Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Ägypten
Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Ägypten-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.
Personalkosten berechnen
Ägypten
Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten
Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung anzuzeigen.
Arbeitgebersteuerbeiträge
| Steuerart | Satz | Basis |
|---|---|---|
| Sozialversicherung (Arbeitgeberanteil) | 18,75 % | Das gesamte Sozialversicherungsgehalt des Mitarbeiters (begrenzte auf EGP 16.700/Monat, mindestens EGP 2.700/Monat) |
| Krankenversicherung (Arbeitgeberanteil) | 3,25 % | Sozialversicherungspflichtige Löhne des Mitarbeiters (ohne Obergrenze) |
| Einkommenssteuerabzug | Progressiv (2,5 % - 27,5 %) | Bruttogehalt des Mitarbeiters nach Abzügen |
Einreichung & Compliance
- Melden Sie neue Mitarbeiter innerhalb von 15 Tagen nach Einstellung bei der Egyptian Tax Authority (ETA) und der National Organization for Social Insurance (NOSI) an.
- Überweisen Sie die einbehaltenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bis zum 15. des Folgemonats.
- Reichen Sie vierteljährliche Steuererklärungen innerhalb eines Monats nach Ende jedes Quartals ein und eine jährliche Lohnsteuerabrechnung bis zum 31. Januar des Folgejahres.
Einkommensteuerklassen
| Einkommensbereich (EGP) | Steuersatz |
|---|---|
| Bis zu 40.000 | 0% |
| 40.001 bis 55.000 | 10% |
| 55.001 bis 70.000 | 15% |
| 70.001 bis 200.000 | 20% |
| 200.001 bis 400.000 | 22,5% |
| 400.001 bis 1.200.000 | 25% |
| Über 1.200.000 | 27,5% |
Arbeitnehmerbeiträge
| Abzugstyp | Rate | Obergrenze (EGP/Monat) |
|---|---|---|
| Sozialversicherung | 11% | 16.700 |
| Krankenversicherung | 1% | Keine spezifische Obergrenze erwähnt |
Persönliche Freibeträge
- Jährlicher persönlicher Freibetrag: EGP 20.000.
- Sozialversicherungsbeiträge können vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.
- Beiträge zur Lebens- und Krankenversicherung sind absetzbar, bis zu 15% des Nettoumsatzes oder EGP 10.000, je nachdem, was niedriger ist.



