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Steuern in Dänemark

Detaillierte Steuerpflichten

Informieren Sie sich über Steuervorschriften für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Dänemark.

Dänemark taxes overview

Denmark betreibt ein progressives Steuersystem, das umfangreiche öffentliche Dienstleistungen finanziert. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben unterschiedliche Verpflichtungen hinsichtlich Einkommenssteuer, Sozialversicherungsbeiträge und sonstiger arbeitsbezogener Abgaben. Arbeitgeber sind verantwortlich für den Steuerabzug (A-skat) und die Beiträge zum Arbeitsmarkt (AM-bidrag) von den Gehältern der Mitarbeiter und die Überweisung dieser Beträge an die dänischen Steuerbehörden (Skattestyrelsen). Zusätzlich müssen Arbeitgeber basierend auf ihrer Gehaltsabrechnung verschiedene sozialversicherungs- und arbeitsmarktrelevante Beiträge leisten.

Das Verständnis dieser Verpflichtungen ist entscheidend für Unternehmen, die Mitarbeitende in Dänemark beschäftigen, egal ob es sich um lokale Einheiten oder ausländische Unternehmen handelt, die über einen Employer of Record operieren. Die Einhaltung dieser Vorgaben gewährleistet einen reibungslosen Ablauf und vermeidet mögliche Bußgelder. Die spezifischen Sätze und Schwellenwerte für das Steuerjahr 2025 werden in der Regel Ende des vorangegangenen Jahres endgültig festgelegt und bekannt gegeben, aber die grundlegende Struktur und Art der Beiträge bleiben konstant.

Arbeitgeber Sozialversicherung und Lohnsteuerpflichten

Arbeitgeber in Dänemark sind verpflichtet, mehrere Beiträge im Zusammenhang mit der Beschäftigung ihrer Mitarbeitenden zu leisten. Diese werden in der Regel auf der Grundlage des Bruttogehalts oder eines festen Betrags pro Mitarbeiter berechnet. Im Gegensatz zu vielen Ländern hat Dänemark keinen einzigen, hohen Sozialversicherungsbeitrag, der vom Arbeitgeber auf Prozentsatz des Gehalts basiert (wie Arbeitgeberseiten-Sozialversicherungs- oder Krankenversicherungsbeiträge). Stattdessen gibt es mehrere unterschiedliche Systeme.

Wichtige Arbeitgeberbeiträge umfassen:

  • ATP (Arbejdsmarkedets Tillægspension) - Arbeitsmarktzusatzrente: Eine obligatorische Rentenversicherung. Die Beiträge sind festgelegte Beträge, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden und von den Arbeitsstunden des Mitarbeiters abhängen (Vollzeit, Teilzeit usw.). Der Arbeitgeber trägt den größeren Anteil.
  • AES (Arbejdsmarkedets Erhvervssikring) - Arbeitgeber-Versicherungsfonds: Deckt Entschädigungen bei arbeitsbedingten Verletzungen oder Erkrankungen ab. Der Beitrag ist ein Jahresbetrag pro Vollzeitbeschäftigtem und variiert leicht jährlich.
  • AUB (Arbejdsgivernes Uddannelsesbidrag) - Arbeitgeber-Förderungsbeitrag: Zuschuss zu Berufsbildungsprogrammen. Der Beitrag ist ein Jahresbetrag pro Vollzeitmitarbeiter.
  • Lønmodtagernes Feriemidler - Mitarbeitenden-Urlaubskasse: Seit Einführung des neuen Urlaubsgesetzes müssen Arbeitgeber Urlaubsansprüche deklarieren und ggf. auf eine zentrale Urlaubsverwaltung (FerieKonto) übertragen oder intern verwalten, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dies ist keine Steuer, sondern eine bedeutende Lohnpflicht.
  • FIP (Finansieringsbidrag til Barselsfonden) - Finanzierungsbeitrag zum Mutterschaftsfonds: Ein Beitrag an den Fonds, der Mutterschafts-/Vaterschaftsleistungen gewährt. Dies ist ein kleiner Prozentsatz der Gesamtlohnsumme.

Spezifische Raten für 2025 für ATP, AES und AUB werden in der Regel Ende 2024 bekannt gegeben. Der FIP-Satz ist ebenfalls einer jährlichen Anpassung unterworfen.

Anforderungen an die Lohnsteuerabführung

Arbeitgeber sind verantwortlich für den Steuerabzug (A-skat) und den Beiträge zum Arbeitsmarkt (AM-bidrag) von den Mitarbeitergehältern vor der Auszahlung. Dieses Systems "Pay As You Earn" (PAYE) ist verpflichtend.

  • Arbeitsmarktboteil (AM-bidrag): Das ist ein Pauschalbeitrag, der vor der Einkommenssteuer vom Bruttogehalt abgezogen wird. Der Satz beträgt 8 % des Bruttogehalts. Dies ist ein Grundpfeiler des dänischen Steuersystems und gilt für die meisten Einkommensarten.
  • Einkommenssteuer (A-skat): Wird auf das Gehalt nach Abzug des 8 % AM-bidrag berechnet. Die Höhe des einzubehaltenden A-skat wird durch die Steuerkarte (skattekort) des Arbeitnehmers bestimmt.

Arbeitnehmer erhalten eine Steuerkarte von Skattestyrelsen, die Informationen über ihr erwartetes Einkommen, Abzüge und Freibeträge für das Jahr enthält. Es gibt unterschiedliche Arten von Steuerkarten (Hauptkarte, Nebenkarte und Frikort für geringes Einkommen). Der Arbeitgeber muss die Steuerkarteninformationen des Arbeitnehmers elektronisch vom System Skattestyrelsen (Ersatningssystemet) abrufen, um den korrekten Abzugsbetrag zu ermitteln. Die Steuerkarte gibt an:

  • Hauptkarte: Wird vom Hauptarbeitgeber genutzt. Enthält persönliche Freibeträge (fradrag), die das zu versteuernde Einkommen vor Anwendung der Steuersätze reduzieren.
  • Nebenkarte: Wird von einem Zweitarbeitgeber genutzt. Die Steuer wird pauschal mit einem höheren Satz (typischerweise der Spitzensteuersatz) abgezogen, ohne Berücksichtigung persönlicher Freibeträge.
  • Frikort (Freikarten): Für Personen mit sehr geringem voraussichtlichem Jahreseinkommen (unter einem bestimmten Schwellenwert). Es wird bis zu dieser Grenze keine Steuer abgezogen.

Die tatsächlichen Steuersätze, die auf das Einkommen des Arbeitnehmers angewandt werden, sind eine Kombination aus kommunaler Steuer, Staatssteuer (bottom- und top-tax) und ggf. Kirchensteuer (wenn der Arbeitnehmer Mitglied der dänischen Volkskirche ist). Die kommunalen Steuersätze variieren je nach Wohnort des Arbeitnehmers und liegen typischerweise zwischen 23 % und 28 %. Die Staatssteuersätze sind progressiv. Die gesamte Grenzsteuerbelastung kann hoch sein, aber persönliche Freibeträge verringern den effektiven Steuersatz für die meisten Personen erheblich.

Steuerliche Abzüge und Freibeträge für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer in Dänemark können verschiedene Abzüge und Freibeträge geltend machen, die ihr zu versteuerndes Einkommen verringern und somit die A-skat-Abzugsrate senken. Diese Freibeträge sind im Allgemeinen in der vom Skattestyrelsen bereitgestellten Steuerkarte enthalten.

Häufige Abzüge für Arbeitnehmer umfassen:

  • Beskæftigelsesfradrag - Beschäftigungsfreibetrag: Ein Prozentsatz des Gehalts (nach Abzug von AM-bidrag) wird automatisch als Freibetrag gewährt, bis zu einem Höchstbetrag. Dies soll die Steuerbelastung auf das Erwerbseinkommen reduzieren.
  • Personfradrag - Grundfreibetrag: Ein grundlegender persönlicher Freibetrag, der allen Steuerpflichtigen gewährt wird und das zu versteuernde Einkommen verringert.
  • Kørselsfradrag - Fahrtkostenabzug: Für lange Wege zwischen Wohnung und Arbeit. Der Freibetrag wird anhand der Entfernung und der Anzahl der Arbeitstage berechnet, mit unterschiedlichen Sätzen für verschiedene Entfernungskategorien.
  • Beiträge zu Gewerkschaften und Arbeitslosenversicherung: Beiträge an anerkannte Gewerkschaften und Versicherungsfonds sind absetzbar.
  • Pensionsbeiträge: Beiträge zu anerkannten Pensionskassen sind in der Regel steuerlich absetzbar, entweder vom Bruttogehalt vor Steuern (Ratepension, Livrente) oder vom steuerpflichtigen Einkommen (Aldersopsparing, innerhalb der Grenzen).
  • Zinsaufwendungen: Auf Zinsen bezogene Aufwendungen können abgesetzt werden.

Arbeitnehmer sind dafür verantwortlich, Änderungen ihres Einkommens oder ihrer Abzüge Skattestyrelsen zu melden, um die Steuerkarte aktuell zu halten. Eine fehlerhafte Steuerkarte kann zu Über- oder Unterabzügen im Verlauf des Jahres führen, was bei der endgültigen Steuerfestsetzung ausgeglichen werden muss.

Einhaltung der Steuerpflichten und Fristen für Meldungen

Arbeitgeber müssen die strengen Melde- und Zahlungsfristen für einbehaltene Steuern und Arbeitgeberbeiträge einhalten. Das primäre Melde- und Abrechnungssystem ist das eIndkomst-System.

  • Monatliche Meldungen: Arbeitgeber müssen Gehaltszahlungen, einbehaltene A-skat und AM-bidrag für jeden Mitarbeiter bis zum 10. des Folgemonats melden, z. B. Gehälter im Januar bis zum 10. Februar.
  • Monatliche Zahlung: Die einbehaltene A-skat und AM-bidrag sowie bestimmte Arbeitgeberbeiträge (wie FIP) sind bis zum letzten Arbeitstag des Monats nach der Gehaltszahlung an Skattestyrelsen zu überweisen. Z. B. müssen Steuern auf Gehälter im Januar bis zum letzten Arbeitstag im Februar gezahlt werden.
  • Weitere Beiträge: Beiträge wie ATP, AES und AUB haben unterschiedliche Zahlungsrhythmen (z.B. quartalsweise oder jährlich) und Fristen und werden über separate Systeme oder Zahlungsaufforderungen verwaltet.

Versäumnisse bei der Meldung oder Zahlung können Bußgelder, Zinsen und mögliche Prüfungen nach sich ziehen. Eine korrekte und pünktliche Meldung via eIndkomst ist essentiell, da diese Daten von Skattestyrelsen verwendet werden, um die vorläufigen und endgültigen Steuerbescheide der Arbeitnehmer zu berechnen.

Besondere steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen

Ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen, die in Dänemark tätig sind, stehen vor spezifischen steuerlichen Aspekten:

  • Steuerlicher Aufenthalt: Eine Person gilt grundsätzlich als steuerlich in Dänemark ansässig, wenn sie dort lebt oder sich dort mindestens sechs Monate (einschließlich kurzer Auslandsaufenthalte) ununterbrochen aufhält. Steueransässige werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert. Nicht-Ansässige werden in der Regel nur auf in Dänemark erzielte Einkünfte besteuert, z. B. Gehalt für in Dänemark ausgeübte Arbeiten.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Dänemarks Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen Ländern dienen dazu, eine doppelte Besteuerung derselben Einkünfte zu vermeiden. Diese Abkommen legen oft fest, welches Land das primäre Recht hat, Einkünfte aus Beschäftigung zu besteuern.
  • Forscher-Steuergesetz: Hochverdienende Forscher und Schlüsselmitarbeiter, die aus dem Ausland rekrutiert werden, können für bis zu sieben Jahre von einem besonderen Pauschalsteuersatz (derzeit 27 % plus 8 % AM-bidrag, insgesamt 35 %) profitieren. Es gelten strenge Bedingungen hinsichtlich Gehaltsniveau, früherem Aufenthalt und Tätigkeitsart.
  • Ausländische Unternehmen: Ein ausländisches Unternehmen, das Mitarbeitende in Dänemark beschäftigt, könnte je nach Art und Dauer der Tätigkeiten eine dauerhafte Niederlassung (PE) für Steuerzwecke begründen. Wenn eine PE entsteht, unterliegt das Unternehmen mit dem Gewinn, der auf die PE entfällt, der dänischen Körperschaftsteuer. Der Einsatz eines Employer of Record kann dabei helfen, Mitarbeitende rechtmäßig in Dänemark zu beschäftigen, ohne eine steuerliche Niederlassung (PE) zu gründen, da der EOR als rechtlicher Arbeitgeber fungiert.

Die Einhaltung dieser Regeln erfordert eine sorgfältige Betrachtung der spezifischen Umstände des ausländischen Arbeitnehmers und der Präsenz sowie Aktivitäten des ausländischen Unternehmens in Dänemark.

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