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Arbeitserlaubnisse und Visa in Bulgarien

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

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Arbeitserlaubnisse und Visa in Bulgarien: Ein Leitfaden für Arbeitgeber

Bulgarien hat sich dank seiner stabilen Wirtschaft, niedrigen Lebenshaltungskosten und wachsenden Jobmöglichkeiten zu einem attraktiven Ziel für internationale Talente entwickelt. Wenn Ihr Unternehmen Fachkräfte einstellt oder umzieht—oder wenn Sie derzeit eine Jobzusage in Bulgarien haben—ist es entscheidend, den Prozess für Arbeitserlaubnisse und Visa zu verstehen. Dieser umfassende Leitfaden deckt alles ab, was Arbeitgeber und gesponserte Mitarbeitende wissen müssen, von Visa- und Erlaubnistypen über Antragsabläufe, Compliance-Tipps bis hin dazu, wie ein Employer of Record (EOR) den Prozess vereinfachen kann.

Warum die Einhaltung der Arbeitserlaubnis- und Visabestimmungen für Arbeitgeber in Bulgarien wichtig ist

Internationale Einstellungen unterliegen strengen Einwanderungs- und Arbeitsvorschriften. Bulgarische Behörden verlangen, dass jede Person, die im Land arbeitet, selbst remote oder vor Ort, die richtige Arbeitserlaubnis besitzt. Die Nichteinhaltung kann schwerwiegende Konsequenzen haben—Mitarbeitende ohne korrekte Visa oder Erlaubnis riskieren Bußgelder, Abschiebung oder Wiedereinreiseverbote. Auch Arbeitgeber können hohe Bußgelder und zukünftige Visa-Verweigerungen bei Verstößen drohen. Kurz gesagt: Immigration-Compliance ist keine Option, sondern Pflicht. Arbeitgeber müssen die Visabestimmungen Bulgariens kennen und sicherstellen, dass jedes ausländische Teammitglied legal arbeitet. Die Zusammenarbeit mit Experten oder einem EOR kann dabei helfen, diese Anforderungen zu erfüllen und Compliance-Fallen zu vermeiden.

Wer benötigt eine Arbeitserlaubnis, um in Bulgarien zu arbeiten?

Bulgarien ist Mitglied der EU, was bedeutet, dass nicht jeder eine Arbeitserlaubnis benötigt. Staatsbürger der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz haben das Recht, ohne Visum oder Erlaubnis nach Bulgarien einzureisen und zu arbeiten. Wenn EU/EWR/Schweizer Staatsangehörige jedoch länger als 90 Tage bleiben, müssen sie sich beim Migrationsdirektorat anmelden, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Diese Registrierung ist eine Formalität, um den längerfristigen Aufenthalt zu dokumentieren.

Für Nicht-EU/EWR/Schweizer Staatsbürger ist in der Regel eine Arbeitserlaubnis erforderlich, um in Bulgarien tätig zu werden. Der bulgarische Arbeitgeber muss diese Erlaubnis für den Mitarbeitenden vor Arbeitsbeginn sichern. Für Nicht-EU-Bürger ist zudem ein langfristiges Visum (Typ D) notwendig, um nach Bulgarien einzureisen und zu arbeiten. Bestimmte Personen könnten von Erlaubnissen befreit sein—beispielsweise Ausländer, die bereits eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Bulgarien besitzen, oder Familienmitglieder von EU-Bürgern, die in Bulgarien wohnen; sie benötigen eventuell keine neue Arbeitserlaubnis. Aber in den meisten Fällen, wenn Sie einen Nicht-EU-Ausländer einstellen oder umziehen, benötigen Sie sowohl eine Arbeitserlaubnis als auch das passende Visum, um gesetzeskonform zu bleiben.

Arten von bulgarischen Visa: A, C und D (Kurzzeit vs. Langzeit)

Bevor wir auf Arbeitserlaubnisse eingehen, ist es wichtig, die Visakategorien Bulgariens zu verstehen. Bulgarien stellt drei Hauptvisaarten für den Eintritt aus:

Typ A Visum (Flughafentransit) für Bulgarien

Dies ist ein Kurzzeittransitvisum für Reisende, die in Bulgarien den Flug wechseln. Es erlaubt nur den Aufenthalt im internationalen Flughafenzone, nicht die vollständige Einreise ins Land, und ist in der Regel bis zu 3 Monate gültig. Dieses Visum ist für Beschäftigung nicht relevant, aber zur Vollständigkeit sollten Arbeitgeber wissen, dass es für Transitzwecke existiert.

Typ C Visum (Kurzaufenthalt) für Bulgarien

Dieses ist das Standard-Kurzaufenthaltsvisum für Besuche oder Dienstreisen. Ein Typ-C-Visum kann Tourismus, kurze Geschäftsreisen oder Familienbesuche abdecken. Es erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines 6-Monats-Zeitraums. Diese Visa können manchmal für Mehrfacheinreisen ausgestellt werden und eine Gültigkeit von 1 bis 5 Jahren für Vielreisende haben. Wenn ein Teammitglied Bulgarien für eine kurze Aufgabe, Konferenz oder Meeting besuchen muss (nicht für langfristige Arbeit), ist wahrscheinlich ein Typ-C-Visum erforderlich. Allerdings gewährt ein Typ-C-Visum allein kein Recht auf eine langfristige Arbeitsaufnahme in Bulgarien; es ist für Kurzbesuche gedacht.

Typ D Visum (Langzeitaufenthalt) für Bulgarien

Dieses ist das Langzeitvisum, das für Ausländer erforderlich ist, die in Bulgarien leben und/oder arbeiten wollen. Ein Typ-D-Visum ist im Wesentlichen das Eintrittsvisum für Personen, die eine Arbeitserlaubnis (oder eine andere Grundlage für langfristigen Aufenthalt wie Studium, Familienzusammenführung) besitzen. Es wird typischerweise für 6 bis 12 Monate ausgestellt, abhängig vom Zweck—z.B. können bestimmte Antragsteller wie Studierende oder Forschende bis zu einem Jahr erhalten. Um sich für ein Typ-D-Visum zu qualifizieren, müssen Antragsteller nachweisen, dass sie einen Grund für den Langzeiter Aufenthalt haben und die finanziellen Mittel, um sich zu versorgen. Voraussetzungen sind Nachweise über Unterkunft in Bulgarien, gültige Krankenversicherung sowie ausreichende finanzielle Ressourcen (mindestens das monatliche Minimum-Gehalt in Form von Mitteln). Wichtig: Bei der Beantragung eines Typ-D-Visums ist ein persönliches Interview bei der bulgarischen Botschaft oder dem Konsulat verpflichtend. Nach Genehmigung ermöglicht das Typ-D-Visum die Einreise nach Bulgarien, woraufhin die Person eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten kann, um legal zu wohnen und zu arbeiten.

Kurz gesagt: Kurze Reisen (bis zu 90 Tage) erfordern möglicherweise nur ein Typ-C-Visum (oder gar kein Visum bei visumfreien Nationals), aber jede Umsiedlung für Arbeit braucht neben einem Typ-D-Visum auch eine Arbeitserlaubnis. Bulgarien ist nicht Teil des Schengen-Raums, daher sind Schengen-Visa nicht für den Eintritt nach Bulgarien gültig; ein bulgarisches Visum ist erforderlich, falls notwendig.

Arten von Arbeitserlaubnissen in Bulgarien für ausländische Mitarbeitende

Sobald die passende Einreisevisumskategorie klar ist, folgt das Verständnis der Arbeitserlaubnisse. Bulgarien bietet mehrere Arten und Wege der Arbeitserlaubnis, abhängig von der Art der Beschäftigung und den Qualifikationen des ausländischen Mitarbeitenden. Die häufigsten Arbeitserlaubnisse für Ausländer in Bulgarien sind die Single Residence and Work Permit und die EU Blue Card, aber es gibt auch spezielle Erlaubnisse für bestimmte Situationen. Nachfolgend eine Übersicht:

Einzelne Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis (Standard-Arbeitserlaubnis) in Bulgarien

Dies ist die wichtigste Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Ausländer, die bei einem bulgarischen Unternehmen beschäftigt sind. Es handelt sich um eine kombinierte Arbeit- und Aufenthaltserlaubnis, gültig für bis zu ein Jahr, mit der Möglichkeit jährlicher Verlängerung. Um diese Erlaubnis zu erhalten, muss der bulgarische Arbeitgeber zunächst nachweisen, dass kein geeigneter bulgarischer oder EU-Kandidat für die Stelle verfügbar ist—z.B. durch eine Arbeitsmarkttest. Derzeit beschränkt bulgarisches Recht die Einstellung ausländischer Arbeitnehmer in dieser Kategorie: maximal 10 % der Belegschaft eines Unternehmens dürfen Nicht-EU-Arbeitserlaubnisinhaber sein (diese Quote kann bei kleinen Unternehmen höher sein). Die Arbeitserlaubnis ist an den konkreten Arbeitgeber und die Stelle gebunden. Sie kann jährlich verlängert werden, insgesamt darf die Dauer auf dieser Erlaubnis normalerweise 3 Jahre nicht überschreiten. Nach Genehmigung der Arbeitserlaubnis muss der Mitarbeitende eine Typ-D-Visa beantragen, um nach Bulgarien einzureisen, und sich anschließend für eine Aufenthaltserlaubnis registrieren. Bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis und gleichbleibenden Bedingungen sind Verlängerungen möglich, nach fünf Jahren legalen, ununterbrochenen Aufenthalts kann sich der Mitarbeitende für eine Daueraufenthaltsgenehmigung qualifizieren.

EU Blue Card für Bulgarien

Die EU Blue Card ist eine spezielle europäische Arbeit- und Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Nicht-EU-Fachkräfte, und Bulgarien beteiligt sich am Blue-Card-Programm. Sie ist für Rollen mit besonderen Qualifikationen (typischerweise Universitätsabschluss oder umfangreiche Erfahrung) konzipiert und bietet Vorteile. Im Gegensatz zur Standard-Arbeitserlaubnis ist die Blue Card nicht an eine Quotenregelung von 10 % der Belegschaft gebunden. Sie hat allerdings eigene strenge Kriterien: Der Antragsteller muss einen Hochschulabschluss haben, und der Job muss mindestens 1,5-mal so hoch bezahlt werden wie der Durchschnitt in Bulgarien (derzeit mindestens BGN 2.400 brutto monatlich). Die Blue Card wird für bis zu 4 Jahre ausgestellt (oder die Laufzeit des Arbeitsvertrags, wenn kürzer). Sie kann verlängert werden und bietet zugleich die Möglichkeit auf dauerhaften EU-Aufenthaltsrecht. Für Arbeitgeber ist die Blue Card attraktiv, um qualifizierte Talente zu gewinnen: Sie entfällt die Notwendigkeit eines Arbeitsmarkttests, weil diese Rollen als stark nachgefragt gelten. Das Antragsverfahren ist ähnlich (inklusive Zustimmung der Nationalen Arbeitsagentur und Visum), aber die Nachweise müssen die hohen Qualifikationen sowie das Erreichen des Gehaltsniveaus belegen.

Saisonarbeitserlaubnis für Bulgarien

Für Branchen wie Landwirtschaft, Tourismus oder saisonale Sektoren bietet Bulgarien eine Saisonarbeitserlaubnis an. Damit dürfen Nicht-EU-Arbeitende in Bulgarien bis zu 9 Monate innerhalb eines Kalenderjahres beschäftigt werden. Saisonale Erlaubnisse werden üblicherweise für temporäre Jobs wie Erntearbeit oder Tourismushotellerie genutzt. Das Antragsverfahren ist oft etwas vereinfachter im Vergleich zu Standard-Erlaubnissen, doch der Arbeitgeber muss trotzdem bei der Arbeitsagentur einen Antrag stellen. Nach Ablauf von 9 Monaten muss der ausländische Mitarbeitende ausreisen (meist ist eine Abreisepflicht vor Re-Beantragung vorgesehen). Saisonarbeitserlaubnisse sind für den jeweiligen Arbeitgeber/Sektor spezifisch und können ohne Ausreise und Neuantrag nicht direkt in längerfristige Visa umgewandelt werden.

Intra-Company-Transfer (ICT) Permit für Bulgarien

Wenn Sie einen Mitarbeitenden von einer multinationalen Firmenniederlassung ins bulgarische Tochterunternehmen oder Büro versetzen, könnte eine ICT-Lizenz zutreffen. Das ICT-Visum ist für Manager, Spezialisten oder Trainees gedacht, die innerhalb des Konzerns nach Bulgarien entsendet werden. Es erlaubt der Person, in Bulgarien für die betreffende Firma zu arbeiten, ohne lokal eingestellt zu sein. Es gelten bestimmte Kriterien, z. B. vorherige Beschäftigungszeit im Ausland und die Rolle muss eine leitende oder fachliche Position sein. Das ICT-Visum ist auf eine begrenzte Dauer (meist bis zu 1 oder 3 Jahre) an die internationale Entsendung gebunden. Es umgeht oft die lokale Arbeitsmarkttestpflicht, weil es sich um eine interne Versetzung handelt, aber das Unternehmen muss dennoch die Behörden informieren und die Zustimmung zur Versetzung nach bulgarischem Recht erhalten.

Freiberufler (Selbständigkeit) Permit für Bulgarien

Obwohl Bulgarien derzeit kein spezielles „Digital Nomad“-Visum anbietet, ist es möglich, einen Aufenthaltstitel als Selbstständiger oder Remote-Unternehmer im Rahmen einer sogenannten Freelance- oder Selbständigkeitserlaubnis zu erhalten. Das ist grundsätzlich eine Langzeitaufenthaltsgenehmigung für Personen, die nicht an einen bulgarischen Arbeitgeber gebunden sind, aber unabhängig in Bulgarien leben und arbeiten möchten. Voraussetzungen: ein detaillierter Businessplan, Nachweis relevanter Berufserfahrung (mindestens zwei Jahre im entsprechenden Fachgebiet) und Belege für finanzielle Absicherung. Dieser Weg ist aufwändiger—die bulgarischen Behörden prüfen die Realisierbarkeit der freiberuflichen Tätigkeit. Bei positiver Entscheidung erhält die Person eine Genehmigung zum Aufenthalt in Bulgarien und kann die Tätigkeit aufnehmen. Für die Einreise wird trotzdem ein Typ-D-Visum benötigt. Dieser Weg eignet sich für Berater, digitale Freelancer oder Remote Worker, die Einkommen oder Ersparnisse haben und sich in Bulgarien niederlassen möchten. Beachten Sie, dass Freelancer auch die entsprechenden Gewerbe- oder Steuerpflichten in Bulgarien erfüllen müssen.

Kurzzusammenfassung: Die meisten Arbeitgeber, die einen ausländischen Mitarbeitenden einstellen, nutzen die Single Work Permit- oder die EU Blue Card-Route. Spezialisierte Szenarien wie kurzfristige Saisonjobs, interne Firmenversetzungen oder Selbständige nutzen jeweils ihre eigenen Erlaubnistypen. In allen Fällen ist ein Jobangebot oder Einsatz erforderlich—Bulgarien stellt keine offenen Arbeitserlaubnisse für Ausländer aus, ohne formelle Beschäftigungsbasis.

Wesentliche Voraussetzungen für den Erhalt einer bulgarischen Arbeitserlaubnis

Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis in Bulgarien erfordert die Erfüllung spezifischer Kriterien und eine sorgfältige Antragsvorbereitung. Arbeitgeber sind für die Antragstellung im Auftrag des ausländischen Mitarbeiters verantwortlich, der eigene persönliche Dokumente vorlegen muss. Folgende Kernanforderungen und Unterlagen sind wichtig:

Jobangebot und Arbeitsvertrag in Bulgarien

Ein gültiges Jobangebot eines bulgarischen Unternehmens und ein unterschriebener Arbeitsvertrag sind Pflicht. Der Vertrag sollte die Rolle, das Gehalt und die Beschäftigungsbedingungen definieren und wird oft mit dem Antrag eingereicht.

Arbeitgeber-Dokumentation in Bulgarien

Das rekrutierende Unternehmen muss in Bulgarien registriert sein. Eine Kopie des Gründungszertifikats (Gewerbeanmeldung) gehört in die Antragsakte. Der Arbeitgeber muss außerdem Angaben zu seiner Belegschaft machen, um Quotenregeln zu beachten (z. B., dass die Zahl der ausländischen Mitarbeitenden 10 % der Belegschaft nicht übersteigt—bei Standardgenehmigungen).

Nachweis des Arbeitsmarkttestes in Bulgarien

Für Standard-Arbeitserlaubnisse muss der Arbeitgeber nachweisen, dass kein geeigneter bulgarischer/EU-Kandidat die Stelle ausfüllt. Das bedeutet meist, die Stelle wurde lokal für eine bestimmte Zeit ausgeschrieben oder die Arbeitsagentur hat explizit die Erlaubnis zur Anstellung eines Ausländers gegeben. Nachweise wie Stellenanzeigen, Genehmigungen der Agentur oder ähnliches müssen beigefügt werden.

Qualifikationsnachweise der Mitarbeitenden für bulgarische Visa

Dokumente, die die Qualifikation für die Stelle belegen, sind wichtig. Das können Kopien von Diplomen, Zertifikaten, Leistungsnachweisen oder Arbeitszeugnissen sein. Hochqualifizierte Rollen, besonders Blue-Card-Anträge, werden auf die entsprechenden Nachweise geprüft, um die erforderlichen Qualifikationen zu belegen.

Reisepass und Passfotos für Bulgarien

Der Mitarbeitende muss eine Kopie seines Reisepasses vorlegen (mit ausreichender Gültigkeit über den geplanten Aufenthalt hinaus) sowie mehrere Passfotos für den Antrag. Der Pass zeigt die Identität und dass die Reisedokumente den bulgarischen Vorgaben entsprechen (mindestens 3 Monate länger gültig als das geplante Visum, mit freien Seiten).

Führungszeugnis aus dem Heimatland für Bulgarien

Ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimat- und ggf. Wohnsitzland ist meist erforderlich, um den Nachweis zu erbringen, dass keine gravierenden Vorstrafen vorliegen. Dieses Dokument stellt sicher, dass die Person grundsätzlich visa- und aufenthaltsfähig ist.

Krankenversicherung für bulgarische Visa

Nachweis über eine Krankenversicherung ist meist für die Visa-Phase erforderlich. Für die Arbeitserlaubnis selbst fügen manche Arbeitgeber Nachweise bei, dass der Mitarbeitende durch die Krankenversicherung des Unternehmens abgedeckt ist oder eine Reisekrankenversicherung besteht.

Finanzielle Mittel und Unterkunft in Bulgarien

Besonders bei dem langen Aufenthalt mit Typ-D-Visum (in Verbindung mit der Arbeitserlaubnis) muss der Antragsteller finanzielle Mittel nachweisen, um den Aufenthalt zu sichern, sowie Nachweise über die Unterkunft in Bulgarien. Finanzielle Mittel können Kontoauszüge sein; eine Unterkunftsbestätigung kann durch einen Mietvertrag, eine Hotelbuchung oder eine Hotel- oder Gastgebererklärung erfolgen. Damit wird den Behörden gezeigt, dass der Mitarbeitende keine finanzielle Belastung darstellt und einen Wohnort hat.

Ausgefüllte Antragsformulare für Bulgarien

Alle erforderlichen Formulare (für die Arbeitserlaubnis und das Visum) müssen vollständig ausgefüllt sein. Das Formular für die Arbeitserlaubnis ist in bulgarischer Sprache und wird von den Arbeitgebern bei der Arbeitsagentur eingereicht. Das Visumantragsformular kann in Englisch oder Bulgarisch ausgefüllt werden und wird vom Mitarbeitenden beim Konsulat eingereicht. Vollständigkeit und Unterschrift sind essenziell.

Je nach Fall können weitere Anforderungen bestehen (z. B. ICT-Transfert, Blue Card-Nostrifikation, Gehaltsnachweise). Detailgenauigkeit ist entscheidend—fehlende Unterlagen oder falsche Angaben können den Prozess verzögern. Es ist ratsam, die Anforderungen sorgfältig zu prüfen und ggf. einen Fachanwalt oder Relocation-Experten hinzuzuziehen, um eine vollständige Bewerbung zu sichern.

Schritt-für-Schritt-Prozess für Arbeitserlaubnisse in Bulgarien für Arbeitgeber

Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis und eines Visums in Bulgarien umfasst mehrere Schritte und die Koordination zwischen Arbeitgeber, Mitarbeitendem und Behörden. Nachfolgend eine typische Schrittfolge:

Arbeitsmarkttest (Vorbereitung durch den Arbeitgeber) für Bulgarien

Der Arbeitgeber sollte zunächst versuchen, die Stelle lokal zu besetzen, um die bulgarischen Arbeitsvorschriften zu erfüllen. Das kann bedeuten, die Stelle öffentlich auszuschreiben oder eine Bescheinigung der Arbeitsagentur zu erhalten, falls kein geeigneter lokaler Kandidat gefunden wird. Dieser Schritt ist bei Standard-Genehmigungen essenziell; er zeigt, dass die Einstellung eines Ausländers nicht auf Kosten lokaler Arbeitskräfte erfolgt. Hinweis: Für die Blue-Card-Route wird dieser Test meist entfallen, aber der Arbeitgeber muss trotzdem andere Nachweise sammeln.

Einreichung des Antrags auf Arbeitserlaubnis bei der Arbeitsagentur in Bulgarien

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