Navigating the complexities of employment taxes is a critical aspect of operating in any country, and Ethiopia is no exception. Employers in Ethiopia are responsible for understanding and fulfilling various tax obligations related to their workforce, including payroll taxes and social security contributions. Similarly, employees are subject to income tax deductions from their earnings, with specific rules governing how these taxes are calculated and remitted.
Das äthiopische Steuersystem, das hauptsächlich vom Ministry of Revenues verwaltet wird, erfordert gewissenhafte Einhaltungspflichten sowohl von lokalen als auch internationalen Unternehmen, die Mitarbeitende im Land beschäftigen. Das Verständnis der Feinheiten bei der Einkommensteuerabzug, Sozialversicherungsbeiträgen und anwendbaren Abzügen und Freibeträgen ist wesentlich, um die rechtliche Konformität und einen reibungslosen Lohnlauf sicherzustellen. Dieser Leitfaden gibt einen Überblick über die wichtigsten Überlegungen zu Beschäftigungssteuern für 2025.
Arbeitgebersteuerpflichten
Arbeitgeber in Äthiopien haben spezifische Pflichten hinsichtlich Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer. Die primäre Arbeitgebersteuer ist der Beitrag zur Social Security Agency (SSA).
- Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Prozentsatz ihres Bruttogehalts ihrer Mitarbeitenden an die SSA zu zahlen. Dieser Beitrag umfasst Leistungen wie Renten, Unfallversicherung und andere Sozialhilfeprogramme. Der Standardbeitragssatz für Arbeitgeber beträgt 11 % des Bruttogehalts des Mitarbeiters.
- Lohnsteuer: Während es keine separate "Lohnsteuer" gibt, die sich klar von Einkommensteuerabzug und Sozialversicherungsbeiträgen unterscheidet, besteht die Verantwortung des Arbeitgebers darin, sowohl die Einkommensteuer der Mitarbeitenden korrekt zu berechnen, abzuziehen und abzuführen, als auch die Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträge zu ermitteln und zu überweisen.
Einkommensteuerabzug
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einkommensteuer von den Gehältern und Löhnen ihrer Mitarbeitenden im Rahmen des Pay As You Earn (PAYE)-Systems einzubehalten. Die einbehaltene Summe hängt vom monatlichen Bruttogehalt des Mitarbeiters ab und wird anhand eines progressiven Steuertarifs berechnet.
Die Einkommensteuersätze für Beschäftigungseinkommen sind in Stufen gegliedert, wobei höhere Einkommen höheren Steuersätzen unterliegen. Die Steuer wird auf das Bruttomonatsgehalt vor Abzug jeglicher Abzüge, außer der obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge, berechnet.
Hier ist die typische progressive Steuerstufe für Beschäftigungseinkommen:
| Monatliches Einkommen (ETB) | Steuersatz (%) | Abzug (ETB) |
|---|---|---|
| 0 - 600 | 0 | 0 |
| 601 - 1.650 | 10 | 60 |
| 1.651 - 3.200 | 15 | 142,50 |
| 3.201 - 5.250 | 20 | 302,50 |
| 5.251 - 7.800 | 25 | 565 |
| 7.801 - 10.700 | 30 | 955 |
| Über 10.700 | 35 | 1.500 |
Arbeitgeber müssen die Steuer auf Basis dieses Tarifs für das monatliche Bruttogehalt jedes Mitarbeiters berechnen und den einbehaltenen Betrag an das Ministry of Revenues abführen.
Arbeitnehmerabzüge und Freibeträge
Arbeitnehmer in Äthiopien unterliegen der Einkommensteuer auf ihr Beschäftigungseinkommen. Während die Steuer auf Bruttoeinkommen berechnet wird, werden bestimmte Abzüge und Freibeträge anerkannt.
- Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitnehmer sind verpflichtet, Beiträge zur Social Security Agency (SSA) zu leisten. Der Standardbeitragssatz für Arbeitnehmer beträgt 7 % ihres Bruttogehalts. Dieser obligatorische Beitrag ist vor der Berechnung des zu versteuernden Einkommens für PAYE-Zwecke abziehbar.
- Weitere Abzüge: Generell sind persönliche Ausgaben oder freiwillige Beiträge für die Einkommensteuer auf Beschäftigungseinkommen nicht abzugsfähig. Der primäre zulässige Abzug ist der obligatorische Sozialversicherungsbeitrag.
- Freibeträge: Bestimmte Zuschläge, die Mitarbeitenden gewährt werden, könnten steuerpflichtig oder nicht steuerpflichtig sein, abhängig von ihrer Natur. Zum Beispiel können Transportgutscheine bis zu einem bestimmten monatlichen Limit steuerfrei sein, während andere Zuschläge wie Wohnungs- oder Repräsentationszuschläge in der Regel als Teil des zu versteuernden Einkommens gelten, es sei denn, sie sind ausdrücklich steuerbefreit.
Steuerliche Konformität und Berichterstattung
Arbeitgeber sind verantwortlich für eine rechtzeitige und genaue Berichterstattung sowie die Abführung der einbehaltenen Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge.
- Monatliche Berichterstattung: Arbeitgeber müssen eine monatliche Steuererklärung (Formular 17) einreichen, die die gezahlten Bruttolöhne, Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber und Arbeitnehmer), einbehaltene Einkommensteuer und den Nettobetrag, der an die Mitarbeitenden gezahlt wurde, detailliert angibt. Diese Erklärung zusammen mit den entsprechenden Zahlungen ist in der Regel bis zum letzten Tag des folgenden Monats fällig.
- Jährliche Berichterstattung: Eine jährliche Zusammenfassung der Beschäftigungseinkünfte und der einbehaltenen Steuern für jeden Mitarbeitenden muss ebenfalls erstellt und eingereicht werden.
- Zahlung: Die einbehaltene Einkommensteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge sind bis zum monatlichen Fristtermin auf das dafür vorgesehene Steuerkontogeld zu überweisen. Verspätete Zahlungen oder fehlerhafte Einreichungen können zu Strafen und Zinsen führen.
Besondere Überlegungen für ausländische Mitarbeiter und Unternehmen
Ausländische Personen, die in Äthiopien arbeiten, sowie ausländische Unternehmen, die Mitarbeitende vor Ort beschäftigen, sind mit ähnlichen Steuerpflichten konfrontiert wie ihre inländischen Gegenstücke, allerdings mit einigen möglichen Nuancen.
- Steuerlicher Wohnsitz: Die steuerliche Behandlung ausländischer Mitarbeitender hängt von ihrem Residenzstatus ab. Personen, die sich in Äthiopien länger als 183 Tage innerhalb eines zwölfmonatigen Zeitraums aufhalten, gelten in der Regel als steuerliche Residenzen und werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert. Beschäftigungseinkommen, das in Äthiopien erzielt wird, steht hierbei im Vordergrund für PAYE. Nichtansässige werden nur auf ihre in Äthiopien bezogenen Einkünfte besteuert.
- Doppelbesteuerungsabkommen: Äthiopien hat Doppelbesteuerungsabkommen mit mehreren Ländern abgeschlossen. Diese Abkommen können Erleichterungen bei Doppelbesteuerung für ausländische Mitarbeitende oder Unternehmen bieten und möglicherweise beeinflussen, wie Einkommen besteuert oder angerechnet wird. Es ist wichtig, das jeweilige Abkommen zu prüfen, falls zutreffend.
- Registrierung: Ausländische Unternehmen bei der Beschäftigung von Mitarbeitenden in Äthiopien, auch ohne eine Betriebsstätte, könnten verpflichtet sein, sich bei den Steuerbehörden als Arbeitgeber zu registrieren, um ihre Quellensteuer- und Sozialversicherungsverpflichtungen zu erfüllen.
- Sozialversicherung: Ausländische Mitarbeitende, die für lokale oder registrierte ausländische Arbeitgeber in Äthiopien arbeiten, unterliegen in der Regel denselben Sozialversicherungsbeitragsregeln wie inländische Mitarbeitende, sofern nicht durch ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen zwischen Äthiopien und dem Heimatland des Mitarbeitenden eine Ausnahme besteht.
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