Arbeitgebersteuerpflichten
In Äquatorialguinea stehen Arbeitgeber vor verschiedenen Steuerpflichten und rechtlichen Verantwortlichkeiten hinsichtlich Gehaltsabrechnung, Sozialversicherung und Körperschaftsteuer.
Arbeitgeber-Gehaltssteuern und Sozialversicherung
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Einkommensteuer (PIT): Ein progressives Steuersystem gilt für die Gehälter der Arbeitnehmer, mit Steuersätzen von 0 % bis 35 % basierend auf Einkommensklassen. Die ersten XAF 1.000.000 sind steuerfrei. Arbeitgeber sind verantwortlich für die Einbehaltung der PIT und deren Abführung an die Staatskasse innerhalb von 15 Tagen nach dem Folgemonat der Gehaltszahlungen. Verspätete Zahlungen werden mit 25 % des fälligen Betrags plus 10 % pro Monat Verzugszinsen belegt.
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Sozialversicherung: Arbeitgeber leisten einen Beitrag von 21,5 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers an das National Institute of Social Security (INSESO) und 1 % an den Work Protection Fund (WPF).
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Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer: Arbeitnehmer leisten 4,5 % ihres Bruttogehalts an INSESO und 0,5 % ihres Nettogehalts an den WPF.
Körperschaftsteuer (CIT)
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Körperschaftsteuersatz: Der Standard-CIT-Satz beträgt 25 %.
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Steuerjahr: Das Steuerjahr läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
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Mindeststeuer (MIT): Eine Mindeststeuer von 1,5 % ist zweimal jährlich zu zahlen, bis zum 15. Juli (für Transaktionen vom 1. Januar bis 30. Juni) und bis zum 15. Januar des Folgejahres (für Transaktionen vom 1. Juli bis 31. Dezember).
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Steuererklärung: CIT-Erklärungen müssen innerhalb der ersten vier Monate nach dem steuerpflichtigen Jahr eingereicht werden.
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CIT-Zahlung: Die CIT-Zahlung ist innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Steuerliquidation vom Finanzministerium fällig.
Quellensteuer (WHT)
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Nichtansässige Unternehmen: Auf das Bruttoeinkommen nichtansässiger Unternehmen aus gewerblichen, industriellen Tätigkeiten oder Dienstleistungen innerhalb Äquatorialguinea wird eine WHT von 10 % angewendet. Für ansässige Unternehmen ist der Satz auf 6,25 % reduziert.
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Nichtansässige Einzelpersonen: Auf das Bruttoeinkommen nichtansässiger Einzelpersonen aus Quellen innerhalb Äquatorialguinea wird eine WHT von 20 % angewendet.
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Mobilisierung, Demobilisierung und Transportdienstleistungen: Für diese Dienstleistungen gilt eine reduzierte WHT von 5 % sowohl für ansässige als auch für nichtansässige Unternehmen.
Mehrwertsteuer (VAT)
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Standardrate: Es gilt ein Standard-VAT-Satz von 15 %.
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Ermäßigte Rate: Für Grundnahrungsmittel und Bücher gilt eine ermäßigte Rate von 6 %.
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Nullrate: Für bestimmte Produkte und Geräte, die im Steuergesetz aufgeführt sind, einschließlich bestimmter medizinischer Produkte und Baumaschinen, gilt eine Nullrate von 0 %.
Weitere Überlegungen
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Steuerliche Ansässigkeit: Personen, die in Äquatorialguinea mehr als drei Monate in einem Kalenderjahr oder insgesamt sechs Monate innerhalb von zwei Kalenderjahren wohnen, gelten als steuerlich ansässig.
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Mindestlohn: Der Mindestlohn beträgt XAF 129.035.
Es ist entscheidend, dass Arbeitgeber stets über die neuesten Steuervorschriften informiert bleiben und die Einhaltung sicherstellen, um Strafen zu vermeiden. Die hier bereitgestellten Informationen sind aktuell bis zum heutigen Datum, 5. Februar 2025, und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, einen Steuerberater oder Rechtsexperten für spezifische Beratung zu konsultieren.
Arbeitnehmersteuerabzüge
In Äquatorialguinea basieren die Arbeitnehmersteuerabzüge und Beiträge auf einem progressiven Steuersystem und umfassen Sozialversicherungsbeiträge sowie spezifische Spesenpauschalen.
Einkommensteuer für Arbeitnehmer
- Steueransässigkeit: Steueransässige werden auf weltweites Einkommen besteuert, während Nicht-Ansässige nur auf in Äquatorialguinea erzieltes Einkommen besteuert werden. Die Ansässigkeit wird durch die physische Anwesenheit bestimmt—mehr als drei Monate in einem Kalenderjahr oder sechs Monate innerhalb von zwei Kalenderjahren.
- Steuerpflichtiges Einkommen: Alle einkommensbezogenen Beschäftigungsbezüge sind steuerpflichtig, einschließlich Gehalt, Boni, Zulagen und Sachleistungen.
- Besteuerung von Sachleistungen:
- Wohnen: 15 % des Gehalts
- Haushaltskosten (Wasser, Strom, Haushaltshilfe, Firmenwagen): 5 % des Gehalts
- Essen: 20 % des Gehalts (begrenz auf XAF 150.000 jährlich)
- Abzüge:
- Berufliche Ausgaben: Bis zu XAF 1.000.000 oder die tatsächlichen Kosten beruflicher Ausgaben, je nachdem, was niedriger ist. Dieser Abzug ist auf 20 % der Gesamtvergütung begrenzt.
- Sozialversicherungsbeiträge: Beiträge an das National Institute of Social Security (INSESO) und den Work Protection Fund (WPF) sind abziehbar.
- Steuersätze (Stand Januar 2025): Informationen zu aktualisierten Sätzen für 2025 wurden in den bereitgestellten Quellen nicht gefunden. Informationen für 2024 sind unten aufgeführt.
- Bis zu XAF 1.000.000: Befreit
- XAF 1.000.001 bis 3.000.000: 10 %
- XAF 3.000.001 bis 5.000.000: 15 %
- XAF 5.000.001 bis 10.000.000: 20 %
- XAF 10.000.001 bis 15.000.000: 25 %
- XAF 15.000.001 bis 20.000.000: 30 %
- Über XAF 20.000.000: 35 %
Sozialversicherungsbeiträge
- INSESO:
- Arbeitnehmer: 4,5 % des Gehalts
- Arbeitgeber: 21,5 % des Gehalts
- WPF:
- Arbeitnehmer: 0,5 % des Gehalts
- Arbeitgeber: 1 % des Gehalts
Steuerverwaltung
- Abzug: Arbeitgeber ziehen die Einkommensteuer monatlich ab und überweisen sie innerhalb der ersten 15 Tage des folgenden Monats an die Staatskasse.
Haftungsausschluss: Diese Informationen dienen nur der allgemeinen Orientierung und sind Stand Februar 2025 aktuell. Konsultieren Sie stets einen qualifizierten Steuerberater für eine persönliche Beratung. Steuerrecht und -vorschriften können sich ändern.
Mehrwertsteuer
In Äquatorialguinea wird die Mehrwertsteuer (MwSt), bekannt als Impuesto sobre Valor Añadidos (IVA), auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben.
MwSt-Sätze
- Standardrate: 15 % (gilt für die meisten Transaktionen).
- Reduzierte Rate: 6 % (gilt für Grundnahrungsmittel wie Fleisch, Geflügel, Brot, Reis, Milch, zubereitete Babynahrung und Bildungsliteratur).
- Nullrate: 0 % (gilt für Exporte und bestimmte medizinische Produkte und Geräte, die im Steuergesetz aufgeführt sind).
Steuerbefreite Transaktionen
- Rohstoffe aus Landwirtschaft, Viehzucht, Fischerei und Jagd, die direkt vom Produzenten an den Endverbraucher verkauft werden.
- Verkäufe von Produkten aus Boden- und Untergrundabbauaktivitäten.
- Immobilienübertragungen zwischen Privatpersonen, die nicht als Immobilienentwickler gelten, unterliegen der Vermögensübertragungssteuer.
- Importe von Reisenden im Wert unter XAF 500.000.
- Bank-, Versicherungs- und Rückversicherungsoperationen (unterliegen spezifischen Steuern).
- Medizinische Dienstleistungen, einschließlich Transport von Unfallopfern, bereitgestellt von öffentlichen Krankenhäusern oder ähnlichen Einrichtungen, sowie medizinische Unterstützung durch medizinisches und paramedizinisches Personal.
- Grundnahrungsmittel und deren Versorgung sowie die Versorgung mit Vieh- und Fischereiprodukten, die von Produzenten verwendet werden, sofern die Produkte steuerfrei sind.
MwSt-Registrierung
Ansässige MwSt-Zahler müssen sich bei den Steuerbehörden registrieren. Nicht-ansässige MwSt-Zahler müssen einen solventen ansässigen Vertreter ernennen, der gemeinsam für die Zahlung der MwSt und andere Verpflichtungen verantwortlich ist.
Anmeldung und Zahlung
- Monatliche MwSt-Erklärungen sind innerhalb von 15 Tagen nach Monatsende fällig.
- Die Differenz zwischen Ausgangs- und Eingangs-MwSt wird bis zum 15. des Folgemonats erklärt und zusammen mit der MwSt-Erklärung bezahlt.
- Für Monate ohne steuerpflichtige MwSt-Aktivitäten sind "Null"-Erklärungen erforderlich.
- MwSt-Guthaben ist in der Regel nicht erstattungsfähig, kann aber unter bestimmten Bedingungen mit anderen Steuern verrechnet werden.
Weitere indirekte Steuern
Neben der MwSt gibt es eine Reihe anderer indirekter Steuern, darunter:
- Verbrauchssteuern werden auf bestimmte Produkte wie Zigaretten, alkoholische und alkoholfreie Getränke sowie Automobile erhoben. Die Steuerbeträge variieren je nach Produkt und Volumen.
- Verbrauchssteuern werden auf bestimmte Waren wie alkoholische Getränke und Tabak mit einem Satz von 30 % angewandt.
- Zölle hängen von der Produktkategorie ab, mit Raten zwischen 5 % und 30 %.
- Stempelsteuern sind auf zahlreiche Instrumente und Transaktionen zu zahlen, mit Raten, die je nach rechtlichem Akt variieren.
- Transfersteuer variiert je nach Art der Waren/Immobilien und ob die beteiligten Parteien ansässig sind. Für Übertragungen von Waren und beweglichem Eigentum gibt es eine Steuer von 3 % für Übertragungen von Residenten an Nicht-Residenten und zwischen Nicht-Residenzen. Für Immobilienübertragungen zwischen Residenten gilt eine Steuer von 5 %. Residenten-zu-Nicht-Residenten-Übertragungen werden mit 25 % besteuert.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen Stand Februar 5, 2025, aktuell sind und Änderungen unterliegen können. Konsultieren Sie stets einen Steuerfachmann, um die neuesten Vorschriften zu erhalten.
Steuervorteile
Das Steuersystem von Äquatorialguinea bietet mehrere Anreize, die hauptsächlich darauf abzielen, Investitionen, Diversifizierung und nationale Entwicklung zu fördern.
Unternehmenssteuerliche Anreize
- Reduzierte Körperschaftsteuer: Der Standard-Körperschaftsteuersatz wurde von 35% auf 25% gesenkt.
- Anreize für die Einstellung von Nationals: Für Löhne, die an äquatorialguineische Mitarbeiter gezahlt werden, ist eine Reduzierung der steuerpflichtigen Einkommensbasis um 50% für einen Zeitraum von achtzehn Jahren möglich.
- Schulung von nationalem Personal: Unternehmen können von einer Reduktion ihres steuerpflichtigen Einkommens in Höhe von 200% der nicht-lohnbezogenen Kosten profitieren, die für die Schulung lokaler Mitarbeiter aufgewendet werden. Dieser Anreiz dauert ebenfalls achtzehn Jahre.
- Exportförderung: Es wird ein Steuerkreditzertifikat im Wert von 15% der Einnahmen aus nicht-traditionellen Exporten, die auf lokalen Banken eingezahlt werden, angeboten. Dieses kann zur Verrechnung von Steuern und Zollgebühren verwendet werden.
- Regionale Entwicklung: Unternehmen, die in ausgewiesenen unterentwickelten Regionen außerhalb der großen urbanen Zentren tätig sind, erhalten die volle Abschreibung der Infrastrukturkosten und eine vollständige Steuerbefreiung, außer Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Zollabgaben und anderen Abgaben, die direkt mit ihren Aktivitäten in diesen Gebieten verbunden sind.
- Lokale Beteiligung am Unternehmenskapital: Es wird eine Reduktion des steuerpflichtigen Einkommens gewährt, wenn äquatorialguineische Staatsbürger mehr als 50% des Kapitals eines Unternehmens halten. Die Reduktion wird als 1% des Betrags berechnet, der die 50%-Schwelle der nationalen Beteiligung übersteigt.
Öl- und Gassektor
- Anreize im Hydrocarbons Code: Der kürzlich überarbeitete Hydrocarbons Code hat nicht offengelegte Anreize eingeführt, einschließlich Anpassungen bei der Körperschaftsteuer und der Quellensteuer, um Investitionen im Öl- und Gassektor zu fördern. Die Regierung zeigte Bereitschaft, Anreize an die spezifischen Herausforderungen der Unternehmen anzupassen.
Allgemeine steuerliche Anreize
- Steuerschuldentilgung: Das Gesetz 1/2020 sieht Steuererleichterungen für ausstehende Steuerschulden vor, die zwischen 2015 und 2019 entstanden sind, einschließlich Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer und Einkommensteuer sowie Grundbuchgebühren. Schuldner können eine 20%-Reduktion für sofortige vollständige Zahlung innerhalb von 30 Tagen wählen oder Ratenzahlungen über maximal 10 Jahre mit einer jährlichen Strafe von 10% leisten.
Persönliche Einkommensteuer
- Progressives System: Äquatorialguinea wendet ein progressives Einkommensteuersystem mit einem Höchstsatz von 25% für Jahreseinkommen über 20.000.000 XAF an.
Weitere relevante Steuerinformationen
- Quellensteuer: Dividenden, die an ausländische Unternehmen gezahlt werden, unterliegen einer Quellensteuer von 25%. Nicht ansässige Contractors und Subcontractors im Öl- und Bergbausektor sind mit einer Quellensteuer von 10% belegt. Ansässige Contractors zahlen eine Quellensteuer von 3%.
- Mindeststeuer (MIT): Unternehmen sind verpflichtet, zwei jährliche MIT-Zahlungen zu leisten, wobei eine vereinfachte Option für kleinere Steuerzahler verfügbar ist.
- Mehrwertsteuer (MwSt): Der Standard-MwSt-Satz beträgt 15%, mit einem ermäßigten Satz von 6% für bestimmte Waren. Exporte sind befreit.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen aktuell sind per 5. Februar 2025 und Änderungen unterliegen können. Die Konsultation eines Steuerfachmanns wird empfohlen, um die neuesten Details und eine individuelle Beratung zu erhalten.