Äquatorialguinea hat spezifische Anforderungen für ausländische Staatsangehörige, die innerhalb seiner Grenzen arbeiten oder wohnen möchten. Die Navigation durch den Einwanderungsprozess, einschließlich der Beschaffung der erforderlichen Visa und Arbeitserlaubnisse, ist ein entscheidender Schritt sowohl für Einzelpersonen als auch für die Unternehmen, die sie beschäftigen. Das Verständnis der verschiedenen Visa-Kategorien, Antragsverfahren und Compliance-Verpflichtungen ist wesentlich, um legale und reibungslose Abläufe zu gewährleisten.
Der Prozess umfasst in der Regel die Beantragung eines Eintrittsvisums, um das Land zu betreten, gefolgt von der Sicherung einer Arbeitserlaubnis und möglicherweise einer Aufenthaltserlaubnis, sobald die Beschäftigung bestätigt ist. Die spezifischen Anforderungen und Schritte können je nach Nationalität des Einzelnen, Art der Arbeit und Dauer des Aufenthalts variieren.
Gängige Visaarten für ausländische Arbeitnehmer
Ausländische Staatsangehörige, die in Äquatorialguinea arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein Visum, um das Land zu betreten. Die relevantesten Visaarten für potenzielle Mitarbeitende umfassen:
- Business Visa: Wird häufig für kurzfristige Besuche im Zusammenhang mit Geschäftstätigkeiten, Meetings oder ersten Projektbewertungen verwendet. Es erlaubt in der Regel keine langfristige Beschäftigung.
- Work Visa: Erforderlich für Personen, die bei einem Unternehmen in Äquatorialguinea für eine bedeutende Dauer beschäftigt werden. Dieses Visum ist in der Regel eine Voraussetzung für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis und einer Aufenthaltserlaubnis.
Die spezifischen Anforderungen für jede Visaart, einschließlich Gültigkeitsdauer und Einreisebedingungen, werden von der Generaldirektion für Immigration festgelegt.
Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis
Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis ist für ausländische Staatsangehörige, die in Äquatorialguinea eine Beschäftigung suchen, obligatorisch. Der Prozess ist arbeitgeberfinanziert und umfasst mehrere Phasen.
Zulassungskriterien:
- Gültiger Reisepass.
- Gültiges Eintrittsvisum (oft ein Arbeitervisum).
- Arbeitsvertrag mit einem äquatorialguineischen Unternehmen oder einer registrierten ausländischen Firma, die im Land tätig ist.
- Nachweis, dass die Position nicht von einem qualifizierten äquatorialguineischen Staatsbürger besetzt werden kann (Arbeitsmarkttest kann erforderlich sein).
- Sauberes polizeiliches Führungszeugnis.
- Gute Gesundheitszustand.
Erforderliche Dokumentation (typischerweise, aber nicht ausschließlich):
- Ausgefüllte Antragsformulare.
- Kopien des Reisepasses (einschließlich biografischer Seite und Visaseiten).
- Passfotos im Passformat.
- Original des Arbeitsvertrags.
- Registrierungsdokumente des Arbeitgebers und Gewerbeberechtigung.
- Nachweis der Arbeitssuche / Begründung für die Einstellung eines ausländischen Mitarbeiters.
- Medizinischer Untersuchungsbericht.
- Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland und allen Ländern des kürzlichen Aufenthalts.
- Nachweise über Bildungs- und Berufsqualifikationen.
- Lebenslauf (CV).
- Nachweis der Zahlung der Antragsgebühren.
Antragsverfahren:
- Visumantrag: Der ausländische Staatsangehörige beantragt in der Regel ein entsprechendes Eintrittsvisum (wie ein Arbeitervisum) bei einer äquatorialguineischen Botschaft oder Konsulat im Ausland.
- Einreise nach Äquatorialguinea: Nach Ankunft mit dem gültigen Eintrittsvisum kann die Arbeitserlaubnis im Land beantragt werden.
- Einreichung des Antrags auf Arbeitserlaubnis: Der Arbeitgeber initiiert und reicht den Antrag auf Arbeitserlaubnis im Namen des Mitarbeiters beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit ein.
- Prüfung und Genehmigung: Der Antrag wird von den zuständigen Behörden geprüft. Dabei werden die Legitimität des Arbeitgebers, die Notwendigkeit der ausländischen Einstellung und die Qualifikationen des Mitarbeiters überprüft.
- Ausstellung der Arbeitserlaubnis: Nach Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis ausgestellt.
- Antrag auf Aufenthaltserlaubnis: Nach Erhalt der Arbeitserlaubnis muss der ausländische Staatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis bei der Generaldirektion für Immigration beantragen, um den langfristigen Aufenthalt zu legalisieren.
Bearbeitungszeiten und Gebühren:
Die Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, oft von mehreren Wochen bis zu einigen Monaten, abhängig vom Antragsvolumen, der Komplexität des Falls und der Effizienz der zuständigen Regierungsstellen. Die Gebühren für Arbeitserlaubnisse und zugehörige Anträge sind Änderungen unterworfen und sollten beim entsprechenden Ministerium oder der Einwanderungsbehörde bestätigt werden.
Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung
Äquatorialguinea verfügt nicht über ein klar definiertes, einfaches Punktesystem für die Daueraufenthaltsgenehmigung, das ausschließlich auf Jahren der Arbeit basiert. Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung sind in der Regel begrenzt und hängen oft von Faktoren ab wie:
- Langfristiger legaler Aufenthalt: Personen, die legal in Äquatorialguinea ansässig sind und dort gearbeitet haben, können möglicherweise eine langfristige Aufenthaltserlaubnis beantragen.
- Familienbande: Heirat mit einem äquatorialguineischen Staatsbürger kann einen Weg zur Aufenthaltserlaubnis und potenziell zur Staatsbürgerschaft im Laufe der Zeit bieten.
- Bedeutende Investitionen: Personen, die substanzielle Investitionen im Land tätigen, können für eine langfristige Aufenthaltserlaubnis in Betracht gezogen werden.
Der Prozess zur Erlangung der Daueraufenthaltsgenehmigung ist komplex und erfordert eine direkte Beratung bei der Generaldirektion für Immigration.
Optionen für Visum für Angehörige
Ausländische Arbeitnehmer mit gültigen Arbeitserlaubnissen und Aufenthaltserlaubnissen in Äquatorialguinea können in der Regel für Angehörigenvisa und Aufenthaltserlaubnisse für ihre unmittelbaren Familienmitglieder, wie Ehepartner und minderjährige Kinder, beantragen.
Anforderungen für Angehörige:
- Nachweis der Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
- Kopien der gültigen Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltserlaubnisse des Hauptantragstellers.
- Pässe der Angehörigen.
- Medizinische Untersuchungsberichte für Angehörige.
- Polizeiliche Führungszeugnisse für erwachsene Angehörige.
- Nachweis, dass der Hauptantragsteller die finanziellen Mittel zur Unterstützung seiner Angehörigen hat.
Der Antragsprozess für Angehörigenvisa wird in der Regel gleichzeitig mit oder kurz nach Erhalt der Genehmigungen des Hauptantragstellers eingereicht.
Verpflichtungen zur Visa-Konformität
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben erhebliche Verpflichtungen, um die rechtliche Situation in Äquatorialguinea sicherzustellen.
Verpflichtungen des Arbeitgebers:
- Sicherstellen, dass alle ausländischen Mitarbeitenden die erforderlichen Visa, Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltserlaubnisse vor Arbeitsbeginn besitzen.
- Den Antrag auf Arbeitserlaubnis unterstützen.
- Genau Aufzeichnungen über die Einwanderungsstatus der ausländischen Mitarbeitenden führen.
- Die zuständigen Behörden über Änderungen im Status des Mitarbeiters informieren, z. B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Adressänderung.
- Die lokalen Arbeitsgesetze einhalten, einschließlich der Bereitstellung angemessener Arbeitsbedingungen und Leistungen.
- Den Weggang des Mitarbeiters aus dem Land bei Abschluss oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses erleichtern, falls erforderlich.
Pflichten der Arbeitnehmer:
- Gültigen Visa-, Arbeitserlaubnis- und Aufenthaltserlaubnisstatus während ihres Aufenthalts und ihrer Beschäftigung aufrechterhalten.
- Die Bedingungen ihrer Visa und Genehmigungen einhalten.
- Die Gesetze und Vorschriften Äquatorialguineas befolgen.
- Immer Ausweisdokumente, einschließlich Aufenthaltserlaubnisse, bei sich tragen.
- Die Behörden über wesentliche Änderungen, wie Adresswechsel, informieren.
Die Nichteinhaltung der Einwanderungsbestimmungen kann zu erheblichen Strafen führen, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung und möglichen Einreiseverboten für den Arbeitnehmer sowie Bußgeldern oder rechtlichen Schritten gegen den Arbeitgeber.
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