In Andorra stehen Arbeitgeber vor mehreren steuerlichen Verpflichtungen, darunter Sozialversicherungsbeiträge, Körperschaftsteuer und Mehrwertsteuer (VAT).
Arbeitgebersteuerbeiträge
- Sozialversicherung: Arbeitgeber zahlen 15,5% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers in die Sozialversicherung. Dies deckt Bereiche wie Krankheit, Invalidität und Ruhestand ab.
- Körperschaftsteuer: Der allgemeine Körperschaftsteuersatz beträgt 10%. Es gelten jedoch spezifische Sätze für bestimmte Unternehmen. Zum Beispiel werden Holdinggesellschaften mit 2% und Lizenzgebühren mit 5% besteuert. Neue Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 100.000 € in den ersten drei Jahren können ermäßigte Sätze haben: 5% auf die ersten 50.000 € Gewinn und den standardmäßigen 10% Satz auf jeden Betrag über dieser Schwelle.
Arbeitnehmersteuerbeiträge
- Sozialversicherung: Arbeitnehmer zahlen 6,5% ihres Bruttogehalts in die Sozialversicherung.
- Einkommensteuer: Andorra hat ein progressives Einkommensteuersystem. Für Einwohner gelten die folgenden Steuersätze:
- 0% für Einkommen bis zu 24.000 €
- 5% für Einkommen zwischen 24.001 € und 40.000 €
- 10% für Einkommen über 40.000 €
- Für verheiratete Paare gelten die Sätze:
- 0% für Einkommen bis zu 40.000 €
- 10% für Einkommen über 40.000 €
- Nicht-Einwohner werden mit 10% auf Einkommen aus Andorra besteuert. Einwohner werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert.
Mehrwertsteuer (VAT/IGI)
- Der Standard-MwSt-Satz (IGI - Impost General Indirecte) in Andorra beträgt 4,5%.
Sonstige Steuern und Überlegungen
- Kapitalertragssteuer: Der Kapitalertragsteuersatz für sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen beträgt generell 10%.
- Lohnabrechnungszyklus: Gehälter werden in der Regel monatlich am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt. Ein 13. Monatsgehalt ist nicht verpflichtend und liegt im Ermessen des Arbeitgebers.
- Mindestlohn: Der aktuelle Mindestlohn beträgt 1.286,13 € pro Monat oder 7,42 € pro Stunde.
- Steuerjahr: Das Steuerjahr in Andorra entspricht dem Kalenderjahr.
- Steuererklärung: Die Einkommensteuererklärung muss zwischen dem 1. April und dem 30. September des Jahres, das dem Steuerjahr folgt, eingereicht und bezahlt werden. Körperschaftsteuererklärungen sind innerhalb von sechs Monaten und 30 Tagen nach Ende des Steuerjahres fällig. Eine Vorauszahlung der Körperschaftsteuer ist generell im September erforderlich.
Diese Informationen sind aktuell bis zum 5. Februar 2025 und könnten sich in Zukunft ändern. Konsultieren Sie einen lokalen Steuerberater für die neuesten Vorschriften.
In Andorra bestehen die steuerlichen Abzüge für Arbeitnehmer hauptsächlich aus Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen.
Einkommensteuer
- Steuersätze und -stufen: Andorras Einkommensteuersystem ist progressiv. Ab 2025 sind die ersten 24.000 € Jahreseinkommen steuerfrei. Einkommen zwischen 24.001 € und 40.000 € werden mit 5 % besteuert, und jedes Einkommen über 40.000 € wird mit 10 % besteuert. Diese Informationen sind aktuell bis zum heutigen Tag, dem 5. Februar 2025, und können sich in Zukunft ändern.
- Quellensteuer: Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die Einkommensteuer direkt vom Gehalt der Arbeitnehmer abzuziehen und an die Regierung abzuführen. Der Quellensteuersatz basiert auf dem Einkommen des Arbeitnehmers aus dem vorangegangenen Steuerjahr und kann von 1 % (für Einkommen zwischen 30.000 € und 40.000 €) bis zu 7 % (für Einkommen über 150.000 €) reichen.
- Abzüge und Freibeträge: Mehrere Abzüge können das zu versteuernde Einkommen reduzieren, darunter Freibeträge für Miete/Wohnung, unterhaltsberechtigte Familienmitglieder, Kindesunterhalt und Beiträge zu Pensionsfonds. Arbeitnehmer können auch ihre Sozialversicherungsbeiträge und bis zu 400 € (3 % ihres Einkommens) für allgemeine Ausgaben abziehen.
- Einreichung und Zahlung: Die Steuererklärung für die Einkommensteuer muss zwischen dem 1. April und dem 30. September des auf den Berichtszeitraum folgenden Jahres eingereicht und bezahlt werden. Individuelle Steuererklärungen sind erforderlich, und eine gemeinsame Veranlagung ist nicht erlaubt.
Sozialversicherungsbeiträge (CASS)
- Arbeitnehmerbeiträge: Arbeitnehmer leisten 6,5 % ihres Bruttogehalts an die CASS.
- Abzugsfähigkeit: Die CASS-Beiträge des Arbeitnehmers sind von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehbar.
- Steuerjahr: Das Steuerjahr in Andorra entspricht dem Kalenderjahr und läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
- Doppelbesteuerung: Andorra hat Doppelbesteuerungsabkommen mit mehreren Ländern, die es den Bewohnern ermöglichen, im Ausland gezahlte Steuern von ihrer Steuerpflicht in Andorra abzuziehen.
- Steuerwohnsitz: Personen gelten in der Regel als Steuerresidenten, wenn sie sich während eines Kalenderjahres mehr als 183 Tage in Andorra aufhalten.
Es ist wichtig zu beachten, dass Steuergesetze und -vorschriften Änderungen unterliegen können. Für die aktuellsten Informationen wird empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren oder auf offizielle Regierungsquellen zu verweisen.
Übersetzen Sie den folgenden Text ins Deutsche:
In Andorra entspricht die General Indirect Tax (IGI) der Mehrwertsteuer/GST.
IGI-Sätze und Kategorien
- Regelsatz: 4,5% (niedrigster in Europa).
- Ermäßigte Sätze: 1% (Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften, Zeitungen), 2,5% (öffentlicher Verkehr und bestimmte künstlerische und kulturelle Dienstleistungen).
- Super ermäßigter Satz (0%): Gesundheitswesen, CASS (soziale Sicherheit), Bildungsdienstleistungen, Goldinvestitionen und bestimmte NGO-Dienstleistungen.
- Erhöhter Satz: 9,5% für Bank- und Finanzdienstleistungen.
Registrierung und Einreichung
- Die IGI-Registrierung ist für Unternehmen obligatorisch, die B2B- und B2C-Transaktionen in Andorra durchführen.
- Die Einreichungshäufigkeit hängt vom Jahresumsatz ab und kann monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich (Juli und Januar) erfolgen.
- Für die IGI-Einreichung werden spezifische Formulare (900 für das allgemeine Regime, 910 für das vereinfachte) verwendet.
- Eine Schwelle von 40.000 € steuerpflichtigem Umsatz pro Jahr gilt für digitale Dienstleistungen, die von Nichtansässigen erbracht werden.
Rechnungsanforderungen
Rechnungen müssen enthalten: Ausstellungsdatum, eindeutige Identifikationsnummer, Steuernummer des Lieferanten, vollständiger Name und Adresse des Kunden, Beschreibung der Waren/Dienstleistungen, Transaktionsdatum und zahlbarer IGI-Betrag. Während elektronische Rechnungen akzeptiert werden, gibt es noch keine standardisierten Vorschriften.
Weitere Steuern in Andorra
- Körperschaftssteuer (CIT): 10% (mit der Möglichkeit einer Reduzierung auf 8%).
- Einkommensteuer (PIT): 0-10%.
- Steuer auf Immobilienkapitalgewinne
- Keine Vermögens-, Erbschafts- oder Schenkungssteuern.
Digitale Dienstleistungen
Anbieter digitaler Dienstleistungen an andorranische Verbraucher unterliegen seit dem 1. Januar 2013 der IGI mit der Registrierungsschwelle. B2B-Transaktionen verwenden in der Regel das Reverse-Charge-Verfahren.
Fristen für Steuererklärungen
Die Fristen für Steuererklärungen wurden vom Ministerrat verlängert. Es ist am besten, die neuesten offiziellen Informationen auf der Website der Regierung von Andorra für die aktuellsten Einreichungsfristen zu überprüfen.
- Andorra nutzt das Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Transaktionen innerhalb der EU. IGI ist auf B2G-Rechnungen nicht obligatorisch, wird jedoch berücksichtigt, wenn es berechnet wird.
- Obwohl Andorra nicht Teil des EU-Mehrwertsteuergebiets ist, unterhält es ein Zollunionsabkommen.
- Andorra wird nicht als Steueroase angesehen und legt Wert auf Steuerkonformität und Transparenz.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen ab dem 5. Februar 2025 aktuell sind und sich ändern können. Es wird stets empfohlen, offizielle Regierungsquellen oder einen Steuerberater für individuelle Beratung zu konsultieren.
Andorra bietet ein wettbewerbsfähiges Steuersystem, das darauf abzielt, Unternehmen und Einzelpersonen anzuziehen.
Unternehmenssteueranreize
- Allgemeiner Körperschaftssteuersatz: Ein einheitlicher Satz von 10% gilt für Unternehmensgewinne.
- Ermäßigter Satz für neue Unternehmen: Start-ups und kleine Unternehmen mit einem Jahreseinkommen unter 100.000 € profitieren in den ersten drei Jahren von einem ermäßigten Satz: 5% auf Einkommen bis 50.000 € und 10% auf das verbleibende Einkommen.
- Branchenspezifische Anreize: Weitere Ausnahmen und Abzüge stehen Unternehmen in innovativen Branchen wie Forschung und geistigem Eigentum zur Verfügung.
- Dividendenausschüttung: Dividenden, die von andorranischen Unternehmen ausgeschüttet werden, sind unabhängig vom Wohnsitz des Empfängers von der lokalen Besteuerung befreit.
- Holding-Gesellschafts-Regime: Ein vorteilhaftes Holding-Gesellschafts-Regime bietet Steuervergünstigungen für Holding-Gesellschaften, die in Andorra gegründet werden.
Anreize zur Einkommensteuer
- Steuerfreier Freibetrag: Die ersten 24.000 € des Jahreseinkommens sind von der Einkommensteuer befreit. Einkommen zwischen 24.000 € und 40.000 € werden mit 5% besteuert, Einkommen über 40.000 € mit 10%.
- Sparzinsenbefreiung: Die ersten 3.000 € an jährlichem Sparzinseinkommen (z.B. Zinsen aus Bankkonten) sind steuerfrei. Zusätzliches Sparzinseinkommen wird mit 10% besteuert.
- Kapitalertragsbefreiung: Kapitalgewinne aus dem Verkauf von börsennotierten Aktien und Investmentfondsanteilen sind allgemein steuerfrei. Kapitalgewinne aus Immobilien, die länger als zehn Jahre gehalten werden, sind ebenfalls steuerfrei.
- Keine Vermögenssteuer: Andorra erhebt keine Vermögenssteuer, was es zu einem attraktiven Standort für Vermögensverwaltung macht.
- Keine Erbschaftssteuer: In Andorra fällt keine Erbschaftssteuer an.
Mehrwertsteuer (MWST)
- Niedriger MWST-Satz: Andorras Mehrwertsteuer, bekannt als IGI (Impost General Indirecte), gehört mit einem Standardsatz von 4,5% zu den niedrigsten in Europa. Ermäßigte Sätze gelten für bestimmte Waren und Dienstleistungen, wie 1% für Lebensmittel und Bücher und 2,5% für öffentliche Verkehrsmittel und kulturelle Dienstleistungen. Ein Satz von 9,5% wird auf Finanzdienstleistungen erhoben.
Doppelbesteuerungsabkommen
- Andorra hat Doppelbesteuerungsabkommen mit mehreren Ländern geschlossen, um die doppelte Besteuerung von Einkommen zu vermeiden. Diese Abkommen können erhebliche steuerliche Vorteile für international tätige Unternehmen bieten.
Antragsverfahren
Spezifische Antragsverfahren variieren je nach dem spezifischen Anreiz. Es wird empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren oder sich an die andorranischen Steuerbehörden zu wenden, um detaillierte Informationen zu den Anspruchs- und Antragsvoraussetzungen für bestimmte Anreize zu erhalten. Es ist wichtig zu beachten, dass Steuergesetze und -vorschriften sich ändern können, und diese Informationen sind aktuell ab dem 5. Februar 2025. Holen Sie stets aktuelle Informationen von offiziellen Quellen ein, wenn Sie finanzielle Entscheidungen treffen.