In Äthiopien tragen Arbeitgeber verschiedene Steuerverpflichtungen, einschließlich Lohnsteuern und Beiträge zur Sozialversicherung.
Arbeitgeberpflichten
- Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber zahlen 11 % des Grundgehalts eines Mitarbeiters in das Sozialsystem. Dies ist für äthiopische Staatsbürger obligatorisch und für ausländische Staatsangehörige äthiopischer Herkunft optional. Ausländische Staatsangehörige ohne äthiopische Herkunft sind nicht berechtigt. Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach dem Abzug fällig.
- Beitragszahlungen an den Pensionsfonds: Arbeitgeber zahlen 11 % des Grundgehalts der Arbeitnehmer in den Pensionsfonds der privaten Organisationen ein. Diese Beiträge werden von der Private Organization Employees' Social Security Agency überwacht.
- Lohnsteuer (PAYE): Arbeitgeber ziehen die Lohnsteuer (Pay As You Earn, PAYE) von den Gehältern der Mitarbeiter ab und überweisen sie bis zum Ende des Folgemonats an die Steuerbehörden. Die Steuersätze sind progressiv und liegen je nach Einkommen des Mitarbeiters zwischen 0 % und 35 %. Dieses System macht separate Steuererklärungen der Arbeitnehmer für Einkünfte aus Beschäftigung überflüssig.
- Körperschaftssteuer: Ein pauschaler Steuersatz von 30 % wird auf Unternehmensgewinne erhoben. Für den groß angelegten Bergbau gilt ein ermäßigter Satz von 25 %. Die Zahlung ist bis zum letzten Tag des vierten Monats nach Ende des Steuerjahres (8. Juli - 7. Juli) fällig.
Arbeitnehmerpflichten
- Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitnehmer zahlen 7 % ihres Grundgehalts in das Sozialsystem ein. Dies ist für äthiopische Staatsbürger obligatorisch und für ausländische Staatsangehörige äthiopischer Herkunft optional.
- Einkommensteuer: Mitarbeiter reichen keine separaten Erklärungen für einkommensteuerpflichtige Einkünfte aus Beschäftigung ein. Das PAYE wird direkt von den Arbeitgebern einbehalten und abgeführt. Falls ein Mitarbeiter jedoch andere Einkommensquellen hat, ist eine jährliche Steuererklärung entweder am 7. August oder am 7. September fällig, je nach Einkommenshöhe.
- Steuerjahr: Das äthiopische Steuerjahr läuft vom 8. Juli bis zum 7. Juli.
- Mindestlohn: Es gibt keinen nationalen Mindestlohn, aber ein monatlicher Betrag von 420 ETB wird für den öffentlichen Sektor empfohlen.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen auf den neuesten verfügbaren Daten vom 5. Februar 2025 basieren und aufgrund gesetzlicher Änderungen oder anderer Faktoren Änderungen unterliegen können.
In Äthiopien umfassen Steuerabzüge für Arbeitnehmer verschiedene Bereiche, darunter Einkommensteuer, Rentenbeiträge und Quellensteuer, was sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer betrifft.
Einkommensteuer
- Zu versteuerndes Einkommen: Beinhaltet Einkünfte aus Beschäftigung, Unternehmensgewinne und Kapitaleinkünfte.
- Steuersätze: Auf das Arbeitseinkommen finden progressive Sätze Anwendung. Konsultieren Sie die Steuertarife für spezifische Sätze und abziehbare Gebühren basierend auf dem monatlichen Gehalt.
- Steuereinbehalt: Wenn das Einkommen ausschließlich aus äthiopischer Beschäftigung stammt, wird die Steuer an der Quelle einbehalten. Andere Einkommensquellen erfordern die Einreichung einer äthiopischen Einkommensteuererklärung (Formular PIT 1).
Rentenbeiträge
- Pflichtbeiträge: Obligatorisch für äthiopische Staatsbürger, die bei privaten Organisationen beschäftigt sind, die bei der Private Organisation Employees Social Security Agency registriert sind. Fakultativ für ausländische Staatsbürger äthiopischer Herkunft. Nicht anwendbar auf andere ausländische Staatsangehörige.
- Beitragssätze:
- Arbeitgeber: 11% des Grundgehalts des Arbeitnehmers.
- Arbeitnehmer: 7% ihres Grundgehalts.
- Zahlungsfrist: Innerhalb von 30 Tagen ab dem Abzugsdatum.
- Nichteinhaltung: Wenn Beiträge drei Monate lang nicht überwiesen werden, kann die Sozialversicherungsbehörde Rückstände vom Bankkonto des Unternehmens einziehen.
Quellensteuer (WHT)
- Verpflichtung: Alle Unternehmen und bestimmte Einzelunternehmer müssen WHT bei inländischen Transaktionen abziehen.
- Sätze: Allgemein 2% des Transaktionswerts. 30%, wenn der Lieferant keine Steueridentifikationsnummer (TIN) und gültige Gewerbeerlaubnis vorlegt.
- Grenzwerte:
- Dienstleistungen: ETB 3.000
- Waren: ETB 10.000
- Überweisung: Monatlich an die Steuerbehörde.
Andere Abzüge
- Es gibt keine Bestimmungen für Abzüge im Zusammenhang mit Beschäftigungsausgaben, Unterhalt, Wohltätigkeitsbeiträgen, Kinderbetreuung, Lebensversicherungsprämien oder Hypothekenzinsen.
- Es gibt keine Standardabzüge oder persönlichen Freibeträge.
- Wohnsitz: Personen, die sich über 183 Tage in einem 12-Monats-Zeitraum in Äthiopien aufhalten, gelten für Steuerzwecke als ansässig. Ansässige werden auf ihr weltweites Einkommen, Nichtansässige nur auf in Äthiopien erzielte Einkommen besteuert.
- Gewerkschaftsbeiträge: Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Gewerkschaftsbeiträge vom Gehalt der Arbeitnehmer abzuziehen und sie nach Zustimmung der Arbeitnehmer auf das Bankkonto der Gewerkschaft zu überweisen.
- Steuerjahr: 8. Juli bis 7. Juli.
- Weitere Informationen: Konsultieren Sie stets einen Steuerfachmann für individuelle Beratung. Steuergesetze und -vorschriften können sich ändern, und diese Informationen sind aktuell ab dem 5. Februar 2025.
In Äthiopien ist die Mehrwertsteuer (VAT) eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.
Mehrwertsteuersätze und Schwellenwerte
- Standardsatz: 15% gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
- Nullsatz: 0% gilt für Exporte, internationalen Transport und Gold.
- Steuerfreie Lieferungen: Grundnahrungsmittel, Kraftstoff, Strom, Postdienste, Medizin, Wohnungen, Bildung, Bücher und Finanzdienstleistungen sind steuerfrei. Ab dem 20. Juni 2024 sind auch zuvor von der Mehrwertsteuer befreite Waren wie bestimmte Getreidearten, Hülsenfrüchte, landwirtschaftliche Betriebsmittel, zubereitete Speisen, Investitionsgüter und medizinische Artikel befreit.
- Registrierungsschwelle: Eine obligatorische Registrierung ist erforderlich, wenn Ihr steuerpflichtiger Umsatz in einem Zeitraum von 12 Monaten ETB 2.000.000 (ungefähr 17.500 USD ab dem 2. Oktober 2024) übersteigt. Eine freiwillige Registrierung ist für Unternehmen möglich, die unter dieser Schwelle liegen. Hinweis: Auch ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen unterliegen der Mehrwertsteuer, wenn sie die Registrierungsschwelle erreichen.
Einreichung und Zahlung
- Einreichungshäufigkeit: Monatlich für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 70.000.000 ETB oder mehr. Quartalsweise für Unternehmen unter dieser Schwelle.
- Fristen: Mehrwertsteuererklärungen müssen bis zum letzten Tag des Monats nach dem Berichtszeitraum eingereicht werden. Zum Beispiel sind die Erklärungen für Januar bis zum letzten Februartag fällig.
- Zahlung: Die Mehrwertsteuer ist in der Regel zum Zeitpunkt der Einfuhr für importierte Waren fällig. Für andere Lieferungen sind die Zahlungen mit der Einreichung der Erklärung bis zum letzten Tag des Monats nach dem Berichtszeitraum fällig.
Mehrwertsteuerrechnungen
Mehrwertsteuerrechnungen müssen umfassen:
- Ihren Unternehmensnamen und Ihre Adresse
- Ihre Mehrwertsteuer-Registrierungsnummer
- Rechnungsdatum und -nummer
- Name, Adresse und Mehrwertsteuer-Registrierungsnummer des Käufers (falls zutreffend)
- Mehrwertsteuerbetrag und -satz für jedes Artikel
- Endbetrag nach Steuern
- Verwendete Währung
Verwaltung
Die äthiopische Finanz- und Zollbehörde (ERCA) verwaltet die Mehrwertsteuer.
- Das Mehrwertsteuersystem wurde 2003 eingeführt und wurde mehrfach überarbeitet, zuletzt mit der Proklamation Nr. 1341/2024. Diese Proklamation zielt darauf ab, das Mehrwertsteuersystem zu modernisieren, insbesondere in Bezug auf elektronische Transaktionen und ausländische Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten.
- Äthiopien verwendet die CIF-Methode (Kosten, Versicherung und Fracht) zur Berechnung von Einfuhrzöllen und Steuern. Das bedeutet, dass diese auf dem kombinierten Wert von Waren, Versand und Versicherung berechnet werden.
- Es können Strafen für verspätete Einreichung, verspätete Zahlung oder andere Nichteinhaltung der Mehrwertsteuerbestimmungen auferlegt werden.
- Während diese Informationen darauf abzielen, einen umfassenden Überblick zu bieten, wird immer empfohlen, einen Steuerberater für spezifische Geschäftssituationen und aktuelle Richtlinien zu konsultieren, insbesondere aufgrund häufiger Änderungen in den Vorschriften. Diese Informationen sind aktuell zum heutigen Stand, dem 5. Februar 2025, und können sich aufgrund gesetzlicher Updates oder Anpassungen der Steuerpolitik ändern.
Äthiopien bietet eine Reihe von Steueranreizen, um Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum anzukurbeln. Diese Anreize umfassen verschiedene Sektoren und Aktivitäten, darunter Fertigung, Landwirtschaft, IKT und exportorientierte Unternehmen.
Einkommenssteueranreize
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Steuerferien: Neue Unternehmen sind in der Regel für Einkommenssteuerferien von einem bis sechs Jahren berechtigt, abhängig vom Sektor und Standort der Investition. Unternehmen in unterentwickelten Regionen mit schlechter Infrastruktur können zusätzliche Anreize erhalten. Ab dem 14. Januar 2025 wurden weitere Änderungen der Steueranreize vorgeschlagen, die auf die offizielle Veröffentlichung im Negarit-Gazette warten.
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Investitionserweiterung/-aufwertung: Unternehmen, die bestehende Betriebe erweitern oder aufwerten und die Produktionskapazität um mindestens 50% erhöhen oder eine neue Produktionslinie um mindestens 100% einführen, sind berechtigt, von Einkommenssteuerbefreiungen zu profitieren.
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Exportorientierte Unternehmen: Investoren, die mindestens 60% ihrer Produkte oder Dienstleistungen exportieren oder an einen Exporteur liefern, können eine zusätzliche zweijährige Einkommenssteuerbefreiung erhalten. Dies gilt zusätzlich zu den standardmäßigen Steuerferienvorteilen.
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Industrieparks: Entwickler von Industrieparks können von Einkommenssteuerferien bis zu 15 Jahren profitieren. Unternehmen, die innerhalb von Industrieparks operieren, können Einkommenssteuerferien von bis zu 10 Jahren erhalten.
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Beschäftigungsanreize: Laut den vorgeschlagenen Änderungen ab dem 14. Januar 2025 sind Unternehmen, die eine signifikante Anzahl äthiopischer Staatsbürger beschäftigen, für Einkommenssteuerbefreiungen berechtigt, die nach der Anzahl der Mitarbeiter gestaffelt sind. Die Beschäftigung von 2000–3000 Äthiopiern gewährt eine einjährige Befreiung, 3001–5000 eine zweijährige Befreiung und über 5000 eine dreijährige Befreiung.
Zollbefreiungen
- Investitionsgüter und Rohmaterialien: Befreiungen von Zöllen und anderen Steuern auf importierte Investitionsgüter, Baumaterialien, Ersatzteile, Rohmaterialien und Fahrzeuge, die für Investitionsprojekte verwendet werden, sind verfügbar.
Andere Anreize
- Verlustvortrag: Verluste, die während der Steuerferienperiode entstanden sind, können für einen Zeitraum, der der Hälfte der Dauer der Steuerbefreiungsperiode entspricht, vorgetragen werden.
Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist mit einem Standardsatz von 15% anwendbar. Zollsätze reichen von 0 bis 15%. Die Verbrauchsteuersätze variieren je nach Produkttyp zwischen 0 und 35%. Es gibt auch eine Quellensteuer, deren Sätze von 0 bis 100% reichen. Diese sind allgemeine Sätze und können spezifischen Befreiungen oder Reduzierungen unterliegen, basierend auf den anwendbaren Anreizen. Ausländische Investoren sind gemäß der äthiopischen Verfassung und dem Investitionsgesetz gegen Enteignung oder Verstaatlichung geschützt. Die Rückführung von Gewinnen, Dividenden und Kreditrückzahlungen in konvertierbarer Währung ist gestattet. Äthiopien hat Doppelbesteuerungsabkommen mit mehreren Ländern.
Es ist wichtig zu beachten, dass sich Steuervorschriften und Anreizprogramme ändern können. Die hier bereitgestellten Informationen basieren auf dem neuesten Stand vom 5. Februar 2025. Es wird empfohlen, sich für die aktuellsten und spezifischsten Details zu individuellen Investitionsprojekten an die zuständigen Behörden oder Steuerfachleute zu wenden.