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Verlassen in Ägypten

Urlaubs- und Abwesenheitsrichtlinien

Verstehen Sie die Urlaubsansprüche der Mitarbeitenden und deren Richtlinien in Ägypten

Ägypten leave overview

Verstehen der Urlaubsansprüche von Mitarbeitenden in Ägypten ist entscheidend, um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu gewährleisten und positive Mitarbeitendenbeziehungen aufrechtzuerhalten. Das ägyptische Arbeitsrecht bietet einen Rahmen für verschiedene Arten von Urlaub, einschließlich Jahresurlaub, Feiertagen, Krankheitsurlaub und Elternzeit, die dazu dienen, das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu schützen und die notwendige Zeit für persönliche Umstände bereitzustellen.

Die Navigation durch diese Vorschriften erfordert Aufmerksamkeit zum Detail, insbesondere hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen, Dauer und Vergütung für jeden Urlaubsart. Arbeitgeber, die in Ägypten tätig sind, müssen diese gesetzlichen Anforderungen einhalten, um potenzielle rechtliche Probleme zu vermeiden und ihre Belegschaft effektiv zu unterstützen.

Jahresurlaub

Mitarbeitende in Ägypten haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, wobei die Mindestdauer mit zunehmender Betriebszugehörigkeit steigt. Dieser Urlaub entsteht im Laufe der Zeit und muss vom Arbeitgeber gewährt werden.

Dienstjahre Mindester Anspruch auf Jahresurlaub
Weniger als 1 Jahr 15 Tage
1 bis 10 Jahre 21 Tage
Über 10 Jahre 30 Tage
Über 50 Jahre 45 Tage
  • Mitarbeitende sind im Allgemeinen verpflichtet, ihren Jahresurlaub zu nehmen.
  • Arbeitgeber müssen Urlaubsanträge genehmigen, wobei die betrieblichen Bedürfnisse berücksichtigt werden.
  • Mitarbeitende sind in der Regel berechtigt, während des Jahresurlaubs ihr volles Gehalt zu erhalten.
  • Urlaubstage für Mitarbeitende unter 18 Jahren sind in der Regel 30 Tage pro Jahr.
  • Mitarbeitende, die in abgelegenen oder schwierigen Gebieten arbeiten, könnten Anspruch auf zusätzliche 7 Tage Urlaub haben.

Feiertage

Ägypten beobachtet mehrere offizielle Feiertage im Laufe des Jahres. Mitarbeitende haben in der Regel Anspruch auf einen bezahlten freien Tag an diesen Feiertagen. Wenn ein Mitarbeitender an einem Feiertag arbeiten muss, hat er im Allgemeinen Anspruch auf doppelte Bezahlung für diesen Tag. Einige Feiertage folgen dem gregorianischen Kalender, andere dem islamischen Mondkalender, was bedeutet, dass ihre Daten jährlich variieren.

Hier ist eine Liste der in Ägypten üblichen öffentlichen Feiertage. Bitte beachten Sie, dass die Daten für islamische Feiertage (mit *) ungefähr für 2026 sind und der offiziellen Bestätigung basieren, die vom Mondbeobachtungsamt ausgeht.

Datum (ungefähr 2026) Feiertagsname
7. Januar Koptisches Weihnachten
25. Januar Revolutionstag / Polizei-Tag
21. März * Eid al-Fitr (Ende des Ramadan)
25. April Sinai-Befreiungstag
1. Mai Tag der Arbeit
27. Mai * Eid al-Adha (Opferfest)
30. Juni Revolutionstag
23. Juli Revolutionstag
26. August * Geburtstag des Propheten Muhammad
6. Oktober Tag der Streitkräfte

Krankheitsurlaub und Vergütung

Mitarbeitende, die aufgrund von Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig sind, haben Anspruch auf Krankheitsurlaub, sofern sie ein ärztliches Attest einer kompetenten medizinischen Stelle vorlegen. Dauer und Vergütungsregelungen für Krankheitsurlaub sind durch das Sozialversicherungsgesetz geregelt.

Der Standard-Anspruch auf Krankheitsurlaub beträgt bis zu 180 Tage pro Jahr. Die Vergütungsstruktur ist grundsätzlich wie folgt:

Dauer der Krankheit (innerhalb von 180 Tagen) Prozentsatz des Gehalts
Erste 90 Tage 100 % des Gehalts
Folgende 90 Tage 85 % des Gehalts
  • Krankheitsurlaub, der 180 Tage im Jahr übersteigt, ist in der Regel unbezahlt.
  • Der Mitarbeitende muss den Arbeitgeber über seine Abwesenheit informieren und ein ärztliches Attest vorlegen.
  • Die Sozialversicherungsorganisation ist in der Regel verantwortlich für die Auszahlung der Krankheitsgeldleistungen gemäß Gesetz.

Elternzeit

Das ägyptische Recht bietet spezielle Ansprüche auf Elternzeit, wobei der Fokus hauptsächlich auf Mutterschaftszeit liegt. Paternitäts- und Adoptionsurlaub sind gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben, können aber auf Grundlage der Unternehmenspolitik oder Kollektivvereinbarungen gewährt werden.

Mutterschaftszeit

Weibliche Mitarbeitende haben Anspruch auf bezahlte Mutterschaftszeit.

  • Dauer: 120 Tage (einschließlich pränataler und postnataler Zeit).
  • Voraussetzung: Mindestens 10 Monate Beschäftigung beim Arbeitgeber.
  • Häufigkeit: Eine Mitarbeitende kann normalerweise bis zu dreimal Mutterschaftszeit in ihrer Dienstzeit beim Arbeitgeber beanspruchen.
  • Vergütung: Die Mitarbeitende hat während der Mutterschaftszeit Anspruch auf volles Gehalt, das in der Regel durch die Sozialversicherung abgedeckt ist.

Paternitätszeit

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Paternitätszeit nach ägyptischem Arbeitsrecht. Einige Arbeitgeber bieten möglicherweise einige Tage bezahlten oder unbezahlten Urlaub für neue Väter als Unternehmensleistung an.

Adoptionsurlaub

Das ägyptische Arbeitsgesetz regelt Adoptionsurlaub nicht ausdrücklich. In der Praxis erhalten weibliche Mitarbeitende, die adoptieren, möglicherweise einen Urlaub ähnlich wie Mutterschaftszeit, oft nach Ermessen des Arbeitgebers oder internen Richtlinien.

Weitere Urlaubsarten

Über die primären Kategorien hinaus erkennen das ägyptische Arbeitsgesetz und die gängige Praxis weitere Urlaubsarten für spezifische Umstände an:

  • Trauerurlaub: Mitarbeitende haben in der Regel Anspruch auf bezahlten Urlaub im Falle des Todes eines nahen Familienmitglieds (z.B. Ehepartner, Eltern, Kind). Die Dauer beträgt in der Regel 3 Tage.
  • Studienurlaub: Mitarbeitende, die an Bildungsprogrammen teilnehmen, können für Prüfungen Urlaub erhalten, vorbehaltlich der Genehmigung durch den Arbeitgeber und interner Richtlinien.
  • Hajj/Umrah-Urlaub: Muslimische Mitarbeitende könnten Anspruch auf einen einmaligen bezahlten Urlaub für die Durchführung von Hajj (Pilgerfahrt) haben, typischerweise für einen Zeitraum von bis zu einem Monat, nach einer bestimmten Dienstzeit (z.B. 5 oder 10 Jahre). Dies ist oft ein gesetzlicher Anspruch.
  • Hochzeitsurlaub: Obwohl nicht ausdrücklich durch das Arbeitsgesetz für alle Mitarbeitenden vorgeschrieben, können einige Branchen oder Kollektivvereinbarungen ein paar Tage bezahlten Urlaub für eine Heirat vorsehen.
  • Sabbatical: Sabbatical ist kein gesetzlicher Anspruch, kann aber von Arbeitgebern als Vorteil für langjährige Mitarbeitende angeboten werden, meist unbezahlt oder teilweise bezahlt und für längere Zeiträume.

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