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Österreich

Richtlinien zur Kündigung und Abfindung

Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Österreich

Kündigungsfrist

In Österreich sind die gesetzlichen Anforderungen für Kündigungsfristen während der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im österreichischen Arbeitsvertragsrechtsänderungsgesetz (AVRAG) festgelegt. Die Anforderungen variieren je nachdem, ob die Kündigung vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer initiiert wird.

Kündigungsfristen des Arbeitgebers

Die vom Arbeitgeber einzuhaltende Kündigungsfrist richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Die gesetzliche Mindestkündigungsfrist beträgt sechs Wochen und erhöht sich schrittweise nach den folgenden Maßstäben:

  • Bis zu 2 Jahre: Sechs Wochen
  • Nach 2 Jahren: Zwei Monate
  • Nach 5 Jahren: Drei Monate
  • Nach 15 Jahren: Vier Monate
  • Nach 25 Jahren: Fünf Monate

Dies sind die Mindestfristen. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer können im Arbeitsvertrag eine längere Kündigungsfrist vereinbaren, die jedoch sechs Monate nicht überschreiten darf.

Kündigungsfristen des Arbeitnehmers

Ein Arbeitnehmer muss eine Kündigungsfrist von mindestens einem Monat einhalten, wobei das Arbeitsverhältnis am letzten Tag des Kalendermonats endet. Ähnlich wie bei der Kündigungsfrist des Arbeitgebers kann diese durch gegenseitige Vereinbarung im Arbeitsvertrag verlängert werden.

Ausnahmen und zusätzliche Überlegungen

  • Kollektivverträge: Kollektivverträge können die gesetzlichen Kündigungsfristen außer Kraft setzen, daher ist es wichtig, etwaige anwendbare Vereinbarungen für spezifische Anforderungen zu konsultieren.
  • Massenkündigungen: Bei Massenentlassungen ist der Arbeitgeber verpflichtet, den österreichischen Arbeitsmarktservice 30 Tage im Voraus zu benachrichtigen.

Abfindung

In Österreich wird die Abfertigung über ein zweistufiges System verwaltet.

Altes Abfertigungssystem ("Abfertigung Alt")

Das alte System gilt für Arbeitnehmer, deren Beschäftigung vor dem 1. Januar 2003 begonnen hat. Obwohl es weitgehend durch das neue Abfertigungssystem ersetzt wurde, gilt es noch in sehr spezifischen Fällen. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Abfertigung nach drei Jahren ununterbrochener Beschäftigung beim selben Arbeitgeber. Der Betrag steigt mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit schrittweise an und erreicht nach 25 Jahren ein Maximum von zwölf Monatsgehältern. Die Abfertigung wird nur gezahlt, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beendet, ausgenommen in Fällen von schwerem Fehlverhalten des Arbeitnehmers.

Neues Abfertigungssystem ("Abfertigung Neu")

Das neue System gilt für Arbeitsverträge, die am oder nach dem 1. Januar 2003 beginnen, und ist das dominierende Abfertigungsmodell in Österreich. Arbeitgeber sind verpflichtet, monatlich 1,53 % des Bruttogehalts eines Arbeitnehmers in einen bestimmten Mitarbeitervorsorgekasse einzuzahlen. Dies ist getrennt von den Lohn- und Sozialversicherungsverpflichtungen des Arbeitgebers. Arbeitnehmer haben nach drei Jahren Beitragszahlung Anspruch auf die Mittel in ihrem Abfertigungskonto. Im Gegensatz zum alten System bietet das neue System mehr Flexibilität. Wenn der Arbeitgeber den Vertrag beendet, hat der Arbeitnehmer das Recht, die angesammelte Abfertigung zu erhalten. Wenn der Arbeitnehmer kündigt, kann er das Guthaben auf den Fonds eines neuen Arbeitgebers übertragen. Bei Renteneintritt hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Einmalzahlung zu erhalten oder das Guthaben in eine Rente umzuwandeln.

Wichtige Überlegungen

Kollektivverträge können Bestimmungen enthalten, die die Abfertigungsregelungen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus verbessern.

Kündigungsprozess

In Österreich kann die Beendigung eines Arbeitsvertrags entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer eingeleitet werden. Das österreichische Arbeitsrecht sieht spezifische Verfahren und Richtlinien vor, um einen fairen und rechtmäßigen Kündigungsprozess zu gewährleisten.

Kündigung durch den Arbeitgeber

  • Ordentliche Kündigung (Kündigung): Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis durch schriftliche oder mündliche Kündigung beenden. Er ist nicht verpflichtet, einen Grund anzugeben.
  • Fristlose Entlassung (Entlassung): Der Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens, wie Diebstahl, sexueller Belästigung oder grober Fahrlässigkeit, fristlos entlassen. Die Entlassung muss dem Arbeitnehmer unverzüglich mitgeteilt werden, und eine schriftliche Begründung muss vorgelegt werden.
  • Besonderer Kündigungsschutz: Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von fünf oder mehr Jahren und in Betrieben mit fünf oder mehr Arbeitnehmern genießen einen erhöhten Kündigungsschutz. Wenn die Kündigung angefochten wird, muss der Arbeitgeber die Kündigung auf Gründe stützen, die sich auf die Fähigkeiten, das Verhalten oder die betrieblichen Erfordernisse des Arbeitnehmers beziehen.

Kündigung durch den Arbeitnehmer

  • Austritt: Der Arbeitnehmer kann seine Position durch schriftliche oder mündliche Kündigung aufgeben. Er muss die im Arbeitsvertrag oder Kollektivvertrag festgelegten Kündigungsfristen einhalten.

Zusätzliche Anforderungen

  • Kündigungen während geschützter Zeiten: Die Kündigung eines Arbeitnehmers, der schwanger ist, sich in Elternzeit befindet oder eine militärische Ausbildung absolviert, kann eingeschränkt sein.
  • Beteiligung des Betriebsrats: In Betrieben mit einem Betriebsrat kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, den Betriebsrat vor der Ausstellung einer Kündigung zu konsultieren.

Beste Praktiken

Arbeitgeber sollten immer ihre Arbeitsverträge, etwaige Tarifverträge und die relevanten österreichischen Arbeitsgesetze konsultieren, bevor sie den Kündigungsprozess einleiten. Die Dokumentation der Kündigungsgründe und die Führung klarer Aufzeichnungen sind entscheidend für potenzielle Rechtsstreitigkeiten.

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