Äquatorialguinea hat spezifische Anforderungen für ausländische Staatsbürger, die innerhalb seiner Grenzen arbeiten oder wohnen möchten. Die Navigation durch den Einwanderungsprozess, einschließlich der Erlangung der erforderlichen Visa und Arbeitserlaubnisse, ist ein entscheidender Schritt sowohl für Einzelpersonen als auch für die Unternehmen, die sie beschäftigen. Das Verständnis der verschiedenen Visa-Kategorien, Bewerbungsverfahren und Compliance-Verpflichtungen ist wesentlich, um rechtliche und reibungslose Abläufe zu gewährleisten.
Der Prozess umfasst in der Regel die Beantragung eines Eintrittsvisums, um das Land zu betreten, gefolgt von der Sicherung einer Arbeitserlaubnis und möglicherweise einer Aufenthaltserlaubnis, sobald die Beschäftigung bestätigt ist. Die spezifischen Anforderungen und Schritte können je nach Nationalität des Einzelnen, Art der Arbeit und Dauer des Aufenthalts variieren.
Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer
Ausländische Staatsbürger, die in Äquatorialguinea arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein Visum für die Einreise in das Land. Die relevantesten Visatypen für potenzielle Mitarbeitende umfassen:
- Geschäftsvisum: Wird häufig für kurzfristige Besuche im Zusammenhang mit Geschäftstätigkeiten, Treffen oder ersten Projektbewertungen verwendet. Es erlaubt normalerweise keine langfristige Beschäftigung.
- Arbeitserlaubnis: Erforderlich für Personen, die für einen bedeutenden Zeitraum bei einem Unternehmen in Äquatorialguinea beschäftigt sein werden. Dieses Visum ist in der Regel eine Voraussetzung für die Erlangung einer Arbeitserlaubnis und einer Aufenthaltserlaubnis.
Die spezifischen Anforderungen für jeden Visatyp, einschließlich Gültigkeitsdauer und Einreisebedingungen, werden von der Generaldirektion für Einwanderung festgelegt.
Anforderungen und Verfahren für die Antragstellung der Arbeitserlaubnis
Die Erlangung einer Arbeitserlaubnis ist für ausländische Staatsbürger, die eine Beschäftigung in Äquatorialguinea anstreben, obligatorisch. Der Prozess ist arbeitgeberfinanziert und umfasst mehrere Phasen.
Zulassungskriterien:
- Gültiger Reisepass.
- Gültiges Eintrittsvisum (oft ein Arbeitserlaubnisvisum).
- Arbeitsvertrag mit einem äquatorialguineischen Unternehmen oder einer registrierten ausländischen Firma, die im Land tätig ist.
- Nachweis, dass die Position nicht von einem qualifizierten äquatorialguineischen Staatsbürger besetzt werden kann (Nutzung eines Arbeitsmarkttests kann erforderlich sein).
- Führungszeugnis ohne Vorstrafen.
- Gute gesundheitliche Verfassung.
Erforderliche Dokumente (in der Regel, aber nicht ausschließlich):
- Ausgefüllte Antragsformulare.
- Kopien des Reisepasses (einschließlich biografischer Seite und Visaseiten).
- Passfotos in Passgröße.
- Original des Arbeitsvertrags.
- Anmeldedokumente des Arbeitgebers und Gewerberegister.
- Nachweis über die Arbeitsuche / Begründung für die Einstellung eines ausländischen Staatsbürgers.
- Medizinischer Untersuchungsbericht.
- Führungszeugnis aus dem Heimatland und allen Ländern des bisherigen Aufenthalts.
- Nachweise über Bildungs- und Berufsausbildung.
- Lebenslauf (CV).
- Nachweis der Zahlung der Antragsgebühren.
Verfahren der Antragstellung:
- Visumantrag: Der ausländische Bürger beantragt in der Regel bei einer äquatorialguineischen Botschaft oder Konsulat im Ausland ein passendes Einreisevisum (wie ein Arbeitserlaubnisvisum).
- Einreise nach Äquatorialguinea: Nach Ankunft mit dem gültigen Visum kann der Antrag auf Arbeitserlaubnis im Land weitergeführt werden.
- Einreichung des Antrags auf Arbeitserlaubnis: Der Arbeitgeber initiiert und reicht den Antrag auf Arbeitserlaubnis beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit im Namen des Mitarbeiters ein.
- Prüfung und Genehmigung: Die Anwendung wird von den zuständigen Behörden geprüft. Dies kann Überprüfungen der Rechtmäßigkeit des Arbeitgebers, die Notwendigkeit der Ausländereinstellung und die Qualifikationen des Mitarbeiters umfassen.
- Ausstellung der Arbeitserlaubnis: Nach Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis ausgestellt.
- Beantragung der Aufenthaltserlaubnis: Nach Erhalt der Arbeitserlaubnis muss der ausländische Staatsbürger eine Aufenthaltserlaubnis bei der Generaldirektion für Einwanderung beantragen, um den langfristigen Aufenthalt zu legalisieren.
Bearbeitungszeiten und Gebühren:
Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, oft mehrere Wochen bis einige Monate, abhängig vom Aufkommen der Anträge, der Komplexität des Falls und der Effizienz der relevanten Regierungsstellen. Gebühren für Arbeitserlaubnisse und zugehörige Anträge können sich ändern und sollten bei der jeweiligen Behörde oder dem Einwanderungsamt bestätigt werden.
Wege zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis
Äquatorialguinea verfügt nicht über ein klar definiertes, auf Punkten basierendes System für die unbefristete Aufenthaltserlaubnis, das ausschließlich auf Jahren der Arbeit basiert. Wege zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis sind in der Regel begrenzt und hängen oft von Faktoren wie:
- Langfristigem rechtlichem Aufenthalt: Personen, die legal in Äquatorialguinea wohnen und arbeiten und eine bedeutende, ununterbrochene Zeit (oft mehrere Jahre) dort verbracht haben, können möglicherweise einen Antrag auf Langzeitaufenthaltsstatus stellen.
- Familienbande: Heirat mit einem äquatorialguineischen Staatsbürger kann eine Möglichkeit für den Aufenthalt und potenziell die Staatsbürgerschaft im Laufe der Zeit bieten.
- Bedeutende Investitionen: Personen, die substanzielle Investitionen im Land tätigen, könnten für eine langfristige Aufenthaltserlaubnis in Betracht kommen.
Der Prozess der Erlangung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis ist komplex und erfordert eine direkte Beratung bei der Generaldirektion für Immigration.
Optionen für Visum für Angehörige
Ausländische Arbeitnehmer mit gültigen Arbeitspapieren und Aufenthaltserlaubnissen in Äquatorialguinea können in der Regel einen Antrag auf Visum für Angehörige und Aufenthaltserlaubnisse für ihre unmittelbare Familie stellen, wie Ehepartner und minderjährige Kinder.
Anforderungen für Angehörige:
- Nachweis der Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
- Kopien der gültigen Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis des Hauptantragsstellers.
- Pässe der Angehörigen.
- Medizinische Untersuchungsberichte für die Angehörigen.
- Führungszeugnisse für erwachsene Angehörige.
- Nachweis, dass der Hauptantragsteller die finanzielle Unterstützung für die Angehörigen gewährleisten kann.
Das Antragsverfahren für Angehörigenpapiere wird in der Regel gleichzeitig oder kurz nach Erhalt der Papiere des Hauptantragsstellers eingereicht.
Compliance-Verpflichtungen bei Visa
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben erhebliche Compliance-Verpflichtungen, um den rechtlichen Status in Äquatorialguinea sicherzustellen.
Verpflichtungen des Arbeitgebers:
- Sicherstellen, dass alle ausländischen Mitarbeitenden die erforderlichen Visa, Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltserlaubnisse vor Arbeitsbeginn besitzen.
- Den Antrag auf Arbeitserlaubnis unterstützen.
- Genau Buch führen über die Einwanderungsstatus der ausländischen Mitarbeitenden.
- Die zuständigen Behörden über Änderungen im Status des Mitarbeiters informieren, z.B. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Adresswechsel.
- Einhaltung der lokalen Arbeitsgesetze, einschließlich der Bereitstellung angemessener Arbeitsbedingungen und Leistungen.
- Die Abreise des Mitarbeiters nach Abschluss oder Beendigung der Beschäftigung erleichtern, falls erforderlich.
Verpflichtungen der Mitarbeitenden:
- Gültigen Visa-, Arbeitserlaubnis- und Aufenthaltserlaubnisstatus während ihres Aufenthalts und ihrer Beschäftigung aufrechterhalten.
- Die Bedingungen ihrer Visa und Papiere einhalten.
- Gesetze und Vorschriften Äquatorialguineas befolgen.
- Identifikationsdokumente, einschließlich Aufenthaltserlaubnisse, stets bei sich führen.
- Wichtige Änderungen, z.B. Adresswechsel, den Behörden melden.
Die Nichtbeachtung der Einwanderungsbestimmungen kann zu erheblichen Strafen führen, einschließlich Bußgeldern, Abschiebung und möglichen Sperren für zukünftige Einreisen des Mitarbeiters sowie Bußgeldern oder rechtlichen Maßnahmen gegen den Arbeitgeber.
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