Arbeitgebersteuerpflichten
Arbeitgeber in Tschad haben mehrere Steuerpflichten, hauptsächlich im Zusammenhang mit Sozialversicherungsbeiträgen und Einkommensteuerabzug.
Sozialversicherungsbeiträge
- Arbeitgeberbeitrag: 16,5 % des Bruttogehalts des Mitarbeiters, bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von XAF 500.000. Das bedeutet, dass der maximale Arbeitgeberbeitrag XAF 82.500 pro Monat beträgt.
- Arbeitnehmerbeitrag: 3,5 % des Bruttogehalts des Mitarbeiters, ebenfalls begrenzt auf einen monatlichen Höchstbetrag von XAF 500.000. Dies führt zu einem maximalen Arbeitnehmerbeitrag von XAF 17.500 pro Monat.
- Absetzbarkeit: Der Sozialversicherungsbeitrag des Mitarbeiters ist vom steuerpflichtigen Einkommen abziehbar und wird monatlich vom Arbeitgeber einbehalten.
Einkommensteuer
- Progressive Steuersätze: Die Einkommensteuer in Tschad ist progressiv und reicht von 0 % bis 30 %, basierend auf dem Jahresgehalt des Mitarbeiters. Die Steuer wird jährlich berechnet, wobei das Gesamteinkommen berücksichtigt wird. Einige Einkommenskategorien können jedoch während des Jahres Quellensteuern (WHT) unterliegen.
Quellensteuer (WHT)
- Einzelhandel: Es gilt eine WHT von 4 % für natürliche Personen und juristische Personen, die im Groß- oder Einzelhandel tätig sind, einschließlich Importe. Unternehmen mit mehreren Anteilseignern und konstanter Steuerkonformität können eine erneuerbare Drei-Monats-WHT-Zahlungssuspension beantragen.
- Kapitalgewinne und Dividenden: Es gilt eine WHT von 20 % für sowohl Einwohner als auch Nicht-Einwohner auf Kapitalgewinne und Dividenden.
- Einkommen von Nicht-Einwohnern: Eine WHT von 25 % gilt im Allgemeinen für Einkommen, das von Nicht-Einwohnern des CEMAC-Raums erzielt wird. Für juristische Personen (Unternehmen) mit Sitz im CEMAC-Raum beträgt die WHT 7,5 %, während sie für natürliche Personen innerhalb des CEMAC-Raums 20 % beträgt.
- Öffentliche Beschaffungskontrakte: Einkünfte aus öffentlichen Beschaffungskontrakten, die außerhalb von Tschad finanziert werden, unterliegen einer reduzierten WHT von 12,5 %. Dies gilt für Agenturen, Beratungsfirmen und Unternehmen, jedoch ohne Dividenden und Zinsen; es betrifft nur Lizenzgebühren, die an Nicht-Einwohner für Erdölprojekte gezahlt werden.
- Monatlicher Quellensteuerabzug: Arbeitgeber sind verantwortlich für den monatlichen Steuerabzug bei den Gehältern der Mitarbeiter.
Weitere Steuern und Verpflichtungen
- Beitragszahlungen zum Ausbildungsfonds: Arbeitgeber leisten 1,2 % der Gehälter und Nebenleistungen der Mitarbeiter an die Nationalen Berufsausbildungsfonds.
- Gewerbesteuer: Eine Gewerbesteuer wird auf Basis von 0,35 % des Umsatzes des Unternehmens aus zwei Jahren zuvor (N-2) erhoben. Unternehmen im ersten Jahr ihrer Tätigkeit sind jedoch befreit.
- Steuererklärung: Die Körperschaftsteuererklärungen sind bis zum 30. April jedes Jahres einzureichen, mit einer möglichen Verlängerung bis zum 15. Mai.
Allgemeine Informationen zu Steuern in Tschad
- Währung: Zentralafrikanischer CFA-Franc (XAF)
- Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember.
- Gesamte Steuersatz: Nach Angaben von 2019 lag der Gesamtsteuersatz (als Prozentsatz des Gewinns) in Tschad bei 63,5 %. Dies umfasst verschiedene Steuern und Beiträge, nicht nur jene, die direkt mit Beschäftigung zusammenhängen. Diese Angaben können sich ändern, und aktuellere Zahlen sind möglicherweise bei offiziellen Quellen erhältlich.
Diese Informationen sind Stand Februar 2025 und können sich ändern. Konsultieren Sie offizielle Quellen und Rechtsexperten für die neuesten Vorschriften und individuelle Beratung.
Arbeitnehmersteuerabzüge
In Tschad umfassen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer verschiedene Bereiche, einschließlich Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und zulässige Ausgaben.
Einkommensteuer
- Progressive Sätze: Die Einkommensteuer in Tschad folgt einem progressiven System. Ab 2024 liegen die Sätze je nach Einkommensniveau des Arbeitnehmers zwischen 0 % und 30 %.
- Steuerklassen (2024):
- XAF 0 bis XAF 800.000: 0 %
- XAF 800.001 bis XAF 2.500.000: 10 %
- XAF 2.500.001 bis XAF 7.500.000: 20 %
- Über XAF 7.500.000: 30 %
Sozialversicherungsbeiträge
- Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber leisten Beiträge zum Sozialversicherungssystem. Ab 2024:
- Der gesamte Sozialversicherungsbeitragssatz beträgt 20 %.
- Arbeitgeber tragen 16,5 % bei.
- Arbeitnehmer tragen 3,5 % bei.
- Absetzbarkeit: Die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer sind vollständig vom Bruttogehalt für die Einkommensteuer absetzbar. Arbeitgeberbeiträge, begrenzt auf 2 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers, sind ebenfalls absetzbar.
Zulässige Abzüge
- Pensions-/Rentenbeiträge: Arbeitgeberbeiträge zu Pensions- und Rentenfonds sind bis zu 2 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers absetzbar.
- Betriebsausgaben: Bestimmte geschäftsbezogene Ausgaben können für Arbeitnehmer mit Industrie-, Landwirtschafts- oder Handels-Einkommen abgesetzt werden. Diese werden bei der Berechnung der jährlichen Einkommensteuer berücksichtigt.
- Weitere Abzüge: Zulässige Abzüge umfassen auch Zinsen für Immobilienkredite, bestimmte Rentenzahlungen, Alimente und einige Versicherungsprämien.
- Transportzuschuss: Der absetzbare Transportzuschuss ist auf 30 % des Grundgehalts des Arbeitnehmers begrenzt, gemäß dem Finanzgesetz von 2019.
Nicht absetzbare Ausgaben
- Ausländische Sozialversicherung: Beiträge zur ausländischen Sozialversicherung sind nur bis zu 15 % des Grundgehalts für Expats absetzbar, wenn sie mit einer obligatorischen Rentenversicherung in Zusammenhang stehen.
- Geschäftliche Unterhaltung: Ausgaben für Restaurants, Hotels, Empfänge und Ähnliches sind nur bis zu 0,5 % des Umsatzes (netto) absetzbar.
- Reisen von Expats: Reisekosten für Expats und ihre Familien im Urlaub sind absetzbar, begrenzt auf eine Reise pro Jahr.
Allgemeine Informationen
- Steuerlicher Wohnsitz: Einkünfte aus Tschad sind sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner steuerpflichtig, wenn sie im Tschad erzielt werden, mit unterschiedlichen Sätzen für Personen innerhalb der CEMAC-Zone. Der steuerliche Wohnsitz wird durch eine Hauptwohnung oder durch mindestens 183 Tage Aufenthalt im Tschad während des Kalenderjahres bestimmt.
- Quellensteuer: Arbeitgeber sind verantwortlich für die Einbehaltung der Einkommensteuer aus den Gehältern der Arbeitnehmer und deren Abführung an die Steuerbehörden bis zum 15. des Folgemonats.
Es ist wichtig zu beachten: Diese Informationen sind aktuell bis zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, offizielle Regierungsquellen oder einen qualifizierten Steuerberater zu konsultieren, um die genauesten und aktuellsten Details zu erhalten.
Mehrwertsteuer
In Tschad ist die Mehrwertsteuer (MwSt) eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.
MwSt-Sätze in Tschad
- Standardrate: 18% Dieser Satz gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
- Ermäßigte Rate: 9% Dieser Satz gilt für bestimmte lokale Produkte, einschließlich Zement, Zucker, Öl, Seife, Textilien, Beton und Eisen.
- Nullrate: 0% Dieser Satz gilt für Exporte und damit verbundene internationale Transporte, Flugzeugbetankung mit Jet A1 für Flugzeuge zu ausländischen Zielen sowie bestimmte lokale Lebensmittelindustrieprodukte (ohne Alkohol).
MwSt-Registrierung in Tschad
Unternehmen sind verpflichtet, sich für MwSt zu registrieren, wenn ihr Jahresumsatz 50 Millionen XAF übersteigt. Die Registrierung kann online über die E-TAX-Plattform oder manuell bei der Directorate of Large Companies (Direction des Grandes Entreprises) innerhalb von 15 Tagen nach Beginn der Geschäftstätigkeiten erfolgen. Unternehmen, die an Import- oder Exportaktivitäten beteiligt sind, müssen sich unabhängig von ihrem Umsatz für MwSt registrieren.
MwSt-Abgabe und -Zahlung
MwSt-Erklärungen müssen innerhalb von 15 Tagen nach dem Monat, in dem die steuerpflichtigen Vorgänge stattgefunden haben, online über die E-TAX-Plattform eingereicht werden, wenn der Umsatz 50 Millionen XAF übersteigt. Auch wenn in einem Monat keine steuerpflichtigen Vorgänge vorliegen, ist eine "Null"-Erklärung abzugeben. Bei der jährlichen MwSt-Erklärung müssen Steuerpflichtige eine Datei mit abziehbarer Vorsteuer, einschließlich Lieferantendaten, Rechnungsdetails und Beträgen, beifügen.
MwSt-Quellensteuer
Tschad betreibt ein System der MwSt-Quellensteuer. Staatliche Stellen, öffentliche Unternehmen, lokale Behörden und bestimmte private Unternehmen sind verpflichtet, MwSt bei Zahlungen an Lieferanten einzubehalten. Der einbehaltene MwSt-Betrag muss online über die E-TAX-Plattform erklärt und bis zum 15. des folgenden Monats an die Öffentliche Kasse gezahlt werden. Steuerpflichtige, die MwSt einbehalten, müssen eine Liste der betroffenen Lieferanten, deren Steuer-Identifikationsnummern (TINs) und die einbehaltenen Beträge ihrer MwSt-Erklärung beifügen. Befugte Stellen, MwSt einzubehalten, sind in der Regel von der Einbehaltung der MwSt auf ihre eigenen Rechnungen befreit.
MwSt-Befreiungen
Mehrere Waren und Dienstleistungen sind von MwSt befreit, darunter Verkäufe von unbearbeiteten Produkten direkt an Verbraucher durch Landwirte, Viehzüchter und Fischer; Transaktionen mit Briefmarken, Steuerstempeln und gestempeltem Papier, die vom Staat ausgegeben werden; Importe und Verkäufe von Zeitungen und Zeitschriften (ohne Werbeeinnahmen); bestimmte Lieferungen durch lizenzierte Bildungseinrichtungen, spezielle Petroleum- und Bergbau-Forschung Materialien, bestimmte Kunstverkäufe unter einer Umsatzschwelle, Verkäufe, Übertragungen oder Dienstleistungen durch den Staat, lokale Behörden und öffentliche Institutionen; sowie essentielle Produkte, die von der Umsatzsteuer befreit sind, und Öl- sowie Bergbau-Erkundungsausrüstung.
Internationaler Handel und MwSt
- Importe: Die MwSt-Basis für Importe ist die Zollwertbestimmung (Kosten, Versicherung und Fracht nach Tschad) plus Verbrauchssteuern und andere Steuern, ohne die 4%ige Quellensteuer. Die MwSt auf Importe wird gleichzeitig mit den Zöllen gezahlt.
- Exporte: Exporte profitieren von einem MwSt-Satz von 0%, vorausgesetzt, es liegen ordnungsgemäße Dokumente und Zollstempel vor. Exportierende Unternehmen müssen Nachweise über den Export und die Rückführung der Gelder vorlegen.
Elektronische Rechnungsstellung
Die Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung treten ab dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen aktuell sind, Stand heute, 5. Februar 2025, und Änderungen vorbehalten sein können. Es wird stets empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren oder die neuesten offiziellen Veröffentlichungen zu Rate zu ziehen, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
Steuervorteile
Chad bietet verschiedene Steueranreize, um Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum zu fördern, insbesondere in Schlüsselbereichen. Bis heute, dem 5. Februar 2025, sind die folgenden Anreize verfügbar, basierend auf Informationen, die Ende 2024 aktualisiert wurden:
Allgemeine Steueranreize
- Neue Unternehmen in bestimmten Sektoren: Neu gegründete chadische Unternehmen, die in Landwirtschaft, Viehzucht, erneuerbare Energien und ICT tätig sind, profitieren in den ersten fünf Jahren ihres Betriebs von einer Reduzierung der Anmeldegebühren und der Körperschaftsteuerbasis um 50 %. Sie sind außerdem während dieses Zeitraums von Gewerbesteuer, Mindeststeuer, Pauschalsteuer und Ausbildungsteuer befreit.
- Investitionen über XAF 250 Millionen: Unternehmen, die mindestens XAF 250 Millionen in Branchen wie Industrie, Tourismus, Forschung und Bergbau, Landwirtschaft, Bildung, Sport, Hotels, Transport und ICT investieren, können für Steuervergünstigungen in Frage kommen. Diese Investitionen sollten lokale Bezugsquellen, die Beschäftigung einer lokalen Belegschaft, Landerwerb für professionelle Nutzung oder den Erwerb neuer beweglicher Vermögenswerte oder Ausrüstung umfassen. Vorteile sind eine 50%ige Reduzierung der Gewerbesteuer, Mindeststeuer, Anmeldegebühren, Pauschalsteuer, Ausbildungsteuer und Steuer auf die Mietwert der Geschäftsräume während der Einrichtungsphase (bis zu 24 Monate). Anschließend, während einer Betriebsphase (bis zu drei Jahre), gibt es eine 50%ige Reduzierung der Gewerbesteuer und der Körperschaft- sowie Mindeststeuerbasis sowie eine Befreiung von bestimmten Verbrauchssteuern auf lokale Produktion.
- Investitionen in Provinzen: Investitionen über XAF 100 Millionen in Provinzen außerhalb der Hauptstadt genießen eine 50%ige Reduzierung der Mindeststeuerbasis, Quellensteuer auf Mieteinkünfte für die Investitionsimmobilie und Anmeldegebühren für relevante Mietverträge.
Sektorspezifische Anreize
- Telekommunikation und Internetdienste: Geräte für Telekommunikations- und Internetdienste, einschließlich Netzwerkinfrastruktur, Geräte, Modems und Router, sind von Einfuhrzöllen und Steuern befreit. Dieser besondere Anreiz ist derzeit auf fünf Jahre ausgelegt.
Antragsverfahren
Während die spezifischen Antragsverfahren für jeden Anreiz hier nicht im Detail erläutert werden, müssen Unternehmen in der Regel bei den zuständigen Behörden registrieren und möglicherweise Anträge einreichen, in denen das Investitionsprojekt und die vorgesehenen Vorteile dargelegt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass Steuerregelungen und Anreizprogramme Änderungen unterliegen können. Es wird empfohlen, stets die neuesten Gesetzgebungen zu verfolgen und professionellen Rat einzuholen, wenn Unternehmen planen, in Chad zu investieren.