Rivermate | Äquatorialguinea flag

ÄquatorialguineaSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Äquatorialguinea

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Äquatorialguinea stehen Arbeitgeber verschiedenen Steuerverpflichtungen und rechtlichen Verantwortlichkeiten in Bezug auf Lohnabrechnung, Sozialversicherung und Körperschaftsteuer gegenüber.

Arbeitgeberabgaben und Sozialversicherung

  • Einkommensteuer (PIT): Es gilt ein progressives Steuersystem auf Arbeitnehmergehälter mit Sätzen von 0% bis 35% je nach Einkommensstufe. Die ersten XAF 1.000.000 sind steuerfrei. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die PIT einzubehalten und innerhalb von 15 Tagen nach dem Folgemonat der Gehaltszahlungen an das Finanzamt abzuführen. Strafzahlungen bei verspäteter Zahlung umfassen 25% des fälligen Betrags plus 10% pro Monat an Rückständen.

  • Sozialversicherung: Arbeitgeber zahlen 21,5% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers an das Nationale Institut für Sozialversicherung (INSESO) und 1% an den Arbeitsschutzfonds (WPF).

  • Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer: Arbeitnehmer leisten einen Beitrag von 4,5% ihres Bruttogehalts an INSESO und 0,5% ihres Nettogehalts an den WPF.

Körperschaftsteuer (CIT)

  • Körperschaftsteuersatz: Der Standard-Körperschaftsteuersatz beträgt 25%.

  • Steuerjahr: Das Steuerjahr läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

  • Mindestkörperschaftsteuer (MIT): Eine Mindestkörperschaftsteuer von 1,5% ist zweimal jährlich zu zahlen, bis zum 15. Juli (für Transaktionen vom 1. Januar bis 30. Juni) und bis zum 15. Januar des Folgejahres (für Transaktionen vom 1. Juli bis 31. Dezember).

  • Einreichung der Steuererklärung: CIT-Erklärungen müssen innerhalb der ersten vier Monate des Jahres nach dem Steuerjahr eingereicht werden.

  • Zahlung der Körperschaftsteuer: Die Zahlung der Körperschaftsteuer ist innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Steuerfestsetzung durch das Ministerium für Finanzen und Haushalt fällig.

Quellensteuer (WHT)

  • Nichtansässige Einheiten: Eine 10%ige WHT gilt für das Bruttoeinkommen nichtansässiger Einheiten aus kommerziellen, industriellen Aktivitäten oder Dienstleistungen innerhalb Äquatorialguineas. Dieser Satz wird auf 6,25% für ansässige Einheiten reduziert.

  • Nichtansässige Einzelpersonen: Eine 20%ige WHT gilt für das Bruttoeinkommen nichtansässiger Einzelpersonen aus Quellen innerhalb Äquatorialguineas.

  • Mobilisierungs-, Demobilisierungs- und Transportdienste: Eine reduzierte WHT von 5% gilt für diese Dienstleistungen sowohl für ansässige als auch nichtansässige Einheiten.

Mehrwertsteuer (VAT)

  • Standardsatz: Ein Standardsatz von 15% gilt.

  • Ermäßigter Satz: Ein ermäßigter Satz von 6% gilt für Grundnahrungsmittel und Bücher.

  • Nullsatz: Ein 0%-Satz gilt für spezifische Produkte und Ausrüstungen, die im Steuergesetzbuch aufgeführt sind, einschließlich bestimmter medizinischer Produkte und Bauausrüstungen.

Weitere Überlegungen

  • Steuerwohnsitz: Personen, die mehr als drei Monate in einem Kalenderjahr oder insgesamt sechs Monate innerhalb von zwei Kalenderjahren in Äquatorialguinea wohnen, gelten als Steuerinländer.

  • Mindestlohn: Der Mindestlohn beträgt XAF 129,035.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Arbeitgeber über die neuesten Steuervorschriften auf dem Laufenden bleiben und die Einhaltung sicherstellen, um Strafen zu vermeiden. Die hier bereitgestellten Informationen sind aktuell ab heute, dem 5. Februar 2025, und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, für spezifische Beratungen einen Steuerberater oder Rechtsexperten zu konsultieren.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Äquatorialguinea basieren die Steuerabzüge und Beiträge der Arbeitnehmer auf einem progressiven Steuersystem und umfassen die soziale Sicherheit sowie spezifische Spesenvergütungen.

Einkommensteuer für Arbeitnehmer

  • Steueransässigkeit: Steueransässige werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, während Nichtansässige nur auf Einkommen aus Quellen in Äquatorialguinea besteuert werden. Der Wohnsitz wird durch physische Anwesenheit bestimmt—über drei Monate in einem Kalenderjahr oder sechs Monate innerhalb von zwei Kalenderjahren.
  • Steuerpflichtiges Einkommen: Alle beschäftigungsbezogenen Einkommen, einschließlich Gehalt, Boni, Zulagen und Sachleistungen, sind steuerpflichtig.
  • Besteuerung von Sachleistungen:
    • Wohnen: 15% des Gehalts
    • Haushaltsausgaben (Wasser, Strom, Haushaltsführung, Firmenwagen): 5% des Gehalts
    • Nahrung: 20% des Gehalts (gedeckelt bei XAF 150.000 jährlich)
  • Abzüge:
    • Berufsausgaben: Bis zu XAF 1.000.000 oder die tatsächlichen Kosten der Berufsausgaben, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Dieser Abzug ist auf 20% der Gesamteinkünfte begrenzt.
    • Beiträge zur Sozialversicherung: Beiträge an das Nationale Institut für soziale Sicherheit (INSESO) und den Arbeitsschutzfonds (WPF) sind abziehbar.
  • Steuersätze (aktualisiert ab Januar 2025): Informationen über aktualisierte Sätze für 2025 wurden in den bereitgestellten Quellen nicht gefunden. Die Informationen für 2024 sind unten aufgeführt.
    • Bis zu XAF 1.000.000: Steuerfrei
    • XAF 1.000.001 bis 3.000.000: 10%
    • XAF 3.000.001 bis 5.000.000: 15%
    • XAF 5.000.001 bis 10.000.000: 20%
    • XAF 10.000.001 bis 15.000.000: 25%
    • XAF 15.000.001 bis 20.000.000: 30%
    • Über XAF 20.000.000: 35%

Sozialversicherungsbeiträge

  • INSESO:
    • Arbeitnehmer: 4,5% des Gehalts
    • Arbeitgeber: 21,5% des Gehalts
  • WPF:
    • Arbeitnehmer: 0,5% des Gehalts
    • Arbeitgeber: 1% des Gehalts

Steuerverwaltung

  • Einbehaltung: Arbeitgeber ziehen die Einkommensteuer monatlich ein und überweisen sie innerhalb der ersten 15 Tage des folgenden Monats an die Staatskasse.

Haftungsausschluss: Diese Informationen dienen nur als allgemeine Orientierung und sind aktuell zum 5. Februar 2025. Konsultieren Sie immer einen qualifizierten Steuerberater für individuelle Beratung. Steuerrecht und Vorschriften können sich ändern.

Mehrwertsteuer

In Äquatorialguinea wird die Mehrwertsteuer (MWSt), bekannt als Impuesto sobre Valor Añadidos (IVA), auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben.

MWSt-Sätze

  • Standardsatz: 15% (gilt für die meisten Transaktionen).
  • Ermäßigter Satz: 6% (gilt für grundlegende Lebensmittel wie Fleisch, Geflügel, Brot, Reis, Milch, zubereitete Babynahrung und Bildungsbücher).
  • Nullsatz: 0% (gilt für Exporte sowie bestimmte im Steuergesetz aufgeführte medizinische Produkte und Ausrüstungen).

Steuerbefreite Transaktionen

  • Unverarbeitete landwirtschaftliche, tierische, fischereiliche und jagdliche Produkte, die direkt vom Erzeuger an den Endverbraucher verkauft werden.
  • Verkauf von Produkten aus Boden- und Untergrundgewinnungsaktivitäten.
  • Immobilienübertragungen zwischen Privatpersonen, die nicht als Immobilienentwickler angesehen werden, unterliegen der Vermögensübergangsteuer.
  • Reisemitbringsel im Wert von unter XAF 500.000.
  • Bank-, Versicherungs- und Rückversicherungsgeschäfte (unterliegen spezifischen Steuern).
  • Medizinische Dienstleistungen, einschließlich des Transports von Unfallopfern durch öffentliche Krankenhäuser oder ähnliche Einrichtungen, sowie medizinische Betreuung durch medizinisches und paramedizinisches Personal.
  • Grundnahrungsmittel und deren Lieferungen, sowie Lieferungen von Vieh- und Fischereiprodukten, die von Produzenten genutzt werden, wenn die Produkte steuerbefreit sind.

MWSt-Registrierung

MWSt-pflichtige Einwohner müssen sich bei den Steuerbehörden registrieren. Nichtansässige MWSt-Pflichtige müssen einen solventen ansässigen Vertreter benennen, der gemeinsam für die MWSt-Zahlung und andere Verpflichtungen verantwortlich ist.

Einreichung und Zahlung

  • Monatliche MWSt-Erklärungen sind innerhalb von 15 Tagen nach Monatsende fällig.
  • Die Differenz zwischen Ausgangs- und Eingangs-MWSt wird bis zum 15. des Folgemonats erklärt und mit der MWSt-Erklärung bezahlt.
  • "Null" Erklärungen sind für Monate ohne MWSt-pflichtige Tätigkeit erforderlich.
  • MWSt-Guthaben ist in der Regel nicht erstattungsfähig, kann jedoch unter bestimmten Bedingungen mit anderen Steuern verrechnet werden.

Andere indirekte Steuern

Zusätzlich zur MWSt gibt es eine Reihe von anderen indirekten Steuern, darunter:

  • Verbrauchssteuern werden auf bestimmte Produkte wie Zigaretten, alkoholische und nicht-alkoholische Getränke sowie Automobile erhoben. Die Steuerbeträge variieren je nach Produkt und Volumen.
  • Verbrauchssteuern werden auf spezifische Güter wie alkoholische Getränke und Tabak mit einer Rate von 30% angewendet.
  • Zölle hängen von der Produktkategorie ab, wobei die Sätze zwischen 5% und 30% variieren.
  • Stempelabgaben sind auf zahlreiche Dokumente und Transaktionen mit Raten zahlbar, die je nach spezifischem Rechtsakt variieren.
  • Übergangsteuer variiert je nach Art der Waren/Immobilien und ob die beteiligten Parteien ansässig sind. Bei Übertragungen von Waren und beweglichen Gütern gibt es eine Steuer von 3% bei Übertragungen von Einwohnern zu Nicht-Einwohnern und zwischen Nicht-Einwohnern. Es gibt eine Steuer von 5% auf Immobilienübertragungen zwischen Einwohnern. Übertragungen von Einwohnern zu Nicht-Einwohnern unterliegen einer Steuer von 25%.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen aktuell zum 5. Februar 2025 sind und Änderungen unterliegen können. Konsultieren Sie stets einen Steuerberater für die aktuellsten Vorschriften.

Steuervergünstigungen

Das Steuersystem von Äquatorialguinea bietet mehrere Anreize, die hauptsächlich darauf abzielen, Investitionen, Diversifikation und nationale Entwicklung zu fördern.

Anreize für Unternehmensteuer

  • Reduzierte Körperschaftsteuer: Der reguläre Körperschaftssteuersatz wurde von 35% auf 25% gesenkt.
  • Anreize für die Einstellung von Nationals: Eine 50%ige Reduzierung der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage ist für Löhne an äquatorialguineische Arbeitnehmer für einen Zeitraum von achtzehn Jahren verfügbar.
  • Ausbildung von einheimischen Mitarbeitern: Unternehmen können von einer Reduzierung ihres zu versteuernden Einkommens profitieren, die 200% der nicht-gehaltsbezogenen Kosten entspricht, die für die Schulung lokaler Mitarbeiter aufgewendet werden. Dieser Anreiz gilt ebenfalls achtzehn Jahre.
  • Exportförderung: Ein Steuergutschriftzertifikat im Wert von 15% des in lokalen Banken hinterlegten nicht-traditionellen Exportumsatzes wird angeboten. Dieses kann zur Verrechnung mit Steuern und Zollabgaben verwendet werden.
  • Regionale Entwicklung: Unternehmen, die in ausgewiesenen unterentwickelten Regionen außerhalb der großen städtischen Zentren tätig sind, erhalten die volle Abschreibung der Infrastrukturkosten und sind von allen Steuern befreit, außer der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer, den Zollabfertigungen und anderen Abgaben, die direkt mit ihren Aktivitäten in diesen Gebieten zusammenhängen.
  • Lokale Beteiligung am Gesellschaftskapital: Eine Reduzierung des zu versteuernden Einkommens wird angeboten, wenn äquatorialguineische Staatsbürger mehr als 50% des Kapitals eines Unternehmens halten. Die Reduzierung wird als 1% des Betrags berechnet, der die 50%ige nationale Beteiligungsschwelle überschreitet.

Öl- und Gassektor

  • Anreize des Kohlenwasserstoffgesetzes: Der kürzlich überarbeitete Kohlenwasserstoffkodex hat undisclosed Anreize eingeführt, einschließlich Anpassungen der Körperschaftsteuer und der Quellensteuer, um Investitionen im Öl- und Gassektor zu stimulieren. Die Regierung hat ihre Bereitschaft bekundet, Anreize zu entwickeln, um spezifische Herausforderungen von Unternehmen anzugehen.

Allgemeine Steueranreize

  • Steuererleichterung für Steuerschulden: Gesetz 1/2020 bietet Steuererleichterungen für ausstehende Steuerschulden, die zwischen 2015 und 2019 aufgelaufen sind, und umfasst Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer und Einkommensteuer sowie Gebühren für die Immobilienregistrierung. Schuldner können eine 20%ige Reduzierung für sofortige vollständige Zahlung innerhalb von 30 Tagen wählen oder Teilzahlungen über maximal 10 Jahre mit einer jährlichen Geldstrafe von 10% leisten.

Einkommensteuer

  • Progressives System: Äquatorialguinea verwendet ein progressives Einkommensteuersystem mit einem Höchstsatz von 25% für Jahreseinkommen über 20.000.000 XAF.

Weitere relevante Steuerinformationen

  • Quellensteuer: Auf Dividenden, die an ausländische Unternehmen gezahlt werden, wird eine Quellensteuer von 25% erhoben. Nicht ansässige Auftragnehmer und Subunternehmer im Öl- und Bergbausektor unterliegen einer Quellensteuer von 10%. Ansässige Auftragnehmer unterliegen einer Quellensteuer von 3%.
  • Mindeststeuer (MIT): Unternehmen sind verpflichtet, jährlich zwei MIT-Zahlungen zu leisten, wobei eine vereinfachte Option für kleinere Steuerzahler verfügbar ist.
  • Mehrwertsteuer (MwSt): Der Standard-MwSt-Satz beträgt 15%, mit einem ermäßigten Satz von 6% für bestimmte Waren. Exporte sind steuerfrei.

Es ist wichtig anzumerken, dass diese Informationen bis zum 5. Februar 2025 aktuell sind und Änderungen unterliegen können. Es wird empfohlen, einen Steuerfachmann zu konsultieren, um die aktuellsten Details und eine persönliche Beratung zu erhalten.

Rivermate | A 3d rendering of earth

Stellen Sie Ihre Mitarbeiter weltweit mit Vertrauen ein

Wir sind hier, um Ihnen bei Ihrer globalen Einstellungsreise zu helfen.