In Ägypten haben Arbeitgeber verschiedene Steuerpflichten, darunter Sozialversicherungsbeiträge, Einkommensteuerabzüge und Mehrwertsteuer (VAT).
Sozialversicherungsbeiträge
- Arbeitnehmerbeiträge: 11% des sozialversicherungspflichtigen Gehalts des Arbeitnehmers. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt das minimale monatliche Gehalt für die Berechnung der Sozialversicherung EGP 2.300, während das maximale EGP 14.500 beträgt.
- Arbeitgeberbeiträge: 18,75% des sozialversicherungspflichtigen Gehalts des Arbeitnehmers. Manager/Vorstandsmitglieder, die im Handelsregister eingetragen sind, sind als Arbeitgeber mit einem Pauschalsatz von 21% des maximalen sozialversicherungspflichtigen Gehalts (EGP 14.500 ab dem 1. Januar 2025) versichert.
Einkommensteuer (Gehaltssteuer)
- Abzug: Arbeitgeber ziehen die Einkommensteuer monatlich von den Gehältern der Arbeitnehmer in einem progressiven Steuersystem ab.
- Persönlicher Freibetrag: EGP 15.000 jährlich.
- Steuerklassen (ab 2024 gültig):
- 0% auf ein Jahreseinkommen bis zu EGP 21.000
- 10% für EGP 40.001 bis EGP 55.000
- 15% für EGP 55.001 bis EGP 70.000
- 20% für EGP 70.001 bis EGP 200.000
- 22,5% für EGP 200.001 bis EGP 400.000
- 25% für EGP 400.001 bis EGP 1.200.000
- 27,5% für Einkommen über EGP 1.200.000.
- Einreichung: Arbeitgeber müssen vierteljährliche Gehaltssteuererklärungen im Januar, April, Juli und Oktober einreichen sowie eine jährliche Ausgleichserklärung im Januar.
Mehrwertsteuer (VAT)
- Standardsatz: 14%.
- E-Rechnungen/Belege: Erforderlich für Kostenabzüge. Wirksam ab Juli 2023 für Rechnungen und Januar 2025 für Belege.
Körperschaftssteuer
- Standardsatz: 22,5% für die meisten Unternehmen.
- Öl- und Gasunternehmen: 40,55%.
- Dividendenbefreiung: 90% der von einer ansässigen Muttergesellschaft von einer inländischen oder ausländischen Tochtergesellschaft erhaltenen Dividenden sind befreit.
Andere Steuern
- Grundsteuer: Jährlich erhoben auf den Mietwert von Immobilien. Die Sätze und Ausnahmen variieren je nach Immobilientyp und Mietwert. Ab Januar 2025 beträgt die Schwelle für Wohnimmobilien EGP 24.000.
- Keine Vermögens-, Erbschafts-, Nachlass-, Schenkungs-, Lohnsummen- oder Kapitalsteuerpflichten existieren in Ägypten.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Zahlen und Vorschriften auf den neuesten verfügbaren Informationen vom 5. Februar 2025 basieren und Änderungen unterliegen können. Eine Beratung mit einem Steuerfachmann wird empfohlen, um die aktuellsten Informationen und eine individuelle Beratung zu erhalten.
In Ägypten umfassen Arbeitnehmersteuerabzüge die Einkommenssteuer, Sozialversicherungsbeiträge und zulässige Abzüge, die das Nettoeinkommen eines Arbeitnehmers beeinflussen.
Einkommenssteuer
Ab 2025 gilt in Ägypten ein progressives Einkommenssteuersystem mit unterschiedlichen Sätzen und Steuerklassen. Der Steuersatz richtet sich nach dem jährlichen zu versteuernden Einkommen einer Person. Die folgenden Steuerklassen gelten für 2025:
- 0%: Erste EGP 40.000 (zusätzlich zu einem persönlichen Freibetrag) für Jahreseinkommen bis zu EGP 1.200.000.
- 2,5%: EGP 15.001 bis EGP 30.000.
- 10%: EGP 30.001 bis EGP 45.000.
- 15%: EGP 45.001 bis EGP 60.000.
- 20%: EGP 60.001 bis EGP 200.000.
- 22,5%: EGP 200.001 bis EGP 400.000.
- 25%: EGP 400.001 bis EGP 1.200.000.
- 27,5%: Über EGP 1.200.000.
Persönlicher Freibetrag: Ein jährlicher persönlicher Freibetrag von EGP 20.000 ist vom zu versteuernden Einkommen abziehbar.
Beispiel: Ein Mitarbeiter, der jährlich EGP 350.000 verdient, hätte nach Abzug des persönlichen Freibetrags ein zu versteuerndes Einkommen von EGP 330.000.
Sozialversicherungsbeiträge
Sozialversicherungsbeiträge sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber obligatorisch.
- Arbeitnehmerbeitrag: 11% des Monatsgehalts. Das minimale Monatsgehalt, das den Beiträgen unterliegt, beträgt EGP 2.300 und das maximale EGP 14.500 ab Januar 2025.
- Arbeitgeberbeitrag: 18,75% des Monatsgehalts innerhalb derselben Mindest- und Höchstgrenzen.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der monatlich EGP 10.000 verdient, zahlt EGP 1.100, während der Arbeitgeber EGP 1.875 beisteuert.
Zulässige Abzüge
Bestimmte Ausgaben können vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, wodurch die Steuerlast insgesamt reduziert wird. Einige häufige Abzüge umfassen:
- Lebens- und Krankenversicherungsprämien: Für den Arbeitnehmer, Ehepartner oder minderjährige Kinder gezahlte Prämien sind abziehbar.
- Beiträge zu privaten Rentenfonds: Beiträge zu bei den ägyptischen Behörden registrierten privaten Rentensystemen können abgezogen werden.
Abzugsgrenze: Der kombinierte Gesamtbetrag von Lebens-, Krankenversicherungs- und privaten Rentenbeiträgen darf 15% des Nettoeinkommens oder EGP 10.000 nicht überschreiten, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.
Steuerfristen und Verfahren
- Quartalsweise Erklärungen: Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, vierteljährliche Lohnsteuererklärungen innerhalb eines Monats nach Ende jedes Quartals einzureichen.
- Jährlicher Abgleich: Arbeitgeber müssen einen jährlichen Lohnsteuerabgleich einreichen, der die Gehälter, Abzüge, Steuern und ausgezahlten Nettogehälter der Mitarbeiter detailliert auflistet.
- Elektronische Dokumentation: Ab Januar 2025 sind elektronische Belege für Kosten- und Ausgabenabzüge erforderlich.
Es ist wichtig zu beachten, dass Steuerregelungen Änderungen unterliegen können und diese Informationen ab dem 5. Februar 2025 gültig sind. Für die aktuellsten Details wird empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren oder auf offizielle Regierungsquellen zu verweisen. Das Verständnis von Arbeitnehmersteuerabzügen ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer entscheidend, um die Einhaltung der Vorschriften und eine genaue Gehaltsberechnung sicherzustellen.
In Ägypten ist die Mehrwertsteuer (MwSt.) eine Verbrauchsteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.
MwSt.-Sätze
- Normalsatz: 14% gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
- Ermäßigter Satz: 5% gilt für bestimmte Maschinen und Ausrüstungen, die für die Produktion notwendig sind, obwohl dieser derzeit ausgesetzt ist (Stand Juli 2017). Ein Satz von 10% gilt für professionelle und beratende Dienstleistungen.
- Nullsatz: Gilt für Exporte und damit verbundene Dienstleistungen.
- Befreit: Finanzdienstleistungen, medizinische Versorgung, Gesundheitswesen, öffentlicher Rundfunk, Bildung, inländische Energie, Grundnahrungsmittel sowie der Verkauf und die Vermietung von Immobilien sind befreit. Bestimmte Lebensmittel wie Babymilch, Milchprodukte, Eier, Tee, Zucker, Kaffee und bestimmte Getreideprodukte sind ebenfalls befreit.
MwSt.-Registrierung
- Schwellenwert: Eine obligatorische Registrierung ist für Unternehmen erforderlich, die einen Jahresumsatz von über 500.000 EGP erzielen. Professionelle und beratende Dienstleister müssen sich jedoch unabhängig vom Umsatz registrieren. Nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen haben ebenfalls einen Schwellenwert von 500.000 EGP.
- Vereinfachte Registrierung: Verfügbar für Nichtansässige ohne festen Betriebssitz in Ägypten, die Waren oder Dienstleistungen an nicht registrierte Einzelpersonen verkaufen.
- Erforderliche Dokumente: Gewerbeanmeldungsbescheinigung, Steueridentifikationsnummer (TIN), Gründungsdokumente, Bankverbindungsdaten, Vollmacht (falls zutreffend), Identitätsnachweis der Geschäftsinhaber, Finanzberichte.
MwSt.-Erklärung und Zahlung
- Erklärungen: Monatlich über das elektronische System einzureichen.
- Frist: Am Ende des Monats nach dem Steuerzeitraum.
- Zahlung: Bei der Einreichung der Erklärung fällig.
- Währung: Ägyptisches Pfund (EGP) und US-Dollar (USD) werden akzeptiert. Andere Währungen können akzeptiert werden.
- Strafen: Gelten für verspätete Einreichungen und fehlerhafte Erklärungen (1,5% des ausstehenden Betrags monatlich bei verspäteten MwSt.-Zahlungen).
MwSt.-Rückerstattungen
Verfügbar innerhalb von 45 Tagen nach Antragstellung für spezifische Fälle wie exportierte Waren und Dienstleistungen, Kreditguthaben, die bestimmte Grenzen überschreiten, und Einstellung von Tätigkeiten in Ägypten unter bestimmten Bedingungen. Eine Verzugsgebühr für unvollständige Rückerstattungen gilt, basierend auf den Zinssätzen der Zentralbank plus 2%.
Importe und Exporte
Importierte Waren unterliegen in der Regel der MwSt, obwohl Ausnahmen und Steuervergünstigungen bestehen. Der Vorsteuerabzug ist für den designierten Importeur mit ordnungsgemäßer Dokumentation verfügbar. Spezifische Regeln gelten für die Wiedereinfuhr von vorübergehend exportierten Waren zur Verarbeitung oder Reparatur, wobei die MwSt. nur auf den Mehrwert angewendet wird. Ein Satz von 0% gilt für Transaktionen in Freizonen.
Allgemeine Hinweise
- Die elektronische Einreichung von MwSt.-Erklärungen ist obligatorisch.
- Ein standardisiertes Format für Steuerrechnungen ist in Gebrauch.
- Ein Reverse-Charge-Mechanismus gilt für Dienstleistungen und Lizenzgebühren von Nichtansässigen an ägyptische Einwohner.
- Diese Informationen sind aktuell per 5. Februar 2025 und können sich ändern. Die Konsultation offizieller Regierungsressourcen und Steuerberater wird für die aktuellsten Informationen empfohlen.
Die ägyptische Regierung hat verschiedene Steueranreize und Reformen umgesetzt, um Investitionen zu fördern, das Wirtschaftswachstum zu steigern und das Steuersystem zu vereinfachen.
Steueranreize und Entlastungsmaßnahmen
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Steueranreiz- und Erleichterungspaket: Zielt darauf ab, die Belastung der Steuerzahler zu reduzieren und das Vertrauen zwischen Unternehmen und der Steuerverwaltung zu fördern. Umfasst:
- Erlass von Strafgebühren für die Einreichung oder Änderung von Steuererklärungen von 2020 bis 2024.
- Vergleichsoptionen für Steuerstreitigkeiten im Zusammenhang mit geschätzten Bewertungen vor 2020.
- Ratenzahlungspläne für Steuerzahlungen.
- Deckelung von Verzugsgebühren und zusätzlichen Steuern.
- Erweiterung der stichprobenbasierten Steuerprüfungen.
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Vereinfachtes Steuerrahmenwerk für Startups und KMU: Für Unternehmen mit jährlichen Einnahmen bis zu 20 Mio. EGP, bietet:
- Reduzierte Steuersätze von 0,4 % bis 1,5 %.
- Befreiungen von Kapitalertragssteuer, Dividendensteuer, Stempelsteuer und Registrierungsgebühren.
- Vierteljährliche MwSt.-Meldungen statt monatlicher.
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Konjunkturpaket (2024): Unterstützt Startups, Freiberufler und Kleinunternehmer. Wichtige Merkmale:
- Verschobene erste Steuerprüfung (5 Jahre).
- Einbeziehung der Lohnsteuer in den jährlichen Ausgleich.
- Befreiungen von Quellensteuer und Vorauszahlungen für Startups und kleine Unternehmen.
- Reduzierte Anforderungen an die MwSt.-Abgabe (vier pro Jahr).
- Steuerbefreiungen in verschiedenen Kategorien.
- Zentrales Clearing-System zur Verrechnung staatlicher Forderungen und Schulden.
- Begrenzte Verzugsstrafen.
- Freiwillige Compliance-Programme.
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Bargeldanreizprogramm: Eine Rückerstattung zwischen 35 % und 55 % der gezahlten Körperschaftssteuer auf Einkünfte aus Geschäftstätigkeiten. Teilnahmevoraussetzungen:
- Mindestens 50 % der Projektmittel müssen aus dem Ausland in Fremdwährung stammen.
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Anreize für strategische Industrien: Befreiung von allen Steuern außer der MwSt. für bis zu fünf Jahre für Projekte in strategischen Industrien, die innerhalb von drei Jahren den Betrieb aufnehmen.
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Elektronische Rechnungsanreize: Bis zu 5 % der Einkommenssteuer für Einzelsteuerpflichtige, die elektronische Rechnungen für Ausgaben verwenden.
- Steuerpflichtiges Einkommen: Beinhaltet Einkünfte aus Beschäftigung, kommerziellen Aktivitäten, professionellen Dienstleistungen und Immobilien.
- Befreiungen: Jährliche Befreiung von der Gehaltssteuer in Höhe von 20.000 EGP.
- Steuersätze: Progressiv bis zu 27,5 %.
- Vereinfachte Besteuerung für KMU und Startups, einschließlich reduzierter Sätze und Befreiungen.
- Zentralisiertes Clearing-System für Steuerabrechnungen.
- Begrenzte Steuerstrafen.
- Förderung der freiwilligen Steuerregistrierung.
- Erweiterung der Mechanismen zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten.
- Rationalisierte MwSt.-Rückerstattungen.
- Verbesserte Vorabgenehmigungssysteme für Steuerfragen.
- Vereinheitlichung von Steuerurteilen und Richtlinien.
Es ist wichtig, offizielle Regierungsquellen und Steuerberater zu konsultieren, um die neuesten Updates und spezifischen Details zu diesen Anreizen und Vorschriften zu erhalten. Stand heute, 5. Februar 2025, wird diese Information als aktuell angesehen, kann sich jedoch ändern.