Das Navigieren durch die Komplexität der Beschäftigungssteuern ist ein entscheidender Aspekt bei der Verwaltung einer Belegschaft in jedem Land. In Bulgarien haben sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer unterschiedliche Steuerpflichten, die erfüllt werden müssen, um die Einhaltung der nationalen Gesetzgebung sicherzustellen. Das Verständnis dieser Anforderungen ist unerlässlich für reibungslose Gehaltsabrechnungen und die Vermeidung potenzieller Strafen.
Das bulgarische Steuersystem umfasst die persönliche Einkommenssteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zur Krankenversicherung, die zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer aufgeteilt werden. Arbeitgeber sind verantwortlich für die Berechnung, den Einbehalt und die Abführung dieser Beträge an die zuständigen Behörden im Namen ihrer Arbeitnehmer.
Verpflichtungen des Arbeitgebers bezüglich Sozialversicherung und Lohnsteuer
Arbeitgeber in Bulgarien sind verpflichtet, zu verschiedenen Sozialversicherungskassen und zur Krankenversicherung für ihre Arbeitnehmer beizutragen. Diese Beiträge werden auf Grundlage des Bruttogehalts des Arbeitnehmers berechnet, bis zu einer maximalen versicherbaren Einkommensgrenze. Die Sätze werden jährlich festgelegt und decken Bereiche wie Renten, allgemeine Krankheits- und Mutterschaftsleistungen, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie die Krankenversicherung ab.
Die Gesamtrate der Arbeitgeberbeiträge ist ein beträchtlicher Anteil am Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Die spezifischen Raten können je nach wirtschaftlicher Tätigkeit des Arbeitgebers leicht variieren, insbesondere für den Fonds "Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten".
Hier ist eine allgemeine Übersicht der typischen Arbeitgeberbeitragsraten:
| Beitragstyp | Arbeitgeberrate (ungefähr) |
|---|---|
| Staatlicher Rentenfonds | Variiert je nach Kategorie |
| Allgemeine Krankheits- und Mutterschaft | 2,8% |
| Arbeitslosigkeit | 0,6% |
| Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten | 0,4% - 1,1% (variiert) |
| Krankenversicherung | 4,8% |
| Gesamte Arbeitgeberbeiträge | Ca. 17,8% - 18,5% |
Hinweis: Die genaue Rate für den Staatlichen Rentenfonds hängt vom Geburtsjahr des Mitarbeiters und der Teilnahme an zusätzlichen obligatorischen Rentenversicherungsfonds ab.
Es gibt eine jährliche maximal versicherbare Einkommensgrenze. Für 2025 wird erwartet, dass diese Grenze aktualisiert wird, sie stellt jedoch in der Regel den maximalen monatlichen Bruttolohn dar, auf den Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge berechnet werden. Gehälter, die diese Grenze überschreiten, sind für den darüber liegenden Betrag nicht beitragspflichtig. Es gibt auch eine Mindestversicherungsgrenze, die je nach wirtschaftlicher Tätigkeit und Qualifikationsgruppe variiert. Beiträge müssen mindestens auf diese Mindestgrenze gezahlt werden, auch wenn das tatsächliche Gehalt niedriger ist.
Anforderungen zur Lohnsteuerabzug
Bulgarien wendet einen pauschalen Steuersatz auf persönliches Einkommen an. Arbeitgeber sind verantwortlich für die Berechnung und den Abzug der persönlichen Einkommenssteuer (PIT) von ihrem Bruttomonatsgehalt der Arbeitnehmer.
Der Standard-PIT-Satz beträgt 10 %.
Das steuerpflichtige Einkommen ist im Allgemeinen das Bruttogehalt abzüglich der obligatorischen Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, die vom Arbeitnehmer gezahlt werden. Der Arbeitgeber berechnet die monatliche Steuerbelastung auf Basis dieses Nettosteuerpflichtigen Einkommens und zieht den Betrag vor der Zahlung des Netto-Gehalt an den Arbeitnehmer ein.
Steuerliche Abzüge und Freibeträge für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer in Bulgarien können von bestimmten Steuerabzügen und Freibeträgen profitieren, die ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren und dadurch ihre persönliche Einkommenssteuerbelastung senken. Diese Abzüge werden in der Regel jährlich angewandt, einige können jedoch vom Arbeitgeber bei monatlicher Lohnabrechnung berücksichtigt werden, nachdem die erforderlichen Unterlagen vom Arbeitnehmer vorgelegt wurden.
Häufige Steuererleichterungen umfassen:
- Steuerfreibetrag für Kinder: Ein spezifischer Jahresbetrag pro Kind reduziert das jährliche zu versteuernde Einkommen.
- Steuerfreibetrag für Kinder mit Behinderungen: Ein höherer Jahresbetrag pro Kind mit Behinderung reduziert das jährliche zu versteuernde Einkommen.
- Steuerfreibetrag für freiwillige Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge: Beiträge, die der Arbeitnehmer über die obligatorischen hinaus tätigt, können bis zu einem bestimmten Limit abziehbar sein.
- Steuerfreibetrag für Lebensversicherungs- und freiwillige Krankenversicherungsprämien: Versicherungsprämien, die gezahlt werden, können bis zu einem gewissen Limit abgezogen werden.
- Steuerfreibetrag für Spenden: Spenden an bestimmte Organisationen können bis zu einem bestimmten Prozentsatz des gesamten jährlichen zu versteuernden Einkommens abgezogen werden.
- Steuerfreibetrag für junge Familien: Unter bestimmten Bedingungen kann eine spezielle Freibetrag gelten.
- Steuerfreibetrag für Sachleistungen: Bestimmte nicht-monetäre Vorteile, die vom Arbeitgeber gewährt werden, können einer besonderen steuerlichen Behandlung oder Befreiung unterliegen.
Arbeitnehmer müssen in der Regel ihre Anspruchsberechtigung für diese Abzüge jährlich ihrem Arbeitgeber oder direkt der National Revenue Agency (NRA) melden, wenn sie ihre jährliche Steuererklärung einreichen.
Steuerliche Konformität und Meldefristen
Arbeitgeber in Bulgarien haben strenge Meldepflichten und Fristen für die Abführung der einbehaltenen Steuern und Beiträge sowie für die Einreichung der erforderlichen Erklärungen.
- Monatliche Verpflichtungen: Arbeitgeber müssen die einbehaltene persönliche Einkommenssteuer sowie die Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer bis zum 25. Tag des Folgemonats berechnen und abführen. Eine monatliche Erklärung (Declaration 1 für Sozialversicherung/Krankenversicherung und Declaration 6 für die Gesamtabgaben) ist ebenfalls bis zu diesem Datum elektronisch bei der NRA einzureichen.
- Jährliche Verpflichtungen: Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern bis zu einem bestimmten Termin im Folgejahr (in der Regel März) offizielle Einkommensnachweise ausstellen, in denen das Gesamtgehalt sowie die einbehaltenen Steuern und Beiträge des Vorjahres aufgeführt sind. Zudem reichen Arbeitgeber eine jährliche Erklärung (Formular 55) ein, die die an Einzelpersonen geleisteten Zahlungen zusammenfasst.
Die Einhaltung erfordert eine genaue Berechnung, rechtzeitige Zahlung und korrekte elektronische Einreichung der Erklärungen über das Portal der NRA.
Besondere steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen
Ausländische Personen, die in Bulgarien arbeiten, sowie ausländische Unternehmen, die dort Angestellte beschäftigen, stehen vor spezifischen steuerlichen Überlegungen.
- Steuerliche Ansässigkeit: Die steuerlichen Verpflichtungen einer Person in Bulgarien richten sich nach ihrem Steuerresidentenstatus. Ansässige werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, Nicht-Ansässige in der Regel nur auf in Bulgarien erzieltes Einkommen. Eine Person gilt in der Regel als steuerlicher Resident, wenn sie sich innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums länger als 183 Tage in Bulgarien aufhält oder wenn sich ihr Mittelpunkt der vitalen Interessen in Bulgarien befindet.
- Ausländische Arbeitnehmer: Wenn eine ausländische Person bei einer bulgarischen Einheit oder einer ausländischen Einheit mit registrierter Präsenz (wie Niederlassung oder Betriebssitz) in Bulgarien beschäftigt ist, ist der Arbeitgeber im Allgemeinen für den Einbehalt der PIT und der Sozialversicherungs-/Krankenversicherungsbeiträge in derselben Weise wie bei bulgarischen Staatsbürgern verantwortlich.
- Ausländische Arbeitgeber ohne Präsenz: Eine ausländische Firma ohne registrierte Niederlassung oder Betriebssitz in Bulgarien, die Personen beschäftigt, die in Bulgarien arbeiten, kann dennoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen haben. In solchen Fällen ist die Beauftragung eines Employer of Record (EOR) von entscheidender Bedeutung, um die lokale Gehaltsabrechnung, Steuerabzüge und Einhaltung der Vorschriften im Auftrag der ausländischen Firma zu übernehmen und die Einhaltung der bulgarischen Arbeits- und Steuerrecht zu gewährleisten.
- Doppelbesteuerungsabkommen: Bulgarien hat Doppelbesteuerungsabkommen mit zahlreichen Ländern unterzeichnet. Diese Abkommen können die steuerliche Behandlung von Einkommen für ausländische Arbeitnehmer beeinflussen und möglicherweise eine Entlastung von doppelter Besteuerung auf dasselbe Einkommen in Bulgarien und im Heimatland bieten. Die Anwendung eines Abkommens erfordert eine sorgfältige Prüfung der spezifischen Bestimmungen und der Umstände des Steuerpflichtigen.
Das Verständnis dieser Feinheiten ist entscheidend für ausländische Firmen, die in Bulgarien tätig sind oder dort tätig werden wollen, sowie für ausländische Staatsbürger, die dort arbeiten. Eine Zusammenarbeit mit lokalen Experten oder einem EOR-Dienst kann helfen, diese Komplexitäten effektiv zu navigieren.
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