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Work permits and visas in Ungarn

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Everything you need to know about work permits and visas for Ungarn

Updated on April 23, 2025

Ungarn, als Mitglied der Europäischen Union, folgt im Allgemeinen den EU-Vorschriften bezüglich Einwanderung und Beschäftigung von ausländischen Staatsangehörigen. Es behält jedoch seine eigenen spezifischen Regeln und Verfahren bei, insbesondere in Bezug auf Arbeitserlaubnisse und Langzeitvisa. Das Verständnis dieser Vorschriften ist entscheidend für Unternehmen, die ausländische Talente einstellen möchten, und für Einzelpersonen, die eine Beschäftigung in Ungarn suchen. Die Einwanderungspolitik Ungarns ist darauf ausgelegt, das Bedürfnis nach Fachkräften mit dem Schutz des heimischen Arbeitsmarktes in Einklang zu bringen.

Die Navigation durch das ungarische System für Arbeitserlaubnisse und Visa erfordert sorgfältige Aufmerksamkeit für Details und die Einhaltung spezifischer Anforderungen. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu Verzögerungen, Strafen oder sogar Abschiebung führen. Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die wichtigsten Aspekte von Arbeitserlaubnissen und Visa in Ungarn im Jahr 2025, einschließlich gängiger Visatypen, Antragsverfahren, Wege zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung, Optionen für abhängige Visa und Compliance-Verpflichtungen.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer

Ungarn bietet mehrere Visatypen an, die für ausländische Arbeitnehmer geeignet sind, abhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, der Art ihrer Beschäftigung und der Dauer ihres Aufenthalts.

  • Schengen-Visum (Typ C): Dieses Kurzzeitvisum erlaubt Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Es ist geeignet für Geschäftsreisen, kurzfristige Einsätze oder Schulungsprogramme. Es berechtigt jedoch nicht zur Erwerbstätigkeit.
  • Nationales Visum (Typ D): Dieses Langzeitvisum ist für Aufenthalte erforderlich, die 90 Tage überschreiten. Es ist notwendig für Beschäftigung, Studium oder Familienzusammenführung. Ausländische Arbeitnehmer benötigen in der Regel ein Typ-D-Visum, um legal in Ungarn zu arbeiten.
  • Einheitliche Aufenthaltserlaubnis (Single Permit): Diese Erlaubnis kombiniert die Aufenthaltserlaubnis und die Arbeitserlaubnis in einem einzigen Dokument. Es ist die häufigste Option für ausländische Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung in Ungarn suchen.
Visumtyp Aufenthaltsdauer Zweck
Schengen-Visum (C) Bis zu 90 Tage Geschäftsreisen, kurzfristige Einsätze
Nationales Visum (D) Über 90 Tage Beschäftigung, Studium, Familienzusammenführung
Einheitliche Erlaubnis Über 90 Tage Langfristige Beschäftigung

Anforderungen und Verfahren für den Antrag auf Arbeitserlaubnis

Der Antragsprozess für eine ungarische Arbeitserlaubnis umfasst in der Regel mehrere Schritte und erfordert spezifische Dokumente. Der Arbeitgeber leitet normalerweise den Prozess ein, da er nachweisen muss, dass er keinen geeigneten ungarischen oder EU-Bürger für die Stelle finden konnte.

Anforderungen:

  • Jobangebot: Ein gültiges Jobangebot von einem ungarischen Arbeitgeber ist unerlässlich.
  • Arbeitsmarkttest: Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass kein qualifizierter ungarischer oder EU-Bürger für die Stelle verfügbar ist. Dies beinhaltet in der Regel die Ausschreibung der Stelle und die Durchführung von Vorstellungsgesprächen mit lokalen Kandidaten.
  • Bildungsnachweise: Kopien von Diplomen und Zertifikaten müssen vorgelegt werden, um die Qualifikationen nachzuweisen.
  • Reisepass: Ein gültiger Reisepass mit ausreichender Restgültigkeit ist erforderlich.
  • Unterkunftsnachweis: Ein Nachweis über Unterkunft in Ungarn, wie ein Mietvertrag oder eine Hotelreservierung, ist notwendig.
  • Krankenversicherung: Ein Nachweis über eine gültige Krankenversicherung in Ungarn ist obligatorisch.
  • Führungszeugnis: Ein Führungszeugnis aus dem Heimatland des Antragstellers kann erforderlich sein.

Verfahren:

  1. Arbeitgeberantrag: Der Arbeitgeber reicht einen Antrag auf eine Arbeitserlaubnis bei den zuständigen ungarischen Behörden ein.
  2. Dokumenteneinreichung: Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer müssen alle erforderlichen Dokumente bereitstellen.
  3. Prüfung und Genehmigung: Die Behörden prüfen den Antrag und die unterstützenden Dokumente. Dies kann Interviews oder Anfragen nach zusätzlichen Informationen beinhalten.
  4. Visumantrag (falls zutreffend): Wenn der Antragsteller ein Visum benötigt, muss er ein nationales Visum (Typ D) bei der ungarischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Heimatland beantragen.
  5. Erlaubniserteilung: Sobald die Arbeitserlaubnis und das Visum (falls zutreffend) genehmigt sind, kann der Antragsteller nach Ungarn einreisen und mit der Arbeit beginnen.

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

Die Bearbeitungszeiten für Arbeitserlaubnisse können je nach Komplexität des Falls und Arbeitsbelastung der Behörden variieren. In der Regel dauert es zwischen 1 und 3 Monaten, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Die Gebühren variieren je nach spezifischem Erlaubnistyp und Antragsanforderungen, aber es ist mit mehreren hundert Euro zu rechnen.

Schritt Verantwortliche Partei Geschätzte Zeit
Jobangebot Arbeitgeber Variiert
Arbeitsmarkttest Arbeitgeber 1-2 Monate
Erlaubnisantrag Arbeitgeber 2-4 Wochen
Visumantrag (falls erforderlich) Arbeitnehmer 2-4 Wochen

Wege zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung

Ausländische Staatsangehörige, die legal und kontinuierlich in Ungarn gelebt und gearbeitet haben, können für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Frage kommen. Die allgemeine Voraussetzung ist ein dreijähriger ununterbrochener Aufenthalt.

Anforderungen:

  • Ununterbrochener Aufenthalt: Antragsteller müssen mindestens drei Jahre vor dem Antrag legal und kontinuierlich in Ungarn gelebt haben.
  • Gültige Aufenthaltserlaubnis: Eine gültige Aufenthaltserlaubnis muss zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen.
  • Ausreichendes Einkommen: Antragsteller müssen nachweisen, dass sie über ausreichendes Einkommen verfügen, um sich selbst und ihre Angehörigen ohne öffentliche Unterstützung zu versorgen.
  • Unterkunft: Ein Nachweis über angemessene Unterkunft ist erforderlich.
  • Krankenversicherung: Eine gültige Krankenversicherung ist notwendig.
  • Führungszeugnis: Ein sauberes Führungszeugnis ist obligatorisch.
  • Kenntnisse der ungarischen Kultur: Antragsteller müssen möglicherweise einen Test über die ungarische Kultur und Geschichte bestehen.

Antragsprozess:

Der Antrag auf dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung wird beim Einwanderungs- und Asylamt eingereicht. Der Prozess beinhaltet die Einreichung der erforderlichen Dokumente, die Teilnahme an einem Interview und möglicherweise das Bestehen eines kulturellen Wissenstests.

Optionen für abhängige Visa

Familienmitglieder von ausländischen Arbeitnehmern, die über eine gültige ungarische Aufenthaltserlaubnis verfügen, können für ein abhängiges Visum in Frage kommen. Dies ermöglicht es Ehepartnern und Kindern, sich dem Arbeitnehmer in Ungarn anzuschließen.

Berechtigung:

  • Ehepartner: Der Ehepartner des Hauptvisuminhabers ist für ein abhängiges Visum berechtigt.
  • Kinder: Abhängige Kinder unter 18 Jahren sind berechtigt. In einigen Fällen können auch abhängige Kinder über 18 Jahren berechtigt sein, wenn sie weiterhin finanziell vom Hauptvisuminhaber abhängig sind und eine Ausbildung absolvieren.

Anforderungen:

  • Heiratsurkunde: Eine gültige Heiratsurkunde (für Ehepartner) ist erforderlich.
  • Geburtsurkunden: Geburtsurkunden der abhängigen Kinder sind notwendig.
  • Nachweis der Abhängigkeit: Ein Nachweis der finanziellen Abhängigkeit kann für Kinder über 18 Jahre erforderlich sein.
  • Unterkunft: Ein Nachweis über angemessene Unterkunft für die gesamte Familie ist erforderlich.
  • Krankenversicherung: Alle Familienmitglieder müssen über eine gültige Krankenversicherung in Ungarn verfügen.

Visa-Compliance-Verpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben spezifische Verpflichtungen in Bezug auf die Visa-Compliance in Ungarn. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen, Bußgeldern oder sogar Abschiebung führen.

Verpflichtungen des Arbeitgebers:

  • Genauigkeit der Informationen: Arbeitgeber müssen genaue und wahrheitsgemäße Informationen in allen Visa- und Arbeitserlaubnisanträgen bereitstellen.
  • Einhaltung der Arbeitsgesetze: Arbeitgeber müssen alle relevanten ungarischen Arbeitsgesetze einhalten, einschließlich derjenigen, die sich auf Löhne, Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmerleistungen beziehen.
  • Meldung von Änderungen: Arbeitgeber müssen Änderungen im Beschäftigungsstatus des Arbeitnehmers, wie Kündigung oder Änderung der Arbeitsaufgaben, den Einwanderungsbehörden melden.
  • Aufbewahrung von Unterlagen: Arbeitgeber müssen genaue Aufzeichnungen über alle Visa- und Arbeitserlaubnisinformationen ausländischer Arbeitnehmer führen.

Verpflichtungen des Arbeitnehmers:

  • Einhaltung der Visabedingungen: Arbeitnehmer müssen alle Bedingungen ihres Visums und ihrer Arbeitserlaubnis einhalten, einschließlich der Beschränkungen hinsichtlich der Art, des Ortes und der Dauer der Beschäftigung.
  • Meldung von Änderungen: Arbeitnehmer müssen Änderungen ihrer persönlichen Umstände, wie Adressänderung oder Familienstand, den Einwanderungsbehörden melden.
  • Gültige Dokumentation: Arbeitnehmer müssen sicherstellen, dass ihr Visum und ihre Arbeitserlaubnis gültig bleiben und dass sie diese rechtzeitig erneuern.
  • Ehrliche Darstellung: Arbeitnehmer müssen den Einwanderungsbehörden jederzeit ehrliche und genaue Informationen bereitstellen.

Die Erfüllung dieser Verpflichtungen gewährleistet eine reibungslose und konforme Erfahrung für sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer innerhalb des ungarischen Einwanderungssystems.

Martijn
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