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Bosnien und Herzegowina

Arbeitszeiten und Überstundenregelungen

Verstehen Sie die Gesetze, die die Arbeitszeiten und Überstunden regeln in Bosnien und Herzegowina

Reguläre Arbeitszeiten

Bosnien und Herzegowina hält sich an eine 40-Stunden-Arbeitswoche als Standard für die meisten Arbeitnehmer. Dieses Rahmenwerk ist im Rechtskodex der beiden Entitäten, die Bosnien und Herzegowina bilden, festgelegt: der Föderation Bosnien und Herzegowina und der Republika Srpska.

Das Arbeitsgesetz der Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH) und das Gesetz über Arbeitsbeziehungen der Republika Srpska (RS) legen beide eine maximale Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche fest. Obwohl ein spezifischer Zeitplan gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, erstreckt sich die typische Arbeitswoche über fünf Tage, von Montag bis Freitag.

Es ist wichtig zu beachten, dass Tarifverträge einige Aspekte der Standardarbeitszeitregelungen außer Kraft setzen können. Daher ist es ratsam, alle anwendbaren Tarifverträge zu konsultieren, die möglicherweise für Ihre spezifische Branche oder Ihr Unternehmen gelten.

Überstunden

In Bosnien und Herzegowina ist Überstundenarbeit erlaubt, jedoch mit bestimmten Einschränkungen und spezifischen Vergütungsregeln. Mitarbeiter können auf Anfrage Überstunden leisten, aber die maximal erlaubte Überstundenzeit beträgt acht Stunden pro Woche.

Der spezifische Überstundensatz ist nicht durch nationales Recht vorgeschrieben. Stattdessen wird er auf verschiedene Weise festgelegt. Dazu gehören Tarifverträge, die zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmergewerkschaften ausgehandelt werden, um branchenspezifische Überstundensätze festzulegen. Er kann auch durch die Arbeitsregelungen des Arbeitgebers bestimmt werden, bei denen es sich um unternehmensspezifische Dokumente handelt, die möglicherweise Überstundensätze festlegen. Schließlich kann der Überstundensatz im individuellen Arbeitsvertrag eines Mitarbeiters festgelegt sein. Im Allgemeinen ist die Überstundenvergütung höher als der reguläre Stundensatz.

Es gibt Ausnahmen und Einschränkungen für diese Regeln. Arbeitgeber können in bestimmten Situationen mehr als acht Stunden wöchentliche Überstunden verlangen, wie z.B. bei höherer Gewalt, zu der Notfälle wie Brände, Erdbeben oder Überschwemmungen gehören, und bei außergewöhnlichen Arbeitsbelastungssteigerungen, die sich auf erhebliche, unerwartete Arbeitsbelastungsspitzen beziehen. Selbst in diesen außergewöhnlichen Umständen dürfen die gesamten Überstunden zehn Stunden pro Woche nicht überschreiten. Der Arbeitgeber muss die Arbeitsinspektion benachrichtigen, wenn ein Mitarbeiter mehr als drei aufeinanderfolgende Wochen oder zehn Wochen innerhalb eines Jahres Überstunden leistet.

Ruhepausen und Pausen

In Bosnien und Herzegowina sind Ruhezeiten und Pausen für Arbeitnehmer garantiert, sodass sie während des Arbeitstages und der Arbeitswoche ausreichend Zeit zur Erholung haben.

Tägliche Ruhezeiten

Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine ununterbrochene tägliche Ruhezeit von mindestens 12 Stunden zwischen zwei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen. Diese Mindestruhezeit kann für Saisonarbeiter auf 10 Stunden reduziert werden, sofern sie die entsprechenden Altersanforderungen gemäß den Arbeitsvorschriften erfüllen.

Pausen während des Arbeitstages

Arbeitnehmer, die mehr als sechs Stunden am Tag arbeiten, haben Anspruch auf eine Pause während des Arbeitstages von mindestens 30 Minuten. Es kann Flexibilität bei der Planung der Pause geben. Der genaue Zeitpunkt der Pause kann in einem Tarifvertrag, einer Betriebsordnung oder einem individuellen Arbeitsvertrag festgelegt werden, solange die Mindestdauer von 30 Minuten eingehalten wird und die Pause nicht zur Arbeitszeit zählt.

Wöchentliche Ruhezeit

Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 ununterbrochenen Stunden. Diese Ruhezeit wird in der Regel sonntags gewährt. Wenn ein Arbeitnehmer an seinem vorgesehenen Ruhetag arbeiten muss, hat er Anspruch auf einen alternativen Ruhetag, der zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber ausgehandelt wird. Diese alternative Ruhezeit sollte innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen gewährt werden.

Nachtschicht- und Wochenendregelungen

In Bosnien und Herzegowina sind die Vorschriften für Nachtschicht- und Wochenendarbeit im Arbeitsgesetz der Föderation Bosnien und Herzegowina festgelegt.

Nachtschichtarbeit wird allgemein als Arbeit definiert, die zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr des folgenden Tages ausgeführt wird. In der Landwirtschaft beginnt die Nachtschichtarbeit jedoch um 22:00 Uhr und endet um 5:00 Uhr. Kollektivverträge oder kantonale Vorschriften können für bestimmte Situationen andere Nachtschichtzeiten festlegen.

Wenn ein Job Nachtschichten umfasst, muss der Arbeitgeber einen Schichtplan erstellen, der sicherstellt, dass kein Mitarbeiter mehr als eine aufeinanderfolgende Woche Nachtschichten arbeitet. Nachtschichtarbeit ist für bestimmte geschützte Gruppen verboten. Dazu gehören schwangere Frauen ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat, Mütter und Adoptiveltern von Kindern unter zwei Jahren sowie Personen, die gesetzlich mit der Betreuung eines Kindes unter zwei Jahren betraut sind.

Nachtschichtarbeit ist für Minderjährige generell verboten. Der spezifische Zeitraum, der Nachtschichtarbeit für Minderjährige definiert, variiert je nach Branche. In der Industrie liegt die Nachtschichtarbeit für Minderjährige zwischen 19:00 Uhr und 7:00 Uhr. Für Minderjährige, die außerhalb der Industrie beschäftigt sind, liegt die Nachtschichtarbeit zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr.

Bezüglich der Wochenendarbeit verbietet das Arbeitsgesetz diese nicht ausdrücklich. Es garantiert jedoch den Arbeitnehmern das Recht auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 36 Stunden pro Woche. Dies schränkt die Wochenendarbeit im Wesentlichen auf maximal zwei Tage ein.

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