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Arbeitserlaubnisse und Visa in Äthiopien

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Äthiopien sponsern.

Äthiopien work-permits-and-visas overview

Äthiopien ist zu einem zunehmend attraktiven Ziel für ausländische Unternehmen und Fachkräfte geworden, was zu einem wachsenden Bedarf an klarer Orientierung bezüglich Einwanderungsverfahren führt. Die Navigation im Visa- und Arbeitserlaubnissystem des Landes ist entscheidend für ausländische Staatsangehörige, die legal dort arbeiten und wohnen möchten. Dieses System wird von den zuständigen Regierungsbehörden verwaltet, vor allem der Immigration, Nationality and Vital Events Agency (INVEA) und dem Ministerium für Arbeit und Fähigkeiten.

Das Verständnis der spezifischen Anforderungen für verschiedene Visa-Kategorien und des anschließenden Antragsprozesses für die Arbeitserlaubnis ist unerlässlich, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und einen reibungslosen Übergang für ausländische Mitarbeitende zu ermöglichen. Der Prozess umfasst mehrere Schritte und erfordert bestimmte Unterlagen sowohl vom Antragsteller als auch von der sponsorennden Instanz in Äthiopien.

Gängige Visa-Typen für ausländische Arbeitnehmer

Ausländische Staatsangehörige, die in Äthiopien arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein Visum, das die Einreise zu Geschäfts- oder Investitionszwecken erlaubt, welches oft der Beantragung der Arbeitserlaubnis vorausgeht oder mit dieser verbunden ist. Während eine spezielle „Arbeitsvisum“-Kategorie existieren kann oder die Arbeitserlaubnis selbst diese Funktion erfüllt, sind folgende häufige Zugangswege zu nennen:

  • Business Visa (B Visa): Wird an Personen ausgestellt, die Äthiopien zu geschäftlichen Zwecken betreten, z. B. um Investitionsmöglichkeiten zu erkunden, an Meetings teilzunehmen oder kurzfristige Geschäftstätigkeiten durchzuführen. Dieses Visum gewährt nicht automatisch das Recht zu arbeiten, ist aber oft eine notwendige Voraussetzung für die spätere Beantragung einer Arbeitserlaubnis nach Ankunft oder wird manchmal auf Grundlage eines zugrunde liegenden Arbeitszwecks ausgestellt.
  • Investitionsvisum (IV Visa): Wird an ausländische Investoren oder deren Vertreter erteilt, die registrierte Investitionen in Äthiopien gründen oder verwalten. Diese Visumkategorie ist eng mit der Investitionsgenehmigung verbunden und erleichtert oft den anschließenden Prozess der Arbeitserlaubnis für den Investor und Schlüsselpersonal.

Das benötigte spezifische Visum hängt vom ursprünglichen Eintrittszweck und dem langfristigen Plan ab. Es ist wichtig, die passende Visumkategorie anhand der Umstände der Person und der Art ihres Engagements in Äthiopien zu bestätigen.

Erfordernisse und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Eine Arbeitserlaubnis ist für die meisten ausländischen Staatsangehörigen nötig, die in Äthiopien länger als 90 Tage beschäftigt werden sollen. Das Antragsverfahren wird in der Regel vom Arbeitgeber oder der sponsorennden Instanz in Äthiopien im Namen des ausländischen Mitarbeiters eingeleitet.

Zulassungskriterien:

  • Der ausländische Staatsangehörige muss über spezialisierte Fähigkeiten, Qualifikationen oder Erfahrungen verfügen, die auf dem lokalen Arbeitsmarkt nicht leicht verfügbar sind.
  • Das arbeitende Unternehmen muss rechtmäßig registriert sein und in Äthiopien tätig sein.
  • Die Position muss für die Abläufe des Unternehmens notwendig und anhand der geforderten Fähigkeiten gerechtfertigt sein.

Benötigte Unterlagen:

Die für einen Antrag auf Arbeitserlaubnis erforderlichen Dokumente sind umfangreich und umfassen typischerweise:

  • Ausgefülltes Antragsformular für die Arbeitserlaubnis.
  • Gültiger Reisepass des Antragstellers.
  • Relevantes Visum, das die Einreise nach Äthiopien erlaubt (z. B. Business- oder Investitionsvisum).
  • Bildungszeugnisse und Berufliche Qualifikationen (beglaubigt/legalisiert).
  • Lebenslauf (CV) des Antragstellers.
  • Arbeitsvertrag oder Einsatzbrief mit Angaben zu Position, Gehalt und Beschäftigungsdauer.
  • Firmendokumente (Gewerbeschein, Gesellschaftsvertrag etc.).
  • Steuernummer (TIN) des Unternehmens.
  • Nachweis des Bedarfs an ausländischer Fachkraft (z. B. Begründungsschreiben, lokale Rekrutierungsbemühungen, falls zutreffend).
  • Ärztliches Attest.
  • Passbilder.
  • Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland oder letzten Wohnsitzland des Antragstellers.

Antragsablauf:

  1. Initiative durch den Arbeitgeber: Das beschäftigende Unternehmen in Äthiopien bereitet den Antrag vor und reicht ihn beim Ministerium für Arbeit und Fähigkeiten ein.
  2. Prüfung und Genehmigung: Das Ministerium prüft den Antrag, bewertet die Eignung des Antragstellers sowie die Notwendigkeit der Position. Es kann andere relevante Regierungsstellen konsultieren.
  3. Ausstellung: Nach Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis ausgestellt.
  4. Aufenthaltserlaubnis: Nach Erhalt der Arbeitserlaubnis muss der ausländische Staatsangehörige eine Aufenthaltsgenehmigung bei der Immigration, Nationality and Vital Events Agency (INVEA) beantragen. Die Arbeitserlaubnis ist eine Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis.

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

Die Bearbeitungszeiten können je nach Antragsvolumen und Komplexität variieren. Typischerweise kann die Bearbeitung der Arbeitserlaubnis mehrere Wochen bis einige Monate dauern. Gebühren sind Änderungen unterworfen und hängen von der Dauer der Erlaubnis ab (in der Regel zunächst für ein Jahr ausgestellt und verlängerbar). Antragsteller sollten die aktuellen Gebühren bei dem Ministerium für Arbeit und Fähigkeiten erfragen.

Wege zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis

Das Einwanderungssystem Äthiopiens konzentriert sich hauptsächlich auf temporäre Aufenthalte zu Arbeit oder Investitionen. Wege zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für ausländische Mitarbeitende sind begrenzt und grundsätzlich an langfristige Investitionen oder außergewöhnliche Umstände geknüpft. Es besteht kein automatisches Recht auf dauerhafte Aufenthaltserlaubnis allein durch den Besitz einer Arbeitserlaubnis für eine bestimmte Zeit. Investoren, die bedeutende, langfristige Beiträge zur äthiopischen Wirtschaft leisten, können Möglichkeiten zur Exploration haben; diese werden jedoch fallabhängig bewertet und sind kein Standardpfad von einer Arbeitserlaubnis zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis.

Optionen für Dependent Visa

Ausländische Staatsangehörige mit gültigen Arbeitserlaubnissen und Aufenthaltserlaubnissen in Äthiopien können in der Regel Dependent Visa und Aufenthaltserlaubnisse für ihre unmittelbaren Familienmitglieder, einschließlich Ehepartner und minderjähriger Kinder, beantragen.

Voraussetzungen für Dependents:

  • Nachweis der familiären Beziehung (Eheurkunde, Geburtsurkunden).
  • Der Hauptantragsteller (der ausländische Arbeitnehmer) muss eine gültige Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis besitzen.
  • Der Hauptantragsteller muss ausreichende finanzielle Mittel nachweisen, um die Abhängigkeiten zu unterstützen.

Benötigte Unterlagen für Dependents:

  • Ausgefüllte Antragsformulare.
  • Gültige Pässe.
  • Nachweis der Beziehung (beglaubigte/legalierte Ehe- und Geburtsurkunden).
  • Medizinische Untersuchungsergebnisse.
  • Passbilder.
  • Kopie der Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis des Hauptantragstellers.

Der Antrag auf Dependent Aufenthaltserlaubnisse wird meist bei INVEA eingereicht, nachdem der Hauptantragsteller die eigenen Genehmigungen erhalten hat.

Visum- und Einwanderungskontrollpflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung der äthiopischen Einwanderungsgesetze ist eine gemeinsame Verantwortung von ausländischen Mitarbeitenden und ihrem beschäftigenden Unternehmen.

Pflichten des Arbeitgebers:

  • Sicherstellen, dass ausländische Mitarbeitende vor Arbeitsbeginn die notwendigen Visa, Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltserlaubnisse besitzen.
  • Initiieren und unterstützen die Beantragung von Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis.
  • Das Ministerium für Arbeit und Fähigkeiten sowie INVEA über Änderungen des Mitarbeiterstatus, wie Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Rollenwechsel, informieren.
  • Genaue Aufzeichnungen über die Einwanderungsdokumente der ausländischen Mitarbeitenden führen.
  • Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Ausreise des Mitarbeitenden aus Äthiopien erleichtern, falls erforderlich.

Pflichten des Mitarbeitenden:

  • Sicherstellen, dass sie stets gültige Einwanderungsdokumente (Visum, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis) besitzen.
  • Die Bedingungen ihrer Visa und Erlaubnisse einhalten, einschließlich des erlaubten Arbeitsumfangs.
  • Behörden über Änderungen der persönlichen Umstände (z. B. Adresswechsel) informieren.
  • Äthiopien bei Ablauf oder Widerruf ihrer Genehmigungen verlassen, sofern sie keine gültigen Verlängerungen oder neue Genehmigungen erhalten haben.

Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann zu Strafen führen, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung des Mitarbeitenden oder rechtlicher Konsequenzen für das beschäftigende Unternehmen. Ein regelmäßiges Monitoring der Ablaufdaten der Dokumente und proaktive Kommunikation mit den zuständigen Behörden sind essenziell, um den legalen Status zu bewahren.

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