In Bulgarien stehen Arbeitgebern mehrere steuerliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit Gehaltsabrechnung, Sozialversicherung und anderen Bereichen gegenüber.
Steuerpflichten der Arbeitgeber in Bulgarien für 2025
Stand heute, 5. Februar 2025, sind die folgenden Informationen gültig, könnten sich jedoch in Zukunft ändern.
Einkommensteuer
- Satz: Ein Pauschalsatz von 10% wird auf das Einkommen der Mitarbeiter angewendet, einschließlich Löhne, Gehälter, Boni, Überstundenvergütungen und Zusatzleistungen.
- Einbehaltung: Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die Einkommensteuer zum Zeitpunkt der Zahlung vom Gehalt der Mitarbeiter einzubehalten.
- Zahlung: Die einbehaltene Steuer muss monatlich bis zum 25. des folgenden Monats an die Nationale Einnahmeagentur gezahlt werden.
- Jahresbescheinigung: Am Ende des Steuerjahres stellen Arbeitgeber den Mitarbeitern eine jährliche Einkommensbescheinigung aus, welche die Bruttoeinnahmen, die einbehaltene Einkommensteuer und die Sozialversicherungsbeiträge detailliert aufführt.
- Jahreserklärung: Eine jährliche Erklärung der gezahlten Löhne und Gehälter muss bis Ende Februar des Folgejahres bei den Steuerbehörden eingereicht werden.
Sozialversicherungsbeiträge (Nationalversicherungsbeiträge)
- Satz: Die gesamten Arbeitgeberbeitragssätze variieren zwischen 18,92% und 19,62% des Bruttogehalts der Mitarbeiter. Der Gesamtsatz, einschließlich der Mitarbeiterbeiträge, reicht von 32,7% bis 33,4%. Der Beitragssatz der Mitarbeiter beträgt 13,78%.
- Zahlung: Die Sozialversicherungsbeiträge müssen zusammen mit der einbehaltenen Einkommensteuer bis zum 25. des folgenden Monats beglichen werden.
Mehrwertsteuer (MwSt)
- Satz: Der Standardsatz der Mehrwertsteuer beträgt 20%.
- Abgabe und Zahlung: Monatliche Mehrwertsteuererklärungen müssen bis zum 14. Tag des Monats nach dem Berichtszeitraum eingereicht werden.
Sonstige Steuern und Verpflichtungen
- Körperschaftssteuer: Jährliche Körperschaftssteuererklärungen sind zwischen dem 1. März und dem 30. Juni des Folgejahres fällig. Zahlungen sind ebenfalls in diesem Zeitraum zu leisten. Eine berichtigte Steuererklärung kann bis zum 30. September eingereicht werden.
- Jahresabschluss: Diese müssen vor der Einreichung der Körperschaftssteuererklärungen beim Nationalen Statistischen Institut eingereicht werden.
- Handelsregistereintragung: Unternehmen müssen ihre Bilanz für das Vorjahr bis zum 30. September beim Handelsregister einreichen.
- SAF-T: Bulgarien wird voraussichtlich ab 2025 schrittweise das Standard Audit File for Tax (SAF-T) einführen, wobei die Fristen noch nicht bestätigt sind.
- Registrierung des Arbeitsvertrags: Arbeitgeber müssen Arbeitsverträge innerhalb von drei Tagen nach der Unterzeichnung bei der Nationalen Einnahmenagentur registrieren. Mitarbeiter dürfen erst nach dieser Registrierung rechtmäßig arbeiten.
- Steuerjahr: Das Steuerjahr in Bulgarien folgt dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
- Währung: Die offizielle Währung ist der Bulgarische Lew (BGN).
- Lohnzahlungsfrequenz: Die Gehaltsabrechnung erfolgt typischerweise monatlich.
- Bankkonto: Obwohl es nicht zwingend erforderlich ist, dass Arbeitgeber ein lokales Bankkonto haben, müssen Zahlungen an Mitarbeiter von einem vom Arbeitgeber gehaltenen Konto erfolgen.
Diese Informationen dienen nur zur allgemeinen Orientierung und stellen keine professionelle steuerliche Beratung dar. Es wird empfohlen, in spezifischen Fällen einen Steuerexperten zu konsultieren.
In Bulgarien umfassen die Abzüge bei den Steuern für Arbeitnehmer verschiedene Bereiche, darunter die Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und andere Abzüge wie die Arbeitslosenversicherung.
Einkommensteuer
In Bulgarien gilt ein einheitlicher Einkommensteuersatz von 10 % auf Arbeitseinkommen. Dieser Satz ist für alle Einkommensstufen gleich, was bedeutet, dass unabhängig von der Höhe des Einkommens eines Mitarbeiters der gleiche Prozentsatz für die Einkommensteuer einbehalten wird.
Sozialversicherungsbeiträge
Die Sozialversicherungsbeiträge in Bulgarien werden zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer aufgeteilt. Der gesamte Beitragssatz wird in mehrere Teile aufgespalten, die Renten, Gesundheitsversorgung, Arbeitslosenversicherung und andere Sozialversicherungsleistungen abdecken. Ab 2025 liegt der Gesamtsatz typischerweise bei etwa 33 %, wobei der Anteil des Arbeitgebers größer ist. Diese Beiträge werden auf Grundlage des Bruttogehalts des Arbeitnehmers bis zu einem festgelegten maximalen monatlichen Höchstbetrag berechnet, der jährlich angepasst werden kann.
Andere Abzüge
Neben der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen können mehrere andere Abzüge anfallen. Dazu gehören Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, die einen kleinen Prozentsatz des Gehalts des Arbeitnehmers ausmachen und ebenfalls zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden. Zusätzlich können einige Tarifverträge oder individuelle Verträge Abzüge für Dinge wie Gewerkschaftsmitgliedschaft oder zusätzliche Rentenversicherungen vorsehen.
Steuerentlastung für Personen mit verminderter Erwerbsfähigkeit
Arbeitnehmer mit einer dauerhaft verminderten Erwerbsfähigkeit von 50 % oder mehr haben Anspruch auf eine jährliche Steuerentlastung von 7.920 BGN. Diese Entlastung gilt für das Jahr, in dem die Behinderung festgestellt wird, und das Jahr, in dem die Sachverständigenentscheidung über die verminderte Erwerbsfähigkeit ausläuft.
Steuerentlastung für Eltern
Arbeitnehmer mit Kindern unter 18 Jahren können ebenfalls von Steuerentlastungen profitieren. Die jährliche Steuerbemessungsgrundlagenreduzierung beträgt 6.000 BGN für ein Kind, 12.000 BGN für zwei Kinder und 18.000 BGN für drei oder mehr Kinder. Bei behinderten Kindern beträgt die Entlastung 12.000 BGN pro Kind. Diese Entlastung kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn der Arbeitgeber ein ausländischer Versicherer ist, der nicht verpflichtet ist, Steuern einzubehalten, was erfordert, dass der Arbeitnehmer eine jährliche Steuererklärung abgibt.
Steuerverwaltung und Fristen
Ab heute, dem 5. Februar 2025, müssen Arbeitnehmer in der Regel bis zum 30. April des Folgejahres eine jährliche Steuererklärung einreichen. Wenn sie jedoch ausschließlich Einkommen aus einer abhängigen Beschäftigung beziehen, das vollständig über monatlichen Lohnsteuerabzug bei einem einzigen Arbeitgeber besteuert wird, der bis zum 31. Januar eine jährliche Steuerabstimmung durchführt, könnte die Einreichung nicht erforderlich sein. Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern eine jährliche Einkommensbescheinigung mit Angaben zu Löhnen, Einkommensteuer und nationalen Versicherungsbeiträgen zur Verfügung stellen. Sie müssen außerdem bis Ende Februar des Folgejahres eine jährliche Erklärung über gezahlte Löhne und Gehälter bei den Steuerbehörden einreichen. Monatliche Sozialversicherungsbeiträge und einbehaltene Einkommensteuer sind bis zum 25. des Folgemonats zusammen mit den Erklärungen 1 (Arbeitgeberbeiträge) und 6 (Arbeitnehmerbeiträge) fällig.
In Bulgarien ist die Mehrwertsteuer (Value Added Tax, VAT), lokal bekannt als Danŭk vŭrkhu dobavenata stoĭnost (DDS) oder Данък добавена стойност (ДДС), eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen angewendet wird.
Mehrwertsteuersätze
- Standardsatz: 20% (anwendbar auf die meisten Waren und Dienstleistungen).
- Ermäßigter Satz: 9% (gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen, einschließlich Hotelunterkünfte, Zeitungen und Zeitschriften).
- Nullsatz: 0% (gilt für bestimmte Lieferungen wie innergemeinschaftliche Personenreisen per Luft- und Seeverkehr, Exporte und innergemeinschaftliche Lieferungen von Waren).
Ab dem 1. Januar 2025 wurde der ermäßigte Satz von 9% für Restaurant- und Cateringdienste abgeschafft. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 9% für Babynahrung, Hygieneprodukte und Bücher ist nun dauerhaft.
Mehrwertsteuerregistrierung
- Schwellenwert: Die obligatorische Mehrwertsteuerregistrierungsschwelle liegt bei BGN 166.000 (ca. EUR 85.000) ab dem 1. Januar 2025.
- Nichtansässige Unternehmen: Ausländische Unternehmen ohne dauerhafte Niederlassung in Bulgarien sind verpflichtet, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren, wenn sie steuerpflichtige Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen im Land durchführen. Für nichtansässige Unternehmen gibt es keine Schwelle; die Mehrwertsteuerregistrierung ist unabhängig vom Umsatz obligatorisch. Unternehmen außerhalb der EU müssen einen Fiskalvertreter benennen.
- Fernabsatz: Für EU-Unternehmen, die Waren online an Verbraucher in Bulgarien verkaufen (Fernabsatz), lag die Mehrwertsteuerregistrierungsschwelle zuvor bei BGN 70.000. Mit der Einführung des Imports One-Stop Shop (IOSS) erheben jedoch EU-Händler, die nicht aus Bulgarien stammen, bulgarische Mehrwertsteuer auf alle innerhalb der EU versandten Verkäufe, unabhängig vom Wert. Für importierte Fernverkäufe, die €150 nicht überschreiten, können Verkäufer die IOSS-Rückgabe nutzen.
- Freiwillige Registrierung: Unternehmen, die unterhalb der obligatorischen Schwelle operieren, können sich freiwillig für die Mehrwertsteuer registrieren.
Mehrwertsteuererklärung und -zahlung
- Erklärungen: Mehrwertsteuererklärungen müssen monatlich bis zum 14. Tag des Folgemonats eingereicht werden. Derselbe Termin gilt für Zahlungen.
- Methode: Mehrwertsteuererklärungen und Zahlungen werden elektronisch über die Website der Nationalen Einnahmenagentur (NRA) eingereicht.
- Strafen: Verspätete Einreichung oder Zahlung kann zu Strafen und Zinsbelastungen führen.
Mehrwertsteuerbefreiungen
Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit, darunter:
- Bildung, Gesundheitswesen und Finanzdienstleistungen (befreit ohne das Recht auf Vorsteuerabzug).
- Vermietung von unbeweglichem Vermögen.
- Wetten und Glücksspiel.
- Sozialleistungen.
- Bestimmte Urheberrechte.
- Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten.
Es ist wichtig, sich mit einem Steuerfachmann über spezifische Anleitungen zu den bulgarischen Mehrwertsteuervorschriften und deren Anwendung auf Ihre Geschäftstätigkeiten zu beraten. Dieser Überblick ist aktuell zum heutigen Datum, dem 5. Februar 2025, und kann Änderungen unterliegen.
Bulgarien bietet verschiedene Steueranreize, um das Wirtschaftswachstum zu fördern und Investitionen anzuziehen. Diese Anreize richten sich an spezifische Sektoren und Bevölkerungsgruppen, einschließlich der unten aufgeführten.
Anreize für Körperschaftssteuer
- Investitionen in benachteiligten Regionen: Steueranreize sind verfügbar für Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in ausgewiesenen Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit. Dazu können Reduzierungen der Körperschaftssteuer oder Rückerstattungen gehören.
- Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen: Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, können Anspruch auf Erstattungen der Körperschaftssteuer für Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge haben.
- Einstellung von Langzeitarbeitslosen: Unternehmen, die Personen einstellen, die seit über einem Jahr arbeitslos gemeldet sind, Personen ab 50 Jahren oder Personen mit verminderter Arbeitsfähigkeit, können die gezahlten Beträge als Vergütung und Arbeitgeberbeiträge für Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge während der ersten 12 Monate der Beschäftigung abziehen.
- Landwirtschaftliche Tätigkeiten: Unter bestimmten Bedingungen können landwirtschaftliche Betriebe von einem reduzierten Körperschaftssteuersatz profitieren.
Anreize/Entlastungen für die Einkommenssteuer von Privatpersonen
- Verminderte Arbeitsfähigkeit: Personen mit einer dauerhaft verminderten Arbeitsfähigkeit von 50 % oder mehr können 7.920 BGN von ihrem jährlichen zu versteuernden Einkommen abziehen.
- Steuerentlastung für Kinder: Eltern oder Erziehungsberechtigte können Abzüge basierend auf der Anzahl der Kinder geltend machen, mit erhöhten Beträgen für Kinder mit Behinderungen.
- Junge Familien und Hypothekenzinsen: Junge verheiratete Paare können Hypothekenzinsen für Darlehen bis zu 100.000 BGN abziehen.
- Wohltätige Spenden: Abzüge sind für genehmigte wohltätige Spenden bis zu 65 % des jährlichen zu versteuernden Einkommens einer Person möglich.
- Sozialversicherungs- und Versicherungsbeiträge: Volle Abzüge können für obligatorische Sozialversicherungsbeiträge geltend gemacht werden, die in Bulgarien oder anderen EU/EWR-Ländern geleistet werden. Freiwillige Beiträge zu Renten- und Arbeitslosenfonds sowie bestimmte Gesundheits- und Lebensversicherungszahlungen sind ebenfalls abziehbar, vorbehaltlich von Einschränkungen.
- Wohnungsverbesserungen/-Reparaturen: Personen können bis zu 2.000 BGN von ihrer jährlichen Steuerbemessungsgrundlage für Ausgaben im Zusammenhang mit Wohnungsverbesserungen oder -reparaturen von Immobilien in Bulgarien abziehen.
- Bargeldlose Zahlungen: Personen, die mindestens 80 % ihrer Ausgaben mit bargeldlosen Zahlungsmethoden tätigen und 100 % ihres zu versteuernden Einkommens über Banküberweisungen ohne ausstehende öffentliche Verbindlichkeiten erhalten, können von einer Steuerermäßigung von 1 % profitieren, begrenzt auf 500 BGN.
Mehrwertsteuer (MwSt.)
Ab dem 5. Februar 2025 bleibt der reguläre Mehrwertsteuersatz bei 20 %. Die bulgarische Regierung hat jedoch Änderungen für 2025 vorgeschlagen, die die Wiedereinführung der regulären 20 % MwSt. auf Brot und Restaurantdienstleistungen umfassen, obwohl diese Änderungen noch Vorschläge sind und der parlamentarischen Genehmigung bedürfen.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen aktuell zum 5. Februar 2025 sind und Änderungen unterliegen könnten. Es wird empfohlen, für spezifische Situationen und aktuelle Informationen einen Steuerberater zu konsultieren. Weitere Änderungen des bulgarischen Steuergesetzes, einschließlich der Einführung einer Übergewinnsteuer im Bankensektor und Reformen bei der Besteuerung von Unternehmen aus dem Bereich der natürlichen Ressourcen, wurden ebenfalls für das Budget 2025 vorgeschlagen. Die Details dieser Änderungen und ihre potenziellen Auswirkungen sind noch unklar.