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DänemarkSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Dänemark

Steuerpflichten des Arbeitgebers

Stand Februar 5, 2025, haben Arbeitgeber in Dänemark verschiedene steuerliche Verpflichtungen hinsichtlich ihrer Mitarbeiter.

Registrierung und Einbehaltung

Arbeitgeber müssen sich bei den dänischen Steuerbehörden (SKAT) registrieren und die notwendigen Registrierungen vornehmen, bevor sie Gehälter auszahlen. Dies umfasst die Registrierung für A-Steuer (Einkommensteuer), AM-Beitrag (Arbeitsmarktbeitrag) und ATP (Arbeitsmarktrente). Die A-Steuer wird auf Basis der Steuerkarte des Mitarbeiters (Hovedkort, Bikort oder Frikort) einbehalten und ist kein fester Satz. Der Arbeitgeber behält diese Steuern ein und zahlt sie im Namen des Mitarbeiters.

Arbeitsmarktbeitrag (AM-Bidrag)

Der AM-Beitrag beträgt derzeit 8% des Bruttoeinkommens des Mitarbeiters, ausgenommen den Wert von freier Verpflegung und Unterbringung. Dieser Beitrag wird vom Arbeitgeber einbehalten und an die Steuerbehörden gezahlt.

ATP-Beitrag

Der ATP-Beitrag ist eine obligatorische Arbeitsmarktzusatzrente. Für 2025 beträgt der Beitrag des Mitarbeiters jährlich DKK 1.188 und der des Arbeitgebers jährlich DKK 2.376. Diese Beträge werden vom Arbeitgeber einbehalten und an ATP gezahlt.

Andere Sozialversicherungsbeiträge

Zusätzlich zu AM-Bidrag und ATP leisten Arbeitgeber auch Beiträge zum Mutterschaftsfonds, zur Versicherung gegen Arbeitsunfälle und zu anderen öffentlichen Sozialversicherungssystemen. Der Beitrag zum Mutterschaftsfonds wird auf jährlich DKK 1.500 geschätzt. Die Versicherung gegen Arbeitsunfälle variiert je nach Branche und anderen Faktoren, mit geschätzten jährlichen Kosten von DKK 5.000. Andere öffentliche Sozialversicherungsbeiträge werden auf jährlich DKK 5.300 geschätzt.

Zahlungstermine

Steuerabzüge (A-Steuer, AM-Beitrag, ATP) sind in der Regel am 10. des Folgemonats fällig. Für Januar wird die Frist jedoch um eine Woche verlängert. Größere Arbeitgeber können andere Zahlungstermine haben, oft am letzten Bankarbeitstag des Monats. Gehälter werden typischerweise am letzten Bankarbeitstag des Monats ausgezahlt.

Besteuerung von Mitarbeitervergünstigungen

Mitarbeiter werden auf den Marktwert von Nebenleistungen besteuert, obwohl es einige Ausnahmen gibt. Für 2025:

  • Geringfügige Leistungen: Steuerfrei bis zu DKK 1.400 jährlich.
  • Arbeitsbezogene Leistungen: Steuerfrei bis zu DKK 7.300 jährlich.
  • Weihnachtsgeschenke: Steuerfrei bis zu DKK 1.000 jährlich.
  • Firmenwagen: Besteuert mit 22,5% des Fahrzeugwertes.
  • Firmentelefone: Besteuert mit DKK 3.300 jährlich.

Expatriate-Steuerschema

Expatriates, die in Dänemark arbeiten, können für bis zu sieben Jahre für ein spezielles Steuerschema infrage kommen. Dieses Schema bietet einen Pauschalsteuersatz von 27% plus den 8% Arbeitsmarktbeitrag, insgesamt also 32,84% auf bestimmte Einkommensbestandteile (Barvergütung, zu versteuernder Wert des Firmenwagens, vom Unternehmen bezahltes Telefon und Krankenversicherung). Zu den Anforderungen gehören ein Mindestmonatsgehalt von DKK 72.500 (nach ATP- und Pensionsabzügen) und eine Beschäftigung bei einer dänischen steuerpflichtigen Einheit. Andere Einkünfte werden nach den normalen Steuersätzen besteuert.

Körperschaftssteuer (CIT)

Körperschaftssteuererklärungen sind in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Ende des Steuerzeitraums fällig (oder vier Monate bei elektronischer Einreichung) und innerhalb von sechs Monaten für geprüfte Einheiten oder solche, deren Erklärungen von einem registrierten Berater eingereicht werden. Steuervorauszahlungen werden halbjährlich oder vierteljährlich geleistet.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Dänemark unterliegen Arbeitnehmer verschiedenen Abzügen von ihrem Bruttogehalt, hauptsächlich für Einkommenssteuer, Arbeitsmarktbeiträge und Sozialversicherung.

Einkommenssteuer

  • Progressives Steuersystem: Dänemark verwendet ein progressives Einkommenssteuersystem, das bedeutet, dass Höchstverdiener einen höheren Prozentsatz ihres Einkommens als Steuern zahlen. Die Steuersätze und -klassen variieren je nach Gemeinde.
  • Vorläufige Einkommensbewertung: Arbeitnehmer sind verpflichtet, eine vorläufige Einkommensbewertung zu erstellen, um ihr Jahreseinkommen zu schätzen und ihren Steuersatz zu ermitteln. Dies generiert eine Steuerkarte, die von Arbeitgebern für den Steuerabzug verwendet wird. Es ist wichtig, diese Bewertung zu aktualisieren, wenn sich das Einkommen erheblich ändert.
  • Steuerbescheid: Nach dem Ende des Steuerjahres erhalten Arbeitnehmer einen Steuerbescheid, um ihr geschätztes Einkommen mit ihrem tatsächlichen Einkommen abzugleichen und alle zusätzlichen geschuldeten Steuern oder Rückerstattungen festzustellen. Dieser Bescheid beinhaltet alle anwendbaren Abzüge.

Arbeitsmarktbeitrag (AM-bidrag)

  • Pauschalsatz: Ein pauschaler Satz von 8 % des Bruttogehalts wird als Arbeitsmarktbeitrag abgezogen. Dieser Beitrag wird vor der Berechnung anderer Steuern einbehalten.
  • Verantwortung des Arbeitgebers: Arbeitgeber sind verantwortlich für das Einbehalten und Abführen dieses Beitrags an die Steuerbehörden.

Sozialversicherung (ATP)

  • ATP-Beitrag: Arbeitnehmer leisten einen kleinen Beitrag zur zusätzlichen Altersversorgung des Arbeitsmarktes (ATP).
  • Arbeitgeberbeteiligung: Arbeitgeber tragen ebenfalls zur ATP bei, typischerweise das Doppelte des Arbeitnehmerbeitrags.

Abzüge

  • Beschäftigungsabzug: Alle beschäftigten Personen und Selbstständige mit Gewinn erhalten automatisch einen Beschäftigungsabzug zur Förderung der Erwerbstätigkeit. Die Höhe des Abzugs ist ein bestimmter Prozentsatz des Einkommens bis zu einem Höchstbetrag.
  • Arbeitsbezogene Ausgaben: Abzüge sind für arbeitsbezogene Ausgaben möglich, die im Jahr 2025 DKK 7.300 übersteigen. Dazu gehören Kosten wie Arbeitskleidung, Werkzeuge und berufliche Schulungskurse. Eine Dokumentation ist erforderlich.
  • Pendlerkosten: Abzüge sind für Pendlerkosten möglich, die 24 Kilometer zwischen Wohnort und regulärem Arbeitsplatz überschreiten, vorausgesetzt, der Arbeitgeber stellt kein Dienstfahrzeug oder übernimmt keine Transportkosten. Es gelten spezifische Kilometersätze, die je nach Entfernung variieren.
  • Gewerkschafts- und Arbeitslosenversicherung: Beiträge zu Arbeitslosenversicherungsfonds (A-kasser) und Gewerkschaftsmitgliedschaften sind abzugsfähig.
  • Weitere Abzüge: Weitere Abzüge können für spezifische Umstände verfügbar sein, wie bestimmte arbeitsbezogene Ausgaben wie Fachliteratur oder Kosten für ein Heimbüro. Es ist ratsam, die dänische Steuerbehörde (Skat) für eine vollständige Liste und die Kriterien für die Anspruchsberechtigung zu konsultieren.

Expat-Steuerregelung

  • Verminderter Steuersatz: Für bestimmte hochbezahlte Expatriates und Forscher ist eine spezielle Steuerregelung für bis zu sieben Jahre (84 Monate) verfügbar. Diese Regelung bietet einen festen Steuersatz von 27 % auf Erwerbseinkommen und bestimmte Geldzulagen.
  • Anspruchsvoraussetzungen: Es gelten strenge Kriterien, einschließlich Mindestgehaltsschwellen und Beschäftigung durch eine in Dänemark steuerpflichtige Einheit.

Fristen und Verfahren

  • Frist für die Steuererklärung: Die Frist für die Einreichung der jährlichen Steuererklärung liegt typischerweise im Mai des Folgejahres.
  • Online-Einreichung: Steuererklärungen werden in der Regel online über die Skat-Website eingereicht.
  • Dokumentation: Bewahren Sie gründliche Aufzeichnungen über Einkommen, Ausgaben und alle unterstützenden Dokumente für Abzüge auf.

Hinweis: Diese Informationen sind aktuell ab dem 5. Februar 2025 und können sich basierend auf zukünftigen Änderungen der Steuergesetzgebung ändern. Konsultieren Sie immer die dänische Steuerbehörde (Skat) oder einen Steuerberater für die aktuellsten Informationen und persönliche Beratung.

Mehrwertsteuer

In Dänemark wird die Mehrwertsteuer (MwSt), bekannt als Moms, auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben.

MwSt-Sätze

  • Standardsatz: 25% (gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen)
  • Nullsatz: 0% (gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen wie Zeitungen, Zeitschriften, internationalen Transport und bestimmte innergemeinschaftliche Transaktionen.)
  • Befreit: Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind von der MwSt befreit, was bedeutet, dass keine MwSt berechnet wird, aber die Vorsteuer auf damit verbundene Ausgaben nicht zurückgefordert werden kann. Beispiele sind Gesundheitsversorgung, Bildung, Finanzdienstleistungen und kulturelle Aktivitäten. Die Leistungen von Autoren und Künstlern im direkten Zusammenhang mit ihrer kreativen Arbeit sind befreit, jedoch bezieht sich dies nicht auf Urheberrechtsübertragungen oder die Lizenzierung von Rechten an geistigem Eigentum.

MwSt-Registrierung

  • Schwelle: Unternehmen müssen sich für die MwSt registrieren, wenn ihr Jahresumsatz DKK 50.000 überschreitet. Für nicht ansässige Unternehmen, die steuerpflichtige Lieferungen erbringen, gibt es keine Schwelle, und eine Versandhandelsgrenze von EUR 10.000 löst ebenfalls eine Registrierung aus.
  • Unternehmen, die die DKK 50.000-Schwelle oder die Versandhandelsgrenze überschreiten, müssen sich spätestens 8 Tage vor der Geschäftsaufnahme registrieren.
  • Nicht-EU-Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen in Dänemark verkaufen, müssen in der Regel einen steuerlichen Vertreter benennen.

MwSt-Erklärung und Zahlung

  • Fristen: Die Einreichungshäufigkeit hängt vom Jahresumsatz ab.
    • Unter DKK 5 Millionen: Halbjährliche Einreichung, fällig am 1. des dritten Monats nach dem Berichtszeitraum (z.B. für den 1. Januar bis 30. Juni ist die Frist der 1. September).
    • Zwischen DKK 5 Millionen und DKK 50 Millionen: Vierteljährliche Einreichung, fällig am 1. des dritten Monats nach dem Berichtszeitraum. Neue Unternehmen reichen mindestens 18 Monate lang vierteljährlich ein.
    • Über DKK 50 Millionen: Monatliche Einreichung, fällig bis zum 25. des Folgemonats.
  • Methode: MwSt-Erklärungen müssen elektronisch eingereicht und bezahlt werden.
  • Strafen: Eine verspätete Einreichung zieht eine Gebühr von DKK 1.400 pro verpasstem Zeitraum nach sich.

Rechnungsstellung

  • Rechnungen in Fremdwährung sind erlaubt, aber der MwSt-Betrag muss entweder in DKK oder EUR angegeben werden, wobei die Wechselkurse der dänischen Steuerbehörde oder der Europäischen Zentralbank verwendet werden.
  • Rabatte sollten vor der MwSt-Berechnung angewendet werden.
  • Gutschriften/Lastschriften müssen eindeutig auf die Originalrechnung verweisen.

Aufbewahrung von Unterlagen

  • Unterlagen müssen fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Elektronische Speicherung ist zulässig (auch außerhalb Dänemarks), bedarf jedoch der Zustimmung der Steuerbehörden.
  • Ab dem Geschäftsjahr, das nach dem 1. Januar 2025 beginnt, müssen digitale Buchhaltungssysteme in der Lage sein, E-Rechnungen im OIOUBL- und Peppol BIS-Format zu verarbeiten und SAF-T-Dateien auf Anfrage zu exportieren. Das Buchhaltungsdatum, nicht das Rechnungsdatum, kann für die MwSt-Meldung verwendet werden, sofern es nicht später als das Zahlungsdatum ist.

Intrastat-Meldung

Unternehmen, die bestimmte Schwellenwerte für Eingänge (DKK 22.000.000 für Importe) und Versand (DKK 11.000.000 für Exporte) überschreiten, müssen Intrastat-Erklärungen bis zum 10. Tag des Folgemonats abgeben.

Weitere wichtige Aspekte

  • Das Umkehrungsverfahren gilt in bestimmten Situationen und verlagert die MwSt-Pflicht auf den Empfänger.
  • Einfuhrmehrwertsteuer und Zölle können für Waren, die in genehmigten Zolllagern gelagert werden, aufgeschoben werden, wobei eine dänische MwSt-Nummer erforderlich ist.

Steuervergünstigungen

Dänemark bietet im Jahr 2025 mehrere Steueranreize für Einzelpersonen und Unternehmen an. Diese Anreize zielen darauf ab, das Wirtschaftswachstum zu fördern, Investitionen anzuregen und qualifizierte Arbeitskräfte anzuziehen.

Steueranreize für Einzelpersonen

  • Persönlicher Freibetrag: Alle über 18-Jährigen erhalten einen persönlichen Freibetrag von 51.600 DKK, der ihr zu versteuerndes Einkommen reduziert. Dieser Freibetrag gilt auch für Minderjährige. Nicht genutzte Freibeträge können häufig auf den Ehepartner übertragen werden. Personen mit beschränkter Steuerpflicht (die nicht ganzjährig in Dänemark wohnen) können ebenfalls für diesen Freibetrag qualifizieren, entweder in voller Höhe, wenn sie das ganze Jahr in Dänemark arbeiten, oder teilweise, wenn nicht.

  • Beschäftigungsabzug und Jobzulage: Auf zu versteuernde Gehälter oder Unternehmensgewinne wird ein automatischer Beschäftigungsabzug von 10,65% bis zu 45.100 DKK (Zahlen von 2024) angewendet. Eine zusätzliche Jobzulage von 4,5% auf Einkommen, das 216.100 DKK übersteigt, bis zu einem Maximum von 2.800 DKK, gilt ebenfalls (Zahlen von 2024).

  • Weitere Abzüge: Weitere Abzüge sind für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz, Mitgliedschaft in der A-kasse (Arbeitslosenversicherung), Gewerkschaftsmitgliedschaft und Rentenbeiträge verfügbar (Zahlen von 2024).

Steueranreize für Unternehmen

  • Unternehmenssteuersatz: Dänemark hat einen wettbewerbsfähigen Unternehmenssteuersatz von 22%.

  • Forschungs- und Entwicklungsanreize: Unternehmen können F&E-Kapitalausgaben sofort absetzen oder über fünf Jahre abschreiben. Ein zusätzlicher erhöhter Steuerabzug von 8% auf F&E-Kosten gilt (Zahlen von 2025), was den Cashflow erhöht. Ein F&E-Steuergutschriftensystem erlaubt eine Vorauszahlung auf den Steuerwert von F&E-Ausgaben, was die Liquidität des Unternehmens verbessert. Steuerverluste aus F&E-Aktivitäten qualifizieren sich für eine 22% Bargeldrückerstattung, begrenzt auf 25 Millionen DKK (diese spezifische Zahl ist in anderen Quellenmaterialien bestätigt, obwohl es zwischen den Quellen Diskrepanzen geben kann).

  • Abzüge für Patente und Know-how: Für im Jahr erworbene Patente und Know-how ist ein vollständiger Abzug zulässig (allerdings sollte man beachten, dass vorgeschlagene Änderungen die sofortige Abschreibung für ab dem 1. Januar 2025 erworbenes Softwarewissen und Patentrechte entfernen könnten, während der F&E-Abzug dauerhaft auf 120% erhöht wird).

  • Expat-Steuersystem: Ein reduzierter Einkommensteuersatz von 27% steht hochbezahlten Expats (wichtige Mitarbeiter und Forscher) für bis zu sieben Jahre zur Verfügung (man sollte jedoch beachten, dass ab 2026 die monatliche Gehaltsanforderung von 75.100 DKK auf 60.100 DKK gesenkt wird). Dieses System umfasst alle Barvergütungen, Erstattungen und Vergünstigungen wie Firmenwagen und Telefone.

  • Verlustvortrag: Steuerverluste aus Vorjahren können ohne Einschränkungen bis zu 20 Millionen DKK (Zahlen von 2025) verrechnet werden, mit höheren Obergrenzen, die für zukünftige Jahre geplant sind (35 Millionen DKK ab 2027).

  • Dividenden: Dividenden von nicht gelisteten Portfoliobeteiligungen (weniger als 10% Beteiligung) sind steuerfrei ab 2025. Es gelten jedoch Missbrauchsregeln für diese Ausnahmeregelung.

  • Steuer auf Aktieinkommen: Die Schwelle für den 27% Steuersatz auf Aktieinkommen wird schrittweise von 61.000 DKK auf 80.000 DKK ab 2025 erhöht, was Paaren eine mögliche Steuerersparnis von bis zu 5.700 DKK jährlich bietet (Zahlen von 2024).

Steueranreize für Fahrzeuge (Gültig 2025, sofern nicht anders angegeben)

  • Registrierungssteuer: Für batterieelektrische Fahrzeuge (BEVs) fällt keine Registrierungssteuer an. Reduzierte Sätze gelten für Plug-in-Hybrid-Elektrofahrzeuge (PHEVs) bei etwa €11.000, verglichen mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor wie dem VW Golf bei €14.000. Steuerschlüssel beinhalten Akku-Abzüge, CO2-Zulagen und Einführungsabzüge.

  • Eigentümer-Steuer: Fahrzeuge, die nach dem 1. Juli 2021 registriert wurden, unterliegen der CO2-basierten Eigentümersteuer (CO2-ejerafgift), wobei niedrigere CO2-Emissionen zu niedrigeren Steuern führen. Für Fahrzeuge, die vor diesem Datum registriert wurden, hängt die grüne Eigentümersteuer (grøn ejerafgift) vom Kraftstoff- oder Stromverbrauch ab, umgerechnet auf Benzinäquivalente für Elektro- und Hybridfahrzeuge.

Bitte beachten Sie, dass Steuergesetze und Vorschriften komplex und Änderungen unterworfen sein können. Es wird immer empfohlen, professionellen Steuerberater für spezifische Situationen und aktuelle Informationen zu konsultieren. Dieser Überblick ist aktuell ab dem 5. Februar 2025 und kann Änderungen unterliegen.

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