Lohnstatistiken überprüfen.

(Wenn Unsicherheiten bestehen, kann SIRI die zuständige regionale Arbeitsmarktbehörde um eine Bewertung der Bedingungen bitten.) Zudem müssen Arbeitgeber die dänischen Ausbildungs- und Lehrlingspflichten (Læreplads-AUB) erfüllen, bevor sie im Rahmen dieses Programms einstellen. Das bedeutet, dass das Unternehmen in den letzten Jahren die erforderliche Anzahl an Lehrlingen ausgebildet oder bezahlt haben muss; andernfalls kann der Antrag abgelehnt werden.

Verpflichtungen im Pay Limit Scheme

Der Mitarbeitende muss ein Jobangebot mit einem festen Jahresgehalt ≥ DKK 514.000 haben. Es gibt keine Einschränkungen bezüglich Fachgebiet oder Bildungsniveau; einzig das Gehalt ist maßgeblich. Der Arbeitgeber muss lediglich nachweisen, dass das Gehaltsangebot die Grenze erfüllt (aufgeschlüsselt nach dänischen Regeln) und einen unterschriebenen Arbeitsvertrag vorlegen. Es sind keine spezielle Zertifizierungen erforderlich. Alle anderen dänischen Arbeitsnormen (z.B. mindestens 30 Stunden/Woche, Zahlung auf ein dänisches Bankkonto) müssen eingehalten werden.

Verpflichtungen bei Forscher- und Gastforscher-Genehmigungen

Bei angestellten Forschern muss das Jobangebot klar forschungsbezogen sein (z.B. ein Projekt an einer Universität), und der Arbeitgeber muss SIRI-zertifiziert sein (bei Nutzung des Fast-Track-Programms) oder anderweitig berechtigt, Genehmigungen zu sponsern. Für Gastforscher muss der Bewerber mindestens einen Master-Abschluss besitzen und von einer dänischen Institution eingeladen werden, deren Forschungseinrichtungen zu nutzen. Die Organisation muss eine Einladung oder Vereinbarung vorlegen, einen Betreuer benennen und nachweisen, dass sie den Forscher aufnehmen kann. Der Forscher muss Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt erbringen, da kein dänisches Gehalt gezahlt wird. Arbeitgeber (oder Gastgeber) beantragen das Gastforscher-Visum über das NewToDenmark-Portal.

Verpflichtungen im Start-up Denmark Scheme

Der Unternehmer muss die Mehrheit (meist >50%) am Startup besitzen und einen detaillierten Geschäftsplan vorlegen. Wichtig ist, dass die Geschäftsidee vorab durch das Start-up-Gremium der dänischen Wirtschaftbehörde genehmigt wurde. Nach dieser Genehmigung erfolgt die Online-Bewerbung. Arbeitgeber müssen das Unternehmen in Dänemark registrieren (CVR-Nummer) und nachweisen, dass das Vorhaben echtes Innovationspotenzial und Engagement aufweist. Die Erlaubnis wird zunächst für ein Jahr erteilt und kann verlängert werden, wenn das Unternehmen Fortschritte zeigt. (Hinweis: Dieses Programm ist wettbewerbsintensiv und begrenzt; nur eine begrenzte Anzahl an Genehmigungen wird jährlich vergeben.)

Verpflichtungen bei Intern/Praktikanten

Der Praktikant muss bei Antragstellung in einem Bildungsprogramm eingeschrieben sein (oder einen überzeugenden Bildungsgrund haben), und das Praktikum muss direkt mit seinem Studium zusammenhängen. Das Unternehmen muss eine Praktikumsvereinbarung

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